und hat den Calwern seine Unterstützung zugesagt. Der Mi nister war vor Ort und hat ihnen Unterstützung zugesagt. Die Fraktionsvorsitzende Sitzmann war vor Ort. Aber wo waren denn Sie von der CDU?
Noch zwei Sätze. – Also: Unter einer CDU-Regierung gab es nämlich keine Chance auf eine Realisierung dieses Projekts. Unter Grün-Rot gibt es jetzt diese Chance. Das ist der Unterschied. Grün-Rot – das zeigt dieses Beispiel – übernimmt Verantwortung und kann mit knappen Mitteln positive Veränderungen auch in dem so wich tigen Verkehrsbereich bewirken.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Ich bin immer aufs Neue fasziniert von der Wundergläubigkeit bei der CDU nach dem Motto: Man muss nur Geld fordern, dann wird es schon fließen. Frau Razavi, es handelt sich hier um Kompensationszahlungen aus dem Ent flechtungsgesetz, die gedeckelt sind. Dann kommen Sie her und sagen: Erhöhen Sie doch die Mittel!
(Abg. Nicole Razavi CDU: Moment, das haben wir doch nicht gesagt! – Zuruf von der CDU: Das war der Hermann, der das gesagt hat! – Unruhe)
Sie haben vorhin erklärt: „Wenn Sie mehr Maßnahmen wol len, dann erhöhen Sie doch die Mittel.“ Genau so. Und das geht halt nicht. Hätten Sie doch einen Antrag in den Haus haltsberatungen gestellt! Wir beraten morgen den Nachtrag. Stellen Sie doch den Antrag! Aber das ist immer so: Groß hi nausposaunen, und dann kommt nichts mehr.
Was wollen wir erreichen? Der Reihe nach: zuerst die Fest betragsregelung. Das ist nichts Sonderbares. Das haben Sie in Ihren Regierungszeiten immer gemacht – im Krankenhaus bau, im Hochbau, anderswo –; das ist nichts Verwerfliches. Das ist besonders deswegen sinnvoll, weil man damit die Kommunen auch zu einer gewissen Preisdisziplin zwingt und Kommunen, die bislang nicht vertreten waren, eine Chance gibt. Es ist einfach so: Wenn in einem Projekt Preissteigerun gen auflaufen – es ist eine andere Ebene, aber ich verweise auf das Beispiel Karlsruhe –, dann werden diese vorrangig be dient, bevor der Nächste zum Zuge kommt.
Hier bieten wir Kommunen, die bislang keine Chance hatten, in die Programmförderung aufgenommen zu werden, eine kla
re Chance, hineinzukommen. Wir fordern von den Kommu nen Preisdisziplin mit einem Instrument, das gang und gäbe ist. Daran ist nichts Verwerfliches. Wenn das so verwerflich ist, warum haben Sie das dann z. B. im Hochbau, im Kran kenhausbau gemacht? Geben Sie doch eine Antwort darauf. Es wurde aus genau dem Grund gemacht, der hier jetzt auch angeführt wurde. Die Festbetragsregelung ist sinnvoll und gut.
Zum anderen stellt sich die Frage: Sie tun so, als ob mit einer Förderquote von 75 % mehr passieren würde. Nein, das ist nicht zwingend der Fall. Der Kuchen hat eine bestimmte Grö ße. Den können Sie anders verteilen; darüber kann man un terschiedlicher Meinung sein. Aber wenn der Gemeindetag glaubt, es gibt mehr Geld, wenn nur wenige etwas erhalten, ist das eben der große Irrtum. Einige hätten mehr bekommen, aber insgesamt wären weniger Kommunen bedient worden.
Unser Ziel ist, auch kleinere Maßnahmen und kleinere Kom munen bedienen zu wollen. Die Großprojekte finden aus schließlich in den Ballungsräumen statt, meine Damen und Herren. Mit dieser Form der Förderung haben wir die Chan cen für den ländlichen Raum erhöht. Das ist gut so, das ist richtig so.
