lautet: „Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an Bundesrecht im Bereich der Justiz“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Fortentwicklung des öffentlichen Personen nahverkehrs in der Region Stuttgart – Drucksache 15/6570
Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekom men, in der Zweiten Beratung keine Aussprache zu führen.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/6570. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfeh lung des Ausschusses für Verkehr und Infrastruktur, Drucksa che 15/6617. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzent wurf zuzustimmen. Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Artikel 1 bis 3 des Gesetzentwurfs gemeinsam zur Abstim mung stelle? – Dies ist der Fall.
Wer den Artikeln 1 bis 3 des Gesetzentwurfs Drucksache 15/6570 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf ist da mit einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Fortentwicklung des öffentlichen Perso nennahverkehrs in der Region Stuttgart“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit einstimmig zugestimmt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetz – (HoFV- Begleitgesetz) – Drucksache 15/6653
Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Ministerin There sia Bauer. – Bitte schön, Frau Ministerin.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 9. Januar haben wir den Hochschulfinanzierungs vertrag „Perspektive 2020“ unterzeichnet. Kernstück dieser Vereinbarung ist die Anhebung der Grundfinanzierung um 3 % pro Jahr von heute 2,47 Milliarden € auf über 3 Milliarden € im Jahr 2020.
Über die Laufzeit unseres Vertrags hinweg investiert BadenWürttemberg 2,2 Milliarden € in die Grundfinanzierung der Hochschulen.
Wir haben dafür bundesweit viel Beachtung, Aufmerksamkeit und Anerkennung erhalten, weil Baden-Württemberg das ers te Land ist, das bei der Grundfinanzierung die Empfehlungen des Wissenschaftsrats umsetzt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass inzwischen auch andere Länder versuchen, diese Aufgabe an zugehen. Wir finden das gut. Bislang gibt es jedoch kein an deres Land, das die Aufgabe so ambitioniert anpackt wie Ba den-Württemberg.
Etwa die Hälfte der Grundfinanzierungsmittel im Aufwuchs finanzieren wir durch frisches Geld des Landes, die andere Hälfte wird durch Umschichtung bisheriger Programmmittel realisiert. Die Umschichtung von Programmmitteln in die Grundfinanzierung ist für die Hochschulen – es ist mir wich tig, das zu betonen, auch nach der Debatte heute Morgen – kein Nullsummenspiel. Sie ist eben nicht „linke Tasche, rech te Tasche“, sondern sie ist ein Qualitätsgewinn und ist die Grundlage dafür, dass man Stellen als Dauerstellen besetzen kann und diese Stellen künftig aus dem Landeshaushalt aus finanziert werden. Deswegen sind sie ein echter Zugewinn an Handlungsfreiheit, Autonomie und Verbesserung für die Hoch schulen.
Um diese Ziele zu realisieren, werden wir die Qualitätssiche rungsmittel in die Grundfinanzierung überführen und jetzt pa rallel zum Bildungsnachtrag das Qualitätssicherungsgesetz ändern. Die Qualitätssicherungsmittel sind in ihrer bisherigen Form der Ersatz für die Einnahmen aus Studiengebühren ge wesen. Sie sind in ihrer bisherigen Form keine berechenbaren Grundmittel, sondern sie sind konditioniert. Sie sind befris tet, sind also Programmmittel, weil sie ganz nach dem alten Vorbild gestaltet wurden, Ersatz für Studiengebühren zu sein.
Qualitätssicherungsmittel in der bisherigen Form sind daher in einem gewissen Sinn kurzatmig, denn über ihre Vergabe wurde jährlich entschieden. Qualitätssicherungsmittel waren auch vergleichsweise bürokratisch, denn sie erforderten eine einvernehmliche Entscheidung über ihre Vergabe. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Vergabeverfahren alles an dere als reibungslos funktioniert haben. Es haben sich in kur zer Zeit enorme Reste von Qualitätssicherungsmitteln aufge baut, die nicht verausgabt wurden. Wir haben Reste in Höhe von 88,6 Millionen € für das Jahr 2013, darin enthalten 11,2 Millionen € Reste aus den längst abgeschafften Studiengebüh ren. Deswegen werden die Überführung und die Grundfinan zierung auch an diesem Punkt eine Verbesserung darstellen.
Solche Art Programmmittel stehen in gewisser Weise auch fairen Beschäftigungsverhältnissen entgegen. Denn nur ein geringer Teil dieser Mittel konnte für längerfristige Beschäf tigungsverhältnisse eingesetzt werden. Durch die jetzige Über tragung der Qualitätssicherungsmittel in die Grundfinanzie rung werden enorme Spielräume frei; neue Spielräume ent stehen, um neue Stellen in der Grundfinanzierung auszuwei sen. Wir haben im Bildungsnachtrag, über den wir in diesen Tagen reden, parallel zu dieser Gesetzesänderung konkret 2 217 neue Stellen in unseren Hochschulen ausgewiesen, und
fast alle diese Stellen werden aus Qualitätssicherungsmitteln gebildet. Das heißt umgekehrt: Ohne Änderung des Qualitäts sicherungsgesetzes wäre das gesamte Stellenprogramm, das jetzt im Nachtragshaushalt abgebildet ist, nicht realisierbar.
