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Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Dank beginnen und nenne dabei ebenfalls zunächst den Vorsitzenden, der sein Amt mit großer Sachkunde und großem Engagement wahrge nommen hat. Auch nach meiner Meinung hätte man dies gar nicht besser machen können.
Ich bedanke mich bei den Beraterinnen und Beratern, die „ge schafft haben, dass die Schwarte kracht“ – das muss man schon sagen –, und die in einer Art zusammengearbeitet ha ben – unkompliziert und pragmatisch –, die es dem Ausschuss meines Erachtens überhaupt erst ermöglicht hat, so weit zu kommen. Dies geschah tatsächlich in einem insofern außer ordentlichen „Design“, als wir uns im Ausschuss im Wesent lichen vertragen haben. Auch für mich war das ein neues Er lebnis. Es war ein Ausschuss, in dem die Fraktionen nicht ständig aufeinander losgingen, sondern in dem wir gemein sam an einem Strang gezogen haben.
Ich bitte, auch zu beachten, dass am Schluss alle die Ergeb nisse unterschrieben haben. Bekanntlich gab es nur eine ein zige Enthaltung und im Übrigen Zustimmung. Mehr möchte ich hierzu nicht sagen. Es zählt, was unterschrieben ist. Ich weiß jetzt nicht, was man so in Interviews liest und ob das zu trifft, was Sie, Herr Kollege Pröfrock, angesprochen haben, aber für mich gilt: Was unterschrieben ist, ist Konsens, und das sind die Aussagen dieses Berichts.
Allerdings möchte ich, wenn es gestattet ist, doch noch eini ge kritische Vorbemerkungen machen, die sich jedoch nicht gegen Personen richten, sondern die kritisch in der Sache sind:
Wir hätten uns – das ist bekannt – einen breiteren Ansatz ge wünscht, einen Ansatz, der jede Form des politisch oder reli giös motivierten Terrorismus ins Visier der Untersuchungen nimmt.
Wir stehen bis heute fassungslos vor den NSU-Morden; das Mitgefühl mit den Angehörigen ist auch in dieser Debatte zu Recht schon zum Ausdruck gebracht worden. Bis heute lösen die Geschehnisse Fassungslosigkeit aus. Auf der anderen Sei te muss man sagen: Es gab in der Geschichte der Republik schon einmal ein Geschehen, bei dem wenige absolut skru pellose, zu allem entschlossene Täterinnen und Täter eine breite Blutspur durch die Republik gezogen haben. Das war die RAF. Die Gegebenheiten mögen in vielem nicht vergleich bar sein, aber in einem Punkt waren sie es doch – ich sage es noch einmal –: Eine kleine Schar skrupelloser Menschen hat eine Blutspur durch die Republik gezogen.
Und wer weiß denn, woher die Motive beim nächsten Mal kommen? Es muss sich ja nicht dasselbe wiederholen. Schon aus diesem Grund wäre es unseres Erachtens vernünftiger ge wesen, den Ansatz etwas breiter zu fassen – gerade unter dem Aspekt, dass es darum geht, ein mögliches künftiges Gesche hen zu verhindern. Damit würde man den Betroffenen sicher den größten Gefallen tun.
Der Ausschuss hatte dann die Aufgabe – das war auch sinn voll –, festzustellen, ob es in Baden-Württemberg Strukturen gibt, aus denen Extremismus entsteht. Dies bezog sich – ich habe es bereits gesagt – leider nur auf das rechte Spektrum und nicht beispielsweise auf den Islamismus. Die Frage war, ob es bei uns Strukturen und Organisationen gibt, die zu ei ner Situation führen könnten, aufgrund derer sich die Dinge wiederholen können.
Der Ansatz, zunächst eine Enquetekommission einzusetzen, war sicher nicht schlecht; das muss man sagen. Eine Enquete
verfügt über beachtliche Möglichkeiten; man hätte auch Fach leute etc. hierzu anhören können.
Diese Enquete ist dann – das muss man sagen – durch eine merkwürdige grün-rote Passivität an die Wand gefahren wor den. Man hat daraufhin – spät – als Flucht nach vorn einen Untersuchungsausschuss beantragt; dies geschah zu einem Zeitpunkt, als ein solches Gremium eigentlich schon nicht mehr vernünftig durchführbar war.
Eine weitere kritische Anmerkung: Meines Erachtens hat sich der Ausschuss ein bisschen zu sehr in Richtung einer Ersatz staatsanwaltschaft drängen lassen. Untersuchungsausschüsse sind dazu da, staatliches Handeln zu untersuchen, zu beurtei len und gegebenenfalls zu kritisieren, aber nicht, selbst als staatliche Instanz zu handeln. Dass wir uns zu sehr in die Rol le einer Ersatzstaatsanwaltschaft haben drängen lassen, wur de mir persönlich klar, als wir sämtliche Zeugen zum Fall The resienwiese hier noch einmal gehört haben – und das, obwohl wir am Tatort waren, in Heilbronn im Rathaus saßen und ei gentlich auch dem Letzten klar war, dass diese Aussagen un tauglich sein würden. Das war allen klar; trotzdem mussten wir hier alle sozusagen noch einmal Männchen machen und all diese Aussagen, die nichts wert waren, noch einmal über uns ergehen lassen. Spätestens da ist mir klar geworden, dass wir dabei etwas falsch machten. Wir hören aber bis heute, wir hätten diesen oder jenen Zeugen nicht vernommen. Ich sage Ihnen aber: Auch dann, wenn wir irgendwann tatsächlich al le Personen vernommen haben würden, die auch nur das Ge ringste mit den handelnden Personen, die im Bericht vorkom men, zu tun hatten, wird es immer noch Menschen geben, die sagen, wir hätten nicht genug getan. Dem können wir gar nicht entgehen. Aber, meine Damen und Herren, das ist fruchtlos.
Dies hängt auch mit Folgendem zusammen – das muss man einfach sagen –: Es gibt einige Beobachter des Geschehens, die offenbar ein Interesse daran haben, dass all die Komple xe weiterhin als unaufgeklärt dastehen und es Fragezeichen gibt. Denn das ist natürlich eine wunderbare Gelegenheit, zu spekulieren, und Spekulationen sind für manche ja besonders interessant.
Natürlich können wir im Leben nichts mit Sicherheit aus schließen. Das wusste übrigens schon der bedeutende Philo soph Karl Raimund Popper, der bekanntlich gesagt hat: Wir wissen überhaupt nichts sicher, sondern wir haben immer nur Annahmen, die entweder widerlegt oder aber nicht widerlegt werden. Insofern bin ich einverstanden, wenn wir sagen: In diesem Bericht stehen Annahmen.
Diese Annahmen werden meiner Meinung nach allerdings nie mals widerlegt werden, weil sie nach meiner persönlichen Auffassung ganz einfach der Wahrheit entsprechen. Aber klar, wer kann letzten Endes schon beweisen, dass bei den Themen, die wir untersucht haben, nicht irgendetwas doch nicht so war? Wer kann ganz ausschließen, dass wir irgendetwas übersehen haben? Das kann man natürlich nicht völlig ausschließen, aber man kann im Großen und Ganzen doch davon ausgehen, dass die Aussagen dieses Berichts Tatsachen wiedergeben.
