Gabi Rolland

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Her ren! Das Gesetz ist sinnvoll, zweckmäßig, seine Umsetzung kostet fast nichts; es ist gut. Die SPD-Fraktion wird dem Ge setz zustimmen.
Frohe Weihnachten!
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Nachdem jetzt viel über die vergangenen Ereignisse an der Hochschule gesprochen wurde, vor allem von der Oppositi on, möchte ich doch noch einmal auf das Wesentliche zurück kommen. Was steht denn eigentlich im Mittelpunkt unserer Hochschulen für angewandte Wissenschaften, insbesondere auch der Hochschulen für öffentliche Verwaltung? Das sind die Studentinnen und Studenten und in diesem besonderen Fall auch die Absolventinnen und Absolventen. Das sind näm lich diejenigen, die in den Behörden in unserem Land Tag für Tag die Gesetze umsetzen, die wir hier im Haus beschließen und erlassen. Deswegen brauchen wir diese Menschen, und deswegen sollten diese Persönlichkeiten heute eigentlich im Mittelpunkt der Fragen nach einer guten Lehre und einem gu ten Lernklima stehen.
Ich kann hierüber sehr gut berichten, weil ich selbst Absol ventin einer Hochschule für öffentliche Verwaltung bin und weiß, wie wichtig es ist, dass ein gutes Klima an einer Hoch schule für öffentliche Verwaltung herrscht. Denn das ist die zentrale Einrichtung für die Verwaltung in Baden-Württem berg, für die allgemeine Verwaltung und in diesem Fall auch für die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg.
Es ist doch ganz klar, es liegt auf der Hand: Diese Hochschu le in Ludwigsburg muss wieder arbeitsfähig werden.
Diese Hochschule muss zur Ruhe kommen; sie muss deswe gen zur Ruhe kommen, damit sie neue Strukturen erarbeiten kann und eine neue Führungs- und Diskussionskultur entwi ckeln kann, in deren Rahmen tatsächlich eine gute Lehre und ein gutes Studium möglich sind. Diesen Anforderungen muss die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg so schnell wie möglich wieder gerecht werden, damit am Schluss die Absolventinnen und Absolventen aus Ludwigsburg tat sächlich zu den besten Nachwuchskräften zählen.
Dafür ist dringend eine neue Führung erforderlich. Die der zeit bestehende Hängepartie muss so schnell wie möglich be endet werden. Wir sind dabei aufgefordert – wir auch in die sem Haus –, Hilfestellung zu leisten, damit Lösungen gefun den werden, sodass diese Hochschule wieder auf einen guten Kurs gelangt.
Deswegen gilt für uns: Wir müssen Zukunft gestalten. Die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg muss wieder in die Lage versetzt werden, Zukunft gestalten zu kön nen – durch eine gute Lehre, durch ein gutes Lernklima –, da mit dort tatsächlich die besten Nachwuchskräfte für unser Land hervorgebracht werden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Baden-Württem berg ist spitze in der Wissenschaft. Wir haben es eben gehört: Fast 20 % der bundesweit gestellten Anträge wurden für Ba den-Württemberg bewilligt, will heißen: Zwölf von 45 Dok torandenschulen, drei von elf Zukunftskonzepten – sprich Ex zellenzuniversitäten – und sieben von 43 Forschungsverbün den wurden in Baden-Württemberg gefördert. Das heißt: För dergelder in Höhe von mehr als 600 Millionen € wurden in Baden-Württemberg generiert.
Baden-Württemberg ist damit im Bundesvergleich überdurch schnittlich und hat eine herausragende internationale Beach tung gefunden. Glückwunsch an diejenigen, die das vor Ort, an unseren Universitäten und Hochschulen tatsächlich ge schafft haben.
Diese Spitzenposition wurde durch die grün-rote Koalition in den letzten viereinhalb Jahren gestärkt. Sie wurde dadurch ge stärkt, dass das Landeshochschulgesetz die Hochschulen vom Kopf wieder zurück auf die Füße gestellt hat, dass nach 14 fi nanziell dürren Jahren die Hochschulfinanzierung auf ein neu es Finanzfundament gestellt wurde und die Hochschulen neue Perspektiven erhielten. Sie wurde – nach 14 Jahren – gestärkt durch die Übernahme der Energiekosten für die Universitä ten, aber auch durch einen weiteren Abbau des Sanierungs staus sowie durch neue Initiativen wie beispielsweise die Ex perimentierklausel für die Hochschulen für angewandte Wis senschaften, was das Promotionsrecht angeht.
Zudem haben wir die Studiengebühren abgeschafft und durch die Einführung der Verfassten Studierendenschaft mehr De mokratie in die Hochschulen zurückgebracht. Dafür ein herz liches Dankeschön an Frau Ministerin Bauer und an Finanz minister Schmid. Ohne diese beiden wären unsere Ideen nicht umsetzbar gewesen.
Diese Poleposition wurde ausgebaut. Wir sind gut aufgestellt – und das müssen wir angesichts der Herausforderungen der
Zukunft auch sein. Ich will nur ganz kurz folgende Punkte nennen: der Betreuungsschlüssel zwischen Professorinnen und Professoren und Studierenden, die Exzellenz der Lehre, die entsprechend nachfolgen muss, das Thema E-Learning, das immer wichtiger wird, die Digitalisierung an den Hochschu len – ich sage einfach: Hochschule 4.0; dies wird ein wichti ges Thema werden –, aber auch die verstärkten Anstrengun gen zur Integration ausländischer Studentinnen und Studen ten sowie das Erfordernis, international immer besser aufge stellt zu sein.
In diesem Sinn sind wir sehr froh, dass es gelungen ist, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in unserem Land aufzuheben, und dass der Bund bereits deutlich gemacht hat, dass wir für die nächste Förderperiode 4 Milliarden € be kommen können.
Was heißt das jetzt für uns, für die SPD-Fraktion hier im Land? Ja, Baden-Württemberg ist spitze. Wir wollen aber nicht einsame Spitze in Deutschland sein. Wir wollen, dass Baden-Württemberg wie auch Deutschland insgesamt ihre Spitzenpositionen verteidigen, und wir sind durchaus der Mei nung, dass es dabei eine gewisse Solidarität unter den Län dern, gemeinsam mit dem Bund, geben muss und dass die Un wucht zwischen den Hochschulstandorten nicht zu stark wer den darf.
Deswegen sind wir, Kollege Schmidt-Eisenlohr, mit unserem Papier gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Bundestagsfraktion der Auffassung, dass wir zwei Dinge tun sollten:
Das eine ist, auch weiterhin exzellente Forschung an mehre ren unterschiedlichen Standorten, über das Land verteilt, zu finanzieren. Kriterien müssen dabei folgende Fragen sein: Wie wird Forschung tatsächlich in ein Gesamtkonzept gegossen? Wie sieht die Governance einer Hochschule aus? Wie kann eine erfolgreiche Personalgewinnung gestaltet werden? Wie gelingt die internationale Sichtbarmachung? Voraussetzung ist vor allem auch, dass weiterhin zwei Exzellenzcluster vor handen sind.