Die neuen Stellen werden sowohl die Lehre stärken als auch die vielen unterstützenden Bereiche, die für ein gutes Studi um unverzichtbar sind, wie Bibliotheken, IT-Service, Prü fungsämter, Studiengangkoordination usw. Das wissenschaft liche und wissenschaftsunterstützende Personal – das muss man sich immer wieder klarmachen – ist der Schlüssel für ei ne gute Hochschule, in der faire Arbeitsverhältnisse und ver lässliche Perspektiven geboten werden, um hoch qualifizier tes Personal zu finden und auch langfristig an unsere Hoch schulen zu binden.
Ich bin überzeugt, dass die Verbesserung der Arbeitsverhält nisse des wissenschaftlichen Nachwuchses und auch des wis senschaftsunterstützenden Personals gerade die Studierenden überzeugen wird, weil sie es sind, die in einer besonderen Wei se von diesen Verbesserungen im Personalbereich profitieren werden.
Um einer Legendenbildung vorzubeugen: Mit der Änderung des Qualitätssicherungsgesetzes werden die Qualitätssiche rungsmittel nicht abgeschafft, sondern sie werden in eine neue und leichter zu handhabende Form überführt. Wir garantieren auch in Zukunft, dass die abgeschafften Studiengebühren durch eine dynamische Ausgestaltung der Qualitätssicherungs mittel in voller Höhe kompensiert werden; das heißt, 280 € pro Studierendem und Semester werden auch in Zukunft ge währleistet. So ist es in dem Finanzierungsvertrag fixiert, und so wird es auch im künftigen Qualitätssicherungsgesetz ent halten sein.
Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, zu betonen, dass alle Qualitätssicherungsmittel grundsätzlich kapazitätsneutral bleiben werden. Das ist wichtig, um das hohe Lehr- und Be treuungsniveau unserer Hochschulen auch für die Zukunft zu gewährleisten. Es werden lediglich Ausnahmen ermöglicht, die man durch Rechtsverordnung gestalten kann, insbesonde re um bestehende Überlasten rechnerisch zu verringern.
Der Großteil der Qualitätssicherungsmittel, etwa 88 %, wird in die Grundfinanzierung überführt, und es entfallen damit al le bisherigen Konditionierungen zu den Einvernehmensrege lungen, wie wir sie im Bereich von Studium und Lehre hat ten. Ich bin der Überzeugung, dass wir mit diesem Umbau keineswegs Verschlechterungen oder Einschränkungen im Be reich von Studium und Lehre erleben werden, sondern nach haltige und langfristige Verbesserungen.
Ein Teil der Qualitätssicherungsmittel – es sind etwa 11,7 %, also derzeit 20 Millionen € – wird nach wie vor und sogar ver stärkt mit einem Vorschlagsrecht der Studierenden versehen und unter Wegfall der bisherigen Einvernehmensregelung auf Vorschlag der Studierenden selbst vergeben. Die Zweckbin dung – Sicherung und Qualität von Studium und Lehre – wird erhalten bleiben, doch es werden Reibungsverluste im Ver gleich zur bisherigen Vergabepraxis vermindert.
Es wird in Zukunft auch klar geregelt sein – das ist eine wich tige Neuerung nach den Erfahrungen der letzten Jahre –, dass nicht abgeflossene Mittel bis zum 1. Mai des Folgejahrs künf tig zurückfließen und vom Wissenschaftsministerium selbst zur Finanzierung zentraler Qualitätssicherungsmaßnahmen vergeben und eingesetzt werden. Wir haben also Vorsorge ge troffen, dass sich nicht erneut ein „Turm“ von Resten aufbaut, sondern das, was nicht verausgabt ist, zentral für Qualitätssi cherungsmaßnahmen für die Hochschulen eingesetzt wird.
Die Neuregelung der studentischen Mitwirkung schafft neue Möglichkeiten der Partizipation von Studierenden, aber auch klarere Verantwortlichkeiten als bislang. Für den Vorschlag, wie die Mittel eingesetzt werden, werden künftig die Verfass ten Studierendenschaften verantwortlich sein, die durch Wah len ihrerseits regelmäßig legitimiert werden.
Mir ist wichtig zu betonen: Das vorliegende Gesetz ist nicht isoliert zu betrachten. Es ist Teil eines größeren Ganzen, näm lich des Hochschulfinanzierungsvertrags selbst und der darin vereinbarten Erhöhung der Grundfinanzierung und der Ermög lichung von bis zu 3 800 zusätzlichen Stellen bis 2020. Nur in diesem Rahmen kann man das jetzt vorliegende Gesetz richtig bewerten, und nur in diesem Rahmen erschließen sich die vollständigen Möglichkeiten, die in dem Gesetz enthalten sind.
Mit dem Gesetzentwurf in Kombination mit dem Nachtrags haushalt und dem hier realisierten Hochschulfinanzierungs vertrag erhalten unsere Hochschulen also mehr Freiheit, mehr Planungssicherheit, mehr Handlungsspielräume, fairere Ar beitsverhältnisse, verlässlichere Perspektiven und mehr Au tonomie. Wir ermöglichen weniger Aufwand, weniger Büro kratie, weniger Reibungsverluste, weniger Blockade