Frau Präsidentin, meine sehr ge ehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverwaltungs gericht hat anlässlich einer Verwaltungsstreitsache entschie den, dass künftig Regelstundenmaße von verbeamteten Lehr kräften nicht mehr durch eine reine Verwaltungsvorschrift festgelegt werden können, sondern durch Rechtsverordnung geregelt werden müssen. Dies und nichts anderes ist der Grund, warum wir uns heute am Ende des Plenartags mit diesem The ma befassen und auf Wunsch der CDU darüber sprechen. Ge stattet sei zu Beginn der Hinweis, dass die CDU in ihrer Regie rungszeit hierüber nicht öffentlich diskutieren wollte.
Die neue Arbeitszeitverordnung schreibt im Wesentlichen die bereits bestehende Verwaltungsvorschrift fort. Demnach wer den auch zukünftig Lehrkräfte je nach Einsatzort eine unter schiedlich hohe Unterrichtsverpflichtung haben. Die Unter richtsverpflichtung an den einzelnen Schularten wurde gegen über den Vorjahren weder erhöht noch abgesenkt.
Auf zwei Änderungen gegenüber früheren Regelungen möch te ich im Folgenden dennoch kurz eingehen. Mit der Gemein schaftsschule hat sich eine neue Schulart etabliert, die eine Er gänzung der Arbeitszeitverordnung erforderlich macht. Die nun vorgeschlagene Anpassung findet meine persönliche Un terstützung, denn diese sieht vor, dass Lehrkräfte an Gemein schaftsschulen unabhängig von ihrer Lehrbefähigung die glei che Anzahl von Unterrichtsstunden unterrichten. Diese Stan dardisierung auf eine einheitliche Unterrichtsverpflichtung ist konsequent und stärkt zugleich den Zusammenhalt im Kolle gium. Eine doppelte Privilegierung von Gymnasiallehrkräf ten ist nicht einzusehen. Sie verdienen deutlich mehr Geld als Hauptschullehrer, warum sollten sie dann auch noch weniger arbeiten?
Damit verbunden ist das klare bildungspolitische Signal, dass Lernprozesse auf unterschiedlichen Lernniveaus in den Klas senstufen 5 bis 10 einen vergleichbaren Aufwand für Lehr kräfte bedeuten.
bemerkenswert! Diese sorgte sich in der Sitzung des Bildungs ausschusses um die Attraktivität der Gemeinschaftsschule und empfand die Neuregelung als Wettbewerbsnachteil. Ich neh me diesen Hinweis gern als wichtiges Signal entgegen, dass die CDU endlich von ihrem Mantra abrückt, die grün-rote Re gierung würde die Gemeinschaftsschule gegenüber anderen Schularten bevorzugen.
Im Übrigen, Herr Wacker: Das Abstimmungsergebnis der Op position in ebendieser Ausschusssitzung zum Verordnungs entwurf der Landesregierung über die Arbeitszeit verbeamte ter Lehrer erfolgte uneinheitlich mit zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen.
Es stellt sich nun die Frage, ob die Neuregelung für die Ge meinschaftsschule tatsächlich ein Wettbewerbsnachteil ist, geht es doch um die Anwerbung – Herr Wacker, Sie haben es angesprochen – von Gymnasiallehrern, die gegenüber den Kollegen am Gymnasium ein um zwei Stunden höheres De putat erwartet. Die aktuelle Einstellungspraxis zeigt, dass dem nicht so ist. Über zwei Drittel der für das kommende Schul jahr ausgeschriebenen Stellen konnten bereits durch Lehrkräf te mit Gymnasialbefähigung besetzt werden, noch offene Stel len werden bis zum Beginn des kommenden Schuljahrs im Rahmen des Nachrückverfahrens besetzt werden. Die aktuel
le Bewerberlage zeigt also, dass die Gemeinschaftsschule auch für Gymnasiallehrkräfte hoch attraktiv ist.
der neuen Arbeitszeitverordnung, der in der Vergangenheit sehr intensiv diskutiert wurde, ist die Neuregelung der Alters ermäßigung für Lehrkräfte. Als unmittelbar Betroffener kann ich sagen, dass ich die Neuregelung mittrage. Denn die poli tische Botschaft ist unmissverständlich: Zum einen bleibt die Altersermäßigung als wichtiges Instrument der Gesundheits vorsorge für Lehrkräfte erhalten. Ebenfalls gleich bleiben Um fang und stufenweise Erhöhung. Einzig der Beginn der Al tersermäßigung wurde um zwei Jahre nach hinten verscho ben.
Aus meiner Sicht ist die gewählte Anpassung an das zukünf tige Pensionseintrittsalter ein tragfähiger Kompromiss, der das Instrument der Altersermäßigung absichert.
Die SPD-Fraktion wird der Verordnung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in BadenWürttemberg in der vorgelegten Fassung zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist es erfreulich, dass die Verwaltungsvorschrift zur Arbeitszeit der Lehrer nun in den Rang einer Verordnung gehoben wird, die der Zustim mung des Landtags bedarf. Zwar erfolgt diese Rangerhöhung offenbar nicht aus einem demokratischen Impuls heraus, son dern aus rechtlicher Notwendigkeit; aber geschenkt: Uns Li beralen geht es um Ergebnisse.
Doch leider enthält die Verordnung neben grundsätzlich zu stimmungsfähigen Teilen im Wesentlichen zwei Punkte, die die Fraktion der FDP/DVP nicht mittragen wird. Zum einen wird die Altersermäßigung für Lehrkräfte in einer problema tischen Weise neu geregelt. Wenn den Koalitionspartnern an einer ins System der Pensionsgrenze passenden und somit fai ren Neuregelung gelegen wäre, dürften sie nicht die Alterser mäßigung in einem Schritt um zwei Jahre verschieben, son dern müssten sie eine jährliche Verschiebung um jeweils ei nen Monat vorsehen, wie dies bei der Pensionsgrenze prakti ziert wird.
