Meine Damen und Herren! Ich eröff ne die 52. Sitzung des 15. Landtags von Baden-Württemberg. Ich darf Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen.
Meine Damen und Herren, mit Blick auf die schreckliche Brandkatastrophe in Titisee-Neustadt möchte ich diese heuti ge Plenarsitzung mit einem besonderen Gedenken verbinden.
Keiner von uns kann heute und keiner von uns will heute das parlamentarische Tagwerk geschäftsmäßig beginnen: Wir al le sind zutiefst geschockt von der Brandkatastrophe am Mon tagnachmittag in der Caritas-Werkstätte für Behinderte in Ti tisee-Neustadt. 14 Tote – unsere Trauer ist auf besondere Wei se Totenklage. Unfassbar, dass 14 Leben an einem Ort der menschlichen Anerkennung, Förderung und Zuwendung so grausam und scheinbar völlig sinnlos dem irdischen Dasein entrissen wurden. Wir leiden mit den Angehörigen, Betreuern und Freunden. Sie tragen einen Schmerz, den ihnen niemand abzunehmen vermag. Mögen sie daran nicht zerbrechen. Den acht Verletzten gelten unsere von Herzen kommenden Gene sungswünsche. Wir hoffen, dass es Wege gibt, auch ihre trau matisierten Seelen zu heilen.
Unsere Gedanken sind ebenso bei den Einsatzkräften der Feu erwehr, der Polizei, der Rettungsdienste, die an Ort und Stel le dem Schrecken ins Auge blicken mussten. Sie haben best möglich gehandelt und schafften es doch nicht, alles zu ver hindern. Das werden sie ihr Leben lang nicht vergessen kön nen. Wir bekunden ihnen nachdrücklich unseren Dank und unsere Hochachtung.
„Denn ihr wisst weder Tag noch Stunde“, so mahnt das Mat thäus-Evangelium. Das heißt: Wir alle können an jedem Ort und zu jeder Zeit mitten aus dem Leben gerissen werden. Ge rade deshalb jedoch wollen wir heute in ganz besonderer Wei se der Toten bei der Brandkatastrophe in Titisee-Neustadt ge denken.
Meine Damen und Herren, es fällt zugegebenermaßen etwas schwer, zur allgemeinen Tagesordnung überzugehen. Aber ich will Sie jetzt bitten, diesen Weg gemeinsam zu beschreiten.
Der Landtag hat in seiner 13. Sitzung am 28. September 2011 gemäß § 41 Absatz 2 Satz 2 des Landesmediengesetzes vier Abgeordnete als Vertreter des Landtags in den Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation gewählt, dessen Amtszeit fünf Jahre beträgt und somit am 12. Februar 2017 endet. Gleichzeitig hat jede Fraktion des Landtags nach § 41 Ab satz 2 Satz 1 des Landesmediengesetzes einen Vertreter in den Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation entsandt.
Die Fraktion der CDU hat am 20. November 2012 mitgeteilt, dass Frau Abg. Sabine Kurtz als Vertreterin des Landtags und der frühere Abgeordnete Andreas Hoffmann als Vertreter der Fraktion der CDU zum 31. Dezember 2012 aus dem Medien rat der Landesanstalt für Kommunikation ausscheiden wer den.
Die CDU-Fraktion hat als Nachfolgerin für Frau Abg. Sabine Kurtz Frau Abg. Viktoria Schmid vorgeschlagen. Kann ich davon ausgehen, dass Sie diesem Wahlvorschlag, für den die Fraktion der CDU das Vorschlagsrecht hat, zustimmen? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Auf Wunsch der Fraktion der CDU wird Frau Abg. Dr. Mo nika Stolz für den früheren Abgeordneten Andreas Hoffmann als Vertreterin der Fraktion der CDU in den Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation entsandt. Ich gebe Ihnen hiervon Kenntnis.
Meine Damen und Herren, eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt vervielfältigt auf Ihren Tischen. Sie neh men davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlä gen zu. – Es ist so beschlossen.