Man kann darüber streiten; sicherlich ist es ein Dilemma, wenn man die Zahl der Fördertatbestände erhöht, aber nicht gleichzeitig mehr Geld bereitstellt. Das muss man sehen. Das ist logisch; das bestreiten wir doch gar nicht. An dieser Stel le ist wenigstens einmal Logik in Ihrem Denken – aber nur an der. Das erkennen wir ja auch. Aber es ist doch sinnvoll und notwendig, in ein Gesetz, das schon etliche Jahre besteht, auch neuere technologische Entwicklungen zu implantieren. Wir machen ein Upgrade in diesem Gesetz. Wir nehmen die neu en technischen Entwicklungen auf, damit sie auch förderfä hig sind, und auch das ist gut und sinnvoll.
Jetzt können wir uns noch fünfmal wiederholen. Wir stehen hier voller Freude mit Blick auf die Kommunen. Vielleicht denken die Damen und Herren vom Städte- und vom Gemein detag einmal zwei Schritte weiter. Die von Ihnen zitierten Da men und Herren sind beide auch von der CDU, daher braucht das nicht weiter zu verwundern. Insgesamt sehen wir in der Regelung eine Chance, mehr Kommunen zu fördern, mehr Preisdisziplin herbeizuführen
und insgesamt für das Land Baden-Württemberg, für den Ver kehr im ländlichen Raum, für die Kommunen einen guten Bei trag zu leisten.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umschichtung dieser Entflechtungsmittel zugunsten des Umweltverbunds war eine der ersten verkehrspolitischen Maßnahmen. Ab 2014 fehlen jährlich etwa 30 Millionen € im kommunalen Straßen bau, die für den Bereich ÖPNV umgeschichtet wurden.
Das kann man machen; das ist eine politische Entscheidung; das haben wir x-mal im Ausschuss oder auch hier diskutiert. Aber man darf nicht vergessen, dass wir allein über 900 kom munale Straßenbauprojekte mit einem Antragsvolumen von 1,6 Milliarden € haben. Diese 30 Millionen € werden schon einmal Jahr für Jahr auch im Straßenbau fehlen.
Ministerpräsident Kretschmann hat es gestern in der Regie rungspressekonferenz so formuliert: Die neuen Richtlinien „tragen bei zu einer nachhaltigen Verkehrswende“. Das passt zu dem Spruch des Verkehrsministers im „Reutlinger Gene ral-Anzeiger“, den ich heute Morgen zitiert habe: Weg vom Auto, weg von der Straße hin zu Fuß- und Fahrradverkehr. – Das kann man machen. Ich glaube, wenn man so Verkehrspo litik für Baden-Württemberg machen will, ist es insgesamt für Baden-Württemberg als Wirtschaftsstandort und für die Men schen im Land nicht zielführend.
Wir haben bis 2019 die Entflechtungsmittel gesichert. Wir un terstützen die Forderung nach einer Verlängerung, einer Fort führung; das ist gar keine Frage. Ich frage mich manchmal, ob der Bund da nicht noch einmal stärker darüber nachdenkt, wenn wir bei den Förderungen immer mehr in Klein- und Kleinstprojekte hineinkommen, bei denen der Bund vielleicht sagt: Das hat nichts mehr mit dem Thema zu tun, das wir, der Bund, uns da vorgestellt haben.
Die Projektmittel – das ist auch unstrittig – reichen natürlich hinten und vorn bis 2019 nicht mehr aus. Jetzt greift man in die Kreativkiste, definiert einerseits 64 neue Fördertatbestän de und setzt andererseits einfach die Förderquote von 75 auf 50 % herunter. Lieber Herr Tschenk, wenn ich jetzt Ihre Re chenkünste fortführe, müssten wir im Grunde genommen die se Förderquote auf 10 % reduzieren, dann könnten wir fünf mal so viele Projekte machen. Das wäre eigentlich viel logi scher. Dann könnten Sie viel mehr Projekte fördern, wenn sie nur noch zu 10 % gefördert würden. Insofern wäre es von Ih rer Logik her notwendig, die Förderquote möglichst gering anzusetzen; denn dann können Sie sich rühmen, dass Sie noch mehr Projekte fördern können.
Ich will das anführen, was auch der Städtetag gestern kriti siert hat: Es besteht die Sorge, dass man wirklich notwendige und größere Projekte möglicherweise nicht mehr kofinanzie ren kann und das eine oder andere Projekt dann natürlich auch in Baden-Württemberg zurückgestellt wird.