Auch ist insgesamt aus unserer Sicht besonders unerfreulich, dass die Koalition in kurzen Zeitabständen immer wieder mit neuen Belastungen für die Lehrer bzw. für das Bildungswe sen aufwartet. Nach den Einschnitten bei der Beamtenbesol dung und -versorgung folgten die Kürzungen bei den Entlas tungskontingenten und nun die Verschiebung der Altersermä ßigung mit Abschaffung der früheren Zurruhesetzung. Man fragt sich: Was kommt als Nächstes?
Die Fraktion der FDP/DVP hält es für dringend geboten, zu einer Politik zurückzukehren, die gemeinsam mit den Lehrern an Lösungen für annehmbare Arbeitsbedingungen arbeitet. Vom weiteren Ausbau der Gesundheitsprävention, von einer Verbesserung der Voraussetzungen für die Erhöhung des rea len Pensionierungszeitpunkts sowie von einem Werben für freiwillige Weiterarbeit über den amtlichen Pensionierungs zeitpunkt hinaus versprechen wir Liberalen uns deutlich mehr Einspareffekte als von fortlaufenden Einzelmaßnahmen zu lasten der Lehrer.
Die Arbeitszeitverordnung wäre auch Ihre Chance gewesen, eine offensichtliche Ungerechtigkeit bei den Deputaten der Fachlehrer zu beseitigen. Während Fachlehrkräfte und tech nische Lehrkräfte im Regelfall ein Deputat von 28 bzw. – je nach Fachrichtung – 27 Stunden haben, müssen ihre Kolle ginnen und Kollegen an den Sonderschulen 31 Stunden pro Woche unterrichten. Auf eine Anfrage von unserem Frakti onsvorsitzenden und mir antwortete das Kultusministerium, technische Lehrer und Fachlehrer seien viel im pflegerischen Bereich, das heißt, nicht hauptsächlich im Unterricht einge setzt, woraus ein geringerer Vor- und Nachbereitungsaufwand resultiere.
Die Arbeit der Fach- und technischen Lehrkräfte zeigt sich heute ganz anders. Sowohl in der Verwaltungsvor schrift des Kultusministeriums vom August 2008 – Kin der und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen – als auch im Bildungsplan der Schule für geistig Behinderte von 2009 wird nicht mehr zwischen Fachlehrkräften und Sonderschullehrkräften unterschie den. Alle Aufgaben, die die Lehrkräfte an diesen Schulen übernehmen, sind Unterricht. Die pflegerischen Aufga ben werden von allen Lehrkräften dieser Schulen über nommen.
Im Hinblick auf das ganzheitliche Erleben der Kinder und Jugendlichen ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule mit diesen Behandlungs-, pflegerischen und the rapeutischen Aufgaben eng verwoben.
Vermutlich ist die Gleichbehandlung der Sonderschulfachleh rer wie so vieles andere auch schlicht eine Frage der Prioritä ten im Umgang mit grundsätzlich begrenzten Ressourcen. Aber gerade die Finanzsituation ist für den Bildungsbereich so günstig wie schon lange nicht mehr. Das Land erhält in die sem Jahr 3 Milliarden € mehr an Steuereinnahmen, der Bund schüttet in erheblichem Umfang zusätzliches Geld für Bildung an die Länder aus, und durch die sinkenden Schülerzahlen werden Kapazitäten frei, die genutzt werden könnten. Für die Privilegierung der sehr teuren Gemeinschaftsschulen haben Sie ja auch Geld. Während die Gemeinschaftsschule als ein zige Schulart einen pauschalen Zuschlag für Inklusion erhält, obwohl die Landesregierung bis heute kein Inklusionskonzept vorgelegt hat, ist für das Schließen einer Gerechtigkeitslücke im Sonderschulbereich kein Geld übrig.
Das wirft auch kein gutes Licht auf Ihre angekündigten Be mühungen um mehr Wahlmöglichkeiten durch Inklusionsan
Abgesehen von diesen beiden Punkten, die uns an der Zustim mung hindern, bedauern wir, dass eine Frage in der Arbeits zeitverordnung offensichtlich keine Rolle gespielt hat, näm lich die Frage, ob jedes Detail zentral geregelt werden muss oder besser der Entscheidung der einzelnen Schule überlas sen werden sollte. Dazu hätte es aber vermutlich der Mitar beit von Liberalen bedurft – die leider wieder einmal nicht an gefragt wurden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich hof fe, dass die Mannschaften, die jetzt vor zwei Minuten auf das Fußballfeld gegangen sind, mehr Applaus ernten als Kollege Kern gerade.
Da ich auch für den Sport Verantwortung trage, werde ich ver suchen, in aller Kürze auf die entsprechenden Ausführungen der Kollegen zu reagieren.
(Beifall bei den Grünen und der SPD sowie des Abg. Dieter Hillebrand CDU – Abg. Dr. Timm Kern FDP/ DVP: Was halten Sie von Fair Play?)
Meine sehr geehrten Damen und Herren – noch steht es 0 : 0 –, Herr Kollege Käppeler hat zu Recht darauf hingewiesen: Auslöser und Grund dafür, dass wir heute über eine Rechts verordnung sprechen, ist ein Urteil des Bundesverwaltungs gerichts. Das ist letztlich auch Anlass gewesen, weil wir an dernfalls bereits zum neuen Schuljahr in einen rechtlosen Zu stand verfallen würden. Deswegen müssen wir diese Rege lungen jetzt treffen, und deswegen ist es auch richtig, diese Regelungen in der notwendigen Eile zu treffen.