Protokoll der Sitzung vom 30.04.2008

Inkrafttreten

auf und stelle auch hier Ihre Zustimmung fest.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 30. April 2008 unter Beachtung des Artikels 64 Abs. 2 der Verfassung das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg“. – Sie stimmen dieser Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

In § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist festgelegt, dass über Verfassungsänderungen in der Schlussabstimmung namentlich abgestimmt werden muss.

Die namentliche Abstimmung beginnt mit dem Buchstaben M. Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen will, den bitte ich, mit Ja zu antworten, wer es ablehnen will, der möge mit Nein antworten. Wer sich der Stimme enthalten möchte, der antworte mit „Enthaltung“.

Ich bitte den Schriftführer, Herrn Kollegen Locherer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Ich darf Sie bitten, meine Damen und Herren, sich ruhig zu verhalten, damit wir die Antworten vernehmen können.

Bitte schön, Herr Kollege Locherer.

(Namensaufruf)

Ist noch jemand im Saal, der nicht abgestimmt hat, aber abzustimmen wünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, das Ergebnis festzustellen.

(Auszählen der Stimmen)

Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt:

An der Abstimmung haben sich insgesamt 131 Abgeordnete beteiligt.

Mit Ja haben 131 Abgeordnete gestimmt.

Damit ist die Verfassungsänderung einstimmig beschlossen und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der Grünen)

Mit J a haben gestimmt:

CDU: Norbert Beck, Ernst Behringer, Dr. Dietrich Birk, Thomas Blenke, Monika Bormann, Elke Brunnemer, Jörg Döpper, Gundolf Fleischer, Manfred Groh, Friedlinde Gurr-Hirsch, Peter Hauk, Hans Heinz, Klaus Herrmann, Bernd Hitzler, Andreas Hoffmann, Manfred Hollenbach, KarlWolfgang Jägel, Karl Klein, Wilfried Klenk, Rudolf Köberle, Joachim Kößler, Andrea Krueger, Jochen Karl Kübler, Sabine Kurtz, Dr. Bernhard Lasotta, Ursula Lazarus, Johanna Lichy, Paul Locherer, Dr. Reinhard Löffler, Ulrich Lusche, Winfried Mack, Stefan Mappus, Ulrich Müller, Paul Nemeth, Veronika Netzhammer, Günther Oettinger, Christoph Palm, Dr. Christoph Palmer, Günther-Martin Pauli, Werner Pfisterer, Werner Raab, Helmut Rau, Nicole Razavi, Heribert Rech, Karl-Wilhelm Röhm, Karl Rombach, Helmut Walter Rüeck, Bernhard Schätzle, Volker Schebesta, Dr. Stefan Scheffold, Winfried Scheuermann, Peter Schneider, Dr. Klaus Schüle, Katrin Schütz, Marcel Schwehr, Willi Stächele, Dr. Monika Stolz, Peter Straub, Stefan Teufel, Karl Traub, Christa Vossschulte, Georg Wacker, Guido Wolf, Karl Zimmermann.

SPD: Katrin Altpeter, Christoph Bayer, Stephan Braun, Carla Bregenzer, Fritz Buschle, Wolfgang Drexler, Reinhold Gall, Rosa Grünstein, Gus tav-Adolf Haas, Hans-Martin Haller, Rita Haller-Haid, Rudolf Hausmann, Ursula Haußmann, Helen Heberer, Walter Heiler, Peter Hofelich, Hans Georg Junginger, Gunter Kaufmann, Birgit Kipfer, Thomas Knapp, Dr. Frank Mentrup, Georg Nelius, Dr. Rainer Prewo, Margot Queitsch, Christine Rudolf, Ingo Rust, Nikolaos Sakellariou, Dr. Nils Schmid, Claus Schmiedel, Wolfgang Staiger, Wolfgang Stehmer, Rainer Stickelberger, Johannes Stober, Ute Vogt, Alfred Winkler, Marianne Wonnay, Norbert Zeller.

GRÜNE: Theresia Bauer, Winfried Kretschmann, Siegfried Lehmann, Brigitte Lösch, Bärbl Mielich, Dr. Bernd Murschel, Ilka Neuenhaus, Thomas Oelmayer, Renate Rastätter, Eugen Schlachter, Hans-Ulrich Sckerl, Edith Sitzmann, Dr. Gisela Splett, Franz Untersteller, Jürgen Walter, Werner Wölfle.

FDP/DVP: Dr. Birgit Arnold, Dietmar Bachmann, Heiderose Berroth, Dr. Friedrich Bullinger, Dieter Ehret, Beate Fauser, Dr. Ulrich Goll, Dieter Kleinmann, Hagen Kluck, Dr. Ulrich Noll, Ernst Pfister, Dr. HansUlrich Rülke, Michael Theurer, Dr. Hans-Peter Wetzel.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Stärkung des Konnexitätsprinzips – Drucksache 14/2443

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 14/2623

Berichterstatter: Abg. Hans Georg Junginger

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort in der Aussprache erteile ich Herrn Abg. Wolf.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zuge der soeben diskutierten und beschlossenen Verfassungsänderung ist zum Thema „Stärkung des Konnexitätsprinzips“ sehr vieles gesagt worden. Lassen Sie mich einige Details wiederholen.

