(Abg. Martin Rivoir SPD: Die CDU nicht! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Hohenlohe-Franken haben Sie vergessen!)
All diese Projekte unterstützen wir mit Landesgeld und brin gen damit den öffentlichen Nahverkehr in Baden-Württem berg voran.
Bei den kommunalen Projekten tragen die Kommunen das Ri siko, wenn der Bund weniger als 60 % an Zuschüssen über weist. Bei den größeren Regionalbahnprojekten trägt das Land das Ausfallrisiko.
Fazit Nummer 1: Der Finanzierungsanteil des Landes ist ge sichert. Wir haben unsere Aufgaben erledigt. Wir bringen den Nahverkehr in Baden-Württemberg voran.
Weitere Vorhaben des Landes sind nur dann für das Bun desprogramm anzumelden, wenn eine Nachfolgeregelung vorliegt.
Das wäre das Aus für viele Projekte. Das wäre insbesondere das Aus für die Projekte, die noch nicht beim Bund angemel det sind. Frau Kollegin, ich führe diese im Einzelnen auf.
Folgende Projekte sind noch nicht beim Bund angemeldet: Verlängerung der S-Bahn nach Neuhausen auf den Fildern, Mobilitätsnetz Heidelberg, Modul 1 der Regionalstadtbahn Reutlingen-Tübingen-Zollernalb, von der Breisgau-S-Bahn die Bereiche Kaiserstuhlbahn, Höllentalbahn und Breisacher Bahn.
Würde es nach dem Rechnungshof und nach der CDU-Frak tion im Landtag von Baden-Württemberg gehen, wäre das das Aus dieser Projekte, weil sie noch nicht angemeldet sind.
Sie von der CDU-Fraktion würden heute zum Totengräber für viele ÖPNV-Projekte in Baden-Württemberg. Sie und der Rechnungshof würden zahlreiche ÖPNV-Projekte beerdigen.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Martin Rivoir SPD: Genau! – Abg. Nicole Ra zavi CDU: Zahlen Sie das erst einmal!)
Ich bringe es noch einmal auf den Punkt. Die CDU-Fraktion sagt heute: Das Mobilitätsnetz Heidelberg sollte beim Bun desverkehrsministerium nicht angemeldet werden. Die Breis gau-S-Bahn und die Kaiserstuhlbahn sollten nicht beim Bund angemeldet werden. Die S-Bahn nach Neuhausen auf den Fil dern sollte nicht beim Bund angemeldet werden. Die Regio nalstadtbahn Reutlingen-Tübingen-Zollernalb sollte nach den Vorstellungen der CDU auch nicht angemeldet werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Frau Kollegin, Sie haben auf die Kommunen hingewiesen. Der kommunalen Seite ist bekannt, dass bei kommunalen Vor haben die Kommunen das Risiko tragen. Der kommunalen Seite ist auch bekannt, dass der Bund bis zu 60 % der Zu schüsse gewährleistet. Ich zitiere gern aus einer Vorlage des Gemeinderats der Stadt Heidelberg:
Sollten die Maßnahmen dennoch nicht rechtzeitig bis 2019 abgeschlossen werden oder die Bundesförderung wegen des Auslaufens der Förderprogramme und fehlen der vergleichbarer Nachfolgeregelungen nicht oder nicht in entsprechender Höhe geleistet werden, wird die Stadt Heidelberg die Finanzierung der Maßnahmen sicherstel len.
Damit hat die Stadt Heidelberg klar zum Ausdruck gebracht, dass sie einspringen wird, wenn der Bund weniger Geld zur Verfügung stellt. Der kommunalen Seite ist also das Risiko bewusst, das sie trägt.
Fazit Nummer 2: Die Kommunen kennen ihr Risiko. Sie ken nen ihre finanzielle Verantwortung. Die Landesregierung und die Koalition haben dabei immer mit offenen Karten gespielt.
Stimmen Sie heute der Beschlussempfehlung des Finanzaus schusses zu, wenn Sie den ÖPNV voranbringen wollen! An sonsten sind Sie der Totengräber des ÖPNV.
Der Rechnungshof empfiehlt, neue Vorhaben für das GVFG-Bundesprogramm erst anzumelden, wenn eine Nachfolgeregelung vorliegt. Dies gilt auch für die Vorha ben, für die Förderungen in Aussicht gestellt und der Lan desanteil von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausga ben bereits durch Verpflichtungsermächtigungen im Lan deshaushalt sichergestellt wurden.
Sie sagen, der Rechnungshof habe recht. Wir sagen, er hat nicht recht. Das ist der entscheidende Unterschied.
Die Konsequenz der Auffassung des Rechnungshofs und der CDU ist – ich wiederhole das noch einmal, weil das nicht oft genug gesagt werden kann –, dass folgende Projekte nicht an gemeldet werden könnten: Übernahme der SWEG-Anteile an der Breisgau-S-Bahn.
Sie sagen das zwar nicht, aber das ist die logische Konse quenz daraus. Wenn man sagt, dass man nichts mehr anmel den darf, dann lässt man diejenigen, die auf der Liste stehen, hinten herunterfallen. Wer A sagt, muss auch B sagen.
Herr Kollege Haller, wir haben im Verkehrsausschuss und auch im Finanzausschuss darüber diskutiert. Heute führen wir die dritte Diskussion zu diesem Thema.
Wir haben immer gesagt, dass es uns nicht darum geht, dass wir diese Projekte nicht wollen. Im Finanzausschuss ist klar gesagt worden – –
Im Finanzausschuss ist gesagt worden, dass es einen Bedarf von 985 Millionen € an Bundesfinanzhilfen gebe. Das hat nicht der Rechnungshof, sondern das Verkehrsministerium er klärt. Ist Ihnen diese Zahl bewusst, vor allem mit Blick da rauf, dass es für die ganze Bundesrepublik Deutschland nur 1,7 Milliarden € zu verteilen gibt?