Guido Wolf

Sitzungen

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Computer sind fantastisch: In wenigen Minuten können sie einen so großen Fehler produzieren, den Menschen nur in vielen Monaten machen könnten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Grunde geht es bei diesem Gesetzentwurf wieder einmal darum, den Segen neuer Möglichkeiten an Informationstechnologien maximal zu nutzen, aber auch dem nicht selten damit verbundenen Fluch entgegenzuwirken.
Konkret geht es bei diesem Gesetzentwurf darum, durch den Einsatz der Informationstechnik Kosten zu senken, Verfahrenszeiten zu verkürzen und Serviceleistungen der Behörden zu verbessern. Die Informationstechnik war in den letzten Jahren die entscheidende Stellschraube, wenn es um die Modernisierung unserer öffentlichen Verwaltung ging. Allerdings gab es bisher keinen verbindlichen Rahmen für die IT-Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Es haben vielfach Absprachen und Abstimmungen auf freiwilliger Basis stattgefunden, aber ein strukturiertes Beteiligungsverfahren hat es nicht gegeben.
Das hat dazu geführt, meine Damen und Herren, dass Entscheidungen oftmals erschwert und Entscheidungsprozesse
verlangsamt wurden und dass dadurch mit dem rasanten Entwicklungstempo in der Informations- und Kommunikationstechnik nicht Schritt gehalten werden konnte.
Was ist nun Gegenstand dieses Vorstoßes, über den wir heute befinden? Es geht um einen Staatsvertrag, der der Föderalismuskommission II entsprungen ist. Herzstück dieses Staatsvertrags ist die Errichtung eines IT-Planungsrats, durch den das Nebeneinander zahlreicher IT-Gremien in Bund und Ländern ein Stück weit aufgelöst wird und effiziente, einfache und transparente Entscheidungsstrukturen geschaffen werden sollen. Wir von der CDU-Fraktion gehen diesen Weg gern mit, weil wir darin eine Verbesserung und eine Optimierung der Strukturen im Bereich neuer Informationstechnologien sehen.
Worum ging es im Vorfeld der Beratungen im Innenausschuss? Es war uns ein wichtiges Anliegen, dass die kommunale Ebene, die kommunalen Gremien in einer optimalen Form in die se Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Da gab es auch kritische Rückmeldungen seitens der kommunalen Landesverbände. Nach unserer Überzeugung ist deren Anliegen nun Rechnung getragen worden, indem das Innenministerium zusichert, die kommunalen Landesverbände vor den Sitzungen des IT-Planungsrats umfassend zu informieren und zu beteiligen.
Was sich nun in Bezug auf die heutige Debatte, meine Damen und Herren, ganz aktuell zugetragen hat, war die Verabschiedung des Entschließungsantrags Drucksache 5/1074, der im Sächsischen Landtag von CDU und FDP im Hinblick auf den Datenschutz und auf eine Einbindung des Landesdatenschutzbeauftragen gestellt wurde. Meine Damen und Herren von den Grünen – Sie sind hier im Moment nur spärlich vertreten –, Sie haben sich nun aufgemacht – das muss man in diesem Hohen Haus lobend erwähnen –, den in Sachsen vorliegenden Entschließungsantrag von Schwarz-Gelb 1 : 1 zu übernehmen und hier im Landtag von Baden-Württemberg mit Ihrem Entschließungsantrag Drucksache 14/5992-1 einen in den Ziffern 1 und 2 von Abschnitt I fast wortgleichen Antrag einzubringen. Das muss man ausdrücklich anerkennen.
Zeitgleich, lieber Herr Sckerl, haben sich CDU und FDP/DVP in diesem Haus zumindest die Mühe gemacht, über einen modifizierten Antrag zur Beteiligung des Landesdatenschutzbeauftragten zu befinden. Das heißt, wir unterstützen den Vorstoß der Grünen ideell, wollen uns aber am Wortlaut des Entschließungsantrags von Schwarz-Gelb orientieren, der nach unserer Überzeugung in die richtige Richtung geht, der eine richtige, korrekte und, wie ich meine, auch effiziente Beteiligung des Landesdatenschutzbeauftragten und damit eine Berücksichtigung der Vorgaben des Datenschutzes vorsieht.
Im Ganzen haben wir diesen Gesetzentwurf mehrfach und ausgiebig im Ausschuss vorberaten. Wir als CDU-Fraktion werden diesem Gesetzentwurf mit den sich aus unserem Entschließungsantrag – hierzu bitte ich um Unterstützung – ergebenden Änderungen zustimmen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über das Thema Altersteilzeit reden, dann will ich der eigentlichen Thematik, lieber Kollege Hausmann, keineswegs aus dem Weg gehen. Es ist mir jedoch ein Bedürfnis, zunächst ein Wort an diejenigen zu richten, für die Altersteilzeit seit jeher ein Fremdwort ist und bleiben wird.
Da ich weiß, dass wir auf der Zuhörertribüne viele Landfrauen aus dem Wahlkreis meines geschätzten Kollegen Rombach haben, möchte ich einmal denen Respekt und Anerkennung aussprechen, die so etwas wie die Altersteilzeit nicht kennen. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir uns hier einmal Gedanken darüber gemacht hätten, wie wir Landfrauen in fortgeschrittener Berufsphase fördern können. Ich meine, es ist nur gerecht, dies in diesem Zusammenhang einmal anzusprechen, meine Damen und Herren.
Zur Sache selbst, lieber Kollege Hausmann. Worüber reden wir? Wir reden darüber, dass mit Ablauf des Jahres 2009 die von der Bundesagentur geförderte Altersteilzeit auslaufen soll. Das bedeutet aber nicht
das Ende der Altersteilzeit. Die BA-geförderte Altersteilzeit macht gerade einmal ein Drittel aller Altersteilzeitfälle aus.
Was heißt „BA-geförderte Altersteilzeit“? Der Arbeitgeber hat einen Aufstockungsbetrag von 20 % zu finanzieren. Darüber hinaus muss er zusätzliche Beiträge und Abgaben an die Rentenversicherung erbringen. Diese sind übrigens steuerfrei. Wenn wir über den Ausstieg aus der BA-geförderten Altersteilzeit reden, dann reden wir übrigens nicht darüber, dass die se Aufstockung und die aufzubringenden Sozialabgaben künftig besteuert werden sollen. Das soll steuerfrei bleiben. Es bleibt also noch immer in zwei Dritteln aller Fälle bei der öffentlichen Förderung der Altersteilzeit. Es geht nur um den Ausstieg aus der klassischen Förderung durch die Bundes agentur für Arbeit.
Morgen wird im Bundesrat – lieber Kollege Hausmann, es ist deshalb völlig richtig, heute hier darüber zu diskutieren – ein Gesetzesantrag vonseiten der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Bremen mit dem Ziel eingebracht, diese Regelung um weitere fünf Jahre zu verlängern. Es muss erlaubt sein, hier einmal zu sagen, was dies kosten würde. Wenn man die BA-Förderung um fünf Jahre verlängern würde, würde dies die Bundesagentur 3,6 Milliarden € kosten. Die CDUFraktion – das darf ich an dieser Stelle klar und deutlich zum Ausdruck bringen – wird einer solchen Verlängerung nicht das Wort reden, meine Damen und Herren.
