Protokoll der Sitzung vom 17.06.2015

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Gall.

Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und werte Kollegen! Ich will mich vorneweg bedan ken für die außerordentlich sachliche Würdigung dessen, was wir in der Stellungnahme zu dem Antrag der SPD-Fraktion ausgeführt haben. Ich verstehe dies ausdrücklich auch als Lob für diejenigen, die sich innerhalb der Polizei dieser Belange annehmen. Ich denke, es ist wirklich augenscheinlich: Das ist kein leichtes Unterfangen, denn gerade der Polizeivollzugs dienst verlangt nun einmal bestimmte Anforderungen an die Leistungsfähigkeit im Bereich der physischen und psychi schen Belastungen. Das bringt dieser Beruf nun einmal mit sich. Deshalb ist dies kein Ergebnis, das sich von selbst ein stellt, wenn ich sagen kann: Wir erfüllen im Bereich der Po lizei die gesetzlich vorgeschriebene Quote. Denn da gibt es einiges zu tun, um dies zu erreichen.

Wenn wir uns die einzelnen Dienststellen in der Polizei an schauen, dann sehen wir da schon eine Bandbreite, eine Schwan kungsbreite. Sie liegt zwischen 3 % und immerhin auch 9 %. Das heißt, in manchen Dienststellenbereichen sind wir bei 9 %, in anderen bei 3 %. Aber im Durchschnitt jedenfalls er füllen wir die Quote, wie gesagt, im Gegensatz zu anderen Teilen der Landesverwaltung, die eben nicht diese enormen Herausforderungen, wie es sie beim Polizeiberuf gibt, haben.

Was der Kollege Hinderer quasi für die Zukunft eingefordert hat, nämlich dass wir diesbezüglich auch in der Zukunft nicht nur guten Willen und Kreativität an den Tag legen, sondern auch verantwortungsbewusst und -bereit sind, das sage ich ganz einfach zu. So ist die Polizei gestrickt, und zwar nicht nur deshalb, Kollege Blenke, weil es in der Polizeidienstvor schrift 300 so steht, sondern weil dies – ich möchte es noch einmal deutlich machen, in aller Kürze wohlgemerkt – tat sächlich auch aus dem eigenen Bewusstsein heraus gelebt wird.

Bei dem Bemühen, diese Quote zu erreichen, kommt erschwe rend hinzu, dass wir gerade im Vollzugsdienst auf die Leis tungsanforderungen und die Leistungsbereitschaft sowie die gesundheitlichen Anforderungen Rücksicht nehmen müssen. Die Einstellungskriterien für den Polizeivollzugsdienst sind definiert und, wie ich finde, zu Recht definiert.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Absolut!)

Ich denke, da gibt es auch keinen Dissens.

Wir haben in erster Linie dafür Sorge zu tragen, dass insbe sondere im Nichtvollzugsbereich bei Ausschreibungen und bei Stellenbesetzungen Schwerbehinderte, Menschen mit Be einträchtigungen vorrangig berücksichtigt werden. Nachdem wir jetzt auch in diesem Bereich in der Thematik Stellenbe reinigung weit vorangeschritten sind, können wir dort jetzt bei den Neueinstellungen Schwerbehinderte und Menschen mit Beeinträchtigungen auch zukünftig berücksichtigen.

Aber wir setzen logischerweise einen großen Schwerpunkt bei den Kolleginnen und Kollegen, bei denen sich eine Schwer behinderung oder Behinderung unterschiedlicher Art im Lau fe des Berufslebens einstellt. Das muss nicht immer mit Ge walt gegen Polizei zu tun haben, sondern hat auch mit Belas tungen des Polizeiberufs zu tun. Da legen wir diese Kreativi tät an den Tag, indem wir logischerweise alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Arbeitsplatz möglichst durch investive Maß nahmen zu erhalten, damit der Arbeitsplatz nicht gewechselt werden muss.

Ein Stichwort lautet beispielsweise Barrierefreiheit; es wur de schon angesprochen. Kollege Blenke, ab und zu hatten wir ja bei Indienststellung neuer Reviere oder anderer Dienststel len schon gemeinsam die Gelegenheit, festzustellen, dass Bar rierefreiheit selbstverständlich berücksichtigt ist. Aber Barri erefreiheit gilt es beispielsweise auch im Kommunikations bereich umzusetzen, wo innerhalb der Polizei oder auch im Betätigungsfeld der Polizei kommuniziert werden muss. Das machen wir immer dort, wo es möglich ist. Die Bereiche Kri minaltechnik, Ermittlungstätigkeit, Verkehrsüberwachung wur den genannt. Da gibt es für schwerbehinderte Polizeibeamte durchaus auch im Vollzugsdienst Beschäftigungsmöglichkei ten. Wo immer dies gewünscht wird, versuchen wir, dies auch zu berücksichtigen.

