Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat festge legt, in der Zweiten Beratung keine Aussprache zu führen.
Wir kommen daher gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/6654. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Der Aus schuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/6824, vor.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Regierungs fraktionen, Drucksache 15/6824, abstimmen, der bereits im Innenausschuss initiiert wurde und eine Einfügung bei § 6 be trifft. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit mehrheitlich zugestimmt.
Ich stelle nun Artikel 1 zur Abstimmung. Wer Artikel 1 mit der soeben beschlossenen Ergänzung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer Enthaltung so beschlossen.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Artikel 2 bis 9 des Gesetzentwurfs gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.
Wer den Artikeln 2 bis 9 des Gesetzentwurfs zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Bei einer Enthaltung so beschlossen.
lautet: „Gesetz zur Errichtung der Landesoberbehörde IT Ba den-Württemberg und Änderung anderer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer Enthaltung ist damit dem Gesetz im Ganzen zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staats vertrags über den Südwestrundfunk – Drucksache 15/6779
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Debatte letzte Wo che hat eine Zeitung geschrieben, alle Fraktionen würden dem Staatsvertrag zustimmen. Für die CDU-Landtagsfraktion möchte ich klarstellen, dass wir dem Staatsvertrag nicht zu stimmen können.
Wir sind nicht damit einverstanden, dass bei der Regulierung, bei der Nachjustierung, die jetzt stattgefunden hat, die kom munalen Vertreter künftig in den Verwaltungsrat verbannt wer den. Das ist nicht nachvollziehbar.
Das ist dem geschuldet, dass das Bundesverfassungsgericht Vorgaben gemacht hat. Aber die Auswirkungen, die jetzt in diesem Entwurf deutlich werden, machen klar, dass dann durch die Vertreter des Landtags und des Verwaltungsrats die sogenannte „Staatsbank“ im Verwaltungsrat dieses Drittel be reits voll besetzt und dadurch die Wahlfreiheit des Rund funkrats für seine Vertretung im Verwaltungsrat eingeschränkt und damit auch blockiert wird.
Meine Damen und Herren, wir hätten uns gewünscht, dass wir im Vorfeld vielleicht etwas kreativer im Landtag den Staats vertrag durchdiskutiert hätten. Dann hätte man möglicherwei se auch kreativere Lösungen finden können. Gleichwohl möchte ich Ihnen, Frau Ministerin, danken, dass Sie einer An regung und einer Kritik folgend, die in der letzten Debatte zum Staatsvertrag vor anderthalb Jahren unter den Tisch ge fallen ist, wenigstens einen Punkt korrigiert haben. Ich habe es letzte Woche schon erwähnt; da waren Sie leider verhin dert. Doch es war schon richtig, dass künftig bei den Wahlen zum Intendanten des SWR nicht nur der Rundfunkrat, son dern auch der Verwaltungsrat eingebunden wird.
Wir hätten uns auch weitere Korrekturen vorstellen können, insbesondere bei der Gremienzusammensetzung. Es ist nach wie vor unbefriedigend, dass eine Organisation, die beispiels weise 35 Vereine unter einen Hut bringt, zwei Vertreter in den Rundfunkrat entsenden darf, aber beispielsweise parallel da zu und artverwandt vom Gemeindetag mit 1 100 Gemeinden nur ein Vertreter mit einem Sitz und einer Stimme in den Rundfunkrat entsandt wird.
Das sind Dinge, die nach wie vor unbefriedigend im Raum stehen. Wie gesagt, wenn man jetzt schon den Staatsvertrag neu überarbeiten muss, dann hätte man möglicherweise hier noch mehr sinnvolle Korrekturen vornehmen können.
Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Pauli, es gibt keine neuen Argumente seit letzter Woche, seit der Ausschuss beratung. Sie führen immer wieder an, die kommunalen Lan desverbände würden dort herausfallen. Die Erfindung der „Staatsbank“ geht auf das Bundesverfassungsgericht zurück, sodass auch die Abgeordneten – darüber haben wir uns im Ausschuss auch unterhalten – dazugezählt werden.
Man kann sich natürlich darüber streiten, ob wir der „Staats bank“ zugerechnet werden müssen. Meines Erachtens ist aber die Regel, die jetzt gefunden wurde, auch bezüglich der Er höhung der Zahl der Vertreterinnen und Vertreter aus dem Rundfunkrat – da hat die Landesregierung ihren einen Platz an den Rundfunkrat abgegeben –, eine richtige Regelung.
Auch der Rundfunkrat wurde gestärkt. Die Personalvertretung wurde in dem Gesetz noch einmal gestärkt. Aus unserer Sicht ist also das Gesetz rund.
Man kann sich in weiteren Runden noch einmal darüber un terhalten, ob es noch weiterer Vertreterinnen und Vertreter be darf, ob Verwaltungserfahrung notwendig ist. Aber ich bin der Meinung, mit den Vertreterinnen und Vertretern, die jetzt be reits im Verwaltungsrat sind – das haben Sie im Ausschuss auch angeführt – wird nichts schiefgehen, sondern die Arbeit wird konstruktiv und gut weitergehen. Aus diesem Grund sind wir uns sicher, dass dazu keine Regelung mehr notwendig ist.
Die CDU-Fraktion – ich hatte es letzte Woche auch schon ge sagt – kann sich ja durchringen, die kommunalen Landesver bände durch ihr Votum, das hier im Landtag bestätigt wird, dort vertreten zu lassen – wenn Sie es mit diesem Thema wirk lich ernst meinen und uns in diesem Punkt nicht nur vorfüh ren wollen. Daher sind Sie bei der Nominierung gefragt.
Jetzt werden Sie, Herr Pauli, dorthin entsandt, auch als Land rat. Daher ist dort ja eine Vertretung der kommunalen Seite vorhanden. Aber meines Erachtens muss es in der nächsten Legislaturperiode, wenn man es ernst meint, auch so umge setzt werden. Ansonsten sind das aus unserer Sicht alles nur leere Worthülsen.
Zur Regelung zum Verwaltungsrat muss man noch sagen – ich hatte es letzte Woche schon erwähnt; ich werde auch nicht überdrüssig, es noch einmal zu erwähnen –: Die Regelung, die wir beim letzten Mal getroffen hatten – ich hatte bereits gesagt, dass auch Sie in diesem Fall kein Hellseher waren; Sie können auch Änderungsanträge dazu stellen –, wonach die Landesregierung z. B. nicht mehr im Rundfunkrat vertreten ist, ist ein klares Bekenntnis zur Staatsferne, zu einer Stärkung der Eigenverantwortung der Gremien im SWR.
Aus unserer Sicht ist das die richtige Richtung. Deswegen bit ten wir Sie, zuzustimmen – nicht in unserem Sinn, sondern im Sinne des SWR; das ist nämlich die richtige Entscheidung.