Sie hat gute Gründe dafür: Die Förderung von Ausgebildeten mit Mitteln der Altersteilzeit ist eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip, mit der selbst die Integration von erstklassigen Bewerbern durch den Beitragszahler subventioniert wird.
Es kann doch nicht unser Ziel sein, dass wir die Vermittlung auch erstklassiger Bewerber auf dem Rücken aller Beitragszahler austragen.
Zweiter Grund: Die Altersteilzeit als Arbeitsmarktinstrument ist teuer und kontraproduktiv. Ein durchschnittlicher Altersteilzeitfall kostet die BA derzeit mehr als 50 000 €. Dagegen kostet die Förderung eines Arbeitslosen zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes mit Eingliederungszuschüssen durchschnittlich nur 4 000 €. Diese Instrumente sind erfolgreich. Warum sollen wir in Altersteilzeit investieren, wenn es güns tigere Eingliederungsmaßnahmen gibt? Deswegen sind wir gegen diese Verlängerung, meine Damen und Herren.
Niemand sagt, dass in der Vergangenheit alles, was in puncto Altersteilzeit gemacht worden ist, falsch gewesen wäre. Man muss sich aber auch dazu bekennen, dass man zu unterschiedlichen Zeiten und angesichts unterschiedlicher Rahmenbedingungen unterschiedliche Prioritäten setzt.
Altersteilzeit ist nicht selten Etikettenschwindel,
weil 90 % derer, die sie beanspruchen, diese
im Blockmodell absolvieren. Das heißt, der beabsichtigte Übergang von Erfahrung zu Jugend findet gar nicht statt. 90 % nehmen das Blockmodell in Anspruch und scheiden früher aus. Es kann aber – auch angesichts der demografischen Entwicklung – nicht unser Interesse sein, die Frühverrentung staatlich zu fördern. Deswegen sind wir gegen diese Verlängerung.
Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass wir propagieren, es lohne sich, dass sich auch Menschen über 50 weiterbilden, und die Frühverrentung ablehnen, gleichzeitig aber akzeptieren, dass es vor allem in den Großbetrieben zum guten Ton gehört, dass über 50-Jährige möglichst schnell den Betrieb verlassen. Das ist unsozial, und deswegen gehen wir diesen Weg nicht mit.
Der Grundsatz, meine Damen und Herren, muss auch weiterhin sein: Wer nicht mehr arbeiten kann, wird von der Solidargemeinschaft aufgefangen. Aber diejenigen, die nicht mehr arbeiten können, können nur von denjenigen aufgefangen werden, die in der Lage sind, zu arbeiten, und denen müssen wir eine längere Lebensarbeitszeit abverlangen. Anders ist unser System nicht zu finanzieren.
Es gäbe noch viel zu sagen. Allein der weihnachtliche Friede hindert mich daran. Ich wünsche Ihnen allen einen ebensolchen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den etwas hitzigen Debatten des heutigen Vormittags scheint mir dieses Thema nun durchaus geeignet, wieder zu einem großen Konsens in diesem Hohen Haus zu kommen.
Herr Staatssekretär Köberle hat, denke ich, den Inhalt des Staatsvertrags, um den es heute geht, umfassend dargelegt. Er hat nochmals ausgeführt – ich will mich dem anschließen –, dass der Ausgangspunkt eine Grundgesetzänderung im Zuge der Föderalismusreform II war, die sich mit der Informationstechnik als einer der bedeutendsten Infrastrukturen des 21. Jahrhunderts auseinandersetzte. Damit wurde Sorge dafür getragen, dass Deutschland der erste Staat ist, der Strukturregelungen für die Informationstechnik mit Verfassungsrang ausstattet.
Das ist die Basis, auf der wir heute über den Staatsvertrag beraten, der die Einrichtung eines IT-Planungsrats und die Abstimmung von Gesprächen und Diskussionen auf unterschiedlichen Ebenen – Bund, Land und Kommunen – vorsieht.
Ich möchte unserem Innenministerium dafür danken, dass dabei insbesondere auch die Belange und die Vorbehalte der kommunalen Landesverbände aufgegriffen worden sind.
Die Vorbehalte der kommunalen Landesverbände gingen in die Richtung, dass in den IT-Planungsrat in gleicher Weise auch kommunale Vertreter aufgenommen und die kommunalen Interessen gewahrt werden müssen. Das ist zugesagt. Natürlich müssen gemäß dem Konnexitätsprinzip auch gegebenenfalls entstehende Mehrkosten übernommen werden. Das alles ist den Kommunen zugesagt worden, und deshalb können wir seitens der CDU-Fraktion unsere Zustimmung zu diesem Staatsvertrag in Aussicht stellen.
Meine Damen und Herren, ich möchte doch noch einmal die Bedeutung des Staatsvertrags unterstreichen. Es geht hier nicht nur formal um die IT-Strukturen. Es geht vielmehr vor allem darum, dass wir eine Entwicklung, die sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten auf Bundes-, auf Länderebene und auf der Ebene der Kommunen vollzogen hat, nicht nur der freiwilligen Praxis überlassen, sondern dass wir hier verbindliche, verlässliche und schnellere Strukturen einziehen. Dem ist mit der Grundgesetzänderung und der darauf basierenden staatsvertraglichen Regelung Rechnung getragen. Insofern signalisiere ich, dass wir seitens der CDU-Landtagsfraktion diesem Staatsvertrag unsere Zustimmung erteilen werden.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jede Initiative, die sich mit der Verbesserung der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen auseinandersetzt, ist gut und richtig. Liebe Kollegin Sitzmann, wenn diese Initiative zu einem Zeitpunkt kommt, zu dem Handlungsdruck vorhanden ist, weil das Bundesverfassungsgericht – Sie haben zu Recht darauf hingewiesen – deutlich gemacht hat, dass das, was es bislang gibt, nämlich die ARGEn, der Verfassung nicht entspricht, dann sind wir, denke ich, gut beraten, auch in diesem Haus unseren Beitrag dazu
zu leisten, dass wir jetzt hinsichtlich der Zuständigkeit für die Vermittlung von Langzeitarbeitlosen schnellstmöglich zu klaren Verhältnissen kommen.
Diese schnelle Entscheidung ist im Sinne der langzeitarbeitslosen Menschen geboten. Sie haben es verdient, dass man ihnen mit den besten zur Verfügung stehenden Instrumenten eine entsprechende Perspektive bietet. Aber die Schnelligkeit im weiteren Verfahren ist auch geboten, um den Bediensteten in den ARGEn, in den Optionskommunen Sicherheit im Hinblick auf ihren Arbeitsplatz zu gewährleisten. Deswegen ist jetzt schnelles Handeln angesagt.
