Das Thema, das Sie zur Debatte gestellt haben, ist alles ande re als neu. Wir haben uns hier im Plenum und im Ausschuss schon intensiv darüber ausgetauscht.
Auch meine Argumente und unsere Logik können nicht neu sein, weil sie nach wie vor richtig sind und Bestand haben.
Man kann auf bekannte Fragen und Argumente, die nicht rich tig sind, schlichtweg nicht mit neuen Argumenten antworten.
Sie wollen letztlich die Einnahmeverluste bei den Mitteln, die Sie überhaupt nicht wollten, durch Haushaltsmittel ersetzen.
Wenn es nach Ihnen ginge, hätten die Hochschulen schlicht weg 130 Millionen € weniger zur Verfügung, als sie jetzt ha ben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jawohl! So ist es! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Wenn ihr es nicht ordentlich finanziert! – Gegenruf des Abg. Wer ner Pfisterer CDU: Genau zuhören!)
Übrigens haben Sie mit keinem Wort gesagt, woher Sie die Haushaltsmittel nehmen wollen, die Sie für die Verluste bei den Mitteln, die Sie gar nicht haben wollten, einsetzen wol len.
(Abg. Johannes Stober SPD: Den ganzen Steuersen kungen nicht zustimmen! – Gegenruf des Abg. Ha gen Kluck FDP/DVP: Welche? Ihr macht doch gar keine!)
Man kann es in den Ländern sehen, in denen Sie regieren: Sie würden diese Mittel durch Schulden ersetzen.
Schulden zu machen hieße jedoch, dass die Studierenden, die heute eventuell die Studiengebühren nicht zahlten, die Sie ab schaffen wollen, mit Zins und Zinseszins die Schulden, die
Sie im Gegenzug machen würden, zurückzahlen müssten. Das ist unehrlich gegenüber der jetzigen Generation und gegen über den späteren Generationen.
(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Griechenland lässt grüßen! – Zuruf der Abg. Rita Haller-Haid SPD)
Wenn wir uns fragen, in welchen Ländern es Studiengebüh ren gibt und in welchen nicht, stellen wir fest, dass überwie gend die Geberländer im Länderfinanzausgleich Studienge bühren nehmen und die Nehmerländer glauben, auf Studien gebühren verzichten zu können.
Auch das ist eine Verteilungsungerechtigkeit in diesem Staat. Deshalb ist es richtig, dass wir das Thema Länderfinanzaus gleich wieder auf die Tagesordnung gesetzt haben.
Denn es kann nicht sein, dass Länder soziale Wohltaten ver teilen, die sie selbst gar nicht erwirtschaften – und zwar auf Kosten der Länder, die diese erwirtschaften.
Wenn wir uns die Hochschulfinanzierung in den Ländern mit Studiengebühren ansehen, etwa in unserem Land – also die Hochschulfinanzierung durch das Land, durch den Landeszu schuss –, dann ist festzustellen, dass diese Hochschulfinanzie rung weit besser ist als die Hochschulfinanzierung in den meisten Ländern, die auf Studiengebühren verzichten. Denn uns geht es nicht nur darum, Hochschulen mit möglichst vie len Studierenden zu haben, sondern darum, einem Qualitäts anspruch und einem Anspruch auf Verantwortbarkeit von gu ter Ausbildung, Forschung und Lehre gerecht zu werden.
Dass die Studiengebühren zusätzlich sind, bestätigt sich durch den Solidarpakt. Es gibt übrigens kein anderes Land in der Bundesrepublik mit einer vergleichbaren Finanzgarantie für die Hochschulen. Wie wertvoll diese Finanzgarantie ist, zeigt sich gerade in dieser Finanz- und Wirtschaftskrise. Es gibt bei uns keinen anderen Haushalt, der so vor Kürzungen geschützt ist wie der Hochschulhaushalt. Das ist eine ungeheure Privi legierung, die man durchaus einmal in Rechnung stellen soll te.
Wenn Sie nun sagen, Herr Stober, die Einführung der Ge schwisterregelung sei ein Bruch des Solidarpakts,
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und Abgeordne ten der FDP/DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ein Genuss! – Abg. Peter Hofelich SPD: Der Mann redet mit sich selbst!)
Er garantiert, dass die Studiengebühren den Hochschulen zu fließen. Es ist schon völlig unlogisch, dabei von einer gewis sen Größe auszugehen, weil auch niemand die Zahl der Zah ler festgelegt hat.
Denn diese ändert sich nicht nur durch die Geschwisterrege lung, sondern schlicht auch je nachdem, wie viele sich für das Erstsemester einschreiben und wie viele Studierende die Hoch schule verlassen. Hier zu glauben, man hätte sozusagen einen Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Studiengebührenzah lern, ist eigentlich völlig absurd.
Wenn hier etwas gebrochen worden ist, dann ist es nicht ein Versprechen von unserer Seite, sondern Ihr juristischer Sach verstand.
Der Vorwurf, man hätte ein Versprechen gebrochen, ist ja kein gelinder. Man sollte ihn sorgfältig überlegen, bevor man ihn macht.
Warum die familienfreundlichen Regelungen? Man kann na türlich sagen, wie Herr Bachmann das hier ausgeführt hat: Ei gentlich ermöglicht der Kredit jedem, unabhängig vom Ein kommen der Eltern seine Studiengebühren zu finanzieren. Das Wichtigste ist, dass dieses Kreditsystem sozial verträglich ist.
Wichtig ist auch, Frau Bauer – wenn Sie an BAföG denken –: Es gibt im Gesetz eine Gesamtkreditobergrenze von 15 000 €. Diese Obergrenze bedeutet praktisch, dass jemand, der in durchschnittlicher Höhe BAföG bezieht, den Kredit erhält, ihn aber zinslos erhalten würde. Damit ist eigentlich die So zialverträglichkeit gegeben. Denn die Logik der Studienge bührenkredite heißt ja: Die Frage ist nicht, was meine Eltern verdienen, sondern die Frage betrifft die Höhe dessen, was ich später selbst verdiene. Insofern ist Ihre Chefarztfrage anders herum zu stellen: Warum sollte der BAföG-Empfänger, der später Chefarzt wird, dann seinen Studiengebührenkredit nicht zurückzahlen? Das ist die Frage, um die es eigentlich geht.