Ich glaube, das ist ein guter Tag für die innere Sicherheit in Baden-Württemberg, für die Stärkung des Parlaments und für einen Vertrauenszugewinn für die Sicherheitsbehörden, um ihre Arbeit, wie sie sie bisher gemacht haben, weiter so gut fortsetzen zu können.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die Zustimmung zu diesem Gesetz entwurf fällt der liberalen Fraktion natürlich denkbar leicht.
Denn ich könnte jetzt die Papiere mitbringen, die mein Kol lege – damals im Bundestag – Hartfrid Wolff und ich zusam men ein-, zweimal zu diesen Themen „Parlamentarische Kon trolle des Verfassungsschutzes“ und „Qualität von V-Leuten“ vorgelegt haben. Dann würden Sie sehen, dass darin eigent lich genau dasselbe steht wie jetzt hier in dem Gesetzentwurf. Ich gehe nicht so weit, zu behaupten, das sei von uns abge schrieben worden. Es ist einfach vernünftig, und das sind die Erkenntnisse, zu denen auch wir schon gekommen waren. Deswegen also ganz klar Zustimmung.
Man darf den Dingen, die gesagt wurden und die alle völlig richtig sind, die ich nicht wiederholen will, vielleicht nur ein, zwei Hinweise hinzufügen. Wir haben eigentlich in BadenWürttemberg von der Sache her nicht den größten Handlungs bedarf gehabt. Denn manchmal scheint in der Formulierung „Wir sind die Letzten, die ein solches Gesetz machen“ durch – das könnte man daraus schließen –, wir hätten das größte Problem gehabt.
Gott sei Dank hat dieser Blick in die ganze Republik, der auf grund der Arbeit des NSU-Bundestagsuntersuchungsausschus ses gemacht wurde und etliche Mängel in der Zusammenar beit der Dienste ergeben hat, klar zutage gefördert – ich drü cke es einmal so aus –, man wäre schon froh gewesen, wenn es überall so wäre wie in Baden-Württemberg. Insofern gießt bei uns dieses Gesetz eine ordentliche Praxis in eine transpa rente Form. Aber das ist eben auch wichtig, weil das natürlich zur Vertrauensbildung beiträgt und weil in der Tat aufgrund der Ereignisse in den letzten Jahren manche irritiert waren und gefragt haben: Was machen die eigentlich? Wie machen die das? Wie funktioniert das?
Jetzt haben wir Transparenz. Jetzt haben wir Kontrolle, die nicht dem Misstrauen dient, sondern eben der Transparenz, übrigens auch der Aufwertung des Geschehens. Das Parla mentarische Kontrollgremium wertet diesen Bereich ja auch auf. Das ganze Reglement macht jetzt deutlich, dass es sich bei dem, womit es die Verfassungsschutzbehörden in ihrer nicht immer ganz leichten Tätigkeit zu tun haben, um ein wichtiges Handlungsfeld gerade auch der Prävention handelt, wovon wir bisher eigentlich nicht so groß Notiz genommen haben.
Es wird der Einsatz der V-Leute geregelt; es ist nicht selbst verständlich, dass das gelungen ist. Die Regelung ist jetzt ähn lich der im Bund, was wiederum vernünftig ist. Wie gesagt: Einigkeit in vielen Bereichen.
Lieber Herr Binder, ich bin übrigens auch der Meinung, dass das ein bedeutender Tag ist. Darin möchte ich mich Ihnen an schließen.
Auffällig ist, dass die Grünen ihre Bedenken in dem einen Punkt zurückgestellt haben. Aber wir dürfen schon noch ein mal deutlich machen, dass es nur ihre Bedenken waren, wenn es darum geht, im sogenannten legalistischen Bereich V-Leu te möglichst nicht einzusetzen. Was heißt das? Es gibt natür lich Organisationen, die sich zumindest gesetzeskonform ge bärden. Aber aus diesen Organisationen entstehen schnell Strukturen, die gewaltbereit oder sogar gewalttätig sind. Wo sonst sollen sie entstehen als in diesem Vorfeld?
Sollten Sie dazu einen Vorstoß machen, können wir natürlich unsere Unterstützung nicht signalisieren.
Werte Frau Präsidentin, ge schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich will zu dem Tenor der Aussagen, die von Herrn Binder und von Herrn Dr. Goll ge macht worden sind, es sei heute ein wichtiger Tag, was das Thema innere Sicherheit anbelangt, schlicht und ergreifend sagen: Es ist ein wichtiger Tag, und zwar deshalb, weil Sie, meine Damen und Herren, in den zurückliegenden Monaten wirklich gute Arbeit geleistet haben und, wie ich finde, ein prima Gesetz erarbeitet haben.