Zweiter Punkt: Die bisherige Situation, in der sich die Optionskommunen einerseits und die ARGEn oder die getrennten Aufgabenträger andererseits in einem Wettbewerb befunden haben, habe ich als positive Entwicklung wahrgenommen, weil es gerade in diesem Bereich nur gut sein kann, wenn sich unterschiedliche Behörden und Institutionen aufgerufen fühlen, im Wettbewerb mit anderen möglichst gut zu sein, sprich möglichst effizient zu vermitteln.
Drittens: Bei jeder künftigen Lösung – es muss künftig eine verfassungsgemäße Lösung geben – muss darauf geachtet werden, dass sie einen möglichst starken kommunalen Anteil beinhaltet, möglichst viel Kommune und möglichst wenig Agentur für Arbeit.
Das sage ich nicht als Kritik an der Agentur für Arbeit. Das sage ich, weil es bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen darauf ankommt, dass man auf Instrumente zurückgreift, die originär und in erster Linie in der Hand der Kommunen liegen. Wenn immer wieder die Kritik kommt, dass die Vermittlung von arbeitslosen Menschen nicht lokal und auf dem Gebiet eines Landkreises bewerkstelligt werden könne, dann halte ich dem entgegen: Wenn es um die Vermittlung von langzeitarbeitslosen Menschen geht, dann habe ich, wenn überhaupt, nur vor der eigenen Haustür eine Chance.
Das unterstreicht die Bedeutung der Kommunen in diesem Zusammenhang. Darum sage ich: Bei jeder künftigen Lösung muss darauf geachtet werden, dass sie möglichst viel Kommune und möglichst wenig Agentur für Arbeit beinhaltet, wenn es darum geht, Langzeitarbeitslose zu vermitteln.
Nun steht in dem Koalitionsvertrag – das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem, was vorher auf dem Tisch lag –
doch, liebe Frau Kollegin Haußmann; wer lesen kann, ist im Vorteil –,
dass der Bestand der 69 Optionskommunen dauerhaft gesichert werden soll, dass sie entfristet werden. Damit haben wir dieses kommunale Instrument dauerhaft gesichert, und der Wettbewerb bleibt bestehen.
Das ist eine große Errungenschaft im Koalitionsvertrag.
Aber, Frau Kollegin Haußmann und Frau Kollegin Sitzmann, ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass es darüber hinaus gelingt, weitere Optionskommunen zu erreichen. Wir werden das – da sind wir ehrlich – nicht im Zuge einer Verfassungsänderung bekommen. Die war zu Zeiten der Großen Koalition nicht durchsetzbar, und die wird man jetzt erst recht nicht erreichen. Deswegen – es gibt Ansätze – muss es gelingen, einfachgesetzliche Regelungen zu schaffen, um die Zahl der Optionskommunen zu erweitern und denen, die optieren wollen, diese Möglichkeit einzuräumen. Wir sollten nicht so tun, als ob deutschlandweit jeder Stadtkreis und jeder Landkreis diese Aufgabe zwingend annehmen wolle. Das ist nicht der Fall.
Das wird in Mecklenburg-Vorpommern völlig anders gesehen als bei uns. Deswegen sollten wir jetzt nicht den Versuch unternehmen, eine einheitliche Regelung über das ganze Land zu stülpen. Vielmehr muss die Perspektive sein, Wettbewerb zu ermöglichen, die Anzahl von 69 Optionskommunen einfachgesetzlich zu erweitern. Dem steht der Koalitionsvertrag nicht entgegen.
Ein Letztes – das vermisse ich in Ihrem Antrag; deswegen haben wir, auch wenn wir im Ziel, liebe Kollegin Sitzmann, in vielem einig sind, mit unserem Änderungsantrag einen anderen Weg aufgezeigt –: Wir dürfen unser Augenmerk nicht nur auf die Optionskommunen richten. Es muss uns auch darum gehen, denen, die diese Aufgaben künftig in getrennter Aufgabenträgerschaft übernehmen wollen, einen Kooperationsvertrag zu ermöglichen, der einen maximalen Anteil an kommunaler Verantwortung und Kompetenz zulässt. Deswegen sind wir dafür, Optionen zu entfristen, einfachgesetzliche Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen und denen, die sich für getrennte Aufgabenträgerschaft entscheiden oder entscheiden müssen, ein Maximum an kommunaler Verantwortung zu ermöglichen. Das sind wir den Menschen schuldig, die darauf warten, dass wir ihnen eine Perspektive bieten.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Schmiedel, zunächst einmal war im Rahmen Ihrer Ausführungen jetzt erkennbar, worum es Ihnen eigentlich geht. Ich habe den Eindruck, das war bei der Festsetzung der Thematik der von Ihnen beantragten Aktuellen Debatte noch nicht ganz klar.
Bei der SPD muss man im Moment damit rechnen, dass sie jeden Tag neue Herausforderungen für sich und andere entdeckt.
Aber das Thema, lieber Herr Schmiedel, das Sie jetzt angesprochen haben – das will ich ausdrücklich einräumen –, ist eine Herausforderung, der wir uns zu Recht, und zwar gemeinsam, stellen müssen.
Wenn ich hier als Vertreter einer Region spreche, die zu einer der wirtschaftsstärksten Regionen gehört und gerade im metallverarbeitenden Bereich in einem extrem hohen Maß von der Wirtschaftskrise betroffen ist, dann weiß ich, wovon ich rede. Ich will auch einräumen, dass manches von dem, was Sie gesagt haben, richtig ist und wir das auch gemeinsam aufgreifen müssen.
Ich glaube, wir müssen in der Wirtschaftskrise jeden Eindruck verhindern, dass es uns nur um parteipolitische Profilierung geht. Wir müssen beweisen, dass wir in der Lage sind, die Probleme gemeinsam anzugehen.
In gleicher Weise falsch wäre es aber, wenn wir jetzt versuchten, die Situation schlechter zu reden, als sie ist. Es ist mir schon wichtig, darauf noch einmal hinzuweisen. Dies gilt
übrigens auch für den metallverarbeitenden Bereich. Die Hiobsbotschaften, von denen Sie gesprochen haben, sind partiell richtig. Die Signale deuten allerdings auch in eine positive Richtung.
Der ifo-Geschäftsklimaindex ist zum fünften Mal hintereinander leicht gestiegen. Das ist noch keine beglückende Nachricht; das weiß auch ich. Aber wir sollten uns davor hüten, in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation alles noch schlechter zu reden, als es ist.
Ich höre in diesen Zeiten aus dem Bereich des Maschinenbaus, ich höre aus dem Bereich der Metallverarbeitung durchaus auch positive Signale. Dies gilt es auch hervorzuheben, meine Damen und Herren.
Thema Kreditklemme: Die Experten streiten sich, ob wir eine Kreditklemme haben oder nicht. Nach dem ifo-Institut sprechen etwa 50 % der Unternehmen von einer Kredithürde.
Ich räume ein, dass die Betroffenheit sehr unterschiedlich ist. Der Mittelstand ist stärker davon betroffen. Nun ist die Frage: Was versteht man unter einer Kreditklemme? Wir hören von vielen Bankern, es gebe sie nicht. Jeder bekomme den Kredit, es sei eine Frage der Konditionen. Da beißt sich die Katze natürlich in den Schwanz.
