(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Winfried Mack CDU: Sie haben keine Ah nung!)
Das Gesetz ist auch angemessen. Es ist angemessen, weil die verschiedenen Interessen vernünftig gegeneinander abgewo gen worden sind. Die Interessen der Tiere – ohne vernünfti gen Grund darf kein Tier verletzt oder getötet werden und kei nem Tier Schmerz zugefügt werden –, die Interessen der Tier halter, der Landwirtschaft, der 5 % der Stallungen hier in Ba den-Württemberg, die unter das Bundes-Immissionsschutz gesetz fallen – dass diese in den Blickpunkt kommen und dass
da eine Mitwirkungspflicht möglich ist –, sowie die Interes sen der Wissenschaft in Baden-Württemberg sind gewahrt.
Zu diesem Thema möchte ich doch noch ein paar Worte sa gen und etwas deutlicher werden. Es ist so – das wird wahr scheinlich auch in Zukunft so bleiben – dass Tierversuche für die Forschung notwendig sind. Denn bestimmte Krankheiten wie beispielsweise Demenz können nur durch Tierversuche, vor allem auch an Primaten, erforscht werden; nur so können Heilungschancen erarbeitet werden. Der vertrauensvolle Um gang der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit den Tierversuchen in Baden-Württemberg zeigt sich deutlich da ran, dass in den letzten zehn Jahren ein Rückgang der Versu che zu verzeichnen ist. Es ist auch so, dass das Land alterna tive Methoden fördert.
Das heißt nicht – wie heute in einer Zeitung gefragt wird –: Affe oder Mensch? Die Feststellung heißt vielmehr: Affe und Mensch.
Gestatten Sie mir auch zu sagen: Die Notwendigkeit jedes ein zelnen Tierversuchs muss sich vor einer Ethikkommission be wahrheiten. Diese muss zustimmen. Die Gestattung eines Tierversuchs kann letztlich nur beklagt werden, um eine Rechtswidrigkeit festzustellen, und auch dann nur mit einer aufschiebenden Wirkung. Auch das führt zu mehr Akzeptanz und Rechtssicherheit.
Ich will für die SPD-Fraktion aber deutlich sagen, dass wir Anfeindungen gegenüber rechtschaffenen Wissenschaftlerin nen und Wissenschaftlern hier im Land ablehnen
und entschieden dem entgegentreten, was militante Gruppen im Augenblick gerade im Großraum Tübingen veranstalten.
Unser Rechtsstaat darf nicht akzeptieren, dass Menschen, die in der Wissenschaft oder auch in Behörden tätig sind, so be handelt werden.
Im Übrigen entscheidet die Max-Planck-Gesellschaft in eige ner Verantwortung darüber, ob sie genehmigte Tierversuche durchführt oder nicht.
Wir sind davon überzeugt, dass mit diesem neuen Gesetz die Wissenschaftsfreiheit im Land Baden-Württemberg nicht an getastet wird.
Ich sage noch einmal: Das Gesetz ist berechtigt, es ist notwen dig, und es ist maßvoll. Deswegen wird die SPD-Fraktion die sem Gesetz zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Pix, Sie ha ben gesagt, der Koalitionsvertrag sei ein Grund. Für mich ist er nie die Rechtsgrundlage gewesen, egal, wo und was.
Wenn das so harmlos ist, wie es hier dargestellt wurde, Herr Kollege Pix, dann frage ich mich wirklich: Warum macht man dann ein Gesetz? Dann braucht man nämlich den Bürokratis mus nicht, dann funktioniert es doch bisher hervorragend, und deshalb ist das eigentlich ein Widerspruch in sich.
Um es vorweg zu sagen, meine Damen und Herren: Wir wer den der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Drucksache 15/6819, zustim men, und zwar so wie beschlossen. Wir werden somit den Ge setzentwurf der Landesregierung ablehnen. So steht es im Be schluss.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sowohl im Wissen schaftsausschuss als auch im Landwirtschaftsausschuss ha ben wir öffentlich darüber beraten.
Ich kann feststellen, dass keine meiner Befürchtungen und Aussagen, die ich im Rahmen der Ersten Beratung gemacht habe, zu korrigieren ist. Auch den Ausführungen des Kolle gen Burger stimme ich weitgehend zu.
Wir brauchen ein solches Verbandsklagerecht nicht. Das ha ben auch die Stellungnahmen der Universität Tübingen und einer Vielzahl anderer Institute, die gemeinsame Stellungnah me des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands, des Landesbauernverbands in Baden-Württemberg, der Rinder union, des Schweinezuchtverbands, der UEG HohenloheFranken, des Verbands für landwirtschaftliche nutztierartige Haltung von Wild e. V., der Viehzentrale Südwest, des Geflü gelwirtschaftsverbands und des Pferdezuchtverbands gezeigt.
