Protokoll der Sitzung vom 11.12.2013

Meine Damen und Herren! Ich eröff ne die 85. Sitzung des 15. Landtags von Baden-Württemberg.

Urlaub für heute habe ich Frau Kollegin Kurtz erteilt.

Krankgemeldet sind die Herren Kollegen Wolfgang Jägel, Manfred Lucha, Frau Kollegin Schneidewind-Hartnagel und Herr Kollege Felix Schreiner.

Meine Damen und Herren, ein Mitglied des Landtags, unser Kollege Ulrich Müller, hat heute Geburtstag. Ich möchte Ih nen, lieber Kollege Müller, zu Ihrem heutigen Geburtstag herzlich gratulieren.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren, eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt vervielfältigt auf Ihren Tischen. Sie neh men davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlä gen zu. – Es ist so beschlossen.

Im Eingang befinden sich:

1. Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 28. No

vember 2013 – Vierteljährliche Unterrichtung über Steuereingänge und Staatsausgaben (Beschlüsse des Landtags vom 15. März 1973, Drucksache 6/1993, und vom 20. Dezember 1973, Drucksache 6/3910 Ziff. II Nr. 6); Bericht für das Haushaltsjahr 2013 (Januar bis Sep tember) – Drucksache 15/4410

Kenntnisnahme, keine Ausschussüberweisung

2. Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 4. De

zember 2013 – Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2017 – Drucksache 15/4412

Überweisung an den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

3. Mitteilung der Landesregierung vom 4. Dezember 2013 – Finanzplan

des Landes Baden-Württemberg gem. § 18 Absatz 10 Landeshaus haltsordnung für die Jahre 2013 bis 2020 (Stand: November 2013) einschließlich der verbindlichen Orientierungspläne für die Haus haltsjahre 2015 und 2016 – Drucksache 15/4413

Überweisung an den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

4. Schreiben des Staatsgerichtshofs vom 28. November 2013, Az.: 1 VB

115/13 – Verfassungsbeschwerde gegen das Landesglücksspielgesetz

Überweisung an den Ständigen Ausschuss

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:

Aktuelle Debatte – Warum verschiebt die Landesregie rung das Inklusionskonzept? – beantragt von der Frakti on der FDP/DVP

Das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtrede zeit von 40 Minuten mit der üblichen Abfolge der einzelnen Fraktionen festgelegt.

Mit Blick auf § 60 Absatz 4 der Geschäftsordnung darf ich Sie ermuntern, die Aktuelle Debatte in freier Rede zu führen.

Das Wort für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich dem Kol legen Dr. Kern.

(Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU)

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! In den letzten Wochen und Monaten ist viel über das Thema Schulfrieden gesprochen worden.

(Abg. Walter Heiler SPD: Geh fort!)

Man kann sich nun trefflich darüber streiten, ob und, wenn ja, wie die von Grün-Rot geschaffene Situation im Bildungsbe reich befriedet werden kann und ob die Friedensappelle des Ministerpräsidenten und des Finanz- und Wirtschaftsminis ters ernst gemeint oder eher taktischer Natur sind.

An der FDP/DVP werden solche Gespräche selbstverständ lich nicht scheitern. Wir haben immer betont, dass wir für sol che Gespräche offen sind, dass wir ohne Vorbedingungen in solche Gespräche gehen. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass es uns wichtig ist, unideologisch in solche Gespräche zu ge hen, dass es uns wichtig ist, unideologisch in der Bildungspo litik vorzugehen.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Klaus Bur ger CDU)

Es gibt nun aber ein wichtiges bildungspolitisches Anliegen im Grunde aller vier Landtagsfraktionen, bei dem sich Partei enstreit nicht nur verbietet, sondern das aus Sicht der FDP/ DVP-Fraktion eine Zusammenarbeit aller im Landtag vertre tenen politischen Kräfte geradezu gebietet. Ich meine die In klusion, also den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und Kindern ohne Behinderungen, wozu sich die Bundesre publik Deutschland durch Unterzeichnung der UN-Konven tion über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2008 verpflichtet hat. Seitdem ist viel und intensiv dis kutiert und erprobt worden, in Baden-Württemberg wie auch deutschlandweit.

Wir Liberalen haben in der Inklusion stets die grundsätzliche Chance auf mehr gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gesehen. Zugleich war und ist für uns ein differenziertes Herangehen unabdingbar, bei dem auf die Be dürfnisse und Möglichkeiten jedes einzelnen Kindes einge gangen wird und entsprechend die Sonderschulen mit ihrer über viele Jahrzehnte entwickelten Expertise der Förderung von jungen Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinde rungsarten bestehen bleiben.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Walter Heiler SPD)

Denn Inklusion sollte nach unserer Auffassung nicht weniger, sondern mehr Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Schulen be deuten, die ein Kind oder Jugendlicher mit besonderem För derbedarf besucht. Schließlich darf man nicht aus dem Auge verlieren, dass es letztlich immer um das Wohl jedes einzel nen Kindes gehen muss.

In Baden-Württemberg hatte die christlich-liberale Koalition einen Expertenrat eingesetzt, der statt der Sonderschulpflicht eine Bildungswegekonferenz für jedes Kind mit Förderbedarf vorschlug. Bei dieser Bildungswegekonferenz sollten gemein sam mit den Eltern schulische Angebote erörtert werden, die für das Kind infrage kommen. Hierfür sollten Inklusionsan gebote an den allgemeinbildenden Schulen eingerichtet wer den, und die Sonderschulen sollten erhalten bleiben und gleich zeitig zu sonderpädagogischen Kompetenzzentren ausgebaut werden, von denen ausgehend die Inklusionsangebote orga nisiert und betreut werden. Zur Erprobung der Expertenvor schläge wurden fünf Modellregionen eingerichtet, deren Er fahrungen Grundlage für das Inklusionskonzept des Landes sein sollten.