Wir haben in unseren mittelständischen Unternehmen eine zu niedrige Eigenkapitalquote, weil das Eigenkapital in dieser schweren Krise binnen weniger Monate gegen null gegangen ist. Diese Unternehmen haben jetzt das Problem, an bezahlbare Kredite zu kommen.
Deswegen, meine Damen und Herren, wage ich eine provokante These, die aber unser Finanzminister vor wenigen Tagen selbst so in den Raum gestellt hat. Man muss sich schon die Frage stellen, ob Basel II in dieser Wirtschaftskrise, in dieser konjunkturellen Situation, in allen Punkten die richtigen Antworten gibt.
Professor Martin Hellwig, Direktor des Max-Planck-Instituts,
hat jüngst zur Frage der Eigenkapitalausstattung der mittelständischen Unternehmen und deren Auswirkung auf Kredit
gewährung und -konditionen gesagt: „Wenn Feuerlöscher als Brandbeschleuniger wirken, sollte man sie überholen oder abmontieren.“
Ich wage die Prognose, dass die Frage der Eigenkapitalausstattung derzeit für unseren Mittelstand hinderlich ist, um Kredite zu akzeptablen Konditionen zu erhalten.
Deswegen ist der Ansatz unseres Finanzministers und unserer Landesregierung der richtige, dass man hier in einer flexiblen und vielleicht krisenbedingt übergangsweisen Anwendung von Basel II Lockerungen einführen muss. Da bin ich sehr dafür. Möglicherweise gibt es da auch Überschneidungen zwischen Ihren Positionen und den unsrigen.
Aber jetzt will ich schon noch ein Zweites sagen: Lieber Herr Schmiedel, Sie stellen sich hier hin und sagen: Die Arbeitslosigkeit steigt, die Überschuldung ist gravierend. Da mag vieles richtig sein. Ich sehe es nicht so dramatisch wie Sie. Die Landesregierung setzt auf Signale des Aufbruchs. Sie begnügen sich mit Resignation.
Lassen Sie mich zwei Punkte ansprechen: Es war diese Landesregierung, die mitten in der Sommerpause eine Kabinettssitzung einberufen hat,
die mitten in der Sommerpause ein Signal gesetzt hat,
indem tausend Ingenieure dieses Landes die Chance einer 50prozentigen Beschäftigung an einer Hochschule bekommen sollen, damit sie nach der Krise greifbar sind,
damit wir dann nicht sofort wieder einen Fachkräftemangel beklagen müssen. Das war pilothaft in Deutschland. Diese Landesregierung muss für ihr zukunftweisendes Handeln in dieser Situation auch gelobt werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Morgen Abend eröffnet der Ministerpräsident einen neuen Hochschulcampus in Tuttlingen – das mag mich besonders freuen – und am Freitagabend einen in Schwäbisch Hall.
Damit investieren wir in die Ausbildung junger Menschen. Damit wollen wir Hochschulen fördern, die sich auf die Fahne schreiben, sich als Bindeglied gerade zum Mittelstand zu begreifen. Auch das ist klassische Mittelstandsförderung mitten in der Krise. Wir, die Landesregierung und die CDU-Fraktion, setzen auf Signale des Aufbruchs. Sie hingegen begnügen sich mit Resignation.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Schmiedel, ich bleibe dabei: Manches von dem, was gesagt wurde, ist es wert, dass man es gemeinsam angeht. Ich meine, auch der Wirtschaftsminister hat Signale ausgesandt, die in solchen Fragen durchaus einen Schulterschluss nahelegen. Ein Eindruck drängt sich bei Ihren Ausführungen aber doch immer wieder auf: Es sind und bleiben eben doch die Ausführungen eines Oppositionspolitikers. Gelegentlich stellt man sich nämlich schon die Frage: Wer soll das alles bezahlen?
Natürlich können wir entsprechende Hoffnungen nähren. Realistische und seriöse Politik muss aber immer auch aufzeigen, wie das Ganze finanziell machbar sein soll.
Ein Zweites: Lieber Herr Schmiedel, Sie haben vorhin kritisiert, mit der Forderung, Basel II auszusetzen, würde man nach Zielen greifen, die in weiter Ferne liegen, die ohnehin nicht erreichbar seien; man möge bitte einmal im unmittelbaren Umfeld seinen Beitrag leisten. Ich wage die Prognose, dass bei Basel II das letzte Wort nicht gesprochen ist. Es gibt aber auch noch etwas anderes: Viele von uns hier in diesem Saal tragen Verantwortung in Verwaltungsräten von Kreissparkassen, in Aufsichtsräten von Volksbanken, Genossenschaftsbanken und Raiffeisenbanken. Meine Erfahrung ist, dass man dort manchmal auch etwas mehr Mut an den Tag legen könnte.
Es gibt Ermessensspielräume, die es auszunutzen gilt.
Deshalb gilt es nicht nur, an die Politik zu appellieren. Es gilt auch, an jene Verantwortungsträger in den Aufsichtsgremien unserer lokal verankerten Hausbanken zu appellieren,
mit Mut und etwas Risikobereitschaft gerade in der jetzigen wirtschaftlich schwierigen Situation
den Mittelständlern Geld zur Verfügung zu stellen.
Ein Letztes, meine Damen und Herren: Es überrascht dann doch, lieber Herr Schmiedel, dass Sie eine solche Aktuelle Debatte lostreten, ohne ein einziges Wort darüber zu verlieren, wer sich eigentlich in diesem Land in wirtschaftlich schwieriger Zeit unter Hinnahme eigener Einschränkungen als Stabilitätsfaktor für Arbeitsplätze erweist. Das sind die Mittelständler, die in der jetzigen Situation durchhalten,
die eben nicht entlassen. Das sind die Mittelständler, die darauf setzen, dass es wieder aufwärtsgeht. Ich möchte diese Debatte zum Anlass nehmen, unseren vielen erfolgreichen Mittelständlern im Land dafür zu danken, dass sie Arbeitsplätze sichern und Ausbildungsplätze anbieten, auch und gerade in wirtschaftlich schwieriger Zeit.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die abstrakte Ankündigung „Landesverwaltungsverfahrensgesetz und dessen Änderung“ vermittelt zunächst einmal den Eindruck, dass es um ein Mehr an Bürokratie gehen soll, dass es um weitere Verkomplizierung geht. Ich bin sehr dankbar, dass Sie, Herr Staatssekretär Köberle, der Sie in der Landesregierung ja auch Verantwortung für den Abbau von Bürokratie tragen, diesen Änderungsentwurf eingebracht haben. Bei genauer Betrachtung und Bewertung dessen, was der Änderungsentwurf, was das Landesverwaltungsverfahrensgesetz in seiner neuen Form bringt, ist in der Tat erkennbar, dass es hier ganz offensichtlich um Vereinheitlichung, um Konzentration, um Beschleunigung und eben auch, Herr Staatssekretär, um den Abbau von Bürokratie geht.
