Protokoll der Sitzung vom 29.07.2009

Meine Damen und Herren, ich eröffne die 72. Sitzung des 14. Landtags von Baden-Württemberg und begrüße Sie.

Urlaub für heute habe ich Frau Abg. Dr. Arnold und Frau Abg. Kipfer sowie Herrn Abg. Kübler und – für heute Nachmittag – Herrn Abg. Schlachter erteilt.

Krankgemeldet sind die Herren Abg. Braun und Reichardt sowie Frau Abg. Dr. Unold.

Aus dienstlichen Gründen hat sich Herr Staatssekretär Köberle entschuldigt.

Dienstlich verhindert ist Frau Staatsrätin Dr. Hübner.

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat beschlossen, dass wir vor Eintritt in die Tagesordnung einige unstrittige Wahlen durchführen.

Von den neun in den Aufsichtsrat der Landesstiftung entsandten Abgeordneten läuft für drei die bisher fünfjährige Amtszeit in diesem Gremium aus, und zwar für die Abg. Mappus, Dr. Noll und Bauer.

Seit der am 5. Dezember 2006 in Kraft getretenen Änderung des Gesellschaftsvertrags der Landesstiftung erfolgt die Entsendung in den Aufsichtsrat jeweils nur noch bis zum Ende der Legislaturperiode.

Mit Schreiben vom 10. Juni 2009 hat der Finanzminister um die Nachbenennung von drei Mitgliedern des Landtags für die se vakant werdenden Sitze gebeten. Das Vorschlagsrecht für diese Nachbesetzung steht der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP/DVP und der Fraktion GRÜNE zu, die jeweils eine Person benannt haben. Die Fraktion der CDU hat Herrn Abg. Mappus ab 1. Oktober 2009, die Fraktion der FDP/DVP Herrn Abg. Dr. Rülke ab 1. November 2009 und die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Bauer ab 1. Februar 2010 benannt.

Ich gehe davon aus, dass Sie der Wahl dieser drei Personen zustimmen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Frau Julia Reichert wurde im November 2006 auf Vorschlag des Landesjugendrings als dessen stellvertretende Vorsitzende vom Ministerpräsidenten im Einvernehmen mit dem Landtag als sachverständige Persönlichkeit für die Dauer der 14. Legislaturperiode in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung berufen.

Inzwischen ist Frau Reichert aus dem Vorstand des Landesjugendrings ausgeschieden. Der Landesjugendring hat deshalb

seine neue stellvertretende Vorsitzende Kerstin Sommer für die Übernahme dieses Amts im Kuratorium der Landeszentrale empfohlen.

Mit Schreiben vom 10. Juli 2009 wird mitgeteilt, dass der Ministerpräsident die Absicht hat, Frau Sommer als Nachfolgerin für Frau Reichert für die restliche Dauer der 14. Legislaturperiode als sachverständige Persönlichkeit in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung zu berufen. Er bittet dazu um die Herstellung des erforderlichen Einvernehmens mit dem Landtag. Kann ich davon ausgehen, dass Sie zustimmen? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist dieses Einvernehmen hergestellt.

Herr Abg. Michael Theurer wurde vom Landtag am 26. Juli 2007 als Mitglied unseres Parlaments in den 3. Rundfunkrat des SWR entsandt. Die Amtszeit dieses Rundfunkrats beträgt fünf Jahre und endet voraussichtlich am 17. Januar 2013.

Mit Schreiben vom 21. Juli 2009 hat Herr Abg. Theurer mitgeteilt, dass er im Hinblick auf seine Wahl zum Mitglied des Europäischen Parlaments vorzeitig aus dem Rundfunkrat des SWR ausscheiden möchte.

Der Landtag hat deshalb nach § 14 Abs. 7 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk für den Rest der Amtszeit einen Nachfolger zu bestimmen. Das Vorschlagsrecht steht der Fraktion der FDP/DVP zu, die dafür Herrn Abg. Dr. Ulrich Noll benannt hat. Kann ich davon ausgehen, dass Sie diesem Wahlvorschlag zustimmen? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vervielfältigt vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Im Eingang befinden sich:

1. Schreiben des Justizministeriums vom 14. Juli 2009 – Bestellung der

Vertrauensleute, die bei der Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter mitzuwirken haben

Überweisung an den Ständigen Ausschuss zur abschließenden Durchführung der Wahl der Vertrauensleute

2. Mitteilung der Landesregierung vom 23. Juli 2009 – Information über

Staatsvertragsentwürfe; hier: Entwurf eines IT-Staatsvertrags – Drucksache 14/4908