Der zweite Punkt ist – da haben Sie recht –: Wir wollen eine gewisse Regionalisierung haben. Wir wollen, dass sich exzel lente Hochschulnetzwerke bilden können, die für Innovation stehen und die hochschulübergreifend organisiert werden kön nen, gemeinsam mit außeruniversitären Instituten – und viel leicht auch gemeinsam mit Unternehmen. In Südbaden gene riert sich im Augenblick ein solcher Hochschulverbund; ich glaube, der Weg, der da eingeschlagen wird, geht in die rich tige Richtung. Dort müssen natürlich zusätzlich noch andere Kriterien gelten, z. B. die Auszeichnung in der Lehre oder die Stärke im Wissenschaftstransfer, oder auch Erfolge bei der In tegration einer immer heterogener werdenden Studierenden schaft sowie eine internationale Aufstellung. Wir könnten uns vorstellen, dass im gesamten Bundesgebiet zehn solcher Netz werke gefördert werden können.
So stellt sich unsere Diskussion mit unseren Kolleginnen und Kollegen im Bund dar. Das wollten Sie ja gern wissen.
Wir sind allerdings auch der Auffassung, dass eine Förderpe riode von fünf Jahren zu kurz ist. Die Hochschulen brauchen mehr Zeit, um das, wofür sie eingestanden sind und was sie
erarbeitet haben, auch umsetzen zu können. Wir sind ebenso der Auffassung, dass Lerncluster oder Lernkonzepte durchaus sehr innovativ sein können und dann auch besonders geför dert werden sollten.
Wir meinen, dass es auch einer Diskussion über die Frage be darf, ob herausragende Cluster dauerhaft vom Bund finanziert werden können. Darüber gibt es bei uns noch keine Entschei dung. Aber dies kann natürlich die Bindung einer Hochschu le sowohl hinsichtlich des wissenschaftlichen Apparats als auch hinsichtlich von Unternehmen, die zur Mitarbeit bereit sind, erhöhen, und es verstärkt die Tiefe und die Breite der Forschung. Deswegen denken wir, dass hierüber diskutiert werden sollte.
Um Klartext zu reden – auch für die SPD hier im Land –: Spit zenwissenschaft muss heißen, erstens Spitzen- und Breiten forschung zusammenzubringen, zweitens Forschungsverbün de zu fördern, drittens, tatsächlich einen gesellschaftspoliti schen und wissenschaftspolitischen Diskurs über die Exzel lenz zu führen – auch hier –, und viertens natürlich, die nöti ge Zeit hierfür zu gewährleisten, und zwar im Bund wie in den Ländern – und vor allem auch hier in Baden-Württem berg.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehr ten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit dem Ende der vergangenen Sitzung zu diesem Thema. Meine Kolleginnen haben aufgepasst.
Wir haben die Erde... von unseren Kindern nur geliehen.
Das ist ein uraltes indianisches Sprichwort. Danke für die Auf merksamkeit.
Ich habe bereits bei der ersten Lesung des Naturschutzgeset zes das Neue sehr detailliert erläutert, die Verbesserungen, die damit einhergehen. Wir haben eben bereits einiges gehört. Deswegen will ich heute noch einmal deutlich machen, in wel cher starken Kette dieses Naturschutzgesetz steht. Dieses Na turschutzgesetz ist ein weiteres Glied in einer Kette, die be gonnen hat mit der Erhöhung der Haushaltsmittel für den ge samten Naturschutz auf das Doppelte, nämlich auf 60 Milli onen €. Die Kette beinhaltet die Erhöhung der Zahl der Land schaftserhaltungsverbände im Land von sechs auf 30. Wir ha ben einen Nationalpark errichtet, der nicht nur Arten und Landschaft schützt, sondern auch wertvolle Impulse für eine weitere regionale Wertschöpfung in unserem Land gibt. Wir haben einen weiteren Impuls für ein zweites Biosphärenge biet Schwarzwald geschaffen. Wir haben eine Naturschutz strategie erarbeitet, die Grundlage ist für alle Maßnahmen, die heute im Naturschutz ergriffen werden, auch für dieses neue Naturschutzgesetz.
Das Streuobstkonzept im Land wurde neu ausgerichtet, die Entwicklung der Nieder- und Hochmoore in allen Landestei len wurde verbessert, und wir haben die Grünstreifen an den Flüssen und Bächen in unserem Land erheblich verbessert. Der Vertragsnaturschutz – da, wo die Musik spielt, wo drau ßen vor Ort tatsächlich Natur- und Landschaftspflege betrie ben wird – ist durch viel mehr Finanzmittel in diesem Bereich erheblich gestärkt worden.
Ich will auch deutlich machen, dass es nicht nur um ein ein ziges Gesetz geht, sondern dass Naturschutz auch in anderen Gesetzen seinen Niederschlag findet, dass wir auch mit dem neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz die Naturschutz erfordernisse verbessert haben. Vor allem haben wir die ein zelnen Gesetze miteinander kompatibel gemacht. Auch darü ber wird heute beraten.
Zum Naturschutzgesetz möchte ich ein Thema noch einmal besonders hervorheben, weil es mir persönlich sehr am Her zen liegt. Erstmalig ist in der Bundesrepublik in ein Gesetz aufgenommen worden, dass Lichtverschmutzung im Außen bereich kein Thema sein darf, sondern dass dagegen gearbei tet werden muss. Das ist eine gute Sache, und das wird uns weiterbringen.
Die Anhörung hat viel gebracht, nämlich viel Lob und kaum Tadel. Wir haben uns damit auseinandergesetzt. Das eine oder
andere ist geändert worden. Ich höre es heute gern, Herr Dr. Rapp, dass Sie von der Opposition naturschutzfachlich eigent lich überhaupt nichts gegen das Gesetz einzuwenden haben. Wenn Sie jetzt an dem Verfahren herumkritteln wollen, dann sollten Sie nicht die Regierung ansprechen, sondern eigent lich den Präsidenten unseres Hauses; denn soweit ich weiß, wird die Tagesordnung für die Plenartage vom Präsidium fest gelegt und nicht von der Regierung.
Zweitens sagen Sie, es gebe zu viele Mitwirkungsrechte der Naturschutzverbände. Ich sage Ihnen: Gerade das Ehrenamt im Naturschutz ist wichtig. Die ehrenamtlich Tätigen – im Ar tenschutz, in der Landschaftspflege – sind diejenigen, die sich dafür einsetzen, dass wir eine gute Landschaft haben, dass un sere Kulturlandschaft bestehen bleibt. Deswegen verstehe ich überhaupt nicht, warum Sie dem nicht zustimmen können.
Ich kann auch nicht verstehen, warum Sie gegen eine Sozial bindung des Eigentums im Naturschutz sind. Selbstverständ lich muss ein Zustandsstörer, Herr Dr. Rapp, handeln, wenn auf seinem Grundstück etwas nicht in Ordnung ist, und selbst verständlich muss es – wie bisher auch im Naturschutzgesetz geregelt – ein Vorkaufsrecht für die Naturschutzbehörden ge ben, wenn z. B. zusammenhängende Gebiete neu geschaffen werden müssen.
Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetz selbstverständlich zu stimmen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit – auch bei Ihnen, Herr Dr. Rapp, wenn Sie gerade auch im Zwiegespräch mit dem Herrn Minister sind. Ich bedanke mich dafür, dass Sie zugehört haben, mit einem Wort von Johann Wolfgang von Goethe:
Die Natur versteht keinen Spaß, sie ist immer wahr, im mer ernst, immer strenge, sie hat immer recht, und die Fehler und Irrtümer sind immer des Menschen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat einer deutschen Lyrikerin:
Die Natur kennt keine Rache, aber auch kein Erbarmen.
In diesem Sinn müssen wir alles dafür tun, der Natur nicht ausgeliefert zu sein. Das heißt, es besteht die Notwendigkeit, mit der Natur ins Reine zu kommen. Das ist ein ursoziales Thema.
