Protokoll der Sitzung vom 29.04.2015

Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – § 1 ist mehrheitlich zuge stimmt.

Ich rufe auf

§ 2

Wer § 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – § 2 ist mehrheitlich zuge stimmt.

Ich rufe auf den neuen

§ 2 a

Wer § 2 a zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – § 2 a ist mehrheitlich zuge stimmt.

Ich rufe auf

§ 3

Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – § 3 ist mehrheitlich zuge stimmt.

Ich rufe auf

§ 3 a

Wer § 3 a zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – § 3 a ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

§ 4

Wer § 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – § 4 ist mehrheitlich zuge stimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 29. April 2015 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haus haltsjahre 2015/16“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetz (HoFV- Begleitgesetz) – Drucksache 15/6653

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 15/6754

Berichterstatterin: Abg. Sabine Kurtz

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, in der Zweiten Beratung keine Aussprache zu führen.

Wir kommen daher gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/6653. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissen schaft, Forschung und Kunst, Drucksache 15/6754. Der Aus schuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Artikel 1 bis 4 des Gesetzentwurfs gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.

Artikel 1 bis Artikel 4

Wer den Artikeln 1 bis 4 des Gesetzentwurfs Drucksache 15/6653 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf ist mehr heitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 29. April 2015 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetz (HoFV- Begleitgesetz)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Punkt 4 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staats vertrags über den Südwestrundfunk – Drucksache 15/6779

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Minister Peter Friedrich in Vertretung der dienstlich verhinderten Frau Mi nisterin Silke Krebs.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ziel des Gesetz entwurfs ist die Umsetzung der SWR-Staatsvertragsnovelle in Landesrecht. Mit dem Änderungsstaatsvertrag setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag um.

(Unruhe)

Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil zum ZDF-Staats vertrag wesentliche Grundsätze zur verfassungskonformen Zusammensetzung der Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgestellt, die auch beim SWR zu beach ten sind. Es hat insbesondere dargelegt, welche Anforderun gen an eine hinreichend staatsferne und vielfältige Gremien besetzung, aber auch an die gesetzgeberische Ausgestaltung der Rechtsstellung der Gremienmitglieder als Sachwalter der Allgemeinheit zu stellen sind. Darüber hinaus hat das Bun desverfassungsgericht Maßnahmen aufgezeigt, die unter dem Gesichtspunkt der Transparenz der Gremienarbeit für die Öf fentlichkeit geboten sind.

Bei der letzten Novellierung des SWR-Staatsvertrags, die zu Beginn 2014 in Kraft getreten ist, war das Urteil des Bundes verfassungsgerichts noch nicht gesprochen und bekannt. Schon damals sind wir aber sehr weit in die richtige Richtung gegangen. Deshalb ist der Änderungsbedarf jetzt auch erfreu lich gering, was uns eine zügige Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht.