Die Bausteine wurden von der Sozialministerin genannt. Wir haben im Rahmen des Unterbringungsgesetzes 2013 vorge schlagen, ein zentrales standardisiertes Melderegister einzu führen. Wir freuen uns, dass dieser Vorschlag hier mit aufge nommen wurde.
Ich will jedoch noch ein paar Kritikpunkte ansprechen, die teilweise von den kommunalen Landesverbänden an uns, aber auch an Sie herangetragen wurden, bei denen es uns wichtig ist, sie in der Ausschussberatung noch einmal zu diskutieren.
Natürlich sind Wunsch und Wirklichkeit nicht immer einfach miteinander in Einklang zu bringen. Die bereits vorhandene Landesförderung wird im Grunde genommen jetzt in ein Ge setz überführt, jedoch ohne eine dauerhafte Verbindlichkeit. Frau Ministerin Altpeter, Sie haben in Ihrer Rede gesagt, das sei eine verlässliche Finanzierung. Ich möchte einmal den Blick auf Seite 43 der Begründung des Gesetzentwurfs rich ten. Ich zitiere:
Die Höhe der Förderung bleibt abhängig von den haus haltsrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere den Festlegungen im jeweiligen Staatshaushaltsplan.
Hier würden wir uns wünschen, das mehr zu konkretisieren. Es ist ein richtiger Hinweis, aber man findet auch in der Be gründung relativ wenig dazu.
In § 27 – Besuchskommissionen – geht es um den Rechtscha rakter der Verbindlichkeit der Besuchskommissionen. Es ist hier nicht eindeutig geklärt: Wo liegt tatsächlich der Mehrwert der Besuchskommissionen?
Sie haben heute noch einmal angedeutet, wie wichtig das Eh renamt ist. Es gibt hervorragende Beispiele. Ich denke an den Landkreis Lörrach, der einen ehrenamtlichen Besuchsdienst mit 18 Freiwilligen im Einsatz hat. Wir werden sicherlich be obachten, wie es in Zukunft gesichert ist, diese ehrenamtli chen Kapazitäten für diese wirklich schwierige Aufgabe dau erhaft bereitzustellen.
Kollege Teufel hat es angesprochen. Die kommunalen Lan desverbände haben zum Thema Konnexität Kritik geübt und bemängeln, dass weitere Kosten auf die Kommunen zukom men, beispielsweise im Öffentlichen Gesundheitsdienst auf grund eines erhöhten Personalbedarfs.
Kritisiert wird auch, dass die gesetzliche Festschreibung der Psychiatriekoordination mit einem Aufwand verbunden sein wird. Die Notwendigkeit zur Schaffung der Informations-, Be ratungs- und Beschwerdestellen wird hinterfragt, da es seit Jahren Patientenfürsprecher gibt. Weiter wird angeregt, wenn schon Besuchskommissionen eingerichtet werden, dass diese auch in psychiatrischen Pflegeheimen vorgesehen werden, in denen Personen nach § 1 906 BGB geschlossen untergebracht sind. Ferner werden die Qualifikationserfordernisse im Be reich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes hinterfragt.
Insofern abschließend die Anregung, durchaus darüber nachzudenken, über das Ge setz hinaus einen Aktionsplan des Landes zur Verbesserung der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung im Land vorzulegen.
Mir liegen keine wei teren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache zu Tages ordnungspunkt 3 beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/5521 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Sozial ordnung, Familie, Frauen und Senioren zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es beschlossen und Tagesordnungspunkt 3 erledigt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes – Drucksa che 15/5718
Nachdem mein Vorschlag nicht genügend Unterstützung ge funden hat, werden wir nach der Einbringung eine Debatte da rüber führen.
(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das müssen Sie dem Innenminister sagen! – Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Machen wir Mittagspause! – Minister Reinhold Gall betritt den Plenarsaal.)
Herr Gall kommt. Damit bringt Herr Innenminister Gall die sen Gesetzentwurf hier ein. – Bitte, Herr Minister.