Ich betone dies deswegen so, weil ich vor Kurzem Folgendes erlebt habe: Ein gebildeter Mensch kam auf mich zu und sag
te zu mir, er habe ein Buch gelesen und wisse daher nun, dass in der Republik Ungeheuerliches passiere. Ich habe ihn dann gebeten, mir dieses Buch einmal in den Briefkasten zu wer fen, und habe ihm angeboten, es zu lesen und hinterher mit ihm darüber zu reden. Er hat das dann auch gemacht, und Sie ahnen sicherlich, um welches Buch es sich handelt: Es ist das Buch von Herrn Schorlau, der es eigentlich am cleversten ver standen hat, von dem ganzen Geschehen zu profitieren. Wenn Sie dieses Buch in die Hand nehmen, lesen Sie aber schon auf dem Umschlag „Kriminalroman“. Das steht schon drauf. Man kann Herrn Schorlau gar keinen Vorwurf machen; er schreibt schon vorn drauf, dass es ein Roman ist. Trotzdem haben es die Leute natürlich geglaubt, und auch keine dummen Leute.
Das kennzeichnet die Atmosphäre, in der das Thema behan delt wird – spekulationsgetrieben sozusagen. Der Untersu chungsausschuss schreibt aber keine Romane, sondern er hat einen Bericht vorgelegt. Das ist der Bericht eines Untersu chungsausschusses. Er darf an sich nicht spekulationsgetrie ben sein, aber wir waren es trotzdem auch.
Ich habe mich am Schluss sogar ein bisschen über mich selbst geärgert. Ich kann auch sagen, an welchem Punkt. Als sonst alles abgegrast war, hieß es im Untersuchungsausschuss kurz vor dem Ende: Ja, jetzt kommt die Aussage Zschäpe, und die Aussage Zschäpe, das ist der Knaller; da kommt heraus, dass mehr Leute auf der Theresienwiese waren; da kommt heraus, dass die alle bei Geheimdiensten waren. Die nächste Stufe des Gerüchts war, dass mir Namen genannt worden sind, wer da beteiligt war, wer genau die Täter waren, die zusätzlich auf der Theresienwiese waren. Um Gottes willen, es geht um die Beteiligung an Morden! Dann wird man mit solchen Speku lationen konfrontiert, und hinterher war natürlich wieder gar nichts. Ich glaube übrigens auch Frau Zschäpe nichts, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Es geht nur darum, dass alle Spekulationen um ihre Aussage natürlich auch wieder Blödsinn waren. Sie hat gesagt, alles war völlig anders und alles war Spekulation.
Das dürfen wir einfach nicht machen. Wir müssen uns an Tat sachen, an Fakten halten. Deswegen muss man ganz einfach feststellen: Es gibt – da will ich nicht alles wiederholen; das ist alles so gut dargestellt worden – keine belastbaren Hinwei se darauf, dass mehr Täter als Mundlos und Böhnhardt auf der Theresienwiese beteiligt waren. Es gibt keine Hinweise dar auf, dass Frau Kiesewetter ein gezielt ausgesuchtes Opfer war; die gibt es halt nicht.
Dann der Komplex Ku-Klux-Klan, 2003. Ich bin gegen jede Verharmlosung – ich möchte das noch einmal betonen –, aber das Geschehen 2003 war grotesk. Ich will es nicht lächerlich nennen; das wäre missverständlich, weil das alles nicht zum Lachen ist. Aber man kann sich nur wundern, dass sich Er wachsene an so etwas beteiligen. Wer jedoch daraus eine gro ße Herausforderung für den Rechtsstaat ableitet, der hat mei nes Erachtens die Sache auch falsch verstanden, hat sie auch dramatisiert.
Seit 2003 ist von dieser nicht zu ernst zu nehmenden Veran staltung gar nichts mehr zu hören. Ernst ist zu nehmen, dass zwei Polizeibeamte beteiligt waren. Ich hätte übrigens schon erwartet, dass der eine dieser Beamten nicht endgültig in den Polizeidienst kommt. Denn hätte man rechtzeitig disziplina
risch reagiert, hätte man es in einem Fall noch verhindern kön nen. Das hätte man nach meiner Meinung auch müssen. In dem anderen Fall hätte man auch schneller und stärker ahn den müssen. Denn das geht nicht, auch wenn das Geschehen grotesk war und auch wenn man daraus keine strukturelle Be drohung von rechts ableiten kann. Es geht einfach nicht, dass baden-württembergische Polizeibeamte in einem solchen Ge schehen in Erscheinung treten.
Dann der Komplex Florian H.: Es gibt keine belastbaren Hin weise auf irgendeine Fremdeinwirkung. Es gibt keine belast baren Hinweise darauf, dass er tatsächlich gewusst hat, wer auf der Theresienwiese die Mörder waren. Das sind die Fak ten und Erkenntnisse dieses Ausschusses, die wir dann eben auch zur Kenntnis nehmen können und sollten, und zwar oh ne irgendwelche Unterstellungen, dass irgendein Beteiligter an dieser ganzen Veranstaltung ein Interesse daran gehabt hät te, etwas nicht zu untersuchen. Das könnte einen persönlich durchaus ärgern; das halte ich auch für unzutreffend.
Es gibt nun Beschlussempfehlungen. Da stehen die Qualitäts sicherung sowie Verbesserungen bei Polizei, Verfassungs schutz und Staatsanwaltschaft im Vordergrund. Gott sei Dank sind wir uns da mittlerweile alle einig. Aussagen in der Mitte der Legislaturperiode von verschiedenen Teilen des Hauses klangen noch nicht sehr einig. Aber wir sind uns einig, dass bei Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft weiter etwas getan werden muss. Einiges ist bereits geschehen – das ist vom Kollegen Filius angesprochen worden –: mit dem Par lamentarischen Kontrollgremium und zu den V-Leuten. Das entspricht übrigens alten FDP/DVP-Forderungen; das kann jeder nachlesen. Insofern unterstützen wir natürlich die Emp fehlungen.
Ich komme mit einem kleinen Hinweis auf die nächste Legis laturperiode zum Schluss. Es ist äußerst verdienstvoll – denn es reicht bis hin zu einem Formulierungsvorschlag –, wenn man möglichst viel von dem bewahrt, was dieser Ausschuss gemacht hat. Aber ich verstehe den Beschluss, den wir gefasst haben, doch auch so – das habe ich in der Pressekonferenz zum Ausdruck gebracht –, dass sich der neue Landtag noch einmal Gedanken machen könnte, was für ein Instrument ei gentlich gewählt werden sollte. Ich komme eigentlich zum Anfang zurück und bringe noch einmal ins Spiel, ob man sich nicht entschließt, tatsächlich eine Enquete gegen sämtliche Formen des politisch und religiös motivierten Extremismus einzurichten; denn der neue Landtag ist ja frei. Dann wäre die komplette Arbeit des alten Untersuchungsausschusses gesi chert und bewahrt und könnte in das neue Gremium übertra gen werden und als Teil der Arbeit des neuen Gremiums ver wendet werden.
Noch einmal ganz herzlichen Dank an alle Beteiligten.
Ihnen vielen Dank für das Zuhören.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Es ist eigentlich ein bisschen schade, dass man ein Vorhaben, das nachvollziehbar ist, das richtig und auch vernünftig begründet ist, in einer Weise durchführt, dass am Schluss dann doch praktisch nur die Hälfte des Hau ses zustimmen kann. Das liegt daran, dass der Entwurf, der Vorschlag einfach übertrieben ist. Er ist übertrieben und da her in der Folge unausgewogen, und er passt in mehrerlei Hin sicht nicht in die Landschaft. Dies hätte man eigentlich ver meiden können. Das ist, wie gesagt, ein bisschen schade. Der Vorschlag schießt weit über das Ziel hinaus.
