zur vorläufigen Übernahme der Geschäftsordnung
Der Landtag wolle beschließen:
Die Bestimmungen der Geschäftsordnung des 13. Landtags einschließlich der zur Umsetzung des interfraktionellen Antrags Drucksache 14/1550 zur Inneren Parlamentsreform und Geschäftsordnung getroffenen Maßnahmen (Probelauf) werden vorläufig mit folgender Maßgabe übernommen:
1. Das Präsidium (§ 4 Abs. 1 Satz 2 GeschO) besteht aus 19 Mitgliedern.
2. Die Zahl der Schriftführer/-innen (§ 4 Abs. 8 GeschO) wird auf 19 festgelegt.
3. Der Ausschuss nach Artikel 62 der Verfassung (Notparlament – § 19 b Abs. 1 GeschO) besteht aus 19 Mitgliedern und
der gleichen Zahl von Stellvertretern.
der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP
Zur Wahl werden vorgeschlagen:
Deuschle Boser Binder Haußmann
Pröfrock Dr. Schmidt-Eisenlohr Wahl
Dr. Rapp Schoch Wölfle, Sabine
Reuther Schmid, Viktoria Wald
Peter Hauk und Fraktion Edith Sitzmann und Fraktion Claus Schmiedel und Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und Fraktion