Protokoll der Sitzung vom 05.11.2014

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 5. November 2014 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Ba den-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Punkt 5 der Tagesordnung ist erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes – Drucksache 15/5870

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben vereinbart, in der Ersten Beratung keine Aussprache zu führen. Die Lan desregierung verzichtet auf eine mündliche Begründung des Gesetzentwurfs.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/5870 zur weiteren Beratung vorberatend an den Innenausschuss und den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst und federführend an den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Be hinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) – Drucksache 15/5936

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben vereinbart, in der Ersten Beratung keine Aussprache zu führen. Die Lan desregierung verzichtet auf eine mündliche Begründung des Gesetzentwurfs.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/5936 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Sozial ordnung, Familien, Frauen und Senioren zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Punk 7 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP) – Drucksache 15/5935

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Staatssekretär Rust.

Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wenn man sich fragt: „Was macht eine Stadt, eine Kommune heute lebenswert und attraktiv?“, kommt man relativ schnell auf das Thema Einkaufsmöglich keiten zu sprechen und ist sich einig, dass diese möglichst zen tral und vielfältig in den Ortskernen und Stadtzentren vorhan den sein sollten.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Das finden Sie auch in den allermeisten Städten und Kommu nen in unserem Land.

Aber viele Einkaufsstraßen verändern ihr Gesicht. Alteinge sessene Familienunternehmen in Innenstädten sehen sich neu er Konkurrenz gegenüber. Wir erleben das auch in den Groß städten. Kürzlich gab es einen großen Bericht über die Situa tion in Stuttgart.

Einkaufszentren ziehen mit ihrem gebündelten Angebot im mer mehr Menschen an. Häufig bilden sich auch neue Ge schäftszentren vor den Toren einer Stadt. Diese Entwicklung mag für Kunden erfreulich sein, aber sie geht auch zulasten der Innenstädte. Erhöhter Erneuerungsbedarf, Leerstand und sinkende Bereitschaft, dort zu wohnen, mindern die Attrakti vität innerörtlicher Geschäftslagen.

Hinzu kommt noch ein weiterer Wettbewerbsnachteil: Die großflächigen Einzelhandelszentren verfügen in der Regel über ein professionelles Gesamtmanagement, ausreichende Parkraumangebote und häufig auch über einen gemeinsamen Etat für Marketing, für Veranstaltungen, über Budgets für Si cherheit und Sauberkeit. Inhabergeführte Einzelhandelsunter nehmen haben diesem Wettbewerbsvorteil leider nichts ent gegenzusetzen.

Wenn immer mehr Geschäfte aufgeben, oder wenn ein Filia list an den anderen grenzt, nimmt die Lebendigkeit unserer Innenstädte deutlich ab. Immer weniger Kunden nutzen die Innenstädte für den Einkauf. Dies geschieht auch in Städten, die mit großem Aufwand ihre Innenstadtquartiere städtebau lich erneuern. Wir unterstützen die Kommunen bereits seit mehr als 40 Jahren mit hohem Aufwand und mit hohen Lan des- und Bundesmitteln bei der städtebaulichen Erneuerung ihrer Quartiere, und dies durchaus auch mit Erfolg.

Doch auch ein noch so aufwendig sanierter Stadtkern kann nicht verhindern, dass die Attraktivität von Stadtzentren und Stadtteilzentren sinkt. Dieser Tendenz muss auf anderem Weg begegnet werden. Ausgehend von den positiven Erfahrungen aus Nordamerika, aber auch aus Hamburg als dem ersten Bun desland mit einem sogenannten BID-Gesetz – „Business Im provement District“ – und weiteren deutschen Bundesländern möchte die Landesregierung daher ein zusätzliches Instrument zur Aufwertung von Quartieren anbieten. Ich sage bewusst „anbieten“; niemand ist verpflichtet, so etwas zu machen. Aber wir haben Nachfragen. Wir haben mittlerweile ganz konkre te Nachfragen von drei Städten in Baden-Württemberg, die einen solchen Business Improvement District gern hätten, ei ne Plattform, auf der sich Private verstärkt in die Verbesse rung ihres Quartiersumfelds einbringen können.

Die Ermächtigungsgrundlage dafür ist § 171 f des Baugesetz buchs. Der Name, den wir hierfür gewählt haben, mag etwas sperrig sein. Wir wollten aber nicht den englischen Begriff „Business Improvement District“ dafür verwenden,

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Gut so!)

sondern einen deutschen Begriff. Es ist, meine Damen und Herren, ein Angebot für alle Grundstückseigentümer in Innen städten, Stadtteilzentren und sonstigen städtebaulichen Ent wicklungsbereichen. Sie können Maßnahmen zur Steigerung der Funktionsfähigkeit des Quartiers selbst entwickeln und in Abstimmung mit der Kommune auch durchführen.

