Den Änderungsanträgen der Opposition haben wir aus verschiedenen Gründen im Ausschuss nicht zugestimmt. Ein paar wenige Gründe möchte ich hier nennen.
Die Forderung nach der gesetzlichen Vorgabe, mindestens 40 % der Stipendien an Frauen zu vergeben, haben wir abgelehnt. Denn selbst die Präsidenten und Vorsitzenden der acht führenden Wissenschaftsorganisationen halten zwar die Steigerung des Frauenanteils in wissenschaftlichen Führungspositionen für überfällig, betonen aber, dass für akademische Karrieren die wissenschaftliche Qualität und nicht das Geschlecht ausschlaggebend sein soll.
Für mich persönlich führt der Weg zu einem höheren Frauenanteil in der Wissenschaft nur über Hilfen zur Kinderbetreuung …
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Unterhaltungen nach außerhalb des Plenarsaals zu verlegen.
Der Frauenanteil bei Promotionen ist von 33,35 % im Jahr 2002 auf 38,65 % im Jahr 2006 gestiegen. Dieser Anteil belegt, dass für eine Förderquote von 40 % kein Anlass besteht, da solche Quoten bereits heute erbracht werden. In verschiedenen Bereichen werden sie sogar übertroffen. Deshalb sind keine gesetzlichen Vorgaben notwendig. Eine solche gesetzliche Regulierung würde nur mehr Bürokratie schaffen.
Zweitens stand die Einführung von Mindestfördersätzen durch eine Rechtsverordnung des Ministeriums im Raum. Dies halten wir für den falschen Weg. Ich möchte anmerken, dass das Promotionsstipendium die Promotion fördern, nicht aber bestimmte Mindesteinkommen sichern soll. Die Mindestfördersätze würden die Flexibilität der Hochschulen, die gerade durch das neue Gesetz gestärkt werden soll, einschränken.
(Beifall des Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP – Abg. Johannes Stober SPD: „Einsamer Beifall des Abg. Bachmann“! Nur fürs Protokoll!)
Wenn wir den Hochschulen Freiheiten geben möchten – ich bin überzeugt, dass die Verantwortlichen vor Ort in den Hochschulen vernünftige Regelungen bezüglich der Ausgestaltung der Stipendien treffen werden –, dann müssen wir dies logischerweise auch bei den Bemessungen von Stipendien tun.
Drittens zielte ein Antrag auf die Festschreibung einer regelmäßigen Berichtspflicht ab. Dieser wird grundsätzlich Rechnung getragen. Durch § 68 des Landeshochschulgesetzes ist eine umfangreiche Informationspflicht bereits vorhanden. Wir Christdemokraten unterstützen aber eine Veränderung dahin gehend, dass alle zwei Jahre gegenüber dem Landtag ein entsprechender Bericht abgegeben wird.
Die CDU befürwortet den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung und stimmt diesem bei der Zweiten Beratung zu.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Sehr gute Rede! Brillant! – Gegenruf von der SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie ich schon bei der ersten Lesung gesagt habe, teilen wir als SPD-Fraktion die Grundintention dieses Gesetzes, den Hochschulen mehr Spielräume bei der Stipendienvergabe einzuräumen, auch wenn uns manche – ich nenne es einmal so – Gängelungen, wie die Vorabquoten, die sich das Ministerium noch vorbehält, etwas wundern.
Insbesondere halten wir es aber auch für richtig, dass die Umsetzung dieses Gesetzes durch entsprechende Satzungen in den Hochschulen selbst geregelt wird und nicht mehr durch Verordnungen eines Ministeriums bzw. des Landtags geschieht. Dass sich der Landtag nur für den Notfall, dass die Dinge an den Hochschulen tatsächlich aus dem Ruder laufen, eine entsprechende Eingriffsmöglichkeit durch die Verordnungsermächtigung nach § 10 offenhält, ist sicher auch richtig.
Allerdings hat das Gesetz auch einen entscheidenden Fehler, auf den ich bereits bei der ersten Lesung hingewiesen habe. CDU und FDP/DVP waren leider nicht bereit – Frau Kollegin Schütz hat es bereits angesprochen –, diesen Fehler bei den Beratungen im Wissenschaftsausschuss zu korrigieren: Das ist das Fehlen eines Mindestlohns oder Mindeststipendiums oder wie auch immer man es nennen möchte, wie es im alten Graduiertenförderungsgesetz, das wir heute mit dem neuen Gesetz ablösen, eigentlich auch geregelt war.
