Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 15/4170 (Geänderte Fassung). Der An trag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu.
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Mi nisteriums für Verkehr und Infrastruktur – Mittelrück fluss aus dem (Landes-)Gemeindeverkehrsfinanzierungs gesetz – Drucksache 15/4682 (Geänderte Fassung)
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, verehr te Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Mittelrückfluss, insbesondere beim kommunalen Straßenbau, ist wieder einmal ein typisches Beispiel dafür, welche Folgen Ihre Verkehrspolitik für den kommunalen Straßenbau in Ba den-Württemberg hat. Tatsächlich herrscht nämlich Stillstand.
Dass ein solcher Stillstand herrscht, ist die wesentliche Er kenntnis, die wir aus Ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag ziehen.
Leider konnten Sie, Herr Minister, sich in dieser Stellungnah me einer polemischen Vorbemerkung nicht enthalten. Ich möchte einen Satz aus der Vorbemerkung zitieren:
Durch diese immer noch große Vorbelastung des Pro gramms stehen bis zum Auslaufen der Mittel im Jahr 2019 nach derzeitigem Stand lediglich noch insgesamt 140 Mil lionen € nicht gebundene Mittel für neue Bewilligungen zur Verfügung.
Herr Minister, warum sind es denn nur noch so wenig Mittel? Es waren doch Sie, der aus diesem Topf 232 Millionen € ent nommen und diesen Betrag in andere Töpfe umgeschichtet hat. Wenn es also jetzt eine Verknappung der Mittel gibt, dann liegt diese ausschließlich in Ihrer Verantwortung. Es ist un lauter, die Verantwortung dafür immer wieder einer Vorgän gerregierung – die hier gut gearbeitet hat – in die Schuhe zu schieben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wenn es aber stimmt!)
Denn tatsächlich war der Topf – – Herr Kollege Schwarz, las sen Sie uns einmal rechnen. An freien Mitteln stehen noch 140 Millionen € zur Verfügung. 232 Millionen € haben Sie – das war politisch und ideologisch gewollt – diesem Topf entnom men. Zusammen sind das rund 370 Millionen €. Dazu kom men die Gelder für laufende Bewilligungen in Höhe von 440 Millionen €. Wir kommen in der Summe auf etwa 800 Milli onen €, die ohne Ihre Kürzungen in diesem Topf zur Verfü gung gestanden hätten. Diesen 800 Millionen € stehen Bewil ligungen, Zusagen und Anträge in exakt dem gleichen Volu men gegenüber.
Das Förderprogramm 2011 bis 2015, das die alte Landesre gierung zusammengestellt hat, war damit also komplett durch finanziert. Es ist erst durch Ihre – politisch gewollte – Kür zung im kommunalen Straßenbau in die Schieflage geraten.
Sie mussten nach Ihren Kürzungen konsequenterweise natür lich auch einen Bewilligungsstopp für die Jahre 2012 und 2013 verhängen. Jetzt wissen wir alle: Im Straßenbau kann es immer zu Verzögerungen kommen, und das Geld wird erst später oder gar nicht abgerufen. Das ist grundsätzlich kein Problem.
Wenn Sie allerdings die Mittel um 232 Millionen € kürzen und gleichzeitig keine neue Maßnahme mehr bewilligen, dann riskieren Sie den Stillstand.
Der Mittelrückfluss hat allein im Jahr 2013 in der Summe 36 Millionen € betragen. Eigentlich hätten in den kommuna len Straßenbau im Jahr 2013 80 Millionen € investiert wer den sollen. Tatsächlich aber sind es nur 44 Millionen € gewe sen. Das heißt, es herrscht Stillstand beim kommunalen Stra ßenbau. Letztlich sind fast 50 % der Mittel, die eigentlich hät ten verbaut werden sollten, de facto nicht verbaut worden.
Mit Ihrer Senkung der Förderquote auf 50 % verschärfen Sie die Situation noch. Für die Kommunen bedeutet das fast eine Verdopplung ihres eigenen Anteils. Die Umwandlung dieser 50 % in einen Festkostenzuschuss bedeutet, dass Sie das Kos tenrisiko allein den Kommunen in die Schuhe schieben. Für finanzschwache Kommunen bedeutet das im Ergebnis, dass sie kommunale Straßenbaumaßnahmen, auch wenn sie noch so notwendig sind, nicht mehr durchführen können.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, eine flächendeckend gute Verkehrsinfrastruktur ist ein wesentliches Standbein un seres Wohlstands. Dazu gehören die Schiene, die Wasserstra ßen, die Flughäfen und zwingend auch die Straßen. Eine Stra ße ist auch Teil einer Wertschöpfungskette.
