Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich beant worte die Mündliche Anfrage der Kollegin Gurr-Hirsch wie folgt:
Nach dem Schulgesetz sind die kommunalen Schulträger be rechtigt und verpflichtet, öffentliche Schulen einzurichten, wenn ein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies gilt für alle Schularten und demgemäß auch für die Gemeinschaftsschu le. In die diesbezügliche Prüfung wird u. a. der Aspekt einbe zogen, ob die Schulwege den Schülerinnen und Schülern im potenziellen Einzugsbereich zumutbar sind.
Die Organisation der Schülerbeförderung, das heißt die Pla nung der Beförderungsmöglichkeiten, ist dabei Aufgabe der jeweiligen Schulträger. Im Verfahren der regionalen Schulent wicklung zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen sind auch bestehende und mögliche neue Beförderungsmöglich keiten einzubeziehen.
Wenn es um die Frage der Zumutbarkeit und der Erreichbar keit geht, ist es zwingend, dass die Schulträger fragen: Auf welchem Weg erreichen Schülerinnen und Schüler die ent sprechenden Schulen? Deswegen stellt sich die Frage immer konkret vor Ort beim Schulträger.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt – das kann ich auf Ihre Frage antworten – ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls wie sich die Einführung der Gemeinschaftsschulen auf die Schülerbe förderung auswirkt. Sehr häufig – das wissen Sie – entwickeln sich die Gemeinschaftsschulen nicht neu, an neuen Standor ten, sondern aus bestehenden Schulen, also beispielsweise aus Werkrealschulen oder aus Realschulen.
Die Frage der Schulwahl ist dabei jeweils eine höchstpersön liche Entscheidung. Wir haben bisher noch keine Erhebungen dazu durchgeführt, inwieweit die Einrichtung von Gemein schaftsschulen zu einer Veränderung der Schülerströme ge führt hat.
Die Schülerbeförderung ist dabei häufig in den öffentlichen Personennahverkehr eingegliedert. Für die Beförderungskon zepte gilt, dass diese von vielfältigen Faktoren beeinflusst werden. Das heißt, es ist nicht so – jedenfalls ist uns das nicht bekannt –, dass jetzt wegen der Einrichtung von Gemein schaftsschulen neue Schülerbeförderungsmöglichkeiten ge schaffen wurden. Eine solche Information liegt uns nicht vor.
Im Übrigen könnte sich z. B. für einzelne Schülerinnen und Schüler der Schulweg zwar verändern, aber durch Standort konzentrationen – – Es ist auch Teil der regionalen Schulent wicklung, dass es darum geht, möglicherweise aus zwei oder drei Standorten, die, für sich allein genommen, in der Ein gangsklasse zu wenig Schülerinnen und Schüler hätten – – Aber durch gewisse gemeinsame Konzepte könnte es sein, dass weniger Schülerverkehr stattfindet.
Es wird sich zeigen, welche Auswirkungen sich in den nächs ten Jahren ergeben. Aber durch die Gespräche mit den kom munalen Landesverbänden – in diesem Fall insbesondere mit dem Landkreistag – ergibt sich, dass sich bereits in den letz ten Jahren im Zuge dessen, dass immer mehr Standorte gera de auch im ländlichen Raum geschlossen werden mussten, Schulwege automatisch verlängert haben.
In kleinen Kommunen, die im Umland von größeren Städten und Gemeinden liegen und die vor acht bis zehn Jahren noch
eigene Schulstandorte hatten, die schließlich geschlossen wer den mussten, weil dort nicht mehr genügend Schüler vorhan den waren, steigen die Schüler jetzt morgens um 7:00 Uhr in den Bus und fahren dann eben zehn, 15 oder in manchen Fäl len 30 Minuten in die nächste mittelgroße Stadt, in der das weiterführende Schulangebot noch vorhanden ist.
Das ist ein Prozess, der bereits im Gang ist. Er wird jetzt durch die Gemeinschaftsschule hoffentlich ein Stück weit gestoppt, weil wir es gerade schaffen wollen – das haben wir vorhin in der Debatte über die regionale Schulentwicklung ausgeführt –, Schulstandorte im ländlichen Raum zu halten. Deswegen ist das Konzept der Gemeinschaftsschulen eigentlich eher ei ne Verhinderung längerer Schulwege. Wenn wir den Prozess der Schulschließung geschehen ließen, würden die Schulwe ge aus unserer Sicht noch länger.
Herzlichen Dank für die Antwort, Herr Minister. – Ist Ihnen demzufolge auch nicht be kannt, dass es einen Pendelbus zwischen Zaberfeld im Regie rungsbezirk Nordwürttemberg und Sulzfeld im Regierungs bezirk Nordbaden gibt, der in Zaberfeld 14 Kinder aufnimmt, um sie über einen nicht regulierten öffentlichen Personennah verkehr mit einem Pendelbus, einem Sammeltaxi in die Schu le zu bringen?
Vermutlich ist Ihnen dann auch nicht bekannt, dass es einen Pendelbus zwischen Untergruppenbach und Talheim gibt. Dort gibt es keinen öffentlichen Personennahverkehr. Weil Talheim keine Werkrealschule mehr hat, könnten die Talhei mer Schüler auch mit dem normalen öffentlichen Personen verkehr nach Ilsfeld, das ebenso weit entfernt liegt, fahren. Ist Ihnen das demzufolge auch nicht bekannt?
Wir wissen, dass es Fälle gibt. Das hat aber nichts mit der Ge meinschaftsschule zu tun. Ich kann einen Fall aus meinem Wahlkreis anführen, bei dem sich der Bürgermeister einer im baden-württembergischen Landesteil liegenden Gemeinde entschieden hat, in den benachbarten bayerischen Kommunen einen Bus fahren zu lassen, den es nicht auf irgendeinem – –
Nicht bis Passau. Bayern fängt vor Passau an, Herr Kolle ge Bullinger. Da ist es weniger Weiß-Blau, aber da ist Schwa ben.