Wir beantragen daher, dass diese richtige Regelung im bisherigen Gesetz in das neue Gesetz übernommen wird. Das ist auch unser entsprechender Änderungsantrag. Er lautet:
Der Mindestfördersatz soll so bemessen werden, dass er nicht wesentlich hinter dem Grundbetrag der Anwärterbezüge der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst nach Vollendung des 26. Lebensjahres für das Eingangs amt des höheren Dienstes nach Abzug der Lohnsteuer zurückbleibt.
Eine solche Regelung mag zwar ein bisschen kompliziert klingen, aber ich glaube, sie ist richtig. Sie besagt: Derjenige, der für seine Promotion ein Stipendium vom Land bekommt, soll auch promovieren können, ohne nebenher arbeiten zu müssen. Das ist eigentlich der Grundsatz, der für die Stipendienvergabe gelten muss. Dieser Punkt ist für die SPD von so zen
traler Bedeutung, dass ohne Aufnahme dieser Regelung für uns eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf nicht möglich ist.
Eines ist klar und muss uns auch bewusst sein: Die Hochschulen haben natürlich ein Interesse daran, möglichst viele Stipendien zu vergeben und möglichst viele Leute zu fördern. Deswegen halte ich es nicht für notwendig, eine Höchstgrenze einzuführen, weil die Universitäten kein Interesse daran hätten, möglichst hohe Beträge auszugeben. Aber wir müssen eine Mindestgrenze einführen, weil sie schon ein Interesse daran haben, gerade dann, wenn der Markt es hergibt, möglicherweise in den Geistes- und Sozialwissenschaften unter die Beträge zu gehen, die für den Lebensunterhalt notwendig sind, sodass dann ein entsprechendes Dumping passiert. Dagegen gilt es sich zu wehren. Darauf geht auch unser entsprechender Änderungsantrag zurück.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass wir als Landtag von diesem – so nenne ich es einmal – Notverordnungsrecht in § 10 keinen Gebrauch machen müssen. Wir befürchten aber und gehen auch davon aus, dass dann, wenn die Berichtspflicht kommt – diese Berichtspflicht unterstützen wir natürlich –, der jetzige Betrag – heute sind es 820 € Mindestförderung, die wir durch Verordnung des Landes geregelt haben – an bestimmten Punkten leider unterschritten oder auch massiv unterschritten wird. Wir werden dann genau in die Situation kommen, die wir eigentlich nicht wünschen, dass wir nämlich hier mit einer Verordnungsermächtigung doch noch einmal eingreifen müssen. Das ist nicht unser Ziel. Deswegen halten wir es für notwendig, die Dinge gleich richtig und korrekt in diesem Gesetz zu regeln.
Ich möchte daher Sie von den Koalitionsfraktionen noch einmal bitten, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Dann ist auch der Weg für unsere Zustimmung zu dem Gesetzentwurf frei.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die Fraktion GRÜNE stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf im Grundsatz zu – das haben wir auch schon bei der Ersten Beratung ausgeführt –, weil wir es richtig finden, dass die Gestaltungsspielräume der Hochschulen bei der Vergabe und Schwerpunktsetzung in Bezug auf ihre Stipendien für Promotionen von ihnen selbst bestimmt werden.
Wir haben auch bei den Beratungen im Wissenschaftsausschuss eine wichtige Korrektur gemeinsam beschlossen. Darüber freuen wir uns und begrüßen das sehr. Zum Thema Berichtspflicht haben wir alle zusammen in diesem Gesetz eine Präzisierung bewirkt, die besagt: Wir brauchen im Landtag regelmäßig Auskünfte darüber, wie sich die Vergabe der Stipen dien entwickelt, wie sich die Fächerkulturen und die Schwerpunkte entwickeln und auch, wie sich die Frauenquoten entwickeln. Das ist eine wichtige Ergänzung.
Es ist ein wichtiger Grundsatz, zu sagen: Wenn wir als Parlament mehr Gestaltungsspielräume nach unten geben, dann ist die zweite Seite dieser Medaille, dafür zu sorgen, dass wir entsprechend aussagekräftige Informationen darüber erhalten, ob die Entwicklung in die richtige Richtung geht oder ob man unter Umständen auch steuernd eingreifen muss. Daher freuen wir uns sehr, dass es im Ausschuss zu dieser Korrektur gekommen ist.
