Protokoll der Sitzung vom 16.04.2015

Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Prä sident! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie beurteilt die Landesregierung den baulichen Zustand

des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderkli nik) des Universitätsklinikums Freiburg?

b) Bis wann beabsichtigt die Landesregierung, mit einem

Neubau der Freiburger Universitäts-Kinderklinik zu begin nen?

Für die Landesregie rung gebe ich das Wort Herrn Staatssekretär Hofelich.

Herr Präsident, Herr Kolle ge Haußmann, Kolleginnen und Kollegen! Zur ersten Frage, wie die Landesregierung den baulichen Zustand des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin beurteilt, darf ich sagen: Die derzeitige Kinderklinik ist in mehreren zusammenhängenden Einzelgebäuden untergebracht. Der ursprüngliche Bestand wurde nach dem Krieg für die Kliniknutzung hergerichtet und über Jahrzehnte hinweg durch Anbauten – Pavillons – erwei tert.

Die Kinderklinik liegt auf einem Grundstück, das vom zent ralen Klinikum durch die stark befahrene Heiliggeiststraße getrennt und dadurch nicht an die Infrastruktursysteme des Kernklinikums angeschlossen ist. Es ist also ein Appendix, wenn man so will. Die Gebäude sind mittlerweile stark sanie rungsbedürftig. Sie weisen bauliche, technische und funktio nale Mängel auf, Herr Haußmann. Neben gravierenden Brand schutzproblemen sind aufgrund der Pavillonstruktur auch die haustechnischen Anlagen komplett abgängig. Ich habe die be stehenden Niveauunterschiede erwähnt. Zwischen den Gebäu

den sind die Betriebsabläufe, die Patientenlogistik sowie die Ver- und Entsorgung stark beeinträchtigt.

Bislang durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen stellen le diglich eine punktuelle Verbesserung dar, beheben jedoch nicht die Gesamtproblematik. Darüber hinaus bestehen erheb liche Flächendefizite. Flure und Gänge entsprechen nicht mehr den gängigen Normen. Die Zimmergrößen schränken eine El ternbegleitung stark ein. Die Krankenzimmer verfügen nicht über Nasszellen.

Eine Sanierung in der Summe der Bestandsgebäude ist daher aus strukturellen, funktionalen und wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Deswegen läuft alles auf eine Neubaulösung hinaus.

Ferner fragten Sie, bis wann die Landesregierung beabsichti ge, mit einem Neubau der Freiburger Universitäts-Kinderkli nik zu beginnen. Der Baubeginn ist von einigen Faktoren ab hängig. Für eine Maßnahme dieser Größenordnung und die ses Schwierigkeitsgrads wird in Abstimmung mit der Stadt Freiburg ein Realisierungswettbewerb durchgeführt, in dem wir uns gerade befinden. Die Vorbereitungen laufen.

Eine Preisrichterentscheidung wird für Oktober 2015, also für den Herbst dieses Jahres erwartet. Aufgrund der sich anschlie ßenden erforderlichen Planungs- und Verfahrensabläufe wä re ein Baubeginn für vorbereitende Maßnahmen ab dem Früh jahr 2017 und für den eigentlichen Neubau ab Herbst 2017 möglich. Das ist der Kern der Antwort auf Ihre zweite Frage.

Im Staatshaushaltsplan 2015/2016 ist für den Neubau der Kin derklinik eine Planungsrate eingestellt. Die Maßnahme wird haushaltsreif vorbereitet, um die Grundlage für eine Etatisie rung im Staatshaushaltsplan 2017/2018 zu schaffen. Eine Auf nahme ist abhängig vom Umfang der zur Verfügung stehen den finanziellen Mittel sowie von der Priorisierung. In der mit telfristigen Bauplanung ist die Maßnahme derzeit aus bau fachlichen und wissenschaftspolitischen Gesichtspunkten und auch nach einer interessanten Freiburger Diskussion hoch pri orisiert.

Das ist der Stand der Dinge. Wir sind insgesamt zuversicht lich, dass die Maßnahme im Konsens der Beteiligten gut vo rangeht. Ich weiß, dass Herr Staatssekretär Rust, Frau Minis terin Bauer und Herr Minister Schmid bereits vor Ort waren. Ich bin davon überzeugt, dass das eine sehr sinnvolle Ange legenheit ist.

Eine Zusatzfrage der Frau Abg. Rolland.

Herr Staatssekretär, können Sie uns in Kenntnis setzen, wie das Verfahren zum Neubau der Kin derklinik Freiburg in den letzten zehn Jahren gelaufen ist?