An dieser Stelle übrigens, lieber Herr Kollege Maier – knapp vorbei ist auch daneben –: Sie sagten, außerhalb des öffentli chen Dienstes könne man unbegrenzt hinzuverdienen, und beim öffentlichen Dienst könne man dies nicht. Darum geht es nicht. Wenn Sie einen solchen Vorschlag auf den Tisch le
gen, kann man darüber reden. Aber es geht doch darum, wie viel das Land den Betroffenen zahlt, und nicht darum, wie viel sie verdienen dürfen. Es geht darum, wie viel das Land ihnen zusätzlich gibt.
Wenn ich sage, der Entwurf passt nicht in die Landschaft, dann möchte ich noch einmal an die erste Lesung erinnern, in der gesagt wurde – das ist vielleicht das Wichtigste –: Man überlegt sich spontan: Was mögen die Ehrenamtlichen den ken?
Von ihnen erwartet man, dass sie sich sozusagen „für umme“ oder jedenfalls für wenig Geld engagieren, und gleichzeitig meint man, ehemalige Beamte nur mit erheblichen Summen zurücklocken zu können. Ich glaube übrigens – dies nur am Rande –, diese täten es auch für etwas weniger. Denn bei den meisten von ihnen herrscht sicherlich nicht die Einstellung vor, dass sie so viel Geld erhalten müssten, um wieder eine Funktion zu übernehmen.
Die Frage der Harmonisierung mit einer freiwilligen Weiter arbeit wurde vom Kollegen Herrmann bereits angesprochen. Auch da stimmt die Sache nicht. Die Fälle werden sich häu fen, dass Beamte anfangen, zu taktieren – das ist nachvoll ziehbar –: „Arbeite ich freiwillig weiter, oder gehe ich lieber in Pension und versuche zu erreichen, dass ich für unverzicht bar erklärt werde?“ Auch da ist die Harmonie einfach nicht gegeben, weil die Unterschiede bei den Bedingungen zu groß sind.
Aber der für mich wichtigste Punkt ist folgender: Vergleichen wir einmal, was bei einer Beamtenlaufbahn am Anfang steht und was dann am Ende herauskommt. Da zeigt sich, dass die se Themen durchaus zusammengehören. Wenn der Vorschlag Realität wird, dann kann ein Lehrer, der nach seiner Pensio nierung zurückgeholt wird, mehr als das Doppelte dessen ver dienen, was ein Junglehrer verdient. Ich habe mich, ehrlich gesagt, über Ihren Vorschlag gewundert. So etwas kann man doch eigentlich nicht machen. Da entsteht doch eine Schief lage. Deshalb habe ich von Übertreibung gesprochen, und das ist auch der Grund dafür, dass diese Themen zusammengehö ren: die Situation am Anfang und die Situation am Ende der Berufslaufbahn.
Wir haben daher den Antrag gestellt, zumindest die Absen kung der Eingangsbesoldung zurückzunehmen, und weil in letzter Zeit fleißig taktiert wird nach dem Motto „Wir würden schon“ und „Wir machen bestimmt“, möchten wir heute ge nau wissen, was jeder Einzelne hier im Saal zu diesem Vor schlag denkt, und werden daher eine namentliche Abstim mung über unseren Antrag beantragen.
Noch ein letzter Satz zur Finanzierung: Mir ist eben fast ein bisschen die Spucke weggeblieben. Ich bin zwar im Ständi gen Ausschuss und im Innenausschuss und nicht im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft. Aber wenn es dort heißt, wir hät
ten keinen Finanzierungsvorschlag gemacht, dann sage ich: Wenn eine Landesregierung einen Haushalt auf der Ausga benseite so aufbläht und dann an den Punkt kommt, zu sagen: „Jetzt wollen wir von euch einen Deckungsvorschlag“ – – Ich muss sogar noch dazusagen, dass diese Aufblähung auf der Ausgabenseite dadurch gekennzeichnet war, dass alles mit zu sätzlichen Steuereinnahmen bezahlt wurde und es keine struk turellen Einsparungen gab. Da, muss ich sagen, haben Sie das Recht verloren, von jemandem einen Deckungsvorschlag ein zufordern. Das halte ich für klar.
Deswegen: Bekennen Sie Farbe zu unserem Vorschlag!
Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Es geht sicher nicht um den Weltunter gang, lieber Herr Kollege Heiler. Ich glaube aber, man muss auch die Äußerungen von Herrn Kusterer nicht gleich zur „Blutgrätsche“ „hochsterilisieren“ – um Ihren Scherz aufzu greifen.
Für uns Liberale ist der Fall eigentlich ziemlich einfach: Wir halten die Einrichtung des Bürgerbeauftragten ganz einfach für überflüssig und halten diesen für unnötig.
Das ist unser Ansatz. Im Grunde genommen wird wieder ein Stück Staat geschaffen, was auch Geld kostet und was keiner braucht. Das ist das, was passiert. In der Anhörung ist doch klar geworden – das wurde auch vonseiten der Regierungsko alition angedeutet, und das verlief sehr durchwachsen –: Es war auffällig, dass auch alle Befürworter des Vorhabens Haa re in der Suppe gefunden haben. Das zeigt uns, dass nicht nur der Ansatz falsch ist – weil überflüssig –, sondern dass auch die Durchführung schwach ist. Selbst der Bürgerbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern hat sehr eindrucksvoll darge
legt, warum die Regelung, wie sie jetzt geplant ist, schlecht ist. Es ist ein schnell zusammengeschustertes Ding auf der Zielgeraden; es musste als politischer Kompromiss noch schnell durchgedrückt werden. In etwa kennen wir ja den Hinter grund. Die Folgen sind unklare Regelungen im Großen und im Detail.
Ich frage mich: Wofür ist der Bürgerbeauftragte da? Wie ist die Aufgabe definiert? Er ist für die Verwaltung und für die Polizei da. Ist die Polizei keine Verwaltung? Warum ist er z. B. nicht für die Verwaltung und für die Schulen da oder für die Verwaltung und die Justiz? Nein, er ist für die Verwaltung und für die Polizei da. Worin soll da eigentlich der Sinn liegen?
Er ist Bürgerbeauftragter für die Verwaltung, insbesondere für die Polizei. Und dann die Zuständigkeit für die Polizei:
Es wurde der Wehrbeauftragte angesprochen. Aber das Profil des Wehrbeauftragten ist ziemlich klar. An ihn sollen sich die Angehörigen der Bundeswehr vertrauensvoll wenden können. Das ist seine Aufgabe. Aber glauben Sie, dass sich die Poli zeibeamten vertrauensvoll an einen Polizeibeauftragten wen den, von dem sie wissen, dass er eigentlich als kritisch gegen über der Polizei gemeint ist?
Übrigens, Herr Präsident, weil gerade der Zwischenruf in Bezug auf Herrn Sckerl kam: Eines ist mir schon aufgefallen: Kürzlich wurde der Kollege Schebesta hier als Lügner be zeichnet, und es ist kein Präsident eingeschritten.
„Heuchler“ geht nicht, „Lüg ner“ geht anscheinend. Das kam mir etwas unschlüssig vor.
Zum Polizeibeauftragten: Jeder kennt den Hintergrund. Es ist einigermaßen lächerlich, das zu leugnen. Die Kennzeichnungspflicht kommt nicht, da für kommt der Polizeibeauftragte.
So einfach ist das politische Einmaleins. Das ist also an die ser Stelle nicht klar geregelt, weil es im Grunde anders ge meint ist.
Es gibt unklare Regelungen auch noch an weiteren Stellen: Angesprochen worden ist das Verhältnis zum Petitionsaus schuss. Das Verhältnis zum Petitionsausschuss ist eigentlich völlig unklar.