Die Novelle des Naturschutzgesetzes ist notwendig, weil wir die bereits zitierte Naturschutzstrategie, die wir beschlossen haben, umsetzen wollen. Ich darf daran erinnern, warum das
so notwendig ist. Dieser Naturschutzstrategie ging eine Bi lanz zur Natur in Baden-Württemberg voraus. Man hat fest gestellt, dass die biologische Vielfalt in Baden-Württemberg durchaus in Gefahr ist und deswegen dringender Handlungs bedarf besteht.
Ich darf das an drei Zahlen deutlich machen: 30 bis 40 % der Arten in Baden-Württemberg stehen auf der sogenannten Ro ten Liste. Davon sind ein Drittel der Biotoptypen betroffen. Ein Drittel der FFH-Arten sind in einem schlechten ökologi schen Zustand. Schon allein das zeigt: Es ist notwendig, die Naturschutzstrategie umzusetzen.
Wie setzt man die Strategie um? Ich möchte das ganz kurz an hand von sieben Beispielen aufzeigen; das meiste wurde schon gesagt.
Wir werden in den geschützten Bereichen den Einsatz der Gentechnik verunmöglichen. Es ist gut, Baden-Württemberg zumindest in den geschützten Bereichen und um die geschütz ten Bereiche herum als gentechnikfreies Land zu bestimmen.
Wir setzen zweitens die Moorstrategie um. Die Niedermoore und die Hochmoore werden stärker geschützt. Das ist ein ak tiver Beitrag zum Klimaschutz.
Drittens nehmen wir eine Verbesserung des Biotopverbunds vor. Sämtliche Naturbestandteile, Lebensräume, Landschafts bestandteile werden zukünftig in den Biotopverbund mit ein bezogen. Dem liegen Fachplanungen zugrunde, z. B. auch der Generalwildwegeplan.
Wir nehmen viertens eine Stärkung der Landschaftserhal tungsverbände vor. Inzwischen haben 30 der 35 Landkreise diesen Weg beschritten. Erstmalig werden die Aufgaben ge regelt, wird die Zusammensetzung geregelt. Es ist ein großer Beitrag für einen gelingenden Naturschutz in den Gemeinden, wenn alle – die Naturschützerinnen und Naturschützer, die Landwirtinnen und Landwirte sowie die Verwaltung – ge meinsam agieren und in die gleiche Richtung marschieren.
Wir nehmen fünftens eine Verbesserung der Schutzfunktio nen vor. Beispielsweise wird bei schlechten Vorhaben im In nenbereich der Außenbereich besser geschützt. Ich erinnere an die Lichtverschmutzung, die im Außenbereich durchaus immer wieder ein Thema ist.
Wir stärken sechstens die Naturschutzverbände, indem sie mehr Einblick bekommen, mehr Beteiligungsmöglichkeiten bekommen, um in den Bereichen, die für sie interessant sind, mitzureden.
Schließlich der siebte Punkt: Wir entbürokratisieren auch ein Stück weit. Das heißt, die nachfolgenden Behörden werden entlastet, Meldepflichten entfallen, Genehmigungspflichten entfallen. Das ist ein gutes Zeichen.
Wir folgen der Novellierung des Bundesrechts. Wir nutzen die Spielräume aus, die es gibt.
Insgesamt werden durch das neue Naturschutzgesetz die Be lange des Naturschutzes, des Artenschutzes und der Land schaftspflege gestärkt. Das neue Gesetz ist ausgewogen. Wir haben gut zugehört, was uns in den Anhörungen gesagt wur
de. Deswegen wird die SPD-Fraktion dieses Gesetz nicht nur mit auf den Weg bringen, sondern auch mit beschließen.
Ich ende mit einem uralten indianischen Sprichwort:
Wir haben die Erde... von unseren Kindern geliehen.
Lassen Sie uns auch danach handeln.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Minister, kön nen Sie bestätigen, dass durch die Landschaftserhaltungsver bände insbesondere im Bereich der Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen von Bebauungsplänen eine gewisse Befriedung und vor allem eine zweckmäßigere und sinnvollere Möglichkeit geschaffen worden ist, um genau die Flächen zur Verfügung stellen zu können, die nötig sind, um Maßnahmen zum Aus gleich von Eingriffen durch Bebauung umzusetzen?
Herzlichen Dank. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kol legen! Wir sprechen heute über ein Gesetz, das die Mitwir kung am Verwaltungsverfahren für Tierschutzorganisationen wie auch die richterliche Überprüfung von Genehmigungen ermöglichen soll.
Wir halten dieses Gesetz für erforderlich, für geeignet und auch für angemessen. Erforderlich ist es deshalb, weil dadurch das Verfassungsziel Tierschutz, aber auch das Tierschutzge setz in praktisches Handeln umgesetzt werden, und vor allem deshalb, weil dadurch die gesellschaftliche Akzeptanz insbe sondere für große Tierhaltungen, für das Kupieren von Schnä beln
oder von Ferkelschwänzen oder auch für Tierversuche erheb lich gestärkt werden wird.
Dieses Gesetz ist geeignet, weil es zwischen Staat und bei spielsweise antragstellendem Tierhalter oder Wissenschaftler, aber auch den Interessenvertretungen für die Tiere eine glei che Augenhöhe schaffen wird und weil Beteiligung das beste Mittel dafür ist, die Tierschutzverbände in ihrer Verantwor tung in das Regelwerk einzubeziehen.
Ein weiterer Grund ist, dass das Gesetz dazu führt, dass die Rechtssicherheit in Baden-Württemberg noch etwas besser wird. Nein, Herr Burger, es geht nicht um den Untergang des verwaltungsrechtlichen Handelns in Baden-Württemberg, son dern es geht darum, dass der Rechtsstaat ein Stück besser wird. Wenn wir Ihnen folgen würden, müssten wir die Ver waltungsgerichtsordnung abschaffen. Denn dann dürfte kein einziger Bürger, dürfte keine einzige Bürgerin gegen eine Bau genehmigung und dürfte keine Firma gegen den Entscheid ei ner Behörde zur Nassauskiesung klagen.
Das ist die Sache – und keine Baustelle, wie Sie meinen.
Das Gesetz ist auch angemessen. Es ist angemessen, weil die verschiedenen Interessen vernünftig gegeneinander abgewo gen worden sind. Die Interessen der Tiere – ohne vernünfti gen Grund darf kein Tier verletzt oder getötet werden und kei nem Tier Schmerz zugefügt werden –, die Interessen der Tier halter, der Landwirtschaft, der 5 % der Stallungen hier in Ba den-Württemberg, die unter das Bundes-Immissionsschutz gesetz fallen – dass diese in den Blickpunkt kommen und dass
da eine Mitwirkungspflicht möglich ist –, sowie die Interes sen der Wissenschaft in Baden-Württemberg sind gewahrt.
Zu diesem Thema möchte ich doch noch ein paar Worte sa gen und etwas deutlicher werden. Es ist so – das wird wahr scheinlich auch in Zukunft so bleiben – dass Tierversuche für die Forschung notwendig sind. Denn bestimmte Krankheiten wie beispielsweise Demenz können nur durch Tierversuche, vor allem auch an Primaten, erforscht werden; nur so können Heilungschancen erarbeitet werden. Der vertrauensvolle Um gang der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit den Tierversuchen in Baden-Württemberg zeigt sich deutlich da ran, dass in den letzten zehn Jahren ein Rückgang der Versu che zu verzeichnen ist. Es ist auch so, dass das Land alterna tive Methoden fördert.