Ich kann dazu nur berichten, dass man das in der Vergangenheit nicht ausreichend ange gangen ist und dass in der Stadt Freiburg in den vergangenen Jahren eine intensive Diskussion, vor allem aber auch ein in tensiver Einsatz der Landespolitik für diese Maßnahme statt gefunden hat. Insofern bin ich sehr erfreut über diesen Fort schritt.

Herr Abg. Haußmann.

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, können Sie das Investitionsvolumen schon in etwa abschätzen? Gibt es etwa schon Werte, die man veran schlagt hat?

Das kann und will ich nicht, Herr Kollege. Denn die Bauunterlage ist nicht fertig. Wir sind mitten im Realisierungswettbewerb. Zunächst müssen die Ar chitekten sprechen. Jede Zahl, die ich jetzt sagen würde, wä re eine Zahl, bei der Sie mich, wenn bekannt ist, was am En de herauskommt, kritisieren würden, warum ich das Ergebnis nicht genau getroffen habe.

Keine weiteren Fragen mehr? – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrens gesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 15/6618

Das Wort zur Begründung durch die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Reinhold Gall.

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorschriften der Verwaltungs verfahrensgesetze von Bund und Ländern werden – ich den ke, ich kann sagen: traditionell – inhaltlich seit Jahrzehnten im Wege der sogenannten Simultangesetzgebung aufeinander abgestimmt. Dieser Gleichlauf ist auch außerordentlich sinn voll. Er hat sich bewährt, weil er gewährleistet, dass das Ver waltungsverfahrensrecht im Bund und in den Ländern nicht variiert. Das gereicht insbesondere beispielsweise bundesweit agierenden Wirtschaftsunternehmen, aber auch der Bürger schaft selbst unseres Erachtens zum Vorteil. In den zurücklie genden Jahren und Jahrzehnten gab es hierüber ja auch kei nen Dissens.

Diese Übereinstimmung dient der einheitlichen Auslegung der Vorschriften durch die Gerichte, so es erforderlich sein soll te. Gelegentlich kommt es ja vor.

Der Gesetzentwurf, den wir heute einbringen, basiert deshalb auf einer von Bund und Ländern gemeinsam erarbeiteten Grundlage, die der Bund bereits mit seinem Gesetz zur Ver besserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitli chung von Planfeststellungsverfahren auf den Weg gebracht bzw. umgesetzt hat.

Als Folgeänderung – das will ich erwähnen – ist im Regie rungsentwurf noch das Straßengesetz zur Änderung vorgese hen.

Meine Damen und Herren, drei zentrale Punkte möchte ich gern herausgreifen.

Kern des Gesetzentwurfs ist, dass verallgemeinerungsfähige verfahrensbeschleunigende Regelungen in den Fachgesetzen des Bundes zum Planfeststellungsverfahren auf das Planfest stellungsrecht insgesamt ausgedehnt werden. Sie werden in das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht übernommen.

Die Änderungen, die wir vornehmen, gehen auf inhaltsglei che Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat – also in Über einstimmung mit den Ländern – zurück. So werden beispiels weise anerkannte Vereinigungen – ein Beispiel sind Umwelt schutzverbände –, deren Beteiligung bislang nur punktuell in Fachgesetzen geregelt war, zukünftig in allen Planfeststel lungsverfahren beteiligt. Sie werden verfahrensrechtlich den Betroffenen gleichgestellt und erhalten damit demzufolge auch das Recht und die Möglichkeit, innerhalb einer vorgese henen Frist Stellungnahmen abzugeben.

Für die Behörden selbst werden zur Beschleunigung und zur Straffung – darum geht es: zur Beschleunigung und zur Straf fung – des Planfeststellungsverfahrens weitere verbindliche Fristen im Anhörungsverfahren eingeführt. Die Behördenprä klusion wird aus Rechtsgründen eingeschränkt, weil gegen die bisherige Regelung ja durchaus auch verfassungsrechtli che Bedenken bestanden haben.

Zweitens: Auch aufgrund der vielfältigen Erfahrungen, die wir allesamt im Land gemacht haben – nicht nur bei Stutt gart 21 –, wird dem allgemein anzuerkennenden Bedürfnis der Menschen im Land nach Information und Mitgestaltung durch eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung Rechnung getra gen. So haben wir es im Gesetz vorgesehen.

