Aber unser Ministerpräsident hat sich zu diesem Thema eindeutig in dem Sinn geäußert, wie ich das hier vorgetragen habe. Ich kann nur noch einmal sagen: Die Zahlen im Land Ba
den-Württemberg belegen, dass das der richtige Weg war. Stehen Sie doch zur Agenda 2010 in diesem Punkt!
Ich darf hier für die Landesregierung von Baden-Württemberg noch einmal deutlich machen, dass wir eine Verlängerung des Arbeitslosengelds I für den absolut falschen Weg halten und wir in Baden-Württemberg, nicht zuletzt aufgrund der Erfolge, die wir hier im Land zu verzeichnen haben, zu dem stehen, was bisher verabschiedet wurde.
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aktuelle Debatte unter Punkt 2 der Tagesordnung ist damit beendet.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Erstes Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich (EHFRUG) – Drucksache 14/1513
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 14/1872
Das Präsidium hat eine Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das EHFRUG stellt keine unmittelbare Antwort auf die aktuelle Debatte über die wirtschaftliche Situation dar, obwohl wir alle im Konsens herausgearbeitet haben, dass Bildung eine ganz wichtige, zentrale Angelegenheit ist. Das EHFRUG ist auch und gerade ein weiterer wichtiger Baustein in der Hochschulgesetzgebung unseres Bundeslandes, einer Hochschulgesetzgebung, die zum Ziel hat, die Autonomie und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen zu stärken und die Berufsfähigkeit der Studierenden in den Hochschulen sicherzustellen.
Wir haben das an verschiedenen Positionen klargemacht: mit dem Landeshochschulgesetz 2005, mit dem Programm „Hochschule 2012“ und jetzt auch mit dem EHFRUG.
Dass die Hochschulpolitik unseres Landes zumindest nicht kontraproduktiv ist, hat die zweite Runde der Exzellenzinitiative einmal mehr gezeigt. Unsere Universitäten – auch wenn ich mir etwas mehr Württemberg in Baden-Württemberg hätte vorstellen können, aber daran arbeiten wir ja – sind mit Abstand am besten gestellt und aufgestellt. Wir erhalten Fördermittel, die weit über den Königsteiner Schlüssel hinausgehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich drei Schwerpunkte der Gesetzgebung herausarbeiten.
Da sind zum einen die neuen Personalkategorien. Wir alle wissen, dass Lehre immer mehr an Bedeutung gewinnen sollte, Exzellenzinitiativen aber eher forschungsorientiert sind. Deshalb halte ich es für richtig und wichtig, der Lehre durch entsprechende Ausweisung von Professuren und durch entsprechende Einrichtung von Dozenturen einen größeren Stellenwert zu geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dazu gehört auch, dass die persönliche Betreuung von einer Gott sei Dank immer weiter steigenden Zahl von Studierenden eine größere Rolle spielen kann, dass klare Zeitvorgaben sowie studienbegleitende Prüfungen ebenfalls wichtig sind, auf die sicherlich in der Vergangenheit nicht in jedem Studiengang entsprechend Wert gelegt worden ist. Wir verstoßen mit dieser Dichotomie – die doch keine ist, weil die Durchgängigkeit zwischen Forschung und Lehre erhalten bleibt – gewiss nicht gegen das humboldtsche Bildungsideal, nach dem Forschung und Lehre diesen Zusammenklang bieten sollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass die se Überlegungen, die mit dem sogenannten akademischen Mitarbeiter und dann mit dem Lehrassistenten weiter gehen, die Personalangelegenheiten abrunden.
Der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen zur Gewinnung ausländischer Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. Nicht nur das, wir versuchen auch, Möglichkeiten zu schaffen, dass deutsche Wissenschaftler, die ihren Erfolg im Ausland gefunden haben, wieder zu uns zurückkommen können – das hat man früher eher für unmöglich gehalten –, dass also Spitzenforschung in diesem Sinn auch wieder möglich sein wird.
Rechte und Möglichkeiten von Frauen in Berufungskommissionen sind meines Erachtens ganz wichtige weitere Standpunkte und Bausteine – das gilt genauso für Hausberufungen bei Juniorprofessuren –, die wir verbessern wollen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Ein dritter Punkt ist das Hochschulzugangsrecht. Auch darüber haben wir vorhin bei dem Beispiel der Elektroingenieure gesprochen: Sehr viele fangen an, aber wenige machen tatsächlich einen Abschluss. Wir halten Auswahlverfahren für eine wichtige und unverzichtbare, aber auch große Chance für beide Teile, einmal für die Hochschulen, zum anderen aber auch für die Studierenden. Auch und gerade die Studierenden sollen ihre Neigungen und Schwerpunkte betonen und herausfinden können. Bei der Schwerpunktauswahl bei der Hochschule sind beide Teile, die Universität genauso wie die Studierenden, im Vorteil, das Richtige, Passgenaue zu finden, zumindest für den Erstberuf bzw. für die Erstausbildung.
