Krankgemeldet sind Frau Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch, Herr Abg. Karl-Wolfgang Jägel, Herr Abg. Ernst Kopp, Herr Abg. Marcel Schwehr sowie Herr Abg. Stefan Teufel.
Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen ver vielfältigt vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu.
über Staatsvertragsentwürfe; hier: Entwurf des Achtzehnten Staats vertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achtzehn ter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) – Drucksache 15/7087
Aktuelle Debatte – Das Integrationsministerium im Visier des Rechnungshofs – beantragt von der Fraktion der FDP/ DVP
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuel le Debatte eine Gesamtredezeit von 40 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die einleitenden Erklärungen der Fraktionen und für die Rednerinnen und Redner in der zweiten Runde gilt jeweils ei ne Redezeit von fünf Minuten. Ich darf die Mitglieder der Landesregierung bitten, sich ebenfalls an den vorgegebenen Redezeitrahmen zu halten.
Schließlich darf ich auf § 60 Absatz 4 der Geschäftsordnung verweisen, wonach im Rahmen der Aktuellen Debatte die Aussprache in freier Rede zu führen ist.
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und Kollegen! Erstens: Dem Integrationsministeri um fehlt ein Gesamtkonzept.
Bei der geringen Leistungsspanne gibt es überproportio nal viele hoch bezahlte Führungskräfte bei vergleichswei se wenigen Mitarbeitenden.
Dritte Aussage: Zwar hat die Regierung einen breiten Gestal tungsspielraum beim Zuschnitt einzelner Ministerien, sie darf durchaus auch Symbolpolitik betreiben, gleichwohl sollte sie aber wirtschaftliche und fiskalische Überlegungen beachten.
Diese Schnittstellen müssen in der neuen Legislaturperi ode auch unter Organisations- und Wirtschaftlichkeitsge sichtspunkten neu geregelt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass eine Oppositi on eine Regierung kritisiert, liegt in der Natur der Sache. Das ist unsere Aufgabe. Das Besondere an dieser Kritik, die ich Ihnen gerade vorgelesen habe, ist aber, dass sie nicht von uns kommt, sondern dass sie vom Landesrechnungshof kommt.
Auch zu möglichen Vorwürfen, der Landesrechnungshof wür de jetzt einfach nur gegen die Regierung schießen, muss man sagen, dass der Landesrechnungshof eine neutrale Stelle ist. Oft genug richtete sich Kritik des Rechnungshofs auch gegen die Vorgängerregierung. Ich möchte an den EnBW-Untersu chungsausschuss erinnern. Damals gab es auch sehr viel Kri tik an der Vorgängerregierung. Es ist eine neutrale Stelle.
Ich möchte dem Landesrechnungshof ganz herzlich dafür dan ken, dass der Auszug aus der Denkschrift uns allen zuge schickt wurde, sodass er allen Fraktionen zur Verfügung steht. Es ist interessant, diesen Denkschriftbeitrag zu lesen.
21 Vollzeitäquivalente, das heißt 39 % innerhalb des Ministe riums, kümmern sich nicht um inhaltliche Fragen, sondern kümmern sich zunächst einmal darum, dass das Ministerium
laufen kann. Fast die Hälfte der Stellen werden also für die Selbstverwaltung benötigt. Nimmt man nun des Weiteren auch Stellen außerhalb des Ministeriums zur Kenntnis, dann kom men wir im Integrationsbereich auf einen Anteil von 50 % der Stellen zur Selbstorganisation. Das bedeutet, nur jeder Zwei te arbeitet inhaltlich. Da muss man ganz ehrlich sagen, dass man auf diese Weise den Anforderungen der Integration nicht gerecht wird.
Es sind die klassischen Querschnittsaufgaben, für die die Hälf te des Personals eingesetzt wird: Organisation, Finanzen, Per sonal. Das muss Ihnen doch zu denken geben. Wie gesagt, die Hälfte der Leute sorgen dafür, dass der Laden laufen kann, aber zum Laufen bringen muss ihn dann die andere Hälfte.