Das heißt nicht – wie heute in einer Zeitung gefragt wird –: Affe oder Mensch? Die Feststellung heißt vielmehr: Affe und Mensch.
Gestatten Sie mir auch zu sagen: Die Notwendigkeit jedes ein zelnen Tierversuchs muss sich vor einer Ethikkommission be wahrheiten. Diese muss zustimmen. Die Gestattung eines Tierversuchs kann letztlich nur beklagt werden, um eine Rechtswidrigkeit festzustellen, und auch dann nur mit einer aufschiebenden Wirkung. Auch das führt zu mehr Akzeptanz und Rechtssicherheit.
Ich will für die SPD-Fraktion aber deutlich sagen, dass wir Anfeindungen gegenüber rechtschaffenen Wissenschaftlerin nen und Wissenschaftlern hier im Land ablehnen
und entschieden dem entgegentreten, was militante Gruppen im Augenblick gerade im Großraum Tübingen veranstalten.
Unser Rechtsstaat darf nicht akzeptieren, dass Menschen, die in der Wissenschaft oder auch in Behörden tätig sind, so be handelt werden.
Im Übrigen entscheidet die Max-Planck-Gesellschaft in eige ner Verantwortung darüber, ob sie genehmigte Tierversuche durchführt oder nicht.
Wir sind davon überzeugt, dass mit diesem neuen Gesetz die Wissenschaftsfreiheit im Land Baden-Württemberg nicht an getastet wird.
Ich sage noch einmal: Das Gesetz ist berechtigt, es ist notwen dig, und es ist maßvoll. Deswegen wird die SPD-Fraktion die sem Gesetz zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, können Sie uns in Kenntnis setzen, wie das Verfahren zum Neubau der Kin derklinik Freiburg in den letzten zehn Jahren gelaufen ist?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits vor 150 Jahren hat ein amerikanischer Journalist Lärm als „Gestank im Ohr“ und „Hauptergebnis“ der Zivilisation definiert. Heute wissen wir – wissenschaftlich belegt –: Lärm macht krank. Um allen Missverständnissen vorzubeugen: Es geht hier nicht um Lärm, der von Kindern ausgeht – in Kin dergärten, auf Spielplätzen oder auch auf Bolzplätzen –, son dern es geht um den Lärm, den es in den Innenstädten in den frühen Morgenstunden durch Partys gibt; es geht um Baulärm – den wir derzeit selbst im Abgeordnetenhaus „genießen“ kön nen –, und insbesondere geht es um den Verkehrslärm, der von der Straße und von der Schiene ausgeht.
Schlimm ist, dass viele Menschen, die genau an diesen Stre cken wohnen, oft sagen: Das höre ich schon lange nicht mehr. Daran habe ich mich gewöhnt. Das macht mir doch gar nichts mehr aus.
Zugegeben: Mir geht es ähnlich. Wenn ich im Urlaub bin und keinem Stadtlärm ausgesetzt bin, brauche ich eine Nacht, um mich zu akklimatisieren. Offensichtlich ist es so, dass man Stille nicht mehr gewohnt ist.
Überall dort, wo Menschen durch ihr Verhalten nicht direkt Einfluss nehmen können, muss der Staat handeln. Das gilt vor allem für den Lärm. Wir sind dafür verantwortlich und dazu aufgerufen, das zu tun, was nötig ist, um das Wohlbefinden sicherzustellen und um Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Das ist beim Lärm besonders wichtig.
Hierzu möchte ich ein paar Beispiele nennen: Die SPD – egal, ob auf kommunaler, regionaler oder auf Landesebene – war immer der Auffassung, dass der Schienenbonus abgeschafft werden muss. Dies ist nun gelungen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Lärmschutz. Ferner ist es endlich gelun gen, den Einsatz von Waggons mit Flüsterbremsen durchzu setzen. In manchen Ländern ist das schon lange Standard. Au ßerdem ist es hier im Land in mehreren Projekten gelungen, beim Straßenbau dauerhaft Flüsterasphalt einzusetzen.
Bitte gestatten Sie mir im Zusammenhang mit der Schiene und dem Schienenbonus auch einen Blick auf die Rheintal bahn. Die betroffenen Menschen entlang der Strecke haben es nicht nur geschafft, durchzusetzen, dass der Schienenbonus fällt, sondern auch, dass wir hier im Haus deutlich machen, wie wichtig uns der Lärmschutz ist. Wir haben uns entschie den, die Hälfte der Kosten für die zusätzlichen Lärmschutz maßnahmen – die andere Hälfte übernimmt der Bauträger, die Deutsche Bahn – mitzufinanzieren. Dies ist hervorragend in die Gesundheitsvorsorge investiertes Geld.
Herr Schreiner, wir haben nicht einfach nur einen Staatsver trag unterschrieben, wie es die frühere Landesregierung fast schon getan hätte, sondern wir haben deutlich Nein gesagt und entschieden, gemeinsam auf die Reise zu gehen und im Bund dafür Sorge zu tragen, dass darüber nachgedacht wird, wie ein Staatsvertrag zum Schutz vor Fluglärm zwischen der Schweiz und Deutschland ausgestaltet werde könnte. Pate dafür könn te der Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart sein.
Die Drucksache, über die wir heute diskutieren, ist ein Drei vierteljahr alt. Deshalb richte ich an die Lärmschutzbeauftrag te, die sicher nachher noch sprechen wird, die Frage, was in den vergangenen neun Monaten zu diesem Thema passiert ist.
Herr Schreiner, beim Thema „Geschwindigkeitsbegrenzung in Ortsdurchfahrten“ wollen Sie bedauerlicherweise nicht wei ter gehen. Die SPD ist jedoch schon lange der Auffassung, dass Tempo 30 nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrsflusses geboten ist, sondern auch aus Gründen der Rücksichtnahme auf das Wohnen, die Aufenthaltsqualität und das Wohlbefinden.
Eine integrierte Stadtentwicklung, eine integrierte Verkehrsent wicklung, kurze Wege und die Stärkung der ÖPNV-Anbin dung von Stadtteilen an das Zentrum, all das sind doch vitale Interessen auch der Städte und Gemeinden.
Das heute vorgelegte Lärmkonzept ist die richtige Antwort und weist in die richtige Richtung. Die SPD-Fraktion unter stützt dieses Konzept.
Abschließend möchte ich zwei Fragen an die Staatssekretärin und Lärmschutzbeauftragte Frau Dr. Splett richten. Erstens: Was passiert eigentlich mit den vielen Berichten, die wir er arbeiten und an die EU-Kommission schicken? Zweitens: Nehmen wir eigentlich alle Möglichkeiten wahr, um die Men schen über die bestehenden Lärmschutzmaßnahmen zu infor mieren und über die schädigenden Auswirkungen des Lärms aufzuklären?
Ich schließe mit einem Zitat von Kurt Tucholsky:
Es gibt vielerlei Lärm. Aber es gibt nur eine Stille.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Den Naturschutzverbän den ist bereits vor vielen Jahren ein Recht auf Stellungnahme, auf Mitwirkung und ein verbandliches Klagerecht im Bundes naturschutzgesetz eingeräumt worden. Mit Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs werden die Tierschutzverbände gleich ziehen. Das ist nicht mehr als recht und billig.
Bereits mein Vorgänger als umweltpolitischer Sprecher, Wal ter Caroli, aber auch der frühere Innenminister Frieder Birze le haben dieses Thema bei uns in der Fraktion vorangebracht. Es war ihnen ein großes Herzensanliegen, dass Tierschutz nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, Kollege Burger, sondern dass Tierschutz tatsächlich umgesetzt wird.