Diese verantwortungsvolle Aufgabe haben Sie, verehrte Kol leginnen und Kollegen von Grün-Rot, mit Ihrem Regierungs antritt übernommen. Und nicht nur das: Sie haben das Thema Inklusion ja zu einem wichtigen Ziel Ihrer Regierung erklärt.

Da ist es umso erstaunlicher, dass Sie, Herr Minister Stoch, nun erklärt haben, dass das entsprechende Gesetz zur Inklu sion auf das Schuljahr 2015/2016 verschoben wurde. Manche Stimmen sagen sogar voraus, dass es mit dem Inklusionskon zept in dieser Legislaturperiode gar nichts mehr werden wird.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: So wird es kommen! – Zuruf von der FDP/DVP: Aha!)

Sie machen es einem Oppositionspolitiker aber auch wirklich nicht einfach.

(Lachen des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE)

Als die FDP/DVP-Fraktion den Antrag vorlegte, vor dem Ab bau von 11 600 Lehrerstellen erst einmal den Bedarf an Lehrerstellen zu ermitteln, der für die allgemeine Unterrichts versorgung, den Ganztagsschulausbau und die Einrichtung von Inklusionsangeboten besteht, haben Sie ihn zunächst ab gelehnt. Bei einem weiteren Antrag gleichen Inhalts gab es immerhin einen unverbindlichen Gegenantrag von Ihnen und den Versuch einer Einigung zwischen Regierungs- und Oppo sitionsfraktionen. Die Einigung scheiterte dann aber leider, weil insbesondere der grüne Teil der Regierung jede Festle gung vermeiden wollte, die einmal finanzwirksam werden könnte. Aber ohne angemessene Finanzierung ist ein ehrgei

ziges politisches Ziel nicht zu erreichen, wie es die Schaffung eines inklusiven Schulangebots für ein Drittel der Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis zum Jahr 2016 darstellt. Genau dies hatten wir seitens der FDP/ DVP-Landtagsfraktion beantragt, und es erschien uns dabei noch als ein maßvolles und realistisches Ausbauziel.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr rich tig!)

Inzwischen haben sich auch der der SPD angehörende Kul tusminister und der der SPD angehörende Finanz- und Wirt schaftsminister dafür ausgesprochen, die Zahl 11 600 nicht als unabänderlich zu betrachten. Die Grünen bleiben jedoch, obwohl sie auf ihrem Parteitag eine ähnliche Bedarfserhebung zu den Lehrerstellen gefordert haben wie die FDP, auf ihrem 11 600-Stellen-Beschluss sitzen wie auf einem Schatzkästlein, ergibt sich doch dadurch die verführerische Möglichkeit, sich selbst als beinharten Sparkommissar aufzuspielen und den ge samten Unmut der Betroffenen über unmäßige Kürzungen im Bildungsbereich dem Koalitionspartner mit dem Kultusminis terium in die Schuhe zu schieben.

Allerdings bin ich davon überzeugt, dass solche wenig er wachsenen Spielchen letztlich beiden Koalitionspartnern auf die Füße fallen werden, weil die Bürgerinnen und Bürger ein sicheres Gespür dafür haben, dass so etwas nicht gut sein kann für ein erfolgreiches Bildungswesen wie das unsrige in Ba den-Württemberg.

Auch der Versuch, den Schwarzen Peter für das gescheiterte Inklusionskonzept an die Kommunen weiterzureichen, ist we der hilfreich noch überzeugend – im Gegenteil. Der Städtetag hat ein interessantes Modell vorgeschlagen, wie die Leistun gen für die Inklusion bei jedem Kind mit sonderpädagogi schem Förderbedarf in einem Inklusionsbudget zusammenge fasst werden könnten. Das könnte nach Auffassung von uns Liberalen ein vielversprechender Ansatz sein, um Wahlfrei heit zu ermöglichen.

Meine Damen, meine Herren, der Verband Bildung und Er ziehung hat jüngst in einer Erhebung herausgefunden, dass die überwiegende Mehrzahl der Menschen in Baden-Würt temberg der Inklusion in der Schule grundsätzlich positiv ge genüberstehen. Zugleich nahmen die damit verbundenen Sor gen in den vergangenen Jahren aber zu. Das zeigt: Es ist höchste Zeit für einen klaren und verlässlichen Rahmen für den Auf- und Ausbau von Inklusionsangeboten.

Deshalb appelliere ich an Sie, Herr Minister Stoch: Knüpfen Sie an die Anfangszeiten Ihrer Koalition an, und laden Sie baldmöglichst zu einer zweiten gemeinsamen Arbeitssitzung zum Inklusionskonzept mit Vertretern aller vier Landtagsfrak tionen ein. Die erste Sitzung hat ja schon im Jahr 2011 statt gefunden.

Da zumindest in letzter Zeit vom grünen Koalitionspartner nicht mehr wie einst zu hören war, dass die Sonderschulen aufgelöst werden müssen und nur die Gemeinschaftsschule Inklusionsschule sein darf,

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Was?)