Das erste Kriterium lautet Vereinheitlichung – wir haben es gehört –: Es geht darum, die EU-Dienstleistungsrichtlinie so, wie es vorgesehen ist, bis zum 28. Dezember 2009 in Landesrecht umzusetzen und damit eine Vereinheitlichung zu schaffen.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die verfahrensrechtlichen Anforderungen der Richtlinie im Gesetzentwurf so weit wie möglich im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt werden. Denn eine Regelung im jeweiligen Fachrecht würde zu einer Rechtszersplitterung und damit auch zu einem vielfach höheren Bürokratieaufwand führen.
Zweiter Punkt – auch er wurde angesprochen –: Es geht um den Gleichklang, um die Vereinheitlichung von Bundes- und Landesrecht. Dieser Gleichklang wird durch den Änderungsentwurf hergestellt, und wir bewegen uns damit auch auf Landesebene im Gleichschritt mit den Regelungen des Bundesverwaltungsverfahrensrechts.
Das nächste Kriterium, das ich als positive Veränderung ansprechen möchte: Es geht um Konzentration. Da will ich insbesondere die Regelungen zum Einheitlichen Ansprechpartner aufgreifen. Die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners sorgt dafür, dass Bürger und Unternehmen, die sich mit einer Vielzahl von Vorschriften und Behörden konfrontiert sehen, durch den Einheitlichen Ansprechpartner unterstützt werden. Diese einheitliche Stelle hilft als Mittler zwischen Antragsteller und der eigentlich zuständigen Behörde. Wir können und dürfen es den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmern nicht zumuten, dass wir sie auf die Suche nach dem vielleicht richtigen Ansprechpartner schicken. Vielmehr ist es unsere Aufgabe, gesetzliche Vorgaben zu schaffen, die einheitliche und in der Kompetenz konzentrierte Strukturen schaffen. Das will dieses Gesetz, und diesen Weg gehen wir gern mit.
Wenn ich es richtig bewerte, ist der vorliegende Gesetzentwurf damit auch geeignet, Europa den Menschen und den Unternehmen wieder ein Stück näherzubringen.
Das dritte Kriterium ist die Beschleunigung. Der Gesetzentwurf vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden, da er eindeutige Regelungen zur elektronischen Verfahrensabwicklung enthält. Dies ist, denke ich, meine Da
men und Herren, in Zeiten von Internet und E-Mail-Verkehr eine zwingende und logische Konsequenz.
Wir begrüßen auch das Vorhaben, von einer Genehmigungsfiktion auszugehen, das heißt nach einem bestimmten Zeitablauf eine erteilte Genehmigung zu unterstellen, sofern dem nicht zwingende Gründe in Bezug auf das Allgemeininteresse entgegenstehen.
Meine Damen und Herren, alles in allem ist das ein Gesetzentwurf, der in seiner Überschrift vielleicht zunächst den Eindruck erwecken mag, er werde zu mehr Bürokratie führen, der aber, wenn man in die Details einsteigt, erkennen lässt, dass es hier darum geht, schnellere und schlankere Verfahren zu ermöglichen.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Abbau von Bürokratie – das sage ich selbstkritisch an alle Adressen in diesem Haus, an alle Fraktionen – ist eine Vorgabe, die wir insbesondere im Interesse unserer mittelständischen Unternehmen aufzugreifen haben. Die Dienstleistungsrichtlinie und damit auch der vorliegende Gesetzentwurf beseitigen viele Hemmnisse, auch und vor allem für den hiesigen Mittelstand, der es schwer genug hat und dem wir helfen müssen, die auf ausländischen Märkten bestehenden Hindernisse zu überwinden. Auch auf diese Problematik werden nach unserer Einschätzung die richtigen Antworten gegeben.
Wir wollen die weiteren Beratungen positiv begleiten und danken der Regierung für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Manches wird nicht dadurch besser, dass man nach einem ersten noch einen zweiten und noch einen dritten Anlauf unternimmt. Meine Damen und Herren von den Grünen, das gilt auch und vor allem für den vorliegenden Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes.
Wie sieht denn die aktuelle Lage aus? Jeder Mann, jede Frau hat einen Anspruch auf Akteneinsicht, wenn man Verfahrensbeteiligter ist oder wenn man ein berechtigtes Interesse an dieser Akteneinsicht geltend machen kann. Das ist eine gute und bewährte Praxis. Wir von der CDU-Fraktion sind der Überzeugung, dass wir an dieser Praxis festhalten sollten. Es be
steht keine Notwendigkeit, es besteht kein Bedarf, diese gesetzliche Grundlage zu verändern.
Lassen Sie mich das beweisen. Wir haben in den Sitzungen unserer kommunalen Gremien das Prinzip der Öffentlichkeit. Wer kommt denn in diese Sitzungen? Das ist genau der Personenkreis der unmittelbar Betroffenen oder Verfahrensbeteiligten. Einen darüber hinausgehenden Bedarf an Beteiligung gibt es offensichtlich nicht. Warum sollen wir dann hier eine neue gesetzliche Variante ermöglichen?
Das Zweite: Es besteht auch unter dem Aspekt des Demokratieprinzips keine Notwendigkeit für dieses Gesetz. Wir haben heute auf allen politischen Ebenen vielfältige Formen politischer Beteiligung und Partizipation formeller und informeller Art – auf der kommunalen Ebene Zukunftskonferenz, Zukunftswerkstatt.
Lieber Herr Kollege, Beteiligung setzt eben auch aktives Mittun voraus.
Demokratie ist kein Selbstbedienungsladen, wo man nur konsumiert. Da muss man sich auch einbringen.
Deswegen sind wir der Meinung, dass wir andere Möglichkeiten der demokratischen Beteiligung ausreizen müssen. Sie haben eine Gleichung, die heißt: „Demokratie ist gleich Rechte im Quadrat.“ Und wir haben eine Gleichung, die heißt: „Demokratie ist gleich Rechte plus Pflichten.“ Nur dann wird ein Schuh daraus, meine Damen und Herren.
Ein Drittes, lieber Kollege Walter: Gerade eben haben Sie sehr viel über Bürokratie, über „bürokratische Monster“ gesprochen. Was Sie hier mit dem Informationsfreiheitsgesetz beabsichtigen, schafft neue Bürokratie.
Sie schaffen in den Verwaltungen erheblichen Aufwand, um darüber zu befinden, ob im Einzelfall Akteneinsicht gewährt bzw. nicht gewährt werden kann. Das wollen wir nicht. Wir lehnen dieses „bürokratische Monster“, wie Sie es vorhin in anderem Zusammenhang selbst genannt haben, ab und sehen deswegen für dieses Gesetz keine Notwendigkeit.
Meine Damen und Herren, es gibt drei Filter, die man bei jedem Gesetzentwurf anlegen sollte: den Bedarfsfilter, den Zweckmäßigkeitsfilter und den Kostenfilter. Bei allen drei Filtern bleibt dieses Gesetz hängen. Wir brauchen es nicht, es ist
sinnlos, und es würde unverhältnismäßige Kosten verursachen. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Themen, über die wir uns hier unterhalten, kommen ja immer wiederkehrend, von der Opposition vorgetragen, in das Parlament.