Wenn ich heute hier stehe, dann spreche ich für hunderttau send Mitglieder in Tierschutzvereinigungen in Baden-Würt temberg,
die mit diesem Gesetz zu Beteiligten werden, wenn es um Ver fahren geht, die den Tierschutz betreffen, wenn es um diesbe zügliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften geht, vor allem aber auch wenn es um Gestattungen zur Haltung von Tieren geht, die eine bestimmte Größe übersteigen. Es geht auch um Ausnahmegenehmigungen zum Schächten von Tieren oder zum Kupieren von Gliedmaßen. Es geht aber auch um das Nutzen von Tieren für wissenschaftliche Zwecke – die Mög lichkeit der Beteiligung besteht hier aber erst im Nachhinein und nur im Wege einer Feststellungsklage, die keine aufschie bende Wirkung hat.
Herr Burger, Sie haben hier den Teufel an die Wand gemalt. Wischen Sie ihn wieder ab! Dann ist er dort, wo er hingehört.
Im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens ist eine breite und tiefe Diskussion geführt worden. Außerdem sind die In teressen der landwirtschaftlichen Betriebe, der Wissenschafts institutionen, aber auch der Tiere sehr ernsthaft gegeneinan der abgewogen worden.
Ich bin davon überzeugt, dass 95 % der landwirtschaftlichen Betriebe von einem Klagerecht nicht betroffen sein werden.
Auch die wissenschaftlichen Institute werden nicht davon be troffen sein, wenn sie sich im Vorfeld an die Regeln halten.
Ein gemeinsames Büro achtet darauf, dass Fristen eingehal ten und qualifizierte Stellungnahmen abgegeben werden. Das Anerkennungsverfahren für die Tierschutzvereine wird auch bei den Verbänden Spreu und Weizen voneinander trennen; denn nach diesem Gesetz sollen nur landesweit tätige Verbän de klage- und mitwirkungsberechtigt sein, die die Gewähr für eine gute Aufgabenerfüllung bieten und die selbstverständlich auch die Vorgaben des Datenschutzes einhalten.
Das Gesetz wird kostenneutral sein. Das Gesetz wird nach drei Jahren auf den Prüfstand gestellt. Dann werden wir einen Bericht der Landesregierung beraten und uns dazu äußern, ob sich das Gesetz bewährt hat oder eben nicht.
Ich bin davon überzeugt, dass es sich bewähren wird. Was lan ge währt, wird endlich gut.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Glück, ich habe in der Zeitung die Aussage einer Landrätin gelesen, man brauche eine Denkpause bei der Wind kraft. Wir glauben, wir brauchen keine Denkpause, sondern wir brauchen richtig viel Energie, um die Windkraftanlagen bauen zu können.
Immer nur das Argument Landschaftsschutz aufzugreifen und dies anzuprangern, erscheint uns ein bisschen zu wenig. Wir haben keinen zweiten Planeten im Kofferraum. Natürlich sind Energie und Klimaschutz wichtige Säulen unserer Umwelt politik. Aber es gibt noch ein paar weitere wichtige Säulen. Die eine wichtige Säule ist der Atomausstieg. Wir müssen weiterhin die Nachrüstung der bestehenden AKWs begleiten, wir brauchen eine aufwendige Aufsicht für den Rückbau, und wir brauchen vor allem für die künftige Stilllegung eine gute Vorbereitung. Und gerade in den Grenzgebieten brauchen wir die Überwachung der Umgebung, so bei den AKWs Fessen heim und Leibstadt. Das dient der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und ihrem Schutz.
Eine zweite Säule ist die Abfallwirtschaft. Wir wollen die Wertstofftonne einführen. Sie wird den Sortieraufwand der Haushalte verringern, sie wird die verwertbaren Stoffe ver bessern, und sie wird Möglichkeiten schaffen, die öffentlichrechtlichen Abfallbetriebe weiterzuentwickeln. Das dient eben falls dem Umweltschutz und den Bürgerinnen und Bürgern.
Wir werden als weitere Säule die Ressourceneffizienz verbes sern. Das ist ein Leitmotiv unseres umweltpolitischen Han
delns. Ich darf erinnern: Wir haben begonnen, diese Umwelt technologien zu verbreitern und zu entwickeln und Maßnah men für die Rohstoffproduktivität, für die Materialeffizienz und auch für die Ressourcenschonung zu ergreifen. Der Res sourceneffizienzkongress, der jetzt zweimal stattgefunden hat, hat bundesweit und sogar über die Grenzen hinweg Beach tung gefunden. Ressourceneffizienz dient der Schonung der Ressourcen und spart vor allem viel Geld.
Ein weiterer Punkt ist der Hochwasserschutz. Es ist schon ge sagt worden: Die Flussgebietssysteme müssen neu aufgestellt werden, wir brauchen eine integrierte Gesamtbetrachtung – das wird gemacht –, und die Hochwasserrisiken sind zu mi nimieren. Allein für das Integrierte Rheinprogramm fehlen noch 60 % der Maßnahmen. Wir müssen die Deiche und die Dämme sanieren, wir müssen Hochwasserrückhalteräume schaffen und müssen diese bauen, und wir brauchen dazu jähr lich 50 Millionen € – richtig viel Geld steht dafür im Haus halt. Sie, lieber Herr Lusche und lieber Herr Glück, prangern jetzt den Wasserpfennig an und geißeln ihn. Ich erspare es Ih nen, in die alten Haushaltspläne zu schauen. Ihnen kämen da bei die Tränen, und Sie müssten sich für das schämen, was Sie tatsächlich in den vergangenen Jahren für den Hochwasser schutz eingestellt hatten.
Das ist jetzt richtig viel Geld, und deswegen haben wir den Wasserpfennig. Auch zu Ihrer Zeit war der Wasserpfennig ge bunden, nämlich für das Thema „Ausgleichsmaßnahmen für die Landwirtschaft“.
Ich will einen letzten Punkt ansprechen, der für uns sehr wich tig ist, nämlich das freiwillige ökologische Jahr. Es ist uns ge lungen – auch in diesem Haushalt –, dass die jungen Men schen zwischen Schule und Beruf die Möglichkeit haben, in Einrichtungen Erfahrungen zu sammeln, wie unsere natürli chen Lebensgrundlagen erhalten und verbessert werden kön nen. Das ist Nachhaltigkeit pur, wenn man in junge Menschen investiert. 230 gute Plätze für junge Menschen – ich glaube, das ist wirklich ein gutes Pfund, mit dem man wuchern kann.
Ich habe nun fünf kleine, aber wichtige, ja, revolutionäre Schritte in diesem Haushalt vorgetragen, während mein Kol lege die große Säule der Energiewirtschaft und des Klima schutzes vorgestellt hat.
Ich finde, wir nehmen mit diesem Einzelplan 10 die Heraus forderungen der Zukunft an, wir nehmen die Verantwortung für die Menschen in unserem Land und für die Umwelt in die Hand. Wir haben keine zweite Erde, wir haben unsere Erde nur gepachtet von unseren Kindern und Kindeskindern.
In diesem Sinn vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über Vorhaben, die einer Umweltverträg lichkeitsprüfung oder eines Planfeststellungsverfahrens be dürfen. Das sind Vorhaben wie Hochwasserrückhaltebecken, deren Damm eine gesamte Landschaft verändert, oder die Er weiterung einer Kiesgrube, die stark in die Landschaft wirkt, oder Abfallbehandlungs-, Abfallverwertungs- und -beseiti gungsanlagen, die durchaus auch unter einer gewissen öffent lichen Beobachtung stehen.