Es war angefragt: Wie wurden die berechtigten besonderen Interessen der Schwerbehinderten in der Umsetzung der Po lizeireform berücksichtigt? Da kann man ganz nüchtern sa gen: Die Schwerbehinderten waren auf gar keinen Fall schlech tergestellt als die übrigen Kolleginnen und Kollegen. Da ha ben wir gerade in diesem Interessenbekundungsverfahren den

besonderen Erfordernissen Rechnung getragen. Ich will die Zahlen noch einmal in den Raum stellen: Von über 3 000 Men schen, die direkt von Versetzung betroffen waren, sind am En de nur 36 bei der Hauptpersonalvertretung gelandet, und auch diese Fälle konnten, soweit ich weiß, bis auf einen Fall noch zufriedenstellend gelöst werden. Ich bin mir nicht ganz sicher: Herr Moser von Filseck war der Auffassung, dass unter die sen 36 auch ein Schwerbehindertenfall gewesen sein kann. Aber legen Sie mich da nicht fest.

Das hat schlicht und ergreifend auch damit zu tun, dass wir im Jahr 2013 im Rahmen einer Integrationsvereinbarung – ge troffen vom Innenministerium mit dem Hauptpersonalrat für Schwerbehinderte und dem Hauptpersonalrat – eine entspre chende Vereinbarung getroffen haben, sodass im Rahmen des Reformprozesses und in der neuen Struktur auch die Interes sen der Schwerbehinderten Berücksichtigung gefunden ha ben.

Ich habe davon gesprochen – damit bin ich dann auch schon am Ende meiner Rede –, dass dieser Gedanke der Inklusion von Menschen, die im Polizeiberuf ihre berufliche Existenz gesehen haben, gelebt wird und dass wir alles tun, um diesen Menschen ihre berufliche Existenz bis zum Ruhestand zu er möglichen. Das machen wir im Übrigen auch über die reinen Beschäftigungsteile hinaus. Der Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen findet auch innerhalb der Ausbildung statt, ist Ausbildungsinhalt der Polizei. Es geht beispielsweise um die Frage: Wie geht man mit bestimmten Behinderungen um, wenn die Polizei mit solchen Menschen zu tun hat?

Ich sage ausdrücklich noch einmal: Was das Thema Barriere freiheit, was das Thema Kommunikationsbarrierefreiheit an langt, sind wir aktiv. Das werden wir in der Zukunft so fort führen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Polizei auch in der Zukunft nicht nur den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil an Arbeitsplätzen tatsächlich zur Verfügung stellen kann, son dern dass wir gerade auch mit den heutigen Möglichkeiten in der Lage sind, Arbeitsplätze auch für Menschen mit Beein trächtigung und Behinderung innerhalb der Polizei anzubie ten.

Ich sage noch einmal ganz herzlichen Dank für Ihre wohlwol lenden Ausführungen zu dem Thema. Ich gebe das gern an die Polizei weiter.

Ich will mich ausdrücklich auch bei den Menschen, die die Interessen der Schwerbehinderten innerhalb der Polizei ver treten, bedanken. Da gibt es eine sehr gute Zusammenarbeit. Wir pflegen einen anständigen Kontakt.

Ich bedanke mich gerade auch bei den Kolleginnen und Kol legen, die trotz Beeinträchtigungen oder Schwerbehinderun gen die Liebe zu diesem Beruf nicht verloren haben, sondern auch künftig mit diesen Beeinträchtigungen ihre Arbeit im Dienst der Landespolizei erledigen. Dafür sage ich ganz herz lichen Dank.

Wie gesagt, ich denke, dass wir auch bei zukünftigen Berich ten die Arbeit inhaltlich darstellen können. Innerhalb der Po lizei erfüllen wir nicht nur den Anspruch, sondern wir gehen dort, wo es möglich ist, sogar darüber hinaus.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Blenke?

Ja.

Das ist eher eine Nachfrage, da Sie gerade mit Ihren Ausführungen zu Ende waren. Trotzdem vielen Dank.

Zum Schluss meiner Rede hatte ich gefragt, ob Sie bereit wä ren, Behinderungen aufgrund von Dienstunfällen und darun ter als Subkriterium die Dienstunfälle, die durch Gewalt ge gen Polizeibeamte verursacht sind, in anonymisierter Form gesondert zu erfassen. Das würde mir einen Antrag ersparen. Sonst sagen Sie nur wieder: Der Blenke macht immer so viele Anträge.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU und des Mi nisters Reinhold Gall)

Nein, Herr Kollege Blenke. Wie Sie bereits in Ihrer ersten Frage zum Ausdruck gebracht haben, gibt es auch datenschutzrechtliche Rahmenbedingun gen. Diese kenne ich nicht im Einzelnen; das will ich aus drücklich sagen. Sie wissen vermutlich auch, dass nicht wir die Behinderteneigenschaft feststellen. Das wird vielmehr zum