Es gibt bei uns so viele Möglichkeiten, sich gegen behördli che Entscheidungen zu wehren, mit Behörden in Kontakt zu treten. Wir haben so viele kommunale Beauftragte, andere Be auftragte, auch branchenspezifisch, so viele Leute, die einem helfen, wenn man das Gefühl hat, die Verwaltung tue einem Unrecht. Wenn einem dann nichts mehr einfällt, dann gibt es noch das weite Feld des Petitionsausschusses.
Wir wissen genau, dass der Petitionsausschuss gut beschäftigt ist und auch künftig weiter gut beschäftigt sein wird, weil die Leute natürlich gern alle Möglichkeiten nutzen. Das ist auch in Ordnung. Trotzdem muss man für diese Möglichkeiten ein vernünftiges Maß finden.
Irgendwo sollte die Verwaltung auch noch ein bisschen zum Arbeiten kommen, statt sich nur mit Beschwerden zu beschäf tigen.
Ich habe davon gesprochen, dass natürlich ein Misstrauens antrag gegenüber der Polizei damit verbunden ist, den wir auch nicht für angemessen halten.
Insgesamt: klare Ablehnung vonseiten unserer Fraktion.
Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Dass es sinnvoll und richtig ist, sich bei diesem Thema zu bewegen, ist überhaupt keine Frage. Der Bedarf ist anschaulich geschildert worden.
Wir diskutieren und – das muss man auch sagen – wir strei ten eigentlich nur um die Durchführung. Dabei geht es für uns vor allem auch um Fragen der Darstellbarkeit: Wie wirkt das, was hier beschlossen wird? Die Zahlen, die in der Zeitung standen und bei denen es einen, auf Deutsch gesagt, hinsetzt, sind ja offensichtlich richtig. Danach kann ein Oberstudien rat gut 9 000 € verdienen, wenn er aus dem Ruhestand wie der in den Dienst zurückkehrt und an der Schule Flüchtlinge unterrichtet. Jetzt frage ich mich: Wie wirkt das auf die Eh renamtlichen, die in die Schule kommen, um beim Unterricht zu helfen?
Das ist doch der Punkt. Das ist die Vergleichbarkeit und ist die Darstellbarkeit
gegenüber denen, die eine gesetzliche Rente beziehen. Die Neuregelung betrifft gerade auch diejenigen, die zwar schon im Ruhestand sind, aber noch nicht das 65. Lebensjahr voll endet haben. An sie wird man sich schwerpunktmäßig wen den. Diese Personen haben, wenn sie in der Rentenversiche rung sind, eine sehr begrenzte Hinzuverdienstmöglichkeit und sehen jetzt, dass man als Pensionär, der in den Dienst zurück kehrt, auf 170 % seines Gehalts kommen kann. Dies wirkt sich nicht gerade motivierend aus.
Ich frage auch: Wie wirkt sich diese Regelung auf die Stim mung bei den Ehrenamtlichen aus? Ich möchte es einmal so ausdrücken: Wenn es schon die einleuchtende Maxime „Wir schaffen das“ gibt – dies übrigens über alle Parteigrenzen hin weg – und wenn das die Stimmung ist, die wir brauchen, wie sieht es dann aus, wenn man es einer bestimmten Berufsgrup pe vergoldet, dass sie sozusagen nur vom Sofa herunterkommt?
Dann macht man, wenn man nicht Acht gibt, am Ende mehr kaputt,
als man an Positivem bewirkt. Für die paar Leute, die man da holt, bleiben vielleicht – – Für zehn, die man holt, bleiben 100 andere weg, wenn sich die Stimmung ausbreitet, dass man nur genug fordern muss, und dann kommt es auf die Eigenmoti vation nicht mehr so an, die wir von den anderen erwarten.
Der Widerspruch wurde zu Recht angesprochen: Wie wirkt die neue Regelung auf jemanden, der an freiwillige Weiterar beit denkt? Ich muss die Regelung doch eigentlich mit der zur freiwilligen Weiterarbeit harmonisieren, sonst komme ich zu unmöglichen Ergebnissen. Gerade ein Institut, das uns auch wichtig ist, die freiwillige Weiterarbeit, machen wir doch ka putt, wenn die Leute denken: „Mensch, ich mache für 110 % weiter, und auf einmal kommt ein anderer und bekommt 170 %. Ich bin doch nicht blöd. Dann bleibe ich jetzt auch da heim.“
Deswegen raten wir auch dringend, sich über eine Begren zung Gedanken zu machen. Uns wäre es am allerliebsten ge wesen, einfach zu sagen: Das letzte ruhegehaltsfähige Gehalt bleibt als Obergrenze erhalten.
Man kann sicher auch über die 135 % diskutieren, die genannt worden sind. Oder nehmen wir doch die 110 %. Dann wäre die Regelung mit derjenigen harmonisiert, die für die gilt, die freiwillig weiterarbeiten, aber so, dass das Ganze ein Gesicht hat und auch darstellbar ist.
Ich fürchte, das Ganze wird Ihnen um die Ohren fliegen. Wir sehen das ohne Freude, weil eine wichtige Problemlösung da durch eher gestört als befördert wird.
Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte: In der Tat kommt es nicht nur auf die Vergütung am Ende der Laufbahn an. Es kommt vielmehr auch auf die Vergütung am Anfang an. Des wegen werden wir uns Folgendes erlauben: Wir werden Ih nen noch eine weitere Gelegenheit geben, Ihre Glaubwürdig keit unter Beweis zu stellen. Wir werden im Ausschuss noch einmal einen Antrag stellen, die Absenkung der Eingangsbe soldung rückgängig zu machen. Das darf ich schon jetzt an kündigen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Ich darf aus unserer Sicht drei kurze Bemerkungen zu dem Gesetz machen, dem Gesetz, dem wir am Ende zustimmen werden.
Die erste Bemerkung ist: Das Gesetz selbst ist im Grunde in Ordnung. Es ist von der Sache her ohnehin gebraucht worden und war durch die Rechtsprechung des EuGH unabweisbar. An der Umsetzung gibt es aus unserer Sicht eigentlich nichts
groß zu kritisieren. Das ist auch der entscheidende Grund für die Zustimmung.
Zweite Bemerkung: Man kann das Ganze sogar, wenn man so will, aus unserer Sicht mit einem Lob verbinden, nämlich da für, dass der uralte Streit zwischen Innen- und Justizressort beigelegt wurde – dieser war bis zuletzt eigentlich ungeklärt –, wer für die Abschiebehaft zuständig ist. Das hat man ent schieden. Das finde ich gut. Ich finde auch, dass man richtig entschieden hat – spätestens seit die Rechtsprechung des EuGH eigentlich deutlich in die Richtung Innenressort geht. Darum muss man die Abschiebehaftanstalt von der Vollzugs anstalt absetzen.
Vielen Dank. Ich hoffe, es ist im Protokoll vermerkt, wer hier applaudiert hat.
Darum ist jetzt auch Schluss mit Konsens.
Die dritte Bemerkung gilt allerdings dem Standort. Ich sage eindeutig: Der Standort steht nicht im Gesetz. Das ermöglicht uns die Zustimmung. Denn der Standort findet nicht unsere Billigung.