Verkehrsminister Hermann hat es so formuliert, dass die Kom munen dadurch Mitnahmeeffekte nicht mehr nutzen können. So kann man es natürlich auch sehen, aber wir schließen uns der Meinung des Städtetags an, dass wir hier einen völlig fal schen Mittelansatz haben und tatsächlich größere Projekte nicht mehr realisiert werden können.
Zum Thema Hermann-Hesse-Bahn: Das wird jetzt im Hin blick auf die Zeit schwierig, aber, lieber Herr Kollege Tschenk,
wenn Sie in Renningen mit dem Bürgermeister sprechen, sieht der es natürlich etwas anders, was u. a. auch die Wirtschaft lichkeit dieser Verlängerung der Hermann-Hesse-Bahn anbe langt. Vielleicht sollte man das Thema S-Bahn-Verlängerung noch einmal intensiv prüfen, bevor man in Jubelstürme aus bricht und sagt, die Hermann-Hesse-Bahn sei die einzige Lö sung. Das sehen wir in der Tat anders.
Keine Frage, Investitionen im Bereich des ÖPNV sind wich tig, auch für den Langsamverkehr. Aber mit den neuerlichen Fördertatbeständen wird noch mehr Politik gegen den kom munalen Straßenbau gemacht, und damit wird unserem Wirt schaftsstandort Baden-Württemberg massiv geschadet. Das entspricht nicht den Erfordernissen unseres Flächenlands.
In Baden-Württemberg stellt sich uns mehr denn je die Fra ge, wie wir unsere Verkehrsinfrastruktur denn dauerhaft si chern und ausbauen. Da ist es sicherlich nicht ausreichend, das Thema über das LGVFG und über die Mittelumschich tung zu definieren. Wir wissen, wir brauchen zusätzliche Fi nanzmittel sowohl für das Land als auch für den Bund, so wohl für den ÖPNV als auch für den Straßenbau. Statt immer nur auf den Bund zu zeigen, könnte Verkehrsminister Her mann auch einmal mit gutem Beispiel vorangehen, etwa in dem er über eine Infrastrukturgesellschaft im Land nachdenkt, die sich auch für privates Engagement, für privates Kapital öffnen könnte.
Mancher Bürger würde heute sicher lieber in staatliche Infra struktur investieren statt in verlustbringende Windkraftanla gen in Baden-Württemberg, die noch für manche Überra schungen sorgen werden. Leider wurde im Bund mit der bü rokratielastigen und ausländerdiskriminierenden Maut eine Riesenchance verpasst, auch hier neue Akzente zu setzen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der heutigen Debatte zur Absenkung der Förderquote führt die CDU natürlich im Grunde genommen ein Nachhutgefecht; das muss man ganz klar sagen. Die Entscheidung ist im letz ten Jahr gefallen. Seit Januar 2014 wird in diesem Bereich mit 50 % Förderquote und Festbetrag gefördert. Das ist übrigens inzwischen bei den Kommunen durch und wird von den al lermeisten akzeptiert. Ich sage nachher zu einzelnen Punkten noch mehr.
Zu Beginn will ich an die Bedingungen insgesamt erinnern, weil diese in verschiedenen Redebeiträgen angesprochen wor den sind. Wie sieht die Finanzsituation in diesem Bereich überhaupt aus? Woher kommen die Mittel? Wie haben sich die Mittel in ihrer Höhe entwickelt?
Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, dass die Föderalismus kommission II Anfang dieses Jahrhunderts beschlossen hat – beteiligt waren übrigens alle Parteien sowie die Länder und der Bund –, dass die Mittel des Entflechtungsgesetzes bis 2019
auslaufen werden. Daran waren alle Parteien beteiligt, nur kei ne Verkehrspolitiker. Das bedaure ich.
Man hat damals die Notwendigkeit einer Nachfolgeregelung erkannt. Wir haben aber bis heute keine Nachfolgeregelung. Das ist das Problem. Wir hatten sogar die Situation, dass die Mittel ab 2013 kontinuierlich abschmelzen sollten, sodass wir jedes Jahr weniger Mittel vom Bund bekommen hätten, um die kommunale Verkehrsinfrastruktur zu fördern.
Die Länder haben das in einem Kraftakt abwenden können. Ich bin sehr froh, dass man den Finanzminister dazu bringen konnte, davon Abstand zu nehmen, und dass die Koalition in Berlin das auch mitgetragen hat.