Wie es so ist: Manchmal ist der Weg ein bisschen steinig und bedarf der einen oder anderen Diskussion. Aber jetzt haben wir etwas, worauf wir in Baden-Württemberg zu Recht auch stolz sein dürfen. Denn, meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf, der heute in der ersten Lesung behandelt wird, der die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes betrifft, schließen wir nicht nur in vielen Bereichen an den Bund oder die anderen Bundesländer auf, sondern wir gehen sogar, wenn Sie sich einmal die Aufschlüsselung anschauen, in vielen Bereichen zum Teil über das hinaus, was andere Bun desländer haben. Das kann man übrigens nachlesen in der Be antwortung der Großen Anfrage der SPD-Fraktion. Dort ha ben wir das entsprechend ausgeführt. Damit hinken wir nicht weiter hinterher, sondern wir zeigen, dass die effektive Kon trolle des Verfassungsschutzes ein gemeinsames Anliegen der Parlamentarier, der Legislative, aber auch – das will ich aus drücklich unterstreichen – der Landesregierung von BadenWürttemberg ist.
Das Kontrollgremium, das geschaffen werden soll und ge schaffen werden wird, wird noch besser in der Lage sein als beispielsweise die bestehenden Gremien Ständiger Ausschuss und G-10-Gremium, die entsprechenden Kontrollen und die Überwachung durchzuführen, weil wir die Befugnisse des Ständigen Ausschusses und des G-10-Gremiums in diesem neuen Kontrollgremium bündeln. Das heißt, alles, was bis lang an Kompetenzen vorhanden ist, wird gebündelt und, wie ich meine, deutlich ausgeweitet. Wie gesagt, die Antwort zu der Großen Anfrage der SPD-Fraktion macht dies deutlich.
Die erweiterten Kontrollen wurden auch angeschnitten. Die se brauche ich nicht zu wiederholen. In § 15 d sind sie im Ein zelnen aufgeführt. Wenn man in einer Auflistung die Kontroll rechte in anderen Bundesländern gegenüberstellt, können Sie daraus ersehen, dass in diesem Gesetz all das beinhaltet ist, was teilweise in den Gesetzen anderer Länder aufgeführt ist.
Ich bin auch dankbar dafür, meine Damen und Herren – das scheint mir auch wichtig bei einer solchen Diskussion –, dass
die Redner deutlich gemacht haben, dass mit der Erarbeitung dieses neuen Gesetzes keine Kritik an der Arbeit unseres Ver fassungsschutzes in Baden-Württemberg verbunden ist und auch keine Kritik an den bisherigen Kontrollgremien und an denen, die dort im Ständigen Ausschuss und im G-10-Gremi um ihre Arbeit geleistet haben. Es war auch wirklich geübte gute Praxis in Baden-Württemberg, dass nicht nur ich, son dern dass auch die Innenminister der Vorgängerregierungen immer wieder die Gremien informiert haben über entsprechen de Vorkommnisse, Veränderungen, über die Tätigkeit des Ver fassungsschutzes im Allgemeinen und auch, wenn es beson dere Anlässe gegeben hat.
Natürlich darf dieser Befund, den ich durchaus als positiv be zeichnen möchte, nicht zu dem Schluss führen, das habe auf Dauer Gültigkeit und da müsse nichts reformiert oder ange passt werden. Sie haben diese Anpassungen jetzt entsprechend vorgenommen.
Es ist schon wichtig, dass wir noch einmal darauf hinweisen, dass logischerweise auch Ergebnisse und Forderungen des NSU-Untersuchungsausschusses auf Bundesebene, aber auch Ergebnisse der von den Innenministern eingesetzten BundLänder-Kommission berücksichtigt sind.
Deshalb begrüße ich ausdrücklich das, was gemeinsam erar beitet worden ist, weil es eine effektivere Kontrolle des Ver fassungsschutzes ermöglicht. Das ist auch wirklich erforder lich, weil dadurch eine gesteigerte Akzeptanz in der Bevölke rung erreicht werden kann. Wir sind jetzt transparent im Han deln. Wir machen deutlich: Es findet eine Kontrolle statt, und das Parlament hat auch die Instrumentarien, die hierzu erfor derlich sind.
Meine Damen und Herren, es ist natürlich immer wichtig, zu erwähnen – das ist überhaupt keine Frage; das hat auch der Kollege Sckerl gesagt –, dass es in der Natur des Verfassungs schutzes liegt, Dinge geheim zu machen, aber in die richtige Balance zu bringen mit dem, was kontrolliert werden muss, dass eingeschränkte Informationsmöglichkeiten auch in der Zukunft gegeben sein müssen, aber weitestgehend auch Trans parenz hergestellt werden kann.
Was ich zum Schluss noch sagen möchte – das unterstreiche ich ausdrücklich –: Der Gesetzentwurf hält auch im Lichte der Gewaltenteilung an einer Verantwortungsteilung fest. Das hal te ich für außerordentlich wichtig. Denn eine Verwischung der Verantwortung führt nicht automatisch zu einer besseren Kon trolle. Der Gesetzentwurf gewährleistet gerade dieses.
Deshalb sage ich allen Beteiligten noch einmal herzlichen Dank, und ich weise auch schon darauf hin, dass wir, wenn wir morgen diesen Änderungsantrag diskutieren, dann etwas in ein Gesetz gießen, was wir weitestgehend – jedenfalls in der geübten Praxis, durch entsprechende Anweisungen, bei spielsweise des Innenministers – im Verfassungsschutz schon tun. Den Änderungsantrag – das will ich heute schon einmal andeuten – unterstütze ich vorbehaltlos.
Meine Damen und Her ren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/6746 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überwei sen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so be schlossen.