2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12 und 2 BvR 1564/12 – Verfassungsbeschwerden gegen die Filmabgabe
vember 2012 – Vierteljährliche Unterrichtung über Steuereingänge und Staatsausgaben (Beschlüsse des Landtags vom 15. März 1973, Drucksache 6/1993, und vom 20. Dezember 1973, Drucksache 6/3910 Ziff. II Nr. 6); Bericht für das Haushaltsjahr 2012 (Januar bis Septem ber) – Drucksache 15/2651
Aktuelle Debatte – „Ist mir das peinlich“ – Postenverga be unter grün-roter Verantwortung – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP
Die Redezeit für die einleitenden Erklärungen der Fraktionen beträgt wie üblich fünf Minuten. In der zweiten Runde gilt er neut eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion. Auch die Landesregierung ist gebeten, sich an den vorgegebenen Re dezeitrahmen zu halten.
Ich möchte herzlich darum bitten, mit Blick auf § 60 Absatz 4 der Geschäftsordnung die Debatte in freier Rede zu führen.
(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Jetzt wird es peinlich! – Abg. Walter Heiler SPD: Ist mir das peinlich!)
Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Das Thema Postenvergabe, sei es in den Ministerien, sei es – mittlerweile wurden ja auch die Un ternehmen erreicht, an denen das Land Baden-Württemberg beteiligt ist – in der mehr oder weniger freien Wirtschaft des Landes, bietet zunehmend Anlass für Medienberichterstattung und für Kommentare über das eigentliche politische Feld hi naus.
Insofern ist ein Zitat des ehemaligen grünen Kollegen in die sem Haus und jetzigen Stuttgarter Bürgermeisters Werner Wölfle mittlerweile zu einem geflügelten Wort im Land Ba den-Württemberg geworden, nämlich das Zitat „Ist mir das peinlich“. Diese Aussage war eigentlich nicht für die Öffent lichkeit bestimmt; umso mehr wird deutlich, dass sie ehrlich gemeint war. Sie bezog sich auf die Postenvergabe, auf die Versorgung grüner Parteigänger im Staatsministerium, die auch nach Auffassung von Herrn Wölfle offensichtlich nicht die hinreichende Qualifikation für diese Tätigkeit gehabt ha ben.
Nicht nur das Staatsministerium an sich, sondern beispiels weise auch die Landesvertretung ist von diesen Vorgängen be troffen. Dort wurde der gescheiterte Grünen-Landespolitiker aus Berlin, Herr Ratzmann, versorgt und im Abstand von et wa vier Wochen mehrmals befördert.
Was die Situation im Verkehrsministerium angeht, haben wir feststellen können, dass es wahrscheinlich einen unmittelba
ren Zusammenhang gibt zwischen der Postenvergabe im Mi nisterium an Parkschützer und der abnehmenden Zahl der Teilnehmer an den sogenannten Montagsdemonstrationen.
(Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP und Abge ordneten der CDU – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜ NE: Schlechte Büttenrede, ganz schlechte Büttenre de!)
Noch toller treibt es allerdings die SPD. Namentlich zu nen nen ist zunächst einmal das Finanz- und Wirtschaftsministe rium. Da gab es anfangs einen Amtschef für den Bereich des Wirtschaftsministeriums – ein Amtschef für das gesamte Fi nanz- und Wirtschaftsministerium hätte gereicht, aber es muss ten ja zwei sein.
Dieser Amtschef war offensichtlich in jeglicher Hinsicht nicht für dieses Amt qualifiziert und musste dann innerhalb von nicht einmal einem Jahr nach einem peinlichen Prozess von dieser Funktion wieder entbunden werden, sodass das Land Baden-Württemberg bei einem Staatsdiener, der nicht einmal ein Jahr im Amt war, zumindest für einen überschaubaren Zeitraum einen Versorgungsfall hatte. Das, meine Damen und Herren, ist peinlich.
Dann ging es weiter: Es gibt das ominöse Referat 97 im Fi nanz- und Wirtschaftsministerium, in dem sozusagen in einer Aktion „Genossensonne“ alle möglichen Parteigänger der SPD versorgt werden.
Damit nicht genug. Ich komme auf den Fall Zylla zu sprechen. Ich darf mit Ihrer freundlichen Genehmigung, Herr Präsident, eine Zeitung zitieren, die von einem „kläglich gescheiterten Konstanzer OB-Kandidaten“ gesprochen hat. Was passiert an schließend? Er wird im Wirtschaftsministerium versorgt. Das ist peinlich.