Frau Ministerin, Sie haben gutes Personal im Integrationsmi nisterium. Wenn wir heute die Struktur kritisieren, dann kri tisieren wir tatsächlich nur die Struktur. Ich möchte das an die ser Stelle ganz klar betonen. Wir kritisieren nicht Ihre Mitar beiterinnen und Mitarbeiter. Aber es ist gerade die Struktur, die den Steuerzahler 3 Millionen € pro Jahr mehr kostet als das Stabsstellenmodell der Vorgängerregierung. Das heißt, wir hätten jetzt schon über 9 Millionen € mehr für Integrations aufgaben ausgeben können, wenn wir dieses Geld nicht für diese Selbstverwaltung ausgegeben hätten.
Das ist zu teuer. Auch bei vorangegangenen Debatten haben wir immer darauf hingewiesen, dass Sie unserer Meinung nach bei dem Thema Integration falsch aufgestellt sind.
Wir hatten seit 1996 ein erfolgreiches Stabsstellenmodell in Baden-Württemberg. Das hat so gut funktioniert, dass es bun desweit oft kopiert wurde. Vielleicht lassen Sie sich in einer ruhigen Minute die Geschichte von Professor Goll erzählen, dass es auch gar nicht so einfach war, diese Stabsstelle beim Koalitionspartner durchzubekommen. Aber im Laufe der Zeit hat dieses erfolgreiche Modell dazu geführt, dass natürlich auch die CDU voll dahinterstand. Es gab damals einen Koa litionsvertrag, der gerade einmal einen Satz umfasste. Dieser Satz lautete:
Genau das stand im Koalitionsvertrag. Das hat damals harmo nisch funktioniert. Da sehen Sie einmal, was für eine Gewich tung in der damaligen Landesregierung geherrscht hat, dass genau dieser Punkt fixiert worden ist, Herr Kollege Lede Abal.
Jetzt muss der Ausländerbeauftragte bzw. die Stabsstelle nicht zwingend beim Justizministerium angesiedelt sein; das kann auch im Staatsministerium sein, das kann im Sozialministeri um sein. Es wäre vielleicht auch vorstellbar, dass es im Kul tusministerium untergebracht wird, quasi Integration im Kin dergarten, in der Schule und beim Sport. Die Stabsstelle soll jedoch allein eine Querschnittsaufgabe wahrnehmen, weil In
tegration ein Querschnittsthema ist. Sie soll Themen anregen, sie soll koordinieren, sie soll innerhalb der Regierung immer wieder dafür sorgen, dass Akzente gesetzt werden können. Es hätte nicht unbedingt das operative Geschäft sein müssen.
Jetzt noch einmal zur Kritik des Rechnungshofs. Der Rech nungshof sagt, dass das Ministerium entweder gestärkt wer den, also mit mehr Aufgaben betraut werden muss oder auf gelöst werden soll. Sie hatten die Chance, das Ministerium zu stärken. Sie hätten den interministeriellen Verwaltungsstab, die Taskforce, auch beim Integrationsministerium ansiedeln können. Das ist jedoch nicht erfolgt. Da hat man argumentiert, es könne nicht sein, dass die Integrationsministerin die Ab schiebeministerin sei. Das mag völlig richtig sein, aber das zeigt, dass Sie inhaltlich nicht gut aufgestellt sind.
Dann kommt die nonchalante Art der Ministerin. Die Kritik an der Struktur teilte sie zunächst. Sie sagte nämlich: „Hätten sie mich gefragt, hätte ich von einem Integrationsministerium abgeraten und es als Querschnittsaufgabe im Staatsministeri um angeordnet.“
Dann sagte die Ministerin, man könne das Ministerium nicht auflösen, weil man den Beamten nicht kündigen könne. Aber, Frau Ministerin, man kann sie natürlich woanders einsetzen und vielleicht auch in anderen Ministerien mit Aufgaben der Integration betrauen.