Jetzt muss man, weil vorhin der Name unseres Fraktionsvor sitzenden genannt wurde, klarmachen: Unser Kollege Rülke ist dafür, dass in Pforzheim eine Vollzugsanstalt bleibt. Er will nicht irgendetwas weghaben, sondern er ist dafür, dass dort eine Vollzugsanstalt bleibt. Er sagt nur mit Recht – da hat er, wie immer, recht –,
dass der Standort äußerst zweifelhaft ist, und zwar aus folgen den Gründen – diese sieht man, wenn man einmal darüber nachdenkt –:
Erstens: Wenn der EuGH schon nicht will, dass die Einrich tung wie eine Strafanstalt aussieht, dann würde ich nicht ge rade eine klassische Strafanstalt nehmen, wie es die Pforzhei mer Anstalt ist. Die hat jetzt gut 100 Plätze und muss auf je den Fall umgebaut werden. Dass man sie so belässt, kann ich mir nicht vorstellen. Sie muss, auf Deutsch gesagt, ein biss chen wohnlicher werden. Dann wird sie auch keine 100 Plät ze mehr haben, und dann kann man schon fragen, ob in der jetzigen Zeit nicht von vornherein klar ist, dass dies auch gar nicht ausreichen kann. Daher die Zweifel.
Zweitens: Die Lage mitten in der Stadt kann niemand als glücklich bezeichnen.
Der dritte Grund ist der, dass diese Einrichtung eine in der Stadt bisher sehr gut verankerte Einrichtung des Jugendstraf vollzugs war. Um sie und um den ganzen Kranz ehrenamtli cher Arbeit, der sich darum gruppiert, ist es einfach schade. Gerade nach dem, was wir in Adelsheim schon auch an Un erfreulichem erleben mussten – das ist eine gute Anstalt; aber
ich erinnere auch an die Meuterei –, war es eigentlich kein Fehler im Jugendstrafvollzug, einen zweiten Standort zu ha ben, wo man eine bestimmte Gruppe von Jugendlichen unter bringen konnte, und zwar eben nicht in Adelsheim.
Aus all diesen Gründen ist es, glaube ich, schon noch einmal nötig, klarzustellen, weshalb wir von dem Standort nichts hal ten. Aber das Gesetz ist in Ordnung, und der Standort steht nicht im Gesetz. Darum werden wir dem Gesetz zustimmen.
Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Eigentlich habe ich meine Rede schon per E-Mail an den Präsidenten geschickt. Das müsste heute eigentlich reichen.
Lesen Sie sie halt im Netz nach.
Okay, nur einen „Chief Par lamentarier“.
Es ist ein sehr technisches Gesetz, klar, aber auf der anderen Seite ist es schon ein unglaublich wichtiges Gesetz, und es ist auch ein gutes Gesetz. Das kann man durchaus so sagen.
Ich selbst hatte das Vergnügen, aus der Nähe den Prozess zu begleiten, wie einer der größten und einer der ersten Daten bestände des Landes angefangen hat, digital zu werden. Ich meine das Grundbuch.
Das Grundbuch ist ein gutes Beispiel für den Zug der Zeit, dem man sich weder entziehen kann noch entziehen sollte. Die Grundbücher waren früher in Papierform, und weil die Wege schlecht waren, musste das Papier in der Nähe sein, ganz einfach. Das hat sich natürlich durch die moderne Tech nik völlig gewandelt. Es gibt Alternativen zum Papier, die schlicht praktischer sind und bei denen die Distanz eigentlich gar keine Rolle mehr spielt und kein Thema mehr ist.
Deswegen musste man sich da auf den Weg machen und hat dies auch getan. Das Ganze ist Gott sei Dank sehr gut in die Gänge gekommen. Es handelt sich um ein Riesenunterfangen, an dem sehr deutlich wird, wie die neue Technik unseren All tag ein Stück weit umwälzt und dass man mit der Zeit gehen muss.
Damals hat man übrigens auch über das Thema Sicherheit dis kutiert. Dabei ist auch allen bewusst geworden, dass im Drei ßigjährigen Krieg alle Grundbücher vernichtet worden sind. Sie würden vermutlich feststellen, dass in Ihrer Gemeinde zu dieser Zeit nichts vorliegt. Daran sieht man: Papier ist auch nicht sicher. Es gibt kein Medium, das für alle Ewigkeiten si cher ist.
Aber mittlerweile ist auch der elektronische Rechtsverkehr ein sicheres Medium.
Ein solches Gesetz ist übrigens auch deswegen hilfreich, weil wir unter allen Umständen Medienbrüche vermeiden müssen. Deswegen braucht es eine vereinheitlichende Regelung. Me dienbrüche sind solche Stellen, an denen wieder alles in Pa pierform gebracht wird. Es ist natürlich nicht sehr praktisch, wenn man zwischendurch alles wieder in Papierform bringen muss.
Das Gesetz ist in Ordnung. Vielleicht sind es ein bisschen vie le Gremien, die da eingerichtet werden. Es geht zwar um ei ne technische Revolution. Aber sogar die Französische Revo lution ist bekanntlich mit einem einzigen Ausschuss ausge kommen, dem Wohlfahrtsausschuss.
Ich hoffe, der IT-Rat benimmt sich ein bisschen netter. In fünf Jahren werden wir auswerten können, wie sich das Gesetz in der Praxis ausgewirkt hat.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Erwarten Sie jetzt nicht zu viel, lieber Herr Sakellariou. Denn nachdem ich schon in der ersten Le sung meiner Rührung gebührend Ausdruck verliehen habe,
werde ich mich heute zurückhalten.
Aber wir freuen uns natürlich, dass das Gesetz jetzt beschlos sen wird, auch wenn ich mir nicht verkneifen kann, noch ein mal darauf hinzuweisen, dass wir fast die gleiche Regel seit zweieinhalb Jahren hätten haben können.
Eigentlich haben wir vor zweieinhalb Jahren schon zwei Jah re auf diese Regel gewartet.
Jetzt hieß es, es habe keinen Streit zwischen den Fraktionen von Grünen und SPD gegeben. Dann glauben wir das halt. Aber dann wäre es ja vielleicht so, dass dann, wenn Sie sich nicht einigen, gar nichts kommt, und es dann, wenn Sie sich einigen, viereinhalb Jahre dauert.
Wie dem auch sei: Das Gesetz ist jedenfalls da. Wir freuen uns in der Tat darüber.
Ich möchte übrigens auch meinen Respekt ausdrücken, dass Sie diesen Änderungsantrag in der Form aufgegriffen haben, wie er im Ausschuss auch aus der Opposition kam. Das ist na türlich ein eindeutiges, ein erfreuliches Signal. Wir können in der Sache dem Punkt mit dem Widerspruchsverfahren ohne hin zustimmen. Aber auch die beiden anderen Punkte, die Sie mit aufgenommen haben, kommen uns sehr entgegen. Das darf man sagen.
Insofern werden wir einer einstimmigen Zustimmung zu dem Gesetz sicher nicht im Wege stehen.
Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Der parlamentarische Berater der FDP/ DVP-Fraktion Dietmar Schöning hat uns jetzt 36 Jahre lang beraten. Das ist wahrscheinlich einsamer Rekord. Dietmar Schöning hat zu mir gesagt: „Die Regeln in diesem Gesetz sind alle vernünftig; es ist keine unvernünftige dabei.“
Nachdem er jetzt zum Ende des Jahres aufhört, darf ich das zum Anlass nehmen, mich noch einmal voll und ganz auf sein Wort zu verlassen und ihn gleichzeitig in den Annalen des Landtags noch einmal zu verewigen.
Spaß beiseite: Lieber Herr Hollenbach, so weit wie Sie – Sie sagten, dass Sie nur eine Sache nicht verstanden hätten – bin ich, ehrlich gesagt, nicht gekommen.
Aber wir haben Gott sei Dank genauso wie der Kollege Hei ler – der mir immer einmal die Doppik erläutern möchte, wenn er sie sich denn selbst angeschaut hat –, wie angedeutet, hilf reichen Rat gehabt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass das Gesetz vernünftig ist. Ob ich das jetzt, lieber Herr Schwarz, gleich als kommunalfreundliche Gipfelleistung inszenieren würde, da bin ich jetzt nicht so sicher.