Das GQP ist die Rechtsgrundlage, damit sich diese Quartiers gemeinschaften in Innenstädten und Stadtteilzentren bilden können, die bei der Gemeinde einen Aufwertungsbereich be antragen. Die Quartiersgemeinschaften schlagen dabei in ei nem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept geeignete Maß nahmen vor. Das können gemeinsame Entwicklungskonzep te oder auch Dienstleistungen wie beispielsweise ein Hol- und Bringdienst sein. In einer älter werdenden Gesellschaft ge winnt dieses Thema immer mehr an Bedeutung. Wir bemer ken vor allem auch im ländlichen Raum, dass ein solcher Hol- und Bringdienst beim Einkaufen ein ganz wichtiger Beitrag für die Infrastruktur vor Ort ist.

Denkbar sind auch gemeinsame Werbemaßnahmen. Dies wird in manchen Städten schon umgesetzt; ich denke beispielswei se an eine außergewöhnliche Weihnachtsbeleuchtung für das Weihnachtsgeschäft in einem bestimmten Geschäftsquartier.

Sie sehen, der Kreativität der Akteure vor Ort sind keine Gren zen gesetzt.

Für ein solches Antragsverfahren muss sich erstens eine Quar tiersgemeinschaft bilden, und zweitens müssen 15 % der Grundstückseigentümer, die gleichzeitig über mindestens 15 % der Fläche im Quartier verfügen, hinter dem Antrag ste hen. Natürlich bleibt die Stadt bzw. die Gemeinde jederzeit Herrin des Verfahrens; sie kann einen solchen Antrag auch ab lehnen.

Die Gemeinde kann eine auf maximal fünf Jahre befristete Satzung über die Bildung eines eigentümergetragenen Auf wertungsbereichs erlassen. Grundvoraussetzung hierfür ist aber, dass eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Grundstückseigentümer mit zwei Dritteln der Fläche im Auf

wertungsbereich dem zustimmt. Auch da gibt es also eine ho he Hürde, die wir eingeführt haben, um auch die Sicherheit zu haben, dass möglichst viele in diesem Quartier hinter dem Projekt stehen.

Zwischen Gemeinde und Quartiersgemeinschaft wird ein öf fentlich-rechtlicher Vertrag zur Einhaltung der Pflichten, Zie le und Aufgaben beschlossen. Einzelne Grundstückseigentü mer können das Aufwertungsgebiet dann nicht verhindern. Genau daran sind private Initiativen bisher gescheitert. Dabei kam es immer wieder vor, dass sich Einzelne „davongestoh len“ haben. Sie haben zwar von den Aktivitäten im positiven Sinn profitiert, haben diese aber nicht mitfinanziert und haben auch das Konzept nicht finanziell mitgetragen.

Um dieses Risiko zu minimieren, wollen wir mit diesem Ge setzentwurf vorbeugen. Die Finanzierung der standortbezo genen Maßnahmen erfolgt jährlich durch eine Sonderabgabe von allen Grundstückseigentümern im eigentümergetragenen Aufwertungsbereich. Der Verteilungsmaßstab wird dabei von der Gemeinde festgelegt.

Keine Sonderabgaben fallen für Grundstücke des Gemeinbe darfs an, für die kein Zusatznutzen erkennbar ist, die keinen wirtschaftlichen Nutzen davon haben oder die nicht wirt schaftlich genutzt werden oder die – das ist uns, der Landes regierung, besonders wichtig – ausschließlich dem Wohnen dienen. Bei gemischt genutzten Grundstücken ist der Anteil der Wohnnutzung dann von der Abgabepflicht ausgenommen. Bei unbilligen Härten kann auch eine Befreiung von der Son derabgabe erfolgen. Das führt zu einer hohen Flexibilität für die Kommune vor Ort.

Eine Landesförderung ist damit nicht verbunden – übrigens wurde eine solche von denjenigen, die bisher bei uns ange fragt haben und die Interesse bekundet haben, auch gar nicht eingefordert.

Die Gemeinde überwacht die ordnungsgemäße Mittelverwen dung anhand von Verwendungsnachweisen und einer eigenen Prüfung. Bei Verstößen kann sie die Satzung aufheben und den öffentlich-rechtlichen Vertrag kündigen.

Bei der öffentlichen Anhörung, die wir zu dem Gesetzentwurf durchgeführt haben, haben zwölf der 24 angeschriebenen Ver bände und Organisationen eine Stellungnahme abgegeben. Den Gesetzentwurf begrüßen sechs Verbände, zwei weitere sehen in ihm große Chancen, die Attraktivität von Innenstadt quartieren zu verbessern. Eine kritisch-neutrale Position nah men drei Verbände ein.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz eröffnen wir neue Spielräume. Wir schrei ben niemandem vor, dass er etwas tun muss, aber wir ermög lichen den Kommunen im Land, die so verfahren möchten, und den Gewerbetreibenden, vor allem den vielen kleinen Ein zelhändlern in unseren Stadtzentren, die dies möchten, einen solchen Business Improvement District umzusetzen.

(Glocke der Präsidentin)