Jeder kann die Sommerferien auf seine Art und Weise nutzen. Der Kollege Lede Abal hat sicherlich den Besuch eines Knig gekurses vor, vermute ich einmal.
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Sie haben Prob leme, Herr Kollege! Meine Güte! – Gegenruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Nein, der Kollege Lede Abal hat Probleme! – Zuruf des Abg. Alexan der Salomon GRÜNE)
Es ist nicht ausreichend, die Restfinanzierungsverpflich tungen verbal im Bewilligungsbescheid an die Vorhaben träger weiterzugeben. Aufgabe der Bewilligungsstelle ist es, die genaue Höhe der Zuwendung zu bestimmen und sie im Zuwendungsbescheid eindeutig festzulegen. Der Bescheid ist inhaltlich nicht mehr hinreichend bestimmt.
Für die Vorhabenträger ergibt sich ansonsten ein nicht quantifizierbares finanzielles Risiko. Eine Risikoabschät zung durch die Vorhabenträger ist praktisch nicht mög lich, da sie noch weniger als das Land die Höhe der Bun desfinanzhilfen für ihr Vorhaben in den Jahren bis 2019 beurteilen können.
Jetzt kann man nachvollziehen, warum ein Landrat das Gan ze als Harakiri bezeichnet – weil er nämlich selbst nicht ein schätzen kann, was hier auf die Vorhabenträger zukommt.
ein funktionierendes Fördercontrolling einzuführen, damit man eine Priorisierung bildet und auch die Vorhabenträger ei ne Einschätzung vornehmen können.
Wenn man jetzt neue Vorhaben anmeldet, wäre es nur recht und billig, die Vorhabenträger auch in dieser Intensität darauf hinzuweisen, dass sie, wenn das GVFG-Bundesprogramm nicht verlängert wird – wir alle wollen ja eine Verlängerung –, damit rechnen müssen, dass es keine Zuschüsse mehr gibt. Unter dieser Maßgabe wäre es, glaube ich, nur offen, ehrlich und redlich, wenn man im Bewilligungsbescheid darauf hin weisen würde, dass der Bundesanteil bei dem betreffenden Projekt mit Sicherheit nicht mehr 60 % betragen wird.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Baden-Württemberg ist in Sachen ÖPNV ein Land mit großem Nachholbedarf. Wir, die Koalition, haben in den letzten drei Jahren alles getan, um diesen Aufwand des Nach holens zu finanzieren und den Ausbau voranzutreiben. Wir sind dabei ein gutes Stück vorangekommen.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Winfried Mack: Das stimmt doch gar nicht!)
Denn Sie haben heute nur Bedenken geäußert. Sie haben kei ne Konzepte und keinen Handlungsvorschlag. Mit dieser Po litik wären wir sozusagen auf Grund gelaufen wie die Costa Concordia.
(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: So wie gerade eben! Da könnten Sie genauso einmal etwas sagen! – Zuruf: Grüne Brille auf!)
Wir diskutieren heute darüber, wie wir die Verkehrs projekte auf kommunaler Ebene – S-Bahn, Stadtbahn, U-Bahn – weiterfinanzieren. Diese Diskussion geht darauf zurück, dass es seit Jahren nicht gelungen ist – Sie von der CDU sind jetzt zum dritten Mal nacheinander in der Regierung im Bund –, eine Nachfolgeregelung für das GVFG-Bundesprogramm zu erreichen.
Deswegen reden wir heute darüber. Sie müssen einmal selbst kritisch sagen, warum Sie nichts hinbekommen haben. All die Schwierigkeiten, über die wir heute sprechen, haben damit zu tun, dass es noch keine Nachfolgeregelung gibt.
Ich habe noch nicht einmal richtig angefangen. Zu welchem Punkt wollen Sie eigentlich eine Zwischenfrage stel len?
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass die Föderalismusreform, in deren Rahmen über das GVFG befunden und die derzeitige Regelung erarbeitet wur de, mit einer Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundes rat beschlossen wurde, dass daran eben auch viele Grüne mit gewirkt haben und wir diese Regelung zunächst einmal ha ben? Dies eignet sich also nicht als Vorwurf gegenüber einer anderen Partei.
(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Was ist die Frage? – Abg. Beate Böhlen GRÜNE: Er stellt gar keine Fra ge! – Gegenruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ob es ihm bekannt sei!)
Zum dritten Mal erkläre ich Ihnen: Seit mindestens zehn Jah ren wissen auf Länderebene, auf Bundesebene alle, die mit Verkehrsinfrastrukturpolitik zu tun haben, dass das ein Makel der damaligen Finanzreform war und wir dringend eine Nach folgeregelung brauchen, insbesondere für das GVFG-Bundes programm, weil es eine lange Warteliste der Länder gibt.
Deswegen hatte das Land Baden-Württemberg zusammen mit Bayern und Nordrhein-Westfalen im Bundesrat einen Gesetz entwurf mit dem Ziel eingebracht, das GVFG-Bundespro gramm zu verlängern. Diesem Gesetzentwurf ist mit überwäl tigender Mehrheit – fast einstimmig – zugestimmt worden. Nur der Bundestag, die schwarz-gelbe Koalition, hat den Ge setzentwurf nicht aufgegriffen, sondern liegen lassen. Hätten Sie ihn aufgegriffen, wäre das Problem gelöst gewesen.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: So war das al so! – Zuruf von den Grünen: Unglaublich!)
Kommen wir zu dem GVFG-Programm. Es läuft formal bis 2019. Das führt dazu, dass man in allen Regionen – diese sind vorhin aufgezählt worden: Freiburg, Heidelberg, Stuttgart, Ulm, Mannheim – noch versucht, möglichst viel Geld für die eigenen Projekte zu holen. Die Landesregierung, diese Koa lition, hat beschlossen: Wir versuchen, so viel Geld wie mög lich für den Ausbau nach Baden-Württemberg zu holen,
weil wir glauben: Hier gibt es einen Nachholbedarf, und es ist berechtigt, dass wir diese Forderung stellen. Sie wären die Al lerersten, die uns einen Vorwurf machen würden, wenn wir nicht genügend anmelden würden.