Aber wir werden auch zustimmen.
Danke schön.
Ich bin kein Feuerwehr mann, Herr Präsident, aber ich bin vielleicht die Fraktionsfeu erwehr für alle möglichen Themen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Ge setz, das wir hier vorliegen haben, ist ein sogenanntes Omni busgesetz. Die gibt es – das muss man fairerweise sagen – im mer einmal zum Ende der Legislaturperiode. Der Ärger liegt mehr in der Fülle. Dass man ein Gesetz hat, in dem man alles Mögliche einsammelt, das gibt es immer wieder einmal. Aber deswegen müssen wir halt auch zu den unterschiedlichen Tei len Stellung nehmen.
In dem Gesetzentwurf sind Punkte enthalten, die ohne Weite res auch von uns unterschrieben werden können, z. B. die Klarstellung der Befugnis der Gemeinden, dass man Angehö rigen der Gemeindefeuerwehr auch finanzielle Unterstützung zur Erholung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung ihrer
persönlichen Leistungsfähigkeit geben kann. Wer wollte da dagegen sein? Natürlich wollen wir, dass unsere Feuerwehr leute ihre Gesundheit pflegen und erhalten können, dass die Gemeinden ihnen auch etwas dafür geben. Ich darf mich an dieser Stelle natürlich dem allgemeinen Dank an die dort Tä tigen anschließen.
Schwieriger wird es schon bei anderen Kapiteln, die für uns schwer einzuschätzen sind, z. B. die Möglichkeit, sich nur teil weise einsatzfähig zu melden. Da muss ich ganz offen sagen: Da hat mich das beeindruckt, was gerade eben Herr Kollege Epple gesagt hat, der nun dicht dran ist. Das sagen nämlich auch die Stimmen, die wir hören. Wir sind offen für die Dis kussion, auch im Ausschuss, aber wir hören diese Stimmen auch und werden uns dazu noch eine Meinung bilden. Aber man muss ernst nehmen, wenn dazu gesagt wurde, dass die Feuerwehr an der Basis und die Kommandanten künftig schon Angst um die Einsatzfähigkeit haben.
Die Regeln zum Kostenersatz muss man sich in Ruhe an schauen und prüfen, ob es da tatsächlich besser wird. Da möchte ich auch eine gewisse Offenheit signalisieren.
Aber Sie können sich denken, an welchem Punkt bei uns wie derum der Konsens aufhört, nämlich bei der Ausdehnung des Alkoholverkaufsverbots. Wir sind gegen solche Verbote. Wir halten nichts davon, weil wir sie nicht für erfolgsträchtig hal ten. Ich warne auch davor, zu sagen, hiermit würde nur eine Gesetzeslücke geschlossen. Denn mit dieser Logik müssten Sie eigentlich nachts auch allen Gaststätten den Verkauf von Alkohol verbieten.
Das kommt wahrscheinlich noch als nächster Schritt. Des wegen gehen wir diesen Weg nicht mit. Das hat eigentlich mit freien Menschen relativ wenig zu tun, die sich da nur noch in einem grün-roten Korridor bewegen sollen.
Das mag nur ein kleiner Schritt sein, aber auch ein kleiner Schritt kann in die falsche Richtung gehen.
Wir sind für Prävention. Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, dass man mit Prävention sehr viel erreichen kann, sehr viel mehr als mit solchen Verboten. Deswegen muss ich sa gen, mit diesem Teil haben wir natürlich absolut Schwierig keiten.
So viel jetzt hier in der ersten Lesung. Wir werden den Ge setzentwurf im Ausschuss weiter behandeln.
Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Dass wir das noch erleben dürfen!
Ich bin ganz gerührt.
Ich glaube, seit Sommer 2011 gibt es im Innenministerium ein Referat, das in der Überschrift das Informationsfreiheitsge setz mit beinhaltet.
Jetzt, nach fünf Jahren, machen Sie das Gesetz zu diesem Re ferat.
Dazu ist einiges gesagt worden.
Unser damaliger Gesetzentwurf hat sich am Bund orientiert. Da wir verständig genug sind, um zu erkennen, dass Sie es nicht gebacken bekommen, haben wir vorgeschlagen, einfach den saarländischen Weg zu gehen, einen Verweis auf das von Rot-Grün erarbeitete Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in der jeweils geltenden Fassung zu machen.
Es ist zweieinhalb Jahre her, dass wir diesen Vorschlag ge macht haben. Man hätte also schon zweieinhalb Jahre nahe zu die gleiche Regelung haben können, wie sie jetzt beschlos
sen wird. Herr Innenminister, Sie waren so fair, zu sagen, Sie folgen im Großen und Ganzen dem Bund. Sie haben Ausnah men genannt, die aber – Verzeihung – marginal sind. Mehr kann man dazu nicht sagen. Das ist im Großen und Ganzen die Linie, die das Bundesgesetz verfolgt und die man, wie ge sagt, zweieinhalb Jahre früher hätte haben können.
Abg. Salomon sagt dazu, er sei von diesem Gesetz nicht voll kommen überzeugt.
Nicht vollumfänglich. Vielen Dank. – Diese moderate Aus drucksweise scheint mir damit zusammenzuhängen, dass Sie zweieinhalb Jahre älter geworden sind.
Hören wir uns einmal an, was Sie vor zweieinhalb Jahren zu unserem Vorschlag gesagt haben.
Ja. – Ich zitiere: „zu kurz gesprungen“,
„durchsichtiges Manöver“,
wird dem Zweck „absolut nicht gerecht“,
„wirkt... wie aus der Zeit gefallen“.
Ich zitiere weiter: Dem Bund zu folgen „scheint mir naiv zu sein“.
Dann kommt der interessante Satz:
Uns gehen die im Bundesgesetz enthaltenen Ausnahme vorschriften, aufgrund derer die Verwaltung die Informa tionsherausgabe verweigern kann, viel zu weit.
Aber ausgerechnet bei diesen Vorschriften gibt es überhaupt keinen Unterschied. Es ist kein Unterschied feststellbar.
Kollege Salomon hat damals in der zweiten Lesung mit den Worten geschlossen:
Deshalb werden wir noch in diesem Jahr
2013 –
das hat auch bereits Herr Innenminister Gall gesagt – den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes vorlegen.
Meine Damen und Herren, Wahrheitsgehalt gering – genau wie in den vorangegangenen zitierten Reden.
Natürlich werden wir dem Gesetz zustimmen. Das ist ganz klar. Es entspricht ziemlich genau dem, was wir schon einmal vorgeschlagen haben. Es ist nett, dass Sie es jetzt, etwa vier Monate vor Ende der Legislaturperiode, noch schaffen. Aber besser jetzt als gar nicht.
Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Vielleicht eine Bemerkung vorweg: Lie ber Herr Sckerl, ich glaube, niemand will die Kollegin Häff ner unfair behandeln. Aber ich sage deutlich: Ich hätte in der jetzigen Situation auch nicht einen rappelvollen Saal mit Po lizisten wegen eines Wahlkreistermins verlassen – vor allem dann nicht, wenn ich einen Termin mit der Frau des Minister präsidenten gehabt hätte.
Okay.
Wenn wir über die Sicherheitslage reden, sprechen wir zu nächst über eine...
... handlungsfähige Polizei. Diese Polizei steht im Land – das sehen wir – vor gewaltigen inneren und äußeren Herausforderungen. Mit der inneren He rausforderung meine ich die, dass es immer noch darum geht, eine Reform zu verdauen, die in ihren Folgen äußerst proble matisch ist.
