Was nicht aus dem Haushalt finanziert werden kann, muss aus Instrumenten der Nutzerfinanzierung realisiert wer den:
Dann kommt erstens: Wir brauchen einen Sanierungsfonds aus Haushaltsmitteln, 2,7 Milliarden € aus Bundesmitteln. Wo sind die? Wo ist dieser Topf? Hat der Bund diese Mittel ein gestellt? Nein.
Weiter wird vorgeschlagen, die Bahndividende direkt in die Schieneninfrastrukturfinanzierung einzuspeisen. Wo ist das? Nichts ist geschehen.
Weiterentwicklung der Lkw-Maut: Da kommen dann die Stu fen. All dies geschieht nicht, die Maut wird nur auf weitere 1 000 km ausgeweitet. Hier steht aber eindeutig, die Maut sol le auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden – jetzt kommt es, auch für die FDP –, übrigens auch auf das nachgelagerte Netz. Das ist keine Sondererfindung von mir. Ich habe das zwar eingebracht, aber es ist einstimmig beschlossen worden. Alle sagen: Man muss die Maut auch auf die anderen Straßen ausweiten.
Dann kommen noch andere Punkte wie überjährige Finanzie rung, Einrichtung von Fonds, nötige Verlässlichkeit, Planbar keit usw. Ganz am Ende kommt dann wieder das Zitat von Ih nen; das heißt, Sie haben genau die Mittelpassage, die ent scheidend ist,
Hinsichtlich der Neuschaffung von Gebühren/Abgaben für nicht in Deutschland zugelassene Pkws gilt es, im Rahmen eines Gesamtmodells einer Nutzerfinanzierung zu prüfen, dass diese EU-rechtskonform sein müssen.
Aber es gibt eine Protokollnotiz der anderen Länder. Ich war auch bei der Debatte dabei. Es gab keine Mehrheit für eine Pkw-Maut. Es gab eine breite Ablehnung einer Pkw-Maut, und es gibt Protokollerklärungen, in denen eindeutig steht: Bayern ist für die Pkw-Maut, und kein anderes Land war für die Pkw-Maut. Das zeigt diese Protokollerklärung sehr ein deutig. Insofern kann man diese Erklärung nicht für die Be hauptung heranziehen, dass sich die Verkehrsministerkonfe renz eigentlich für eine Pkw-Maut ausgesprochen hätte. Das – so muss ich sagen – wäre eine glatte Verdrehung des Be schlusses.
Insofern muss man übrigens auch Ihren Antrag ablehnen, weil er diesen Beschluss glatt verdreht. Das Einzige nämlich, was nicht mehrheitsfähig war – die Pkw-Maut –, erklären Sie zur Quintessenz des Beschlusses der Verkehrsminister.
Da muss ich sagen: Das kann man nur ablehnen. Sie müssen dem Vorschlag der Koalitionsfraktionen zustimmen.
Ich sage dazu: Wir brauchen eine verlässliche Finanzierung, eine Ausweitung der Lkw-Maut. Das geht im Konsens. Aber
alle anderen Versuche – gerade auch eine Vignette für Aus länder, eine Maut für Ausländer – gehen voll daneben und werden nicht weiterhelfen.
Vielen Dank, Herr Minister. Sie haben noch einmal klargestellt, was die Verkehrsminister konferenz beschlossen hat und dass da ganz, ganz am Ende, bevor alles vollends im Tunnel verschwindet, die Formulie rung zur Pkw-Maut steht: Man prüft.
Ich meine, jeder, der Papiere lesen kann, weiß, was das be deutet – Herr Minister, Sie haben es deutlich gesagt –: Die CDU nimmt eine Randerscheinung dieses Papiers zum An lass, das zum Wesensmerkmal der Verkehrspolitik zu erklä ren. Das ist falsch.
Frau Razavi, wenn Sie von „Konzeptionslosigkeit“ und von „Totalverweigerung“ sprechen, dann möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wir uns hinter die Verkehrsminis terkonferenz stellen. Sie desavouieren ja die Verkehrsminis ter in den von Ihnen regierten Bundesländern. Wir dagegen stellen uns hinter die Verkehrsminister. Das nennen Sie „To talverweigerung“. Da frage ich Sie: Was ist denn Ihr Maßstab, was ist Ihr Kompass, an dem Sie sich orientieren?
Aber, meine Damen und Herren, ich bin an einer Stelle – das sage ich zum Abschluss – optimistisch. Von Seehofer ist ja be kannt, dass er innerhalb einer Woche zweimal die Meinung wechselt.
Deswegen wird das Wochenmagazin „Bayernkurier“ – das ist eine positive Nachricht – eingestellt. Aus, amen, vorbei. Da kann man sich, glaube ich, auf Seehofer verlassen, dass eines Tages auch der Punkt kommt, an dem er die Dobrindt-Maut einsammelt.
Dann gibt es nur noch eine Gruppe, eine politische Organisa tion in der Republik, die dafür eintritt: die CDU in BadenWürttemberg. Dann führen wir die Debatte erneut.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 15/5761. Hierzu liegt Ihnen der Ände
rungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/5842, vor. Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Abstimmung über die Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrags gemeinsam durch führe? – Das ist der Fall. Wer den Ziffern 1 und 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/5761. Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Abstimmung über die Ziffern 1 und 2 zusammenfasse? – Das ist der Fall. Wer den Ziffern 1 und 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Antrag Drucksache 15/5761 mehrheitlich zugestimmt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/ DVP – Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung (Gesetz zur Än derung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung der Landeshaushaltsordnung) – Druck sache 15/5637
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich für die FDP/ DVP-Fraktion Herrn Abg. Dr. Rülke das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon bezeichnend, dass in dem Moment, in dem es in diesem Haus um die Fra ge der Haushaltssolidität und um die Frage des Verfassungs rangs von Nullneuverschuldung im Landeshaushalt geht, der Ministerpräsident die Sitzung verlässt
wenn ich mir anhöre und wieder lese, was die Herren als Op positionspolitiker zu diesen Fragen erklärt hatten. Denn als Oppositionspolitiker hatten sie ständig gefordert, die Schul denbremse mit Verfassungsrang in die Landesverfassung auf zunehmen.
Es geht bei diesem Gesetzentwurf um die verfassungsrechtli che Absicherung einer dauerhaften Begrenzung der Verschul dung. Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes sieht das vor – mit der spätesten Wirkung 2019/2020.
Wir begehren nun, im Landesrecht eine solche Bestimmung mit dem Ziel zu verankern, dass spätestens ab 2016 keine