Wenn ich hier Gelegenheit habe, zum Gesetz zur Stärkung des Konnexitätsprinzips zu sprechen, dann schlagen zwei Herzen in meiner Brust.

(Abg. Hans Georg Junginger SPD: Nicht nur in Ih- rer!)

Noch ist dieser Doppelherzschlag in diesem Hohen Haus möglich. Ich kann Ihnen versichern: Bei dieser Thematik habe ich keine Herzrhythmusstörungen.

Der Kollege Stickelberger hat vorhin richtigerweise gesagt: Das Konnexitätsprinzip ist ja kein völliges Neuland. Wir haben in Artikel 71 Abs. 3 der Landesverfassung aus dem Jahre 1953 eine Regelung im Hinblick auf die Konnexität, wobei es dort in aller Kürze heißt, dass die Übertragung der Erledigung bestimmter öffentlicher Aufgaben konnexitätsrelevant ist. Die Praxis hat gezeigt, dass diese sehr allgemeine und pauschale Regelung geeignet ist, im Detail Probleme und auch Abstimmungsbedarf zwischen Land und Kommunen zu erzeugen. Deswegen haben wir uns auf den Weg gemacht, diesen Abstimmungsbedarf durch das Gesetz zur Stärkung des Konnexitätsprinzips zu minimieren.

Im Grunde geht es, meine Damen und Herren, um vier Bereiche, die geregelt werden müssen: Es geht um Präzisierungen, wo es nachträgliche Änderungen bei landesrechtlich bereits übertragenen Aufgaben gibt. Es geht um die Übertragung neuer, bislang vom Land noch nicht wahrgenommener Aufgaben. Es geht um eigene Anforderungen des Landes an die Erfüllung bereits bestehender Aufgaben. Und nicht zuletzt

wird auch die Umwandlung einer freiwilligen Aufgabe in eine Pflichtaufgabe geregelt. Das sind die Bereiche, in denen wir verhindern wollen, dass es Verschiebebahnhöfe zwischen Land und Kommunen gibt, in denen wir erreichen wollen, dass es klare Strukturen, Regelungen und Finanzströme gibt.

Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle nicht nur die große Übereinstimmung in diesem Haus würdigen. Ich möchte auch die große Übereinstimmung unter den drei kommunalen Landesverbänden würdigen. Das ist nicht selbstverständlich. In dieser Frage haben es die kommunalen Landesverbände geschafft, den Schulterschluss zu proben. Ich denke, das ist auch bezeichnend und entscheidend dafür, dass diese Regelung gelingen konnte.

Die mit dem Gesetz verbundene Notwendigkeit einer Kostenfolgenabschätzung, meine Damen und Herren, muss natürlich auch eine kostendämpfende Wirkung für das Land zum Ziel haben. Kollege Theurer hat vorhin davon gesprochen, dass man sich dann frühzeitig überlegt, welche Folgekosten mit einem bestimmten Gesetz verbunden sind. Diese frühzeitige Überlegung muss den Denkprozess dergestalt beeinflussen, dass man die eine oder andere Ausgabe gar nicht erst produziert.

Meine Damen und Herren, ich will trotz dieser großen Übereinstimmung eine einzige Sorge nicht verhehlen: Dieses Konnexitätsprinzip in seiner jetzigen Form darf nicht dazu führen, dass wir die Frage, ob eine Aufgabe richtigerweise auf die Kommunen übertragen wird, künftig aufgrund des Konnexitätsprinzips verneinen. Wenn Konnexität Übertragung von Aufgaben auf die untere Ebene verhindert, dann hat sie ihr Ziel nicht erreicht. Dem dürfen wir auch im Zuge dieses Gesetzes nicht das Wort reden. Es muss weiterhin gelten, dass die Aufgaben dort erledigt werden müssen, wo sie so bürgernah wie möglich, so sach- und praxisbezogen wie möglich im Sinne der betroffenen Menschen erledigt werden können.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend zum Ausdruck bringen: Unser Land Baden-Württemberg ist nur deshalb so stark, weil auch die Kommunen unseres Landes so stark sind. Wenn es den Kommunen gut geht, dann geht es auch dem ganzen Land gut.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Richtig!)

Wir müssen – lassen Sie mich das auch sagen – die Formulierung „fairer Umgang zwischen Land und Kommunen“ heute nicht neu buchstabieren. Der faire Umgang zwischen dem Land Baden-Württemberg, den Landesregierungen von Baden-Württemberg und den Kommunen hat in Baden-Würt temberg Tradition.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Ja!)

Die Kommunen in unserem Land stehen gut da. Das ist auch ein Erfolg dieser solidarischen Politik einer jahrzehntelang von der CDU geführten Regierung.

(Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Sehr gut! – Widerspruch bei der SPD)

Ein einziger Blick nach Bayern reicht, um zu erkennen, wie finanziell gut ausgestattete Kommunen in Baden-Württemberg etwa im Verhältnis zum südlichen Nachbarn aussehen.

(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Wir müssen faire Partnerschaft zwischen Land und Kommunen also nicht neu definieren. Aber mit dem Gesetz zur Stärkung der Konnexität gehen wir diesen Kurs einer fairen Partnerschaft konsequent weiter. Ich freue mich, dass diesem Gesetz eine breite Zustimmung in diesem Haus sicher ist.

Herzlichen Dank.