Der hohe Stellenwert des Tierschutzes ist im deutschen Grundgesetz und in der Landesverfassung gut verankert. Die Auswirkungen auf Wirtschaft und Forschung durch das vor gelegte Klientelgesetz sind unkalkulierbar und schaden dem Forschungsstandort Baden-Württemberg ebenso wie der Landwirtschaft durch zusätzliche Wettbewerbsnachteile und vor allem Verunsicherung.
Die Einführung eines Verbandsklagerechts wird bei den Un ternehmen das Investitionsklima zusätzlich belasten. Schau en Sie sich doch einmal die Phytomedizin im Pflanzenschutz bereich, im Bereich der Züchtung an. Das alles findet bei uns nicht mehr statt.
Die Einführung eines Verbandsklagerechts im Bereich des Tierschutzes ist insgesamt sachlich nicht gerechtfertigt. Denn
der Bundesgesetzgeber hat die Mitspracherechte von Tier schutzorganisationen bei der Genehmigung von Tierversuchen in § 15 des Tierschutzgesetzes umfassend und abschließend geregelt. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass ein sol ches Verbandsklagerecht gegen Artikel 72 Absatz 1 des Grundgesetzes verstößt.
Der in § 3 Absatz 2 des vorgelegten Gesetzes gemachte Ver such, Verbandsklagen von Tierschutzorganisationen auf das Instrument der Feststellungsklage zu beschränken, ist meiner Auffassung nach rechtlich unzulässig, da der Landesgesetz geber hier keine Regelungskompetenz hat.
Mit § 3 Absatz 1 Nummer 3 eröffnet dieses Gesetz weitrei chende Klagebefugnisse, wodurch das Handeln von Geneh migungsbehörden lückenlos unter die Aufsicht der Tierschutz verbände gestellt wird.
Artikel 20 a des Grundgesetzes macht deutlich, dass der Tier schutz zuallererst Aufgabe des Staates ist, und daraus resul tiert auch die vollziehende Gewalt durch die sachkundige staatliche Veterinärverwaltung.
Durch das Vorhaben, meine Damen und Herren, entsteht die Gefahr, dass Verbandsinteressen auch extremer Gruppen – sie he Tübingen; das kann man alles organisieren, und es wurde nicht gesagt, wer da nicht mitmachen darf – auch im weites ten Sinn an die Stelle des Souveräns, also der Bürgerinnen und Bürger, die die Parlamente wählen, gestellt werden.
Denn es gibt fünf Tierschutzkonventionen des Europarats, es gibt zahlreiche Richtlinien der Europäischen Union zum Schutz der Tiere wie beispielsweise die Tierschutzstrategie 2011 bis 2015 der EU. Aufgrund von wissenschaftlich hoch qualifizierten amtlichen Tierärzten haben wir auch keinen Mangel bei der Durchsetzung. § 16 a des Tierschutzgesetzes gibt den zuständigen Behörden ein scharfes Schwert zur Durchsetzung des Tierschutzrechts. Das reicht bis hin zur so fortigen Einstellung von Tierversuchen oder zur Wegnahme von Tieren auf Kosten des Eigentümers.
Meine Damen und Herren, das vorgelegte Verbandsklagerecht schadet nicht nur dem Wettbewerb in der Landwirtschaft, son dern auch dem Forschungsstandort Baden-Württemberg. Es ist auch ein Misstrauensvotum gegenüber den amtlichen Tier ärzten und führt vor allem auch in der Öffentlichkeit – zum Teil auch mit Pressekampagnen bestimmter Verbände – zur Vorverurteilung unserer Landwirte.
Aus aktuellem Anlass weise ich auf die Entscheidung der Max-Planck-Gesellschaft am Institut für biologische Kyber netik in Tübingen hin, die keine neuen Primatenversuche mehr durchführt, obwohl jeder weiß, dass diese gerade in der Er forschung der Parkinsonkrankheit unerlässlich sind.
Und wo er recht hat, hat er recht, der Herr Palmer. Lesen Sie einmal die Presse von gestern. Da hat er wirklich recht. Der kann geradeaus denken und ist hochintelligent, Ihr Kollege.
Da helfen auch nicht die Bekenntnisse, die Sie, Frau Wissen schaftsministerin, gestern vor der Kamera abgegeben haben. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz von Grün-Rot schwächt den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg.
Nochmals: Wir lehnen dieses Verbandsklagerecht ab, weil es populistisch ist, weil es dem Wissenschaftsstandort BadenWürttemberg schadet, weil es auch dem Wettbewerb in der Landwirtschaft schadet, weil es zur Verunsicherung beiträgt, weil es rechtlich bedenklich ist – ich habe darauf hingewie sen – und weil es eigentlich nichts anderes ist als eine Bedie nung der Klientel von Grün-Rot.