Die Fraktion GRÜNE sieht in zwei Punkten nach wie vor Dissens. Der eine Punkt geht in eine ähnliche Richtung, wie Kollege Stober das für die SPD ausgeführt hat: Das ist die Frage der Grenzen für die Höhe der Stipendien. Wir selbst haben vorgeschlagen und empfohlen, dafür ein Bandbreitenmodell zu wählen und eine Unter- und Obergrenze zu definieren, innerhalb derer die Hochschulen selbst entscheiden können, wie sie die Höhen festlegen. Das hat sich nicht durchgesetzt.
Der zweite Punkt, in dem zwischen uns Dissens besteht, betrifft das Thema Frauen. Wir glauben, dass die wissenschaftliche Nachwuchsförderung zu einem ganz wesentlichen Teil Frauensache ist. Wir wissen alle miteinander, dass im Bereich der Wissenschaft ein erheblicher Nachholbedarf besteht, wenn es um die Erhöhung des Anteils von Frauen an einer wissenschaftlichen Karriere geht. Wir wissen auch, dass wir nur dann mehr Professorinnen bekommen, wenn das von unten aufgebaut wird.
Sie haben uns im Ausschuss die Zahlen vorgelegt. Die Zahlen im Bereich der Promotionen gehen zwar in die richtige Richtung, stimmen aber nach wie vor nicht. Selbst wenn beim Anteil der abgeschlossenen Promotionen doch ein bemerkenswerter Fortschritt erzielt worden ist, sieht man auch, dass beim Anteil der geförderten Promotionen nach wie vor Nachholbedarf besteht. Da gibt es drei Universitäten im Land, die den Frauenanteil von 50 % nicht erreicht haben. Zwei davon liegen sogar unter 40 %. Deshalb wollen wir an diesem Punkt mehr Verbindlichkeit.
Wir sind uns sicher, dass das Thema Chancengleichheit im Bereich der Hochschulen und der Wissenschaft kein Spaziergang und kein Selbstläufer ist. Da haben wir jetzt lange genug zugewartet und schöne Reden gehalten. Wir brauchen hier verbindliche Zielsetzungen und verbindliche Instrumente und möchten das auch im Gesetz festgeschrieben haben.
Deswegen haben wir zu diesem Thema dem Haus noch einmal einen Änderungsantrag vorgelegt und sagen: Wenigstens das Gremium, das über die Vergabe entscheidet, sollte geschlechterparitätisch besetzt sein. Das ist wirklich keine Überforderung. Ansonsten würden wir sagen: Gehen wir einmal mit einem Vertrauensvorschuss hinein und schauen, wie sich die Zahlen entwickeln. Wir würden uns wirklich sehr freuen, wenn wir uns hier im Haus in diesem Punkt verständigen könnten.
Ich kann Ihnen zu diesem Thema nur noch einmal ein aktuelles Anekdötchen erzählen, das belegt: Wir brauchen eine klare Ansage aus der Politik in Richtung Hochschulen, dass
sich etwas in Sachen Chancengleichheit verändern muss. Ich habe kürzlich zusammen mit Kollegen hier aus diesem Haus an einer Debatte vor Professoren der Fachhochschulen teilnehmen dürfen. Wir haben u. a. über das Thema „Mangelnder Frauenanteil in naturwissenschaftlichen und technischen Berufen“ geredet und haben gemeinsam – Kollege Locherer hat sich daran aktiv beteiligt – angemahnt, dass es vielleicht hilfreich sein könnte, wenn die Frauen auch mehr weibliche Vorbilder in der Professorenschaft hätten.
Das Auditorium, vor dem wir reden durften, war fast ausschließlich mit Männern besetzt. Im Anschluss erhielt ich eine Mail von einem FH-Professor, der mir schrieb: „Alle Frauenfördermaßnahmen und finanziellen Anreize werden Ihnen nicht helfen. Denn das Problem ist weitgehend entwicklungsbiologisch definiert.“
Es liegt eben an den Hormonen, dass wir nicht mehr Frauen in die technischen Studiengänge bekommen. Solange wir solche Professoren haben,
die in unseren Hochschulen lehren und auch den jungen Frau en und Mädchen sozusagen präsentiert werden, so lange dürfen wir uns nicht auf reine Freiwilligkeit verlassen und nicht darauf hoffen, dass Einsicht einkehrt. Aus diesem Grund – ich wiederhole es – muss eine klare Zielsetzung ins Gesetz aufgenommen werden. Den Weg, wie die Hochschulen ihre Ziele erreichen sollen, überlassen wir ihnen gern selbst. Aber die Zielsetzung, die Ansage muss jetzt etwas deutlicher ausfallen als in früheren Jahren.
In diesem Sinn bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Dann fällt es uns auch leichter, diesem richtigen Gesetzentwurf im Grundsatz zuzustimmen.