Aber die Argumente, mit denen hier diskutiert wird, verehrter Herr Kollege Sckerl, werden dadurch nicht besser,
indem Sie immer und immer wieder glauben, argumentieren zu müssen, dass, wer früher wählen darf, auch früher durchblicken würde. Das ist eine Gleichung, die nur Sie, Herr Sckerl und die Fraktion GRÜNE, verstehen.
Meine Damen und Herren, wer eine paritätische Besetzung von Gremien gesetzlich vorschreiben will, lieber Herr Sckerl, der verübt einen Anschlag auf die Demokratie.
Das ist antidemokratisch, was Sie vorhaben. Im Übrigen ist das eine Bevormundung der Wählerinnen und Wähler. Wieso trauen Sie den wählenden Frauen nicht zu, diesem von Ihnen zu Recht beanstandeten Missstand, dass zu wenig Frauen in den Parlamenten repräsentiert sind, selbst abzuhelfen? Wir wollen Deregulierung. Wir setzen darauf, dass der Wähler mündig ist und dafür sorgt, dass die Richtigen in unseren Gremien vertreten sind, meine Damen und Herren.
Der zweite Punkt, meine Damen und Herren: Herabsetzung des Wahlalters auf 16. Ich bin sehr dafür, an einem schlüssigen System unserer Rechtsordnung festzuhalten. Es ist eben nun einmal so, dass die Volljährigkeit am 18. Lebensjahr ansetzt.
Das ist auch mit vielen rechtlichen Folgen verbunden. Die elterliche Sorge endet mit der Volljährigkeit. Auch die Ehemündigkeit ist an die Volljährigkeit geknüpft, und das Gleiche gilt für die unbeschränkte Testierfähigkeit und die Prozessfähigkeit. Welche Gründe soll es geben, von diesem schlüssigen Gesamtkonzept unserer Rechtsordnung abzuweichen, meine Damen und Herren?
Demokratie ist keine Spielwiese. Deswegen muss das aktive Wahlrecht ein Mindestmaß an persönlicher Reife voraussetzen. Die Altersgrenze von 18 Jahren – das ist das Alter, in dem die Volljährigkeit erreicht wird – bietet hierfür genau den richtigen Ansatzpunkt, meine Damen und Herren.
Richtig ist – insoweit nehme ich den Ball gern auf –, sich immer wieder Gedanken darüber zu machen, was man tun muss und was man besser machen kann, um junge Menschen für Politik zu begeistern. Das ist richtig, und das ist eine Herausforderung an uns in allen politischen Parteien.
Aber, meine Damen und Herren, die Annahme, das aktive Wahlrecht befördere automatisch auch das Interesse an der Politik, teile ich nicht. Ich denke nicht, dass man Interesse an politischen Zusammenhängen und Verständnis für Politik gleichsam verordnen kann, indem man das aktive Wahlrecht verleiht. Das Wahlrecht allein weckt noch kein Interesse an der Politik, sonst gäbe es vermutlich kaum Nichtwähler, meine Damen und Herren.
Ein Letztes: Lieber Herr Sckerl, Sie verweisen auf die hervorragenden Erfahrungen, die man mit der Herabsetzung des Wahlalters in anderen Bundesländern gemacht habe. Nun kann man ja darüber streiten, was „hervorragend“ ist. Eines ist aber auch richtig: In Hessen hat man die Herabsetzung des Wahlalters wieder rückgängig gemacht,
weil man die Senkung als Flop erkannt hat. Nun ist Hessen inzwischen ja bekannt dafür, dass man auf der Zielgeraden von gravierenden Fehlentscheidungen noch einmal Abstand nimmt.
Aber ich bin sehr dafür, dass wir diesen Fehler in BadenWürttemberg nicht nachvollziehen. Halten wir fest am Wahlalter mit 18 Jahren.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema der von der SPD beantragten Aktuellen Debatte ist ja so schlecht gar nicht gewählt: „Unfairen Wettbewerb zulasten von Mittelstand und Handwerk in Baden-Württemberg verhindern!“ Das, lieber Herr Schmiedel, eint uns in der Zielsetzung.
Weit auseinander sind wir allerdings in der Einschätzung dessen, was notwendig ist, um dieses Ziel zu erreichen.
Einmal mehr, lieber Herr Schmiedel, müssen wir feststellen, dass die SPD auf der krampfhaften Suche nach einem Thema ist, wobei sie immer wieder unter Beweis stellt, dass sie „populär“ mit „populistisch“ verwechselt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sie reden immer wieder von zusätzlichen Belastungen für Handwerk und Mittelstand.
Sie führen eine pseudosoziale Diskussion. Wissen Sie: Bei den Belastungen für den Mittelstand verhält es sich wie beim Schafescheren: Man muss aufhören, wenn die Haut kommt.
Die Mindestlohndebatte, die Sie führen, schneidet dem Mittelstand ins Fleisch.
Deswegen müssen wir uns von dieser unsozialen Debatte verabschieden, meine Damen und Herren.
Worum geht es? Erstens: Vorrang für die Tarifautonomie. Es kann nicht sein, dass wir staatlich verordnete Löhne voraussetzen
und die bewährte Tarifautonomie aufs Spiel setzen. Das wird es mit der CDU nicht geben, meine Damen und Herren.
Wir wollen den Mindestlohn nicht dazu nutzen, nicht willkommene Konkurrenten vom Markt zu fegen.
Schauen Sie sich doch an, was sich bei den Briefdienstleis tungen getan hat. Das ist ein Eingriff in Wettbewerbsfähigkeit und Wettbewerbsautonomie.
Das wollen wir nicht, und das machen wir nicht.
Ein Zweites, meine Damen und Herren: Diese Mindestlohndebatte ist unsozial im Hinblick auf den Personenkreis, über den wir reden. Geringqualifizierte haben gerade in der jetzigen konjunkturellen Phase eine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Aber mit dem verordneten Mindestlohn machen Sie die vermeintlichen Gewinner zu den bitteren Verlierern.
Sorgen wir doch lieber dafür, dass diese Menschen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben! Ist die Produktivität von Arbeitnehmern so gering, dass sie ihren Lohn nicht erwirtschaften können, dann gehen Arbeitsplätze verloren.
Das ist die Realität.
Ein Drittes und Letztes – da sind wir ja wieder beieinander –: Auch wir wollen, dass der, der nur gering verdient, unterstützt wird, und zwar in dem Sinne, dass das Existenzminimum gesichert ist. Aber das ist doch nicht Aufgabe des Unternehmers! Das ist doch nicht Aufgabe des Mittelständlers! Diese aufstockende Hilfe, diese soziale Leistung, ist unsere Aufgabe als Sozialstaat:
eine Kombination von Arbeitseinkommen und ergänzender staatlicher Hilfe. Kombilöhne, Lohnkostenzusatzmodelle – das muss die Devise sein, und dem stellen wir uns als CDU.
Das ist das Neueste, Herr Gall, dass sich die SPD darüber aufregt, wenn wir über staatliche Förderung reden. Sie verteilen doch so gern das Geld des Staates; das sind doch nicht wir von der Union, meine Damen und Herren!