Der heute vorliegende Gesetzentwurf folgt einem sehr vor bildlichen Verwaltungshandeln einiger nachgeordneter Behör den in diesem Land und macht dieses jetzt zur Vorgabe für al le Behörden in unserem Land. Es wird also gute Verwaltungs praxis in Baden-Württemberg. Das heißt mehr frühzeitige Be teiligung bei solchen Vorhaben, mehr Transparenz, dadurch bessere Entscheidungen und vor allem eine schnellere Be standskraft für die Entscheidungen, die getroffen worden sind. Darüber hinaus trägt das Gesetz dem Informationsbedürfnis der Menschen in unserem Land Rechnung und zielt auf einen partnerschaftlichen Umgang und ein partnerschaftliches Ver hältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und der Verwaltung andererseits.
Nach fünf Jahren erfolgt eine Evaluierung. Dann wird man sehen, ob es gewirkt hat oder nicht. Ich bin davon überzeugt, dass es wirken wird. Dieses Gesetz ist sinnvoll, pragmatisch und gut. Deswegen stimmt die SPD-Fraktion zu.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Rapp, man soll etwas dazu beitragen, dass man die Welt in einem besseren Zustand verlässt, als man sie vor gefunden hat. Mit diesem Satz von Bertolt Brecht ist eigent lich auf den Punkt gebracht, was die Naturschutzstrategie des Landes Baden-Württemberg angeht, die sich an alle Bürge rinnen und Bürger, an alle Einwohnerinnen und Einwohner und an alle Gäste in diesem Land richtet. Sie beginnt wie je de gute Strategie mit einer Bilanz, mit einer Bilanz der biolo
gischen Vielfalt in unserem Land. In der Bilanz wird ganz deutlich, dass der Bestand von Tieren und Pflanzen noch im mer abnimmt.
Ganz besonders schlimm ist es im Bereich der geschützten Arten, der Rote-Liste-Arten. 30 bis 40 % der Tiere und Pflan zen der geschützten Arten nehmen zahlenmäßig ab, bei den Fischen sind es 60 %. Bei den Biotoptypen sind es 37 %, und 65 der 166 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie-Arten sind in ei nem bedauernswerten Zustand. Das zeigt doch deutlich, Herr Rapp: Wir reden hier nicht über das Salz in der Suppe, son dern wir reden hier über eine wesentliche Grundlage in unse rem Land. Ich glaube, mit dieser Handlungsstrategie ist ge nau das richtige Signal an alle gesetzt.
Die Schwerpunkte der Naturschutzstrategie sind benannt. Die Maßnahmen sind zusammengefasst. Es ist ein Strauß von In strumenten. Zum Teil ist es ein Müssen – das ist richtig, weil es manchmal nicht anders funktioniert –, aber in vielen, vie len Fällen ist es ein Angebot, wirklich etwas besser zu ma chen und Natur und Landschaft zu erhalten.
Besonders wichtig ist: Die Strategie beinhaltet auch eine Kon trolle der Umsetzung. Die Landesregierung muss beim Fach ausschuss für Naturschutzfragen des Naturschutzbeirats Re chenschaft ablegen.
In diesem Zusammenhang möchte ich an dieser Stelle allen danken, die sich hauptamtlich wie auch ehrenamtlich an der Umsetzung dieser Strategie beteiligen. Danke!
Vielen, vielen Dank dafür.
Ich würde einfach darum bitten, dass Sie, lieber Herr Rapp, die Strategie lesen, anschauen, draußen beobachten und ver innerlichen sowie ein Stück weit mitmachen. Dann werden Sie sehen, dass es eben mehr ist als nur ein Quäntchen Salz.
Für die SPD-Fraktion sind drei Themen ganz besonders wich tig. Das eine Thema ist der Nationalpark. Mit dem National park gewährleisten wir Schutz und Erhalt der Artenvielfalt in unserem Land. Wir greifen das Naturerbe auf, das schon un sere Vorgängerinnen und Vorgänger ermöglicht haben. Ein Beispiel dafür ist der Wildsee, der bereits 1911 unter Natur schutz gestellt worden ist. Ich kann Ihnen nur raten: Besuchen Sie ihn. Vielleicht vermittelt er eine Ahnung davon, was in 100 oder 150 Jahren im Nationalpark Schwarzwald passieren wird.
Der Nationalpark macht für Groß und Klein, für Alt und Jung, meist sogar zusammen, erlebbar, was die Schönheit und die Einzigartigkeit von Naturschutz und Landschaft ist. Ganz wichtig ist auch: Der Nationalpark bringt neue Impulse, neue Perspektiven für die Menschen, die dort leben. Ich denke, der Nationalpark ist genau das Zeichen, das wir brauchen, das Zei chen für eine gute Balance zwischen Naturschutz, Land schaftsnutzung und Tourismus.
Ein zweiter Punkt ist die Landschaftspflege. Die Landschaf ten sind Zeugnis für unsere Kulturgeschichte, sind Zeugnis für unsere Lebensart, für das, was wir Heimat nennen, für das, was die Besucherinnen und Besucher unseres Landes attrak tiv finden. Deswegen kommen sie her, auf die Schwäbische Alb, in den Kraichgau, in den Odenwald, in den Breisgau oder in den Schwarzwald.
Das ist doch die Grundlage für Wirtschaften und für Wohl stand in unserem Land. Genau diese Lebensräume müssen ge pflegt werden, damit wir sie an unsere künftigen Generatio nen weitergeben können.
Das Instrument dafür heißt Landschaftspflegerichtlinie. Da wird genau das gemacht. Da wird ein Ausgleich für die Um wandlung von Acker in Grünland, für eine späte Mahd oder für einen Mehraufwand bei der Beweidung geschaffen. Auch das ist ein Zeichen von Balance von Naturschutz, Land schaftspflege und Tourismus.
Ein dritter Punkt ist der Generalwildwegeplan. Wir haben vie le wilde Tiere im Land, und wir brauchen Korridore, um die Lebensräume miteinander zu verbinden, damit die geschütz te Art Auerhahn eine Zukunft hat, damit die Wildkatze künf tig eine Zukunft hat und künftig, wenn er es über den Rhein schafft, auch der Luchs eine Zukunft hat.
Das ist eine Balance zwischen Naturschutz, Artenschutz und Landbesiedelung.
Deswegen ein Glückauf der Naturschutzstrategie!
Ich ende mit einem Zitat von Henry Miller, lieber Kollege Rapp:
Wer sich mit der Natur verträgt, dem tut sie nichts.
Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Da men und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Wo che kamen gute Nachrichten aus den Hauptstädten. Gestern Abend erreichte uns aus der Landeshauptstadt Stuttgart eine Pressemitteilung zu der neuen Regelung mit der Überschrift „Perspektive 2020“ im Interesse der Zukunft der Hochschu len in Baden-Württemberg.
In dieser Woche kamen zudem aus Berlin die guten Nachrich ten, dass das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, reformiert wird. Gut so!