Jedenfalls haben diese Gemeinden die Schüler morgens in die sen Bus gesetzt, weil sie gesagt haben: „Wir nehmen dieses Angebot im baden-württembergischen Teil an. Wir wollen die
Deswegen: Das Phänomen, dass sich Schulträger selbst auch um Schüler bemühen, ist, glaube ich, legitim und nichts, was man irgendjemandem vorwerfen kann.
Ich glaube, es ist immer noch besser, wenn wir die kommu nale Seite mit diesen intelligenten Konzepten auf unserer Sei te haben, als wenn – so, wie ich es gerade dargestellt habe – diese Schulstandorte ausbluten würden und als Folge davon die kleinen Kommunen letztlich keine Bestandschance mehr hätten, sondern der Schülerverkehr ausschließlich in mittel große und größere Städte fließen würde.
Deswegen ist es, glaube ich, richtig, dass auch diese Bewe gungen erfolgen, wenngleich ich sagen muss: Diese beiden Fälle sind mir bisher nicht bekannt.
Bei aller Wertschätzung möchte ich jetzt eine despektierliche Frage stellen: Ist es dann auch intelligent, in Untergruppenbach eine Gemeinschafts schule und 5 km weiter in Ilsfeld ebenso eine Gemeinschafts schule einzurichten, sodass ein solcher Wettbewerb nötig wird, die Schüler mit Sondermitteln einer Kommune „zusammen zukarren“?
Wenn Sie Schulstandorte mit Schülern bedienen wollen, die nicht nur an diesem Ort wohnhaft sind, werden Sie um die Schülerbeförderung nicht herumkommen.
Dass wir jetzt beim Thema Schülerbeförderung über die Sinn haftigkeit von Gemeinschaftsschulstandorten diskutieren müs sen, ist, glaube ich, nicht korrekt. Die Gemeinschaftsschul standorte wurden dann genehmigt, wenn die jeweiligen Prog nosen ergaben, dass die Schülerzahl auskömmlich ist, um ei ne stabile Zweizügigkeit zu gewährleisten.
Deswegen, Frau Kollegin Gurr-Hirsch, stellt sich die Frage in jedem örtlichen Zusammenhang unterschiedlich. Da können auch zwei Standorte in nur 5 km Entfernung Sinn machen, wenn sie nachgefragt werden. Wenn sich diese Nachfrage durch einen entsprechenden Schülerbeförderungsverkehr tat sächlich auf die betreffende Schule richtet, ist es richtig, dass dies vor Ort gemacht wird. Dann ist das aber nicht automa tisch ein Verdikt in dem Sinn, dass es falsch sein soll, wenn Schülerbeförderung stattfindet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – V e r b e s s e r u n g e n a u f d e r R e m s - u n d d e r M u r r b a h n d u r c h d i e N e u a u s s c h r e i b u n g e n a b 2 0 1 6
„Die Türen klem men, die Klimaanlage streikt – Für eine moderne Rems- und Murrbahn“. So stand es in der Zeitung.
derungen der drei Landkreise Rems-Murr-Kreis, Kreis Schwäbisch Hall und Ostalbkreis hinsichtlich einer Verbes serung der bisherigen nicht zufriedenstellenden Zustände im Zuge der Neuausschreibung des im Jahr 2016 auslau fenden großen Verkehrsvertrags in Baden-Württemberg?
on bei der Rems- und der Murrbahn mit ihren täglich über 16 000 Fahrgästen als unverzichtbares Mobilitätsrückgrat für die Landeshauptstadt und die oben bezeichnete Region einkaufen?
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Abg. Bullinger,
die gemeinsame Forderung der drei Landkreise Rems-MurrKreis, Kreis Schwäbisch Hall und Ostalbkreis ist angesichts des veralteten Wagenmaterials durchaus berechtigt. Wenn sie die Forderung an die aktuelle Landesregierung richten, rich ten sie sie jedoch an den falschen Adressaten. Hauptsächlich aufgrund des im Jahr 2003 abgeschlossenen Verkehrsvertrags mit der DB Regio AG, über den wir heute schon gesprochen haben, ist noch heute das längst abgeschriebene Wagenmate rial auf der Remsbahn und insbesondere auf der Murrbahn in Betrieb. Eine Klausel, um auf das konkret eingesetzte Wagen material Einfluss zu nehmen, fehlt im Vertrag.
Noch bis mindestens Ende 2016 hat das Land also keinen ver traglichen Einfluss auf den Betreiber DB Regio. Hiernach wird das Land im Rahmen wettbewerblich ausgeschriebener Übergangsverträge für eine kurzfristige Verbesserung sorgen. Bis zur Inbetriebnahme der neu ausgeschriebenen Netze 1 b und 3 – das sind die Netze Rems-Fils und Gäu-Murr – sollen für den Übergangszeitraum 2016 bis 2018 hochwertige Ge brauchtfahrzeuge mit spürbaren Qualitätsverbesserungen ins besondere auf der Murrbahn fahren.
Bei der Neuausschreibung der Verkehre auf der Murr- und der Remsbahn wird das Land zwingend Neufahrzeuge vorgeben, sodass sich die Situation im Hinblick auf das veraltete Wa genmaterial spätestens mit der Inbetriebnahme im Jahr 2018 entschärfen wird.
Darüber hinaus haben die durchschnittlich bis zu 6 000 Fahr gäste pro Tag auf der Murrbahn auch heute schon ein zuver lässig vertaktetes und im Landesvergleich sehr pünktliches Schienenpersonennahverkehrsangebot mit stündlichen RE