An dieser Stelle, weil die Folgen der Reform für unser The ma, für die Handlungsfähigkeit, von erheblicher Bedeutung sind, nur ganz kurz die Überschriften:
Der jetzige Gebietszuschnitt der Einheiten – früher Direktio nen, jetzt Präsidien – ist weniger überzeugend als vorher. Nach der Reform ist der Zuschnitt schlechter als vor der Reform.
Die Personalausstattungsverbesserung durch die Reform steht nur auf dem Papier, und selbst dann, wenn sie umgesetzt ist, wird sie nicht spürbar sein, weil das alles marginal ist.
Es ist eine Reform der langen Wege, der Reibungsverluste. Wer heute eine Reform durchführt, macht normalerweise ei ne Reform der kurzen Wege, doch das ist eine Reform der lan gen Wege. Es wird alles umständlicher: mehr Zeit auf der Stra ße, mehr Zeit für Abstimmungen und Kommunikation.
Selbst die Vorzeigeprojekte, die uns lange angepriesen wor den sind, wie der Kriminaldauerdienst und die Unfallaufnah me, sind zu Recht heftig in die Kritik geraten.
Das ist die Lage. Die Polizei ist also auf der einen Seite noch mit sich selbst beschäftigt, mit den Folgen einer verfehlten Reform. Auf der anderen Seite steht sie vor gewaltigen Her ausforderungen. Ich nenne nur die Überschriften: Flüchtlinge und islamistischer Terror. Wenn ich die hintereinander nenne, sage ich auch: Die darf man nicht ineinanderrühren, aber es gibt natürlich Überschneidungsbereiche, die man sehen muss.
Zumindest einer muss angesprochen werden, weil er für die Sicherheitslage natürlich relevant ist. Wir entnehmen den Zah len der Landesregierung – die Zahlen dürften sicherlich nicht übertrieben sein –, dass von den Flüchtlingen ein Fünftel spur los verschwindet. Wir wissen nicht, wo sie sind. Wir wissen nicht, wer sie sind.
Im Rems-Murr-Kreis hätten im letzten Jahr 260 Asylbewer ber abgeschoben werden sollen. Von diesen 260 sind 100 spur los verschwunden. Wir wissen von einigen vielleicht wenigs tens, wer sie sind. Wir wissen jedoch nicht, wo sie sind. Die meisten sind noch nicht einmal erfasst. Man muss sehen, dass wir dadurch eine gewaltige Sicherheitslücke bekommen.
Führen wir uns einmal die Dimensionen vor Augen: Die Bun desregierung rechnet damit, dass bis 2016 um die zehn Milli onen Menschen zusätzlich zu uns kommen. Diese Zahlen sind sicherlich nicht übertrieben; das können sogar noch mehr Menschen werden.
Meine Damen und Herren, bei dieser Zahl muss jedem zu nächst einmal klar werden, dass es ohne irgendeine Maßnah me zur Begrenzung nicht geht, um die Aufgaben der Zukunft zu lösen. Es muss auch jedem klar sein, dass die Bundesrepu blik unter diesen Umständen ein Dorado für illegale Einwan derung wird – und das in einer Zeit terroristischer Bedrohung.
Manche erinnert es an die RAF. Aber es gibt einen Unter schied zur RAF. Die Angehörigen der RAF wurden zwar auch in Palästina ausgebildet, aber die Palästinenser haben sie da mals eher für Exoten, für eine originelle versprengte Truppe gehalten. Heute ist es so, dass wir den verlängerten Arm des islamistischen Terrors mitten in Europa haben, und zwar mit unendlichen Nachschubmöglichkeiten. Das ist eine gewalti ge Herausforderung – gerade auch für die Polizei.
In dieser Zeit kann es schlicht und einfach nur darum gehen, die Sicherheitsorgane – Polizei, Verfassungsschutz – gewal tig aufzustocken. Der Bund stockt den Verfassungsschutz um 500 Stellen auf. Was macht das Land? Der Verfassungsschutz im Land schrumpft weiter. Es ist zwar von Antiterrorpaketen die Rede. Aber das heißt auf Deutsch: Ohne die Pakete wäre die Schrumpfung stark, aber auch mit den Paketen wird der Verfassungsschutz bei uns – man glaubt es nicht – immer noch von Jahr zu Jahr kleiner. Er hat im Laufe der Zeit immer we niger Stellen statt mehr.
Das ist die Wahrheit.
Zur Aufstockung des Personals bei der Polizei: Lieber Herr Sakellariou, Sie hätten auch sagen können, dass Sie ab 2011 zunächst einmal einen Stellenzuwachs geschenkt bekommen haben, nämlich den, den wir 2008 beschlossen hatten. Denn Sie wissen auch: Der Beschluss greift zeitversetzt nach drei Jahren.
Sie hatten also schon einmal einen ordentlichen Anfang. Da rauf muss aufgesetzt werden. Von uns sind 1 000 und von der CDU 1 500 zusätzliche Stellen gefordert worden. Sie halten uns entgegen, die Einstellungen könnte man wegen der Aus bildungskapazitäten gar nicht bewältigen. Da kann ich Ihnen nur zurufen: Es ist natürlich besonders intelligent, in dieser
Situation drei von fünf Ausbildungsstätten im Land zu schlie ßen.
Dann ist es schlecht zu schaffen, die erforderliche Zahl von jungen Beamten auszubilden.
Meine Damen und Herren, wenn Sie junge Leute für den Po lizeiberuf gewinnen wollen, bekommen Sie die nicht, wenn sie 150 km bis zur Ausbildungsstätte fahren müssen. Sie schaf fen das übrigens auch dann nicht gut, wenn Sie sie schlecht bezahlen. Deswegen werden wir heute im Laufe des Tages wieder fordern, die Absenkung der Eingangsbesoldung sofort rückgängig zu machen.
Meine Damen und Herren, es wird auf die Polizei ankommen, es wird auch auf anderes ankommen. Es wird natürlich auch auf Integration ankommen. In Frankreich ist es deswegen so gelaufen, weil die jungen Leute keine Perspektive haben. Wir müssen also auch gewaltige Anstrengungen im Bereich der Ausbildung, im Bereich der Schule unternehmen. Hier sind jetzt Taten gefragt, um die Sicherheitslage im Land in einem ordentlichen Zustand zu erhalten.
Ich habe den dringenden Verdacht, dass diese Landesregie rung zwar in Worten stark ist, aber in Taten nur dann, wenn man sie lange genug dazu drängt.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir zu den Punk ten 3 und 4 der Tagesordnung heute keine langen Reden mehr halten, dann liegt das nicht an der Bedeutung des Gegen stands; denn die Bedeutung des Gegenstands ist groß. Heute ist in der Tat ein wichtiger Tag – nicht nur für den Landtag, auch für das Land. Es wird ein großer Schritt nach vorn ge macht, gerade auch in Sachen Bürgerbeteiligung. Nein, wenn wir uns kurzfassen, liegt das daran, dass wir uns in – so möch te ich fast sagen – unzähligen Runden über diese Inhalte un terhalten haben.
Ich möchte auch aus meiner Sicht noch einmal deutlich beto nen: Es ist schön, dass es auch so geht, dass nämlich alle an einem Tisch sitzen und sich am Ende vernünftig verständigen.
Es ist gut, dass man da nicht ständig nur Pro und Kontra hat, sondern manchmal auch etwas Gemeinsames hat. Das hat, glaube ich, alle gefreut.