Für die SPD ist das Thema „Bildungsgerechtigkeit und Chan cengleichheit“ bereits seit 151 Jahren ein zentrales Thema. Es war kein Geringerer als Willy Brandt, der als Bundeskanzler 1971 dieses Gesetz eingebracht hat. Er hat gesagt: „Wir müs sen ein Angebot für Bildungsgerechtigkeit, für Chancen gleichheit schaffen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Men schen aus allen Bevölkerungsschichten die Möglichkeit ha ben, eine höhere Bildung zu genießen und ein Studium zu be ginnen. Es geht nicht an, dass nur die gut situierte Oberschicht diese Möglichkeiten hat.“
Meine politischen Wegbereiter haben vor vielen Jahren genau dieses Gesetz zum Anlass genommen, auch hier im Land in die Fläche zu gehen und Eltern und junge Menschen davon zu überzeugen, dass es wichtig ist, nach einem Hauptschul abschluss auch das Abitur machen zu wollen oder sogar ein
Studium anzustreben. Dafür sind diese Politiker damals mit dem Theodor-Heuss-Preis ausgezeichnet worden.
Ich finde, das BAföG ist ein wirklich starkes Signal für Bil dungsgerechtigkeit und Chancengleichheit in unserem Land. 630 000 junge Menschen – Studierende, aber auch Handwer ker, die ihren Meister machen – kommen in diesem Jahr in den Genuss dieser Förderung. Diese Zahl ist die höchste seit über 30 Jahren. Das zeigt also: Es kommt an.
Bei aller Freude über das Gesetz muss man natürlich auch sa gen: Es hat inzwischen Patina angesetzt. 2010 gab es eine leichte Erhöhung der Fördersätze um 2 %.
Das war nicht viel. Seither ist es eingefroren. Deshalb war es richtig, dass die Große Koalition auf Bundesebene mit einer starken SPD-Handschrift in der Regierung
dieses Gesetz nun reformiert.
Was heißt das für die jungen Leute, und was heißt es grund sätzlich? Grundsätzlich bedeutet es, dass der Landesanteil an der Finanzierung der BAföG-Förderung von 35 % nun vom Bund übernommen wird. Die Förderung erfolgt damit aus ei ner Hand, und das ist gut so. Ein Betrag von insgesamt über 1,1 Milliarden € wird also jetzt an die Länder verteilt. Im Ge genzug haben die Länder gesagt: Wir nehmen das Geld, das wir dadurch nun einsparen, und stecken es als frisches Geld in Hochschule und Bildung.
Genau da kommt Baden-Württemberg wieder ins Spiel. 120 Millionen € frisches Geld aus dieser Finanzierung werden wir künftig jedes Jahr in die Bereiche Bildung und Hochschule – jeweils zu 50 % – stecken. 60 Millionen € wird es für die Schulen geben und 60 Millionen € für die Hochschulen. Das ist eine gute Ansage.
Was haben nun die jungen Leute davon? Sie bekommen zu nächst einmal einen um 7 % höheren Fördersatz. Das ist gut. Sie bekommen einen Zuschlag zu den Wohnkosten in Höhe von 250 €. Das ist beispielsweise für junge Leute, die von Stuttgart nach Freiburg ziehen müssen
und dort hohe Mieten zahlen müssen, wirklich eine gute Sa che.
Der Kreis der Berechtigten wird zudem erheblich erweitert, weil die Freibeträge angehoben wurden. Das bedeutet, dass etwa 110 000 junge Menschen erstmals eine Förderung be kommen. Den Lebenshaltungskosten wird Rechnung getra gen; die jungen Menschen haben etwas davon.
Es wird ein Zuverdienst in Höhe von bis zu 450 € möglich sein, es wird ein um 50 % erhöhter Vermögensfreibetrag ge geben sein. Die jungen Leute sollen nicht alles ausgeben müs sen, was sie möglicherweise schon erspart und auf die hohe
Kante gelegt haben. Zudem wird es – das finde ich sehr wich tig – eine Kinderbetreuungspauschale geben; diese wird jun gen Menschen zugutekommen, die sich frühzeitig für ein Kind entschieden haben. Ein Kind muss dann kein Grund mehr da für sein, ein Studium abzubrechen oder den Meisterbrief nicht zu machen. Ich finde, das ist eine wirkliche gute Sache; es ist ein starkes Signal für die Ausbildungsförderung.
Zur Ausbildungsförderung – Stand heute, 2014 –: Es wurden mit den Fördermaßnahmen noch nie so viele Menschen er reicht; noch nie gab es so viel Bildungsgerechtigkeit. Ich fin de, das BAföG ist auch ein Stützpfeiler für unser Land, für unsere Innovations- und Wirtschaftskraft. Denn dies – ich nen ne hier insbesondere das Meister-BAföG und das BAföG für Fachschülerinnen und Fachschüler – trägt auch dazu bei, dem Fachkräftemangel im Land entgegenzuwirken. Ich glaube, auch das ist ein ganz wichtiges Signal in das Land.
Es ist natürlich auch ein großer Baustein der Bildungspolitik. Die Bereitstellung von jährlich 120 Millionen € für das Sys tem der Schule und der Hochschule verbessert die Zukunft des Wissenschafts- und Bildungsstandorts Baden-Württem berg. Auch das ist ein starkes Signal.
Ich ende mit einem Zitat des früheren Bundeskanzlers Willy Brandt:
Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu ge stalten.
Mit dem BAföG gestalten wir die Zukunft.
Vielen Dank.
Danke schön. – Ich kann verschie dene Aussagen nicht unkommentiert so stehen lassen. Zu nächst möchte ich etwas sagen, was sich an die Adresse der Opposition in Berlin richtet. Herr Schmidt-Eisenlohr, Herr Bullinger, mir ist klar, dass Sie jetzt herummäkeln müssen. Das gehört zu Ihrer Arbeit, und das ist Ihr gutes Recht.
Uns von der SPD im Land, aber auch im Bund war es wich tig, den Stillstand beim BAföG endlich zu beenden. Uns ist es gelungen, dabei voranzukommen. Selbstverständlich kann man alles noch viel besser machen. Mehr ist jetzt aber nicht gelungen. Es ist aber gut so, wie es gelungen ist.
Herr Bullinger, Sie hätten ja die vergangenen vier Jahre in Berlin nutzen können, um Ihren Kollegen von der CDU Bei ne zu machen, die Reform früher anzugehen. Das haben Sie offensichtlich aber nicht getan oder nicht geschafft.
Was zutreffend ist, weiß ich nicht.
Herr Deuschle, selbstverständlich wollen wir hier auch darü ber reden, was wir im Bund Gutes machen, vor allem dann, wenn das gute Auswirkungen auf unser Land hat. Wir, die SPD-Fraktion, können darüber reden. Wir können hier über den Mindestlohn, über die Rente mit 63, über eine doppelte Staatsbürgerschaft und auch über den Durchbruch bei der BAföG-Reform reden, auch wenn dies ein Ministerium auf den Weg gebracht hat, das von einer anderen Partei als der Ih ren geführt wird.
Was haben Sie denn bereits zustande gebracht? Abgesehen von dem Rohrkrepierer Maut höre ich von Schwarz auf Bun desebene nichts. Dann sollten Sie hier halt auch nichts sagen.
Herr Deuschle, selbstverständlich sind Sie nicht Verhand lungspartner, wenn es um den Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ im Land geht. Unsere Verhandlungspart ner sind die zuständigen Ministerien, die Rektorinnen und Rektoren sowie die Studentinnen und Studenten, Sie aber nun einmal nicht. Deswegen werden wir mit Ihnen dann in eine Diskussion eintreten, wenn wir glauben, zu wissen, welche Richtung die richtige ist. Das steht seit gestern Abend 18:30 Uhr auf dem Papier. Sie waren nicht einmal imstande, heute Morgen regionale und überregionale Zeitungen zu lesen, die darüber berichtet haben. Ich habe das heute Morgen im Zug auf dem Weg hierher gelesen.
