Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/5637 zur weiteren Beratung vorberatend an den Ausschuss für Finan zen und Wirtschaft und federführend an den Ständigen Aus schuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Da mit ist es so beschlossen und Punkt 4 der Tagesordnung erle digt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über das Absehen von der Zusage der Umzugs kostenvergütung in besonderen Härtefällen aus Anlass der Grundbuchamts- und Notariatsreform – Drucksache 15/5790
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, in der Ersten Beratung keine Aussprache zu führen. Die Landes regierung verzichtet auf eine mündliche Begründung des Ge setzentwurfs.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/5790 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überwei sen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so be schlossen und Punkt 5 der Tagesordnung damit erledigt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanage mentgesetzes – Drucksache 15/5789
Auch ein in seinen Grundzügen bewährtes... Jagdrechts system... muss den veränderten jagdbetrieblichen, wild biologischen, arten- und tierschützerischen Anliegen Rechnung tragen.
Das Landesjagdgesetz von Baden-Württemberg, über 16 Jahre seit der letzten größeren Novelle nahezu unverän dert, muss so verändert und ergänzt werden, dass die Jagdausübungsberechtigten sowohl den ökologischen He rausforderungen unserer Zeit,... als auch den gewachse nen und gewandelten gesellschaftlichen Anforderungen an die Jagd im Verhältnis zum Tier- und Artenschutz ge recht werden können. Ich erinnere nur an Fallenjagd, Auf gaben des Jagdschutzes und anderes mehr.
Ich hätte an dieser Stelle Applaus von der CDU-Fraktion er wartet. Denn mit genau diesen Worten hat der damalige Mi nister Gerhard Weiser am 23. Mai 1995 die Begründung des damaligen Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des damaligen Landesjagdgesetzes eingeleitet.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Lachen bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Der war aber auch besser!)
Meine Damen und Herren, mit Blick auf das Protokoll der da maligen Sitzung wird deutlich, dass schon damals mit der glei
chen Vehemenz, mit den gleichen Schlagworten, mit den glei chen Leidenschaften auf unterschiedlichen Ebenen diskutiert wurde. Übrigens wird uns heute vieles als Gegenargument ent gegengeschleudert, was seit Gerhard Weiser geltende Rechtsla ge ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Metabotschaften der Auseinandersetzungen: Die eine Sei te sagt, die Jagd würde angeblich dem Naturschutz unterstellt. Die andere Seite sagt, der Naturschutz würde der Jagd unter geordnet. Beide Aussagen sind falsch. Aber sie zeigen natür lich, in welchem Spannungsbogen die Jagd in der gesellschaft lichen Diskussion steht. Sie zeigen, wie hier gegensätzliche Interessen und Überzeugungen ausgetragen werden.
Die seinerzeitige Aussage von Gerhard Weiser, dass sich die Jagd gesellschaftlichen Ansprüchen gerade im Verhältnis zum Tier- und Artenschutz stellen muss, gilt heute mehr denn je. Sie gilt in einer Situation einer veränderten gesellschaftlichen Diskussion, aber vor allem auch in einer Situation entschei dender rechtlicher Veränderungen.
Im Unterschied zu damals hat der Tierschutz inzwischen Ver fassungsrang, ist im Grundgesetz als Staatsziel aufgenommen und als Teil unserer Landesverfassung sogar noch härter for muliert. Die EU-Gesetzgebung im Bereich des Tier- und Na turschutzes ist seit damals und der letzten wesentlichen Ver änderung im Jagdgesetz weit vorangeschritten.
Diese Maxime muss auch im Jagdrecht gelten. Wenn ich mir anschaue, dass in Deutschland jährlich Tausende von Katzen erschossen werden, ohne dass es dafür einen wildbiologischen Grund gibt, dann sage ich Ihnen: Diese Praxis müssen wir in Baden-Württemberg beenden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Wie viele sind denn in Baden- Württemberg erschossen worden, Herr Minister?)
Der Schutz der Natur, der Schutz vor Artenverarmung, der Schutz vor dem Verlust von Biodiversität sind gesellschaftli che Aufgaben, denen wir uns in der letzten Konsequenz zur Erhaltung der Lebensgrundlagen stellen müssen.