Und ein Letztes – –
Herr Gall, schön, dass Sie auf meine Argumente so spontan eingehen.
Das gibt mir Hoffnung.
Lassen Sie mich meinen Gedankengang zu Ende bringen.
Was mich an Ihrer Argumentation stört, Herr Schmiedel: Sie orientieren sich immer am Missbrauch. Sie orientieren sich an den unseriösen Unternehmern,
die es natürlich gibt;
es gibt Lohndumping.
Lassen Sie uns diese Diskussion aber aus einer Sicht führen, die sich an seriösen Unternehmern orientiert.
80 % der Arbeitnehmer in Deutschland, verehrter Herr Schmie del
nein, das ist nicht unglaublich; mir dürfen Sie jedes Wort abnehmen –, werden von diesem leistungsfähigen Mittelstand beschäftigt.
Deswegen: Hören Sie doch auf, permanent diesen leistungsfähigen Mittelstand schlechtzureden, indem Sie sich an schwar zen Schafen orientieren, meine Damen und Herren!
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit einem Zitat von Abraham Lincoln schließen:
Ihr werdet die Schwachen nicht stärken, indem ihr die Starken schwächt. Ihr werdet denen, die ihren Lebensunterhalt verdienen müssen, nicht helfen, indem ihr die ruiniert, die sie bezahlen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Schmiedel, jetzt haben wir von Ihnen sehr viel über „anständig“ und „unanständig“ gehört. Ich glaube, Sie, meine Damen und Herren, müssen sich einmal entscheiden, ob Sie unterstellen, dass wir in diesem Land primär anständige Unternehmer haben oder dass wir primär unanständige Unternehmer haben.
Wir von der CDU orientieren uns an den Anständigen.
Zweitens: Lieber Kollege Schmiedel, es geht doch um eine Grundsatzfrage:
Wollen wir mehr Markt, oder wollen wir mehr Staat? Sie wollen mehr Staat, und wir wollen mehr Markt. Das ist das Grundthema, über das wir uns unterhalten.
Nein.
Sie haben offensichtlich längst die Vorgeschichte vergessen: Als man damals seitens des Bundesarbeitsministeriums großspurig verkündet hat, man werde gespannt abwarten, welche Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden wollen, kam heraus: Es waren gerade einmal acht. Das wurde als großer, als gigantischer Erfolg vermittelt. Schon damals ist der Mindestlohn zum Maxiflop geworden, und Sie, meine Damen und Herren, hören immer noch nicht auf, diesem Thema hinterherzulaufen.
Lieber Herr Schmiedel und liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, was ist denn das Grundproblem? Sie wollen mit dem Thema Mindestlohn ein Thema besetzen, das originär eigentlich bei den Linken zu Hause ist.
Sie rennen den Linken nach. Aber wer sich mit den Linken ins Bett legt, der wird ersticken, lieber Kollege Schmiedel!
Die Wählerinnen und Wähler können zwischen dem Original und der Kopie genau unterscheiden. Sie werden sich für das Original entscheiden, nicht für die Kopie. Der Wähler wählt „Schmied“, nicht „Schmiedle“ und schon gar nicht Schmiedel.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Korrekturen der Landesverfassung sollte man tunlichst sparsam umgehen. Aber wenn – und dies dann auch in großer und parteiübergreifender Übereinstimmung – Korrekturbedarf gesehen wird, darüber gründlich diskutiert wird und entsprechende Initiativen gemeinsam auf den Weg gebracht werden, dann müssen wir uns der damit verbundenen Herausforderung auch stellen.
Wir tun dies, meine Damen und Herren, in zweierlei Hinsicht. Es geht mit den vorgelegten Verfassungsänderungen zum einen darum, an der Schnittstelle zwischen zwei aufeinanderfolgenden Landtagen eine Doppelstruktur zu minimieren. Erinnern wir uns an die letzte Landtagswahl. Die Wahl fand am 26. März 2006 statt und die konstituierende Sitzung am 13. Juni. Wenn Sie so wollen, ist auch dieser Schritt der Minimierung von Doppelstrukturen Teil einer umfassenden Parlamentsreform, die wir unter dem letzten Tagesordnungspunkt auf den Weg gebracht haben und die das Ziel hat, mehr Effizienz, weniger Leerlauf und geringere Kosten zu erbringen.
In der Tat, meine Damen und Herren, ist nicht einzusehen, dass für die Zeit von zweieinhalb Monaten zwischen dem Wahltag und dem Zusammentritt des neuen Landtags vielfach doppelte Kosten entstehen, obwohl die ehemaligen Abgeordneten bereits auf dem Absprung und die neuen noch nicht wirklich am Start sind.
Wir wollen effiziente Strukturen, klare Kompetenzen und Zuständigkeiten und weniger Kosten. Genau dieser Zielsetzung ist die mit dem Gesetzentwurf Drucksache 14/2490 vorgelegte Verfassungsänderung geschuldet.
Ein Zweites, meine Damen und Herren: Es geht heute auch um die verfassungsmäßige Verankerung des Konnexitätsprinzips. Wir werden bei der Beratung des nächsten Tagesordnungspunkts Gelegenheit haben, über das Thema Konnexitätsprinzip im Detail nochmals zu diskutieren. Aber ich möchte an dieser Stelle, wo es darum geht, die Verfassung diesem verstärkten Konnexitätsprinzip entsprechend zu verändern, einige wenige Grundsätze darstellen.
Erstens: Die Stärkung des Konnexitätsprinzips bedeutet für uns einen Pakt des fairen Miteinanders zwischen Land und Kommunen. Ich möchte deswegen auch den Vertretern der kommunalen Landesverbände sehr herzlich für die Gespräche und die Verhandlungen in dieser Frage danken, und ich möchte ihnen dafür danken, dass es gelungen ist, einen gemeinsamen Kompromiss zu finden.
Die Stärkung des Konnexitätsprinzips bedeutet für uns die Zusammenführung von Finanzträgerschaft und Aufgabenträgerschaft in dem Sinne, dass derjenige, der kostenwirksame Gesetze auf den Weg bringt, letztlich auch für die Folgen einstehen muss. Wer eine Rechnung verursacht, soll sie auch bezahlen, meine Damen und Herren. Es war unser Ministerpräsident Günther Oettinger, der im Dezember 2006 diesen breiten Schulterschluss mit den kommunalen Landesverbänden eingefädelt und betrieben hat. Auch dies ist eine Form des
fairen Miteinanders von Land und Kommunen. Dafür möchte ich dem Ministerpräsidenten herzlich danken.
Meine Damen und Herren, es ist schön und wohltuend, in diesem Hohen Haus auch einmal eine fraktionsübergreifende Einigkeit zu erzielen und hierzu bei einzelnen wichtigen Fragen imstande zu sein. Lassen Sie uns diesen Schulterschluss im Sinne eines fairen, offenen Umgangs des Landes mit den Kommunen gemeinsam erproben und vollziehen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zuge der soeben diskutierten und beschlossenen Verfassungsänderung ist zum Thema „Stärkung des Konnexitätsprinzips“ sehr vieles gesagt worden. Lassen Sie mich einige Details wiederholen.