Ich möchte noch einen Punkt anführen, um zu verdeutlichen, warum die BAföG-Reform für uns so wichtig ist. Die Minis terin hat es gesagt. Sie haben nur 71 Millionen € in der Kas se gelassen. Der Rest ist verschwunden.
Sie haben 49 Millionen € aus der BAföG-Finanzierung ver vespert. Diese Mittel werden jetzt von unserer Regierung draufgesattelt. Diese Mittel werden eben nicht, wie bei vielen anderen Ihrer Haushaltstricks, genau denen aufgebürdet, die sie nicht aufbringen sollen, nämlich den Hochschulen. Das ist der Durchbruch unserer Politik. Das nennt sich Wahrheit und Klarheit der Haushaltspolitik.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ein Marathon wäre mir jetzt aber zu lang. Ich bin eher eine Halb marathoni.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Da men und Herren! Lieber Kollege Lusche, das Bessere ist der Feind des Guten. Natürlich hat sich das alte Gesetz bewährt. Man kann es aber noch besser machen.
Ich bin schon davon überzeugt, dass sich gerade bei Großpro jekten – Kollege Marwein hat einen Polder angesprochen; ich spreche nun ein Geothermieprojekt, auch in der Rheinebene, an, das allerdings nicht unter das Landesrecht, sondern unter das Bundesrecht fällt – zeigt, wie wichtig es ist, Nachbarge meinden und Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einzubezie hen. Macht man dies nicht, führt dies zu Spekulationen über Dinge, die es gibt oder auch nicht gibt. In der Regel verfesti gen sich diese Spekulationen, sodass dann Behauptungen auf gestellt werden, die nicht mehr zurückgenommen werden kön nen. Es werden Ängste geschürt, es entstehen Konflikte. Das ist für ein großes Projekt dann die größte Last. Man bekommt dies nie wieder aus der Welt. Deswegen sind meines Erach tens eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Bürgerinnen und Bürger sowie das Informationsrecht der Bür gerinnen und Bürger gerade für Großprojekte ganz wesent lich.
Gibt es dann doch einmal einen Konflikt, führt das gute Inst rument der Mediation dazu, dass sich alle Beteiligten an ei nen Tisch setzen, wo dann moderiert vorgegangen wird.
Ich bin davon überzeugt, dass wir gerade für die Infrastruk turprojekte, die in Baden-Württemberg noch ausstehen – die Straßenbauprojekte, die Schienenbauprojekte, die Polder im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms –, dieses Gesetz brauchen. Das Gesetz vereinfacht, es ist praktisch, es ist gut. Deswegen geht es in die richtige Richtung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe Ihnen keinen ausgestopften Biber mit, sondern ei ne Zeichnung eines Bibers.
Diese ist mir auch wichtig; denn darauf ist das wichtigste Er kennungszeichen des Bibers dargestellt: Das ist der Schwanz. Denn ohne dieses Merkmal können normale Menschen wie ich ihn kaum erkennen. Was das größte europäische Nagetier ausmacht, ist vor allem sein Schwanz. Daran wird der Unter schied zu Nutria und Bisam deutlich. Der wunderschöne brei te Schwanz ist also ganz wichtig.
Quizfrage an Sie: Seit wann gilt denn der Biber als in BadenWürttemberg ausgestorben? 1828 wurde der letzte Biber am Oberrhein gefangen, 1856 an der Jagst. Sie sehen also: Man hat ihn schon sehr früh sehr stark übernutzt. Es ist gut, dass er wieder zurückgekehrt ist. Wir freuen uns darüber, dass er zurückgekehrt ist. Zwei Drittel der Bevölkerung in Deutsch land – das zeigt eine repräsentative Umfrage, die gestern ver öffentlicht worden ist – freuen sich darüber, dass der Biber zurückgekehrt ist und Deutschland Biberland geworden ist
und dass es, Herr Zimmermann, heute wieder möglich ist, ei nen Biber in natura zu sehen, sodass man den Kindern dazu keine Werbung von einem Baumarkt oder für eine Zahnpasta zeigen muss, sondern ihnen einen Biber in natura zeigen kann, vielleicht in Ulm Anschauungsunterricht machen kann.
Ich habe schon ein bisschen den Eindruck gehabt, Herr Kol lege Burger, Sie malen uns eine Biberschwemme an die Wand. 2 500 Biber gibt es im Osten und im Süden unseres Landes, und das ist wahrlich nicht viel – im Gegensatz zu Bayern, wo es 15 000 sind. Wir reden also von 2 500 Tieren. Wir freuen uns, wenn sie sich auf den Weg in den Norden und in den Wes ten machen.
Sie können einfach auch einmal still sein und mir zuhören. Vielen Dank.
Sie haben über Schäden gesprochen. Diese Schäden gibt es. Das ist wahr. Sie halten sich aber in Grenzen. An dieser Stel le ein großes Dankeschön an die hauptamtlichen und ehren amtlichen Berater vor Ort in den Landkreisen und in den Stadtkreisen, die diese Beratung machen. Alle wären gut be raten, diese Beratung so früh wie möglich einzufordern und nicht immer erst dann, wenn es zu spät ist.
Ich sage Ihnen noch eines: Dass die Landesregierung erkannt hat und wir erkannt haben, wie wichtig das Thema Gewässer auch für den Biber ist, zeigt sich darin, dass wir die Gewäs serrandstreifen erweitert haben. Denn genau das ist der Schutz vor potenziellen Schäden, die ein Biber anrichten kann. Dar an zeigt sich, dass wir die richtige Politik machen.
Der Schutz des Bibers ist wichtig; der Biber ist artenrechtlich geschützt. Problemfälle gibt es; sie sind aber lösbar.
Es gibt nur ganz wenige Fälle, die nicht gelöst werden kön nen.
Herr Röhm, Sie sollten auch einmal ruhig sein. Das erwar ten Sie auch von Ihren Schülerinnen und Schülern. – Auch dann gibt es eine Möglichkeit, auf diesen Konflikt zu reagie ren.
Die gibt es heute, und die wird es zukünftig geben.
Fazit – –
Fazit!
Fazit: Es gibt überhaupt keine Notwendigkeit, das Biberma nagement zu verändern oder einen Fonds aufzustellen, der Schäden reguliert. Deswegen werden wir Ihren Beschlussan trägen nicht zustimmen.
Drei Anmerkungen am Schluss. Erstens: Der Biber tut unse ren Gewässern gut. Nur ein Viertel der Fließgewässer sind na turnah. Der Biber hilft, die Naturnähe zu gestalten, und wird vielleicht auch im Hochwasserschutz weiterhelfen.
Zweitens: Die Population des Bibers reguliert sich ganz na türlich in Abhängigkeit von seinem Lebensraum. Wenn Sie jetzt meinen, auf ihn müsse geschossen werden, geht der Schuss nach hinten los. Denn der Biber ist ein wenig klüger; er ändert dann nämlich sein Verhalten
und wird seine Fortpflanzung anregen und damit genau das Gegenteil bewirken. Wir empfehlen Ihnen, in den Fällen, in denen es zu einem nicht lösbaren Konflikt kommt, Lebend fallen aufzustellen, den Biber einzufangen und an einen an deren Ort zu bringen.
Ich glaube, dieser „Castortransport“ braucht nicht von der Po lizei begleitet zu werden, und die Menschen in Baden-Würt temberg erwarten den Biber und freuen sich über einen sol chen „Castortransport“.
Vielen Dank.