Wenn Sie aus ideologischen Gründen die Weiterentwicklung der Straßeninfrastruktur blockieren – ob das jetzt beim Bun desfernstraßenbau ist, indem Sie einfach 100 Millionen € vom Bund nicht in Anspruch nehmen,
(Widerspruch bei den Grünen und der SPD – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Falsch! – Weitere Zuru fe von den Grünen und der SPD, u. a.: Lüge! – Un ruhe – Glocke der Präsidentin)
oder ob das beim kommunalen Straßenbau ist, indem Sie ein Programm praktisch auf ein Minimum eindampfen –, wenn Sie so handeln, dann legen Sie die Axt an den Wohlstand an, und zwar nicht an den der heutigen Generation, sondern – das werfe ich Ihnen am meisten vor – an den der nachfolgenden Generationen.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Das Programm zur Gemeindever kehrsfinanzierung im Land Baden-Württemberg, mit dem wir Zuschüsse für den kommunalen Straßenbau, den Radverkehr und den öffentlichen Verkehr leisten, ist ein Renner. Das Pro gramm wird stark nachgefragt.
Herr Kollege Kunzmann, da kann es überhaupt keinen Still stand geben. Ich frage mich, in welcher Welt Sie leben. Denn
dieses Programm wird von den Kommunen enorm nachge fragt. Es gibt einen Antragsstau, es befinden sich viele Pro jekte in der Pipeline.
Sie müssen sich einmal vor Augen führen, dass dieses Pro gramm aus Entflechtungsmitteln finanziert wird. Die Entflech tungsmittel laufen bis 2019 – so in der Föderalismuskommis sion II beschlossen. Und wenn der Topf gedeckelt ist, wenn nur eine bestimmte Menge an Geldern da ist, dann können Sie eben auch nur das Geld verteilen, das vorhanden ist.
(Minister Winfried Hermann: Einfacher Dreisatz! – Abg. Thaddäus Kunzmann CDU: Sie haben es doch gekriegt!)
Sie sagen immer wieder, es seien Mittel gekürzt worden. Das ist doch Fantasie, was Sie hier bringen. Es ist mitnichten ir gendwo etwas gekürzt worden. Der Versuch, immer wieder in den Raum zu stellen, es seien Gelder gekürzt worden, trägt so nicht.
Wir müssen einmal sehen: Der Großteil der Gelder ist gebun den. Der Großteil der Gelder war schon, als wir 2011 die Lan desregierung übernommen haben, gebunden. Es gab in die sen Bereichen einen großen Antragsstau. Dieser große An tragsstau geht auf Ihr Konto. Sie haben doch überall für die ses Programm geworben. Die Kommunen haben dann Projek te angemeldet.
Sie hätten sagen müssen, dass diese Gelder gedeckelt sind, dass 2019 das Programm ausläuft. Sie hätten den Leuten schon damals reinen Wein einschenken müssen, liebe Kolle ginnen und Kollegen.
Jetzt haben Sie gesagt, es würden Gelder zurückgehalten. Auch das stimmt wieder nicht. Denn für die Fördermittel, die Zuschüsse, die nicht in Anspruch genommen werden, werden am Ende des Jahres über den Jahresabschluss Haushaltsaus gabereste gebildet. Selbstverständlich werden diese Gelder in den nächsten Jahren wieder für den kommunalen Straßenbau, den öffentlichen Verkehr und den Radverkehr zur Verfügung gestellt. Es geht also kein Geld zur Finanzierung der kommu nalen Verkehrsinfrastruktur verloren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Sie haben den Fördersatz angesprochen. Ich will Ihnen das einmal am Beispiel eines Kuchens verdeutlichen. Wenn Sie einen Kuchen oder eine Torte haben, dann können Sie diese
nur einmal verteilen. Wir machen es folgendermaßen: Jeder bekommt ein Stück, damit wir mehr Projekte fördern können.