Wir Liberalen können es in manchen Teilen geradezu begeis tert unterschreiben, was die Verbesserung der Bürgerbeteili gung und die Absenkung der Quoren angeht. Denn – daran darf ich an dieser Stelle auch noch einmal kurz erinnern – der jetzt gefundene Kompromiss ist eigentlich genau das, was wir Liberalen seit Jahren gern hätten
und in Parteiprogramme geschrieben haben.
Der Kompromiss ist aus der einfachen Situation entstanden, dass die CDU auf der einen Seite und die Grünen und die SPD auf der anderen Seite bereit waren, sich zu bewegen. Als sie sich aufeinander zubewegt haben, mussten sie – für uns er freulich – da landen, wo wir schon waren. Insofern ist das für uns das absolute Wunschergebnis.
Es geht – daran sieht man übrigens die Dimensionen des Gan zen – um die Absenkung der Quoren, des Unterstützungsquo rums und des Zustimmungsquorums. Die werden in ihrem Vo lumen um jeweils 40 % verringert. Das ist schon eine Menge. Aber es ist nicht die Reduzierung auf null, wie teilweise von der SPD gefordert, und es bedeutet auch nicht: „Wir bleiben beim Bisherigen“, wie früher auch von den Kolleginnen und Kollegen der CDU gefordert. Im Grunde genommen ist es al so ein Kompromiss, aber ein großer Schritt, wenn die Quoren
um 40 % schrumpfen. Das ist der Teil, über den wir uns ganz besonders freuen.
Die Umbenennung des Staatsgerichtshofs hätten wir streng genommen nicht gebraucht, weil wir auch die Landesverfas sungsbeschwerde für entbehrlich gehalten hätten. Aber die ist beschlossen. Wir machen jetzt keine Nachfolgeauseinander setzungen, sondern es ist sinnvoll, die Konsequenz bei der Be zeichnung zu ziehen.
Letzter Punkt: Mit Staatszielbestimmungen – Kollege Binder hat es angesprochen – kann man nicht vorsichtig genug sein. Übertrieben ausgedrückt: Man darf nicht alles Mögliche in die Verfassung aufnehmen, was nicht von dauerhaftem Wert ist, sondern einem momentanen Thema folgt.
Im Übrigen darf man das auch deswegen nicht tun: Je mehr Staatsziele man in eine Verfassung schreibt, desto weniger ist das einzelne Ziel hervorgehoben, ganz logisch. Wenn man al les hineinschreibt, ist gar nichts mehr hervorgehoben. Damit relativiert man die Ziele, die drinstehen. Insofern ist der Maß stab hoch. Aber ich glaube, es ist alles richtig gemacht.
Ich möchte noch kurz an das Ehrenamt anknüpfen. Ohne Zweifel trägt das Ehrenamt zur Blüte dieses Landes in erheb lichem Maß dauerhaft bei. Das Ehrenamt ist, wenn man zwei mal darüber nachdenkt, eine Struktur, die an irgendeiner Stel le in der Verfassung stehen muss. Da machen wir sicher etwas Richtiges.
Uns waren auch die gleichwertigen Lebensverhältnisse im ländlichen Raum wichtig, besonders beim Thema Infrastruk tur. Denn wir leben heute in Zeiten, in denen sich die Kom munikation technisch gewaltig verändert hat. Da ist es auch eine Verfassungsfrage, ob z. B. in Teilen unseres Landes über haupt kein vernünftiger Internetverkehr möglich ist, während er in Ballungsräumen ausgezeichnet funktioniert. Zu den gleich wertigen Lebensverhältnissen gehört also im Zeitalter der mo dernen Kommunikation auch eine halbwegs gleichmäßige technische Infrastruktur.
Wir werden ohne Zweifel zustimmen. Ich darf mich bei allen bedanken, die zu diesem Kompromiss beigetragen haben.
Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! In der jüngsten Vergangenheit waren eigentlich alle Regelungen, die zum Glücksspiel beschlossen wurden – insbesondere angetrieben von Grün-Rot hier im Haus –, lästig für die Anbieter des gewerblichen Spiels. Es fällt aus unserer Sicht auf, dass diese Anbieter in einer gewis sen Weise geradezu verfolgt werden.
Auch die Lösung, die man hinsichtlich der Spielersperre ge funden hat, wenn sich jemand freiwillig sperren lassen will, war zunächst – das hat uns gar nicht gewundert – auch mit ei ner nicht nachvollziehbaren Belastung für die Betreiber ver bunden. So hätte man für einen Übergangszeitraum – das Gan ze geht ja nur noch bis Juli 2017 – jeden Betreiber dazu ver pflichtet, ein umfangreiches System aufzubauen, über das er garantieren kann, dass der betreffende Spieler landesweit in keiner seiner Einrichtungen auftaucht, und dies, obwohl man, was durchaus richtig ist, am Horizont ohnehin die Einführung eines landesweiten Sperrsystems beabsichtigt.
Jetzt sind die Initiatoren ein Stück weit zurückgerudert. Ver nünftig wäre für die Übergangszeit – ich drücke es umgekehrt aus, wenn man es strikt sagt – nur eine einrichtungsbezogene Sperre gewesen. Die Sperre würde sich danach zunächst nur auf die eine Einrichtung beziehen, in der sich der Spieler sper ren lässt. Das ließe sich gut kontrollieren.
Jetzt ist man ein Stück weit zurückgerudert. Denn wenn ein Spielhallenbetreiber mehrere Einrichtungen in einer Stadt hat – das soll es auch häufig geben –, haben Sie noch genau die selbe unzumutbare Regelung wie vorher.
Zweitens – dieses Argument ist auch von Herrn Kößler sehr richtig aufgegriffen worden –: Die Regelung mit der einjäh rigen Sperre ist einfach nicht überzeugend. Das muss man so sagen. Die Experten sagen uns in der Tat: „Das ist eine sehr hohe Schwelle.“ Man muss sich überlegen: Der Spieler lässt sich freiwillig sperren. Wenn er das aber unterschreibt, ist er für ein Jahr weg. Da ist es wirklich besser, ein Angebot zu ma chen, das eine kürzere Sperre vorsieht. Denn bei einem Jahr wird sich ein Spieler gründlich überlegen, ob er sich sperren lässt. Warum haben Sie nicht einfach auch eine zunächst dreimonatige Sperre ermöglicht, eine Sperre, die sich dann eben auf ein Jahr verlängert? Das wäre vernünftiger gewesen.
Meine Damen und Herren, schon aus diesem Grund haben wir eigentlich keine große Veranlassung, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Mit der Ablehnung möchten wir aber auch noch einmal zum Ausdruck bringen, dass uns der ganze Ansatz, der dahintersteckt, nicht gefällt. Dieser Ansatz läuft, kurz gesagt, darauf hinaus, dass der Staat mit dem Glücksspiel zwar unge stört Geld verdienen will, dass man jedoch die von der Recht sprechung geforderte Suchtbekämpfung ausschließlich im Be reich des gewerblichen Spiels erledigt, indem man da einer ganzen Branche sozusagen den Schluck abdreht. Das finden wir nicht in Ordnung und halten wir auch wirtschaftspolitisch für nicht sinnvoll.
Das nützt auch im Sinne der Suchtprävention nichts, die dann immer in hehren Worten – das verstehe ich hier auch – be schworen wird. Denn mit dieser Politik, die betrieben wird, erreicht man nur, dass die betroffenen Spieler in den illegalen Bereich, ins Internet, abwandern, wo man gar nichts mehr kontrollieren kann. Zu glauben, man könnte Spielsüchtige vor
dem PC zu Hause besser betreuen als in den jetzigen Einrich tungen, ist, meine ich, schon ein bisschen weltfremd.