(Abg. Thomas Blenke CDU: Es geht um Tagesord nungspunkt 4, Herr Minister! Damit Sie sich auf dem Weg noch vorbereiten können!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 31. Oktober 1517, also vor 497 Jahren, schlug Martin Luther seine 95 The sen an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg. Ob diese His torizität wirklich stimmt,
lassen wir einmal dahingestellt sein. Manche streiten sich da rüber, aber das soll nicht Kern des Themas sein. Jedenfalls – da bin ich mir ganz sicher – gilt dieses Ereignis als Beginn der Reformation, deren religiöse und – auch darüber sind wir uns, denke ich, einig – weit darüber hinausreichende gesellschaft liche, politische und kulturelle Auswirkungen bis heute welt geschichtliche Bedeutung haben – Stichworte Aufklärung, De mokratisierung, Menschenrechte, aber auch Auswirkungen im kulturellen Bereich, in der Literatur, in der Kunst oder in der Musik.
Ich denke, man kann mit Fug und Recht sagen: Die Reforma tion ist in ihren Auswirkungen bis heute ein solch epochales
Ereignis, dass deren Geburtsstunde, die sich im Jahr 2017 zum 500. Mal jährt, gerade im Ursprungsland besonders herausge stellt werden sollte.
Die Ministerpräsidentinnen und die Ministerpräsidenten ha ben sich deshalb bereits Ende des Jahres 2012 auf Anregung der evangelischen Kirche darauf verständigt, dass dieses Ju biläum in ganz Deutschland ein bundesweiter gesetzlicher Fei ertag sein sollte.
Da der Reformationstag am 31. Oktober in den neuen Bun desländern – deshalb habe ich dies gerade angesprochen – bis her schon ein gesetzlicher Feiertag ist, sind ausschließlich die alten Bundesländer aufgefordert, diesem Feiertag eine gesetz liche Grundlage zu geben und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der 31. Oktober des Jahres 2017 einmalig ein gesetzlicher Feiertag sein soll.
In unserem Bundesland Baden-Württemberg ist es dafür er forderlich, das Feiertagsgesetz zu ändern. Diese Vorausset zung schaffen wir mit der heutigen Einbringung des vorlie genden Gesetzentwurfs.
Jetzt könnte man fragen: Was ist damit beabsichtigt? Logi scherweise – das wissen alle – ist dann arbeitsfrei, während von dem kirchlichen Feiertag, wie wir ihn bisher schon ha ben, ausschließlich die Schülerinnen und Schüler und vermut lich auch die Lehrerinnen und Lehrer profitieren, denn die ha ben an diesem Tag frei. Aber auch die Menschen, die an die sem Tag eine Kirche zum Gottesdienst aufsuchen wollen, müssen, wenn sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, dafür arbeitsfrei bekommen.
Wir haben den Verbänden und selbstverständlich auch den Kirchen im Vorfeld die Gelegenheit eröffnet, Stellung zu die sem Vorhaben zu nehmen. Wir haben es im Beteiligungspor tal des Landes im Internet eingestellt. Alle Verbände, die in der Anhörung Stellung genommen haben, so die Evangeli schen Landeskirchen und die katholische Kirche sowie der Landessportbund und viele andere, haben diesem Feiertag zu gestimmt. Auch die beteiligten Wirtschaftsverbände haben ge gen die einmalige Festsetzung des Feiertags keine Einwände vorgetragen. Aber es ist, glaube ich, schon wichtig, meine Da men und Herren – –
Darauf, Herr Kollege, wollte ich gerade eingehen. – Damit der Schwerpunkt nicht auf „arbeitsfrei“ liegt, ist natürlich be absichtigt – ich finde, da sind wir alle in der Verantwortung, meinetwegen auch in der Pflicht –, dass es besondere Gottes dienstformen, Konzerte, aber auch wissenschaftliche Vorträ ge zu diesem Themenbereich geben wird. Erfreulicherweise habe dann auch ich an diesem Tag, an meinem Geburtstag, ar beitsfrei und kann solche Veranstaltungen besuchen.
Meine Damen und Herren, das Gesetz soll baldmöglichst in Kraft treten, damit sich wirklich alle Beteiligten darauf ein stellen können. Deshalb würde ich mich freuen, wenn Sie – ich gehe jedenfalls davon aus, dass es so sein wird – dieses Gesetz unisono unterstützen, wir die Ausschussberatung rela
Meine Damen und Her ren, für die Aussprache über den Gesetzentwurf hat das Prä sidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.