Wenn die Jagd in der Mitte der Gesellschaft anerkannt blei ben soll, dann müssen die jagdrechtlichen Bestimmungen wi derspiegeln, wie viel die Jäger gerade zum Schutz der Wild tiere in unserem Land schon jetzt beitragen und weiterhin bei tragen können. Wir wollen mit diesem Jagdgesetz ihre Funk tion in der Hege und Pflege stärken und deutlich machen, dass die Jagd und der Naturschutz draußen nicht annähernd in der Konfliktlage stehen, wie uns hier die Verbandsvertreter im Lobbygeschrei der letzten Jahre meinen lassen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der vorliegende Entwurf eines Jagd- und Wildtiermanage mentgesetzes berücksichtigt die zentralen Forderungen des Tier- und Naturschutzes, die wir umsetzen müssen. Der Ein satz von Totschlagfallen – das ist eine Jagdart, die vielfach zu Leiden und Verstümmelungen von Tieren führt, obwohl es Al ternativen gibt – ist ein Beispiel für eine Jagdform, die in der Praxis zwar wenig Bedeutung hat, aber gesellschaftlich nicht mehr tragfähig ist. Auch hier ist der Gesetzgeber gefordert.
Die Situation bei Katzen und Hunden hatte ich angesprochen. Es passt nicht mehr in die gesellschaftliche Diskussion über den Stellenwert von Tieren, dass der Jäger entscheidet, ob ei ne im Eigentum eines Fremden stehende Katze erschossen werden kann.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jäger haben etwas anderes zu tun, als Katzen zu erschießen! So ein Quatsch! – Zuruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)
Insofern sind diese Themen ein Teil dessen, was hier intensiv diskutiert wurde. Wir haben bewusst versucht, die Logik zwi schen Jagd und Naturschutz aufzubrechen, wonach die eine Seite „Mein Tier!“ ruft und die andere Seite „Nein, meins.“ antwortet. Es geht nicht um „Mein Tier, dein Tier“, sondern um unsere gemeinsame Verantwortung. Es ist einer der wich tigen Schritte dieser Novellierung des Jagdgesetzes, über das Schalenmodell Naturschutz und Jagd im Sinne einer gemein samen Verantwortung für die Wildtiere zueinanderzubringen.
Natürlich bewegen wir uns in einem geltenden Rechtsrahmen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gilt für mich, gilt für Sie, gilt für Jäger, gilt für Naturschützer, gilt für uns alle. Die EU-Gesetzgebung zum Naturschutz gilt für al le, und das Bundesnaturschutzgesetz gilt. Deshalb wundern mich Passagen der Debatte. Denn selbstverständlich dürfen die nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Ar ten nicht bejagt werden.
Schön, dass Sie wieder da sind, Herr Abg. Hauk. Aber For derungen Ihrer Fraktion, den Biber zur Jagd freizugeben, scheitern am bundesrechtlichen Rahmen. Ich bitte Sie, das einfach einmal zur Kenntnis zu nehmen.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Peter Hauk CDU: Das ist doch völliger Quatsch! Das stimmt doch gar nicht!)
In anderen wichtigen Punkten gehen wir auf die Erkenntnis se der Wildbiologie ein. Wir wissen heute, dass der Eintrag von Futter in ein ökologisches System zu einer höheren Po pulation und zu einer Veränderung der Strukturen führt. Des halb sehen wir hier die Notwendigkeit – wie es beim Staats wald seit Jahrzehnten getan wird –, aus den Großfütterungen herauszugehen. Das ist eine der vielen Stellen, bei denen wir bereit waren, praxistaugliche Vorschläge der Jagdverbände aufzugreifen, und eine Lösung gefunden haben. An den Stel len, an denen es berechtigte regionale Interessen gibt und es die Möglichkeit gibt, im Entwurf darauf zu reagieren, haben wir versucht, diesen berechtigten Interessen nachzukommen.
Das große gemeinsame Ziel besteht darin, ein wildbiologisch sauberes Jagd- und Wildtiermanagement gut im Gesetz abzu bilden.
Ein anderer wichtiger Punkt ist die Frage der Wildruhe. Wir wissen inzwischen, dass es gerade dann, wenn wir Überpopu lationen beim Wild verhindern wollen, wichtig ist, dass das Wild seinen natürlichen Neigungen nachkommen kann und in bestimmten Phasen auch Ruhe findet.
Wir wissen, dass das ein wichtiger Bestandteil davon ist, na türlich mit den Wildtieren in unserem Land umzugehen. Des halb sieht der Gesetzentwurf eine Wildruhezeit vom 1. März bis zum 30. April vor.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Da müssen Sie aber alle Störungen aus dem Wald fernhalten! Das wäre richtig!)
Auch an dieser Stelle sind wir bereit gewesen, praxistaugli che Vorschläge aufzunehmen, um dem Rechnung zu tragen.