Wenn ich hier Gelegenheit habe, zum Gesetz zur Stärkung des Konnexitätsprinzips zu sprechen, dann schlagen zwei Herzen in meiner Brust.
Noch ist dieser Doppelherzschlag in diesem Hohen Haus möglich. Ich kann Ihnen versichern: Bei dieser Thematik habe ich keine Herzrhythmusstörungen.
Der Kollege Stickelberger hat vorhin richtigerweise gesagt: Das Konnexitätsprinzip ist ja kein völliges Neuland. Wir haben in Artikel 71 Abs. 3 der Landesverfassung aus dem Jahre 1953 eine Regelung im Hinblick auf die Konnexität, wobei es dort in aller Kürze heißt, dass die Übertragung der Erledigung bestimmter öffentlicher Aufgaben konnexitätsrelevant ist. Die Praxis hat gezeigt, dass diese sehr allgemeine und pauschale Regelung geeignet ist, im Detail Probleme und auch Abstimmungsbedarf zwischen Land und Kommunen zu erzeugen. Deswegen haben wir uns auf den Weg gemacht, diesen Abstimmungsbedarf durch das Gesetz zur Stärkung des Konnexitätsprinzips zu minimieren.
Im Grunde geht es, meine Damen und Herren, um vier Bereiche, die geregelt werden müssen: Es geht um Präzisierungen, wo es nachträgliche Änderungen bei landesrechtlich bereits übertragenen Aufgaben gibt. Es geht um die Übertragung neuer, bislang vom Land noch nicht wahrgenommener Aufgaben. Es geht um eigene Anforderungen des Landes an die Erfüllung bereits bestehender Aufgaben. Und nicht zuletzt
wird auch die Umwandlung einer freiwilligen Aufgabe in eine Pflichtaufgabe geregelt. Das sind die Bereiche, in denen wir verhindern wollen, dass es Verschiebebahnhöfe zwischen Land und Kommunen gibt, in denen wir erreichen wollen, dass es klare Strukturen, Regelungen und Finanzströme gibt.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle nicht nur die große Übereinstimmung in diesem Haus würdigen. Ich möchte auch die große Übereinstimmung unter den drei kommunalen Landesverbänden würdigen. Das ist nicht selbstverständlich. In dieser Frage haben es die kommunalen Landesverbände geschafft, den Schulterschluss zu proben. Ich denke, das ist auch bezeichnend und entscheidend dafür, dass diese Regelung gelingen konnte.
Die mit dem Gesetz verbundene Notwendigkeit einer Kostenfolgenabschätzung, meine Damen und Herren, muss natürlich auch eine kostendämpfende Wirkung für das Land zum Ziel haben. Kollege Theurer hat vorhin davon gesprochen, dass man sich dann frühzeitig überlegt, welche Folgekosten mit einem bestimmten Gesetz verbunden sind. Diese frühzeitige Überlegung muss den Denkprozess dergestalt beeinflussen, dass man die eine oder andere Ausgabe gar nicht erst produziert.
Meine Damen und Herren, ich will trotz dieser großen Übereinstimmung eine einzige Sorge nicht verhehlen: Dieses Konnexitätsprinzip in seiner jetzigen Form darf nicht dazu führen, dass wir die Frage, ob eine Aufgabe richtigerweise auf die Kommunen übertragen wird, künftig aufgrund des Konnexitätsprinzips verneinen. Wenn Konnexität Übertragung von Aufgaben auf die untere Ebene verhindert, dann hat sie ihr Ziel nicht erreicht. Dem dürfen wir auch im Zuge dieses Gesetzes nicht das Wort reden. Es muss weiterhin gelten, dass die Aufgaben dort erledigt werden müssen, wo sie so bürgernah wie möglich, so sach- und praxisbezogen wie möglich im Sinne der betroffenen Menschen erledigt werden können.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend zum Ausdruck bringen: Unser Land Baden-Württemberg ist nur deshalb so stark, weil auch die Kommunen unseres Landes so stark sind. Wenn es den Kommunen gut geht, dann geht es auch dem ganzen Land gut.
Wir müssen – lassen Sie mich das auch sagen – die Formulierung „fairer Umgang zwischen Land und Kommunen“ heute nicht neu buchstabieren. Der faire Umgang zwischen dem Land Baden-Württemberg, den Landesregierungen von Baden-Württemberg und den Kommunen hat in Baden-Würt temberg Tradition.
Die Kommunen in unserem Land stehen gut da. Das ist auch ein Erfolg dieser solidarischen Politik einer jahrzehntelang von der CDU geführten Regierung.
Ein einziger Blick nach Bayern reicht, um zu erkennen, wie finanziell gut ausgestattete Kommunen in Baden-Württemberg etwa im Verhältnis zum südlichen Nachbarn aussehen.
Wir müssen faire Partnerschaft zwischen Land und Kommunen also nicht neu definieren. Aber mit dem Gesetz zur Stärkung der Konnexität gehen wir diesen Kurs einer fairen Partnerschaft konsequent weiter. Ich freue mich, dass diesem Gesetz eine breite Zustimmung in diesem Haus sicher ist.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rede zum Bürokratieabbau ist in diesem Hohen Hause noch nicht verklungen – und die einzelnen Fraktionen haben sich ja geradezu überboten in ihren Forderungen, wo überall sich der Staat zurückziehen sollte –, und schon sind wir – auf Initiative der SPD – wieder dabei, über ein bürokratisches Monster im Bereich der Arbeitsmarktpolitik zu diskutieren, bei dem ich nur empfehlen kann, dass Sie, meine Damen und Herren von der SPD, endlich die Finger davon lassen.
Spätestens seit Beginn dieser Woche wissen wir, dass Ihr Vorhaben, einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen, zu einem Maximalflop geworden ist. Es ist jetzt eigentlich an Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD, dies auch einzusehen und umzukehren.
Die SPD ist ja schon bescheiden geworden. Olaf Scholz – er ist inzwischen Bundesarbeitsminister und nicht mehr Gene
ralsekretär der SPD – spricht angesichts der Tatsache, dass sich sage und schreibe sieben Branchen – die meisten sind Exoten – entschieden haben, dem Entsendegesetz beizutreten, von einem „gigantischen politischen Erfolg“. Die SPD ist bescheiden geworden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Olaf Scholz und Peter Struck hatten von zehn und mehr Branchen gesprochen und den großen Durchbruch vorhergesagt. Die Resonanz ist doch sehr bescheiden.
Meine Damen und Herren von der SPD, wann begreifen Sie endlich, dass Sie auf dem Holzweg sind? Mindestlöhne sind eben nicht das, was Sie immer vorgeben, nämlich sozial. Mindestlöhne bewirken Wettbewerbsverzerrung, indem sie arbeitsmarktpolitische Dinosaurier ermöglichen. Mindestlöhne sind für jene diskriminierend, die gering qualifiziert sind, die wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Schaffen wir doch Voraussetzungen dafür, dass auch Geringqualifizierte zu niedrigeren Löhnen Beschäftigungsmöglichkeiten haben,