Lassen Sie mich abschließend noch eine kurze Bemerkung zu den gestellten Änderungsanträgen machen. Zunächst zum Bereich der Hochschulautonomie, wenn es darum geht: Wer bestimmt denn die Leitung einer Universität? Ich halte die Form, die wir im EHFRUG gefunden haben, für die richtige. Ich halte nichts davon, dass es wiederum Schiedsrichter geben soll oder dass sich andere Leute in inneruniversitäre Angelegenheiten einmischen.
Ich glaube auch, dass es, nachdem die Hochschulen gelernt haben, wie man mit diesem Instrument umzugehen hat, besser geworden ist und dass es gut wird. Kungelrunden, wie sie teilweise von der Opposition unterstellt werden, wären meines Erachtens genauso zu befürchten, wenn wir den Hochschulen diese Autonomie nicht zugestehen würden.
Ein zweites Element, das bei den Ausschussberatungen eine Rolle gespielt hat – jetzt nicht mehr –, betrifft die verfasste Studierendenschaft. Zuerst stellt sich die Frage, was „verfasste Studierendenschaft“ überhaupt heißt. Wenn verfasste Studierendenschaft Mitbestimmung für Studierende in hochschulpolitischen Angelegenheiten, in hochschulgenuinen Angelegenheiten heißt, dann sind wir uns, glaube ich, alle einig, dass das unverzichtbar ist. Wenn verfasste Studierendenschaft hingegen Zwangsmitgliedschaft heißt, dann hat das – das muss ich Ihnen ehrlich sagen – meines Erachtens mit demokratischen Partizipationsmöglichkeiten nur wenig zu tun. Aber vielleicht können wir uns dann an einer anderen Stelle, nämlich beim zweiten Gesetz, das sich damit beschäftigen wird, näher darüber unterhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich persönlich, aber auch im Namen meiner Fraktion den Universitäten hier im Land, die bei der Exzellenzinitiative so erfolgreich waren, gratulieren. Wir gratulieren ihnen und wünschen ihnen viel Glück bei der Umsetzung der Aufgaben, die jetzt vor ihnen liegen. Viel Erfolg dabei!
Nun aber, meine Damen und Herren, zum vorliegenden Gesetzentwurf: Ich sage es Ihnen vorweg: Die SPD-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil das Gesetz den Hochschulen neue bürokratische Fesseln anlegt. Die Lehre wird noch weiter in den Hintergrund geraten, und die Spitzenforschung wird leiden.
Zwei Beispiele für Sie: Erstens geht es um den Orientierungstest. Jeder Studierwillige soll sich einem Orientierungs test unterziehen, von dem heute noch nicht einmal das Minis terium weiß, wie er aussieht, was er leisten soll und was er überhaupt leisten kann. Das ist ein unnötiger bürokratischer Vorgang.
Zweitens die hochschuleigenen Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen. Jeder Hochschullehrer
muss mit jedem Studienbewerber ein persönliches Gespräch führen oder zumindest einen Test durchführen. Das ist unzumutbar hoher Aufwand für beide Seiten.
Vorsicht, darauf komme ich gleich noch. Denn das hat damit überhaupt nichts zu tun. Es ist die Frage, wie viele da hineingehen und wie sie intern betreut werden.
Jetzt kommt es noch dicker: Studierende bewerben sich ja, weil ein unkalkulierbares Auswahlrisiko besteht, an mehreren Hochschulen. Sie führen also mehrere Auswahltests durch, müssen finanziell viel ausgeben, aber sie entscheiden sich am Ende gar nicht für den Studienplatz, den sie zunächst unbedingt wollten, sondern greifen dort zu, wo sie zuerst die Zuteilung bekommen. Das bedeutet auch für die Universitäten, dass sie im Endeffekt eigentlich gar nicht die Studierenden bekommen, die sie ausgewählt haben.
Das ist also ein Riesenaufwand, meine Damen und Herren, mit wenig Effizienz und ohne Sicherheit und höhere Zielgenauigkeit gegenüber beispielsweise der Abinote als Maßstab.
Der vorliegende Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen ist ja der Beweis dafür. Vordergründig soll zwar nach diesem Entschließungsantrag die ZVS aufgelöst werden; in Wirklichkeit entsteht aber mit der sogenannten Servicestelle eine neue Koordinierungsstelle, die die ZVS an Größe und Kosten noch übertreffen dürfte.
Dieses Vorhaben der verbindlichen hochschuleigenen Auswahlverfahren, meine Damen und Herren, ist unnötig wie ein Kropf. Das wird auch durch den Änderungsantrag, den Sie im Ausschuss schon eingebracht haben, nicht besser, mit dem Sie dieses Verfahren um ein Jahr von 2011 auf 2012 verschieben wollen. In diesem Jahr haben Sie nämlich dann
genau – doppelte Abiturjahrgänge an den Hochschulen, den geburtenstärksten Jahrgang und dann noch dieses Zulassungsverfahren. Dann fragt man sich, wo die Ressourcen für gute Lehre und Spitzenforschung an unseren Hochschulen bleiben sollen.