Konkret geht es beispielsweise um eine Hinwirkungspflicht der Behörden auf Vorhabenträger, die die Menschen, die Bür gerinnen und Bürger, bereits vor Antragstellung über das Vor haben informieren und ihnen auch Gelegenheit zur Äußerung geben. Voraussetzung ist, dass es sich um Vorhaben mit nicht nur unwesentlichen Auswirkungen auf die Belange einer grö ßeren Anzahl von Dritten handelt.

Damit ist aber, meine Damen und Herren – das ist, denke ich, schon wichtig; das will ich deutlich machen –, um flexibel auf die Gegebenheiten des jeweiligen Vorhabens reagieren zu kön nen, auch keine Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durch führung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden. Ei ne Pflicht kann allerdings aus dem Fachrecht wie beispiels weise dem Umweltverwaltungsgesetz für Vorhaben, die der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder der Planfest stellung unterliegen, erwachsen.

Meine Damen und Herren, eine Ergänzung und Präzisierung der neuen früheren Öffentlichkeitsbeteiligung für Projekte des Landes, also der eigenen Projekte, erfolgt zudem in der Ver waltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier besteht in den Fällen, die planfeststellungspflichtig sind und die in be stimmten immissionsschutzrechtlichen genehmigungsfähigen Vorhaben zur Anwendung kommen, die Pflicht – wie gesagt, für die eigenen Vorhaben –, eine frühe Öffentlichkeitsbeteili gung durchzuführen. Da dies unser Wunsch ist, haben wir da mit demzufolge kein Problem.

Als dritten wesentlichen Punkt möchte ich die Zulassung wei terer schriftformersetzender Verfahren erwähnen. In Ergän zung der bereits jetzt möglichen und demzufolge auch gere gelten qualifizierten elektronischen Signatur wird die Identi fizierung durch die elektronische Identitätsnachweisfunktion des neuen Personalausweises in Verbindung mit von der Ver waltung bereitgestellten elektronischen Formularen einge führt.

Wir haben das Anhörungsverfahren durchgeführt. Rund 40 Verbände und Institutionen haben sich daran beteiligt, logi scherweise insbesondere die kommunalen Landesverbände, aber auch Wirtschaftsverbände. Auch der Landesnaturschutz verband hat entsprechend Stellung genommen.

Herausgreifen möchte ich in der heutigen Einbringung eigent lich nur einen Punkt, nämlich das Begehren des Landesnatur schutzverbands auf Gleichstellung der anerkannten Verbände mit den Behörden und nicht nur mit den Einwendern. Diese Anregung, diese Bitte, diese Forderung – das will ich deutlich machen – haben wir nicht aufgegriffen. Zum einen ist in un serer demokratischen Grundordnung die Entscheidungskom petenz in Verwaltungsangelegenheiten der legitimierten voll ziehenden Gewalt und damit den Behörden zugeordnet – da ran wollen wir nichts verändern –, und zum anderen würde die begehrte Gleichstellung die Absprache – das ist bei die sem Sachverhalt nicht unwichtig – mit dem Bund verletzen. Denn der Bund hat darauf vertraut und vertraut darauf, dass die verfahrensbeschleunigenden Maßgaben in das Landes recht übernommen werden, und hat daraufhin die entsprechen den Regelungen in seinen Fachgesetzen aufgehoben.

Alle im Zuge des Anhörungsverfahrens vorgebrachten Ein wände sowie Änderungs- und Ergänzungsvorschläge sind im Gesetzentwurf, wie ich meine, ausführlich dargestellt und be wertet. Ich gehe davon aus, dass wir im Rahmen der Aus schussberatungen die eine oder andere Bewertung unserer seits und auch die Stellungnahmen der Verbände diskutieren werden.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Schluss noch einen Hinweis. Die Verabschiedung des Gesetzes ist wirklich dringlich. Denn der Bund hebt verfahrensbeschleunigende Maßgaben in seinen Fachplanungsgesetzen zum Mai dieses Jahres entsprechend auf, und das Landesverwaltungsverfah rensgesetz sollte daher im Juni dieses Jahres in Kraft treten, um eine nahtlose Weiterentwicklung dieser Regelungen zu ge währleisten, damit wir keine Rechtszersplitterung herbeifüh ren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für dieses Verständ nis bedanke ich mich. Ich gehe im Übrigen aber auch davon aus, dass wir bei diesem Gesetzentwurf keinen großen Dis sens haben.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf eine konstruktive Beratung in den Ausschüssen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Her ren, das Präsidium hat für die Aussprache über den Gesetz entwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festge legt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hol lenbach.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Innenminister, um es vor ab zu sagen: Große Diskussionen und Dissense wird es bei diesem Gesetzentwurf wohl nicht geben, der ja auch nicht ge