Überweisung an den Innenausschuss

(Präsident Peter Straub)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:

a) Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der

FDP/DVP und Stellungnahme des Finanzministeriums – Umsatzsteuerpflicht für Schulspeisungen durch Ehrenamtliche – Drucksache 14/4698 (geänderte Fas- sung)

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Finanzministeriums – Umsatzsteuer für Schulspeisungen durch Ehrenamtliche – Drucksache 14/4648 (ge- änderte Fassung)

c) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des

Finanzministeriums – Keine Umsatzsteuer auf entgeltliche Schülerverpflegung, die von ehrenamtlichen Schulfördervereinen organisiert wird – Drucksache 14/4730 (geänderte Fassung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu Buchst. a bis c – Drucksache 14/4905

Berichterstatterin: Abg. Ursula Lazarus

Das Präsidium hat für die Aussprache über die drei Anträge eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort in der Aussprache erteile ich Frau Abg. Kurtz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Juni wurde ein Urteil des Bundesfinanzhofs veröffentlicht, das uns alle sehr beunruhigt hat. Man kann sagen: Ein Aufschrei ging durchs Land. „Kochmütter sollen Steuern zahlen“, titelte beispielsweise die „Heilbronner Stimme“ am 20. Juni, und die Aufregung insgesamt war wirklich groß. Umsatzsteuerpflicht für Schulspeisungen, ein Unding im Ehrenamtsland Nummer 1, ein Unding in Baden-Württemberg.

Aber auch hier gilt: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Der Bundesfinanzhof selbst hat in seinem Urteil offensichtlich keinerlei Brisanz gesehen. Er hat es erst vier Monate nach der Rechtsprechung veröffentlicht. Es handelt sich um einen Förderverein in Niedersachsen, der in einer Schule eine Cafeteria betreibt. Wie es aussieht, bringt dieses Urteil im Grunde nichts Neues.

Die Landesregierung lässt uns auf unseren Antrag hin wissen, dass sie keinen Anlass sieht, in dieser Sache eine Bundesratsinitiative einzubringen.

(Zuruf der Abg. Theresia Bauer GRÜNE)

Eine Umfrage bei den Finanzämtern habe ergeben, dass kein Schulförderverein durch dieses Urteil in Schwierigkeiten geraten werde.

Der Landesverband der Schulfördervereine hat allerdings auch eine Umfrage unter seinen Mitgliedern und den Schulen durchgeführt und eine allgemeine Verunsicherung und große Verärgerung festgestellt. Ich muss sagen: Ich kann das verstehen, ich kann das nachvollziehen. Die Ehrenamtlichen führen umständliche Beratungen, erledigen Telefonate und führen

Prüfungen durch. Außerdem klagt der Landesverband der Schulfördervereine, dass die Schulträger den Schulfördervereinen in der Vergangenheit keine ausreichende Beratung hätten zukommen lassen.

Aber man muss wirklich zugeben: Wir alle gingen davon aus, dass diese ehrenamtliche Leistung steuerfrei ist.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Ja! Sehr rich- tig!)

Auch die CDU-Fraktion kommt nach den Prüfungen in den vergangenen Wochen jetzt zu dem Schluss, dass dies so ist. Wir können davon ausgehen: Schulspeisung ist weiterhin steuerfrei. Wir halten es für außerordentlich wichtig, dass das so ist. Nur so können wir die Leistung, die von diesen Ehrenamtlichen in den Schulfördervereinen erbracht wird, auch würdigen und unterstützen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Die CDU-Fraktion ist außerordentlich dankbar, dass wir in dem Landesverband der Schulfördervereine einen kompetenten Ansprechpartner haben. Sie wissen: Dieser Dachverband wurde im Jahr 2003 gegründet. Er hat mittlerweile über 500 Mitglieder. Dahinter stehen unzählige Eltern, ehrenamtlich aktive Kochmütter, die sich alle dafür einsetzen, dass die Betreuung in unseren Schulen vorbildlich funktioniert. Wir sagen ganz ausdrücklich: Wir sind froh, dass diese Aufgabe auch von Ehrenamtlichen übernommen wird. Wir wollen dort nicht nur Profis haben, wir wollen dort nicht nur Berufstätige haben; denn dieses Ehrenamt in den Schulen ist ein Zeichen dafür, dass sich in unserem Land eine Ehrenamtskultur etabliert hat, die ihresgleichen sucht.

In Leonberg, von wo ich herkomme, kochen seit 1986 Mütter von drei verschiedenen Schulen gemeinsam für die Schüler dieser drei Schulen in einer sogenannten Triangel. Diese Triangel hat wesentlich dazu beigetragen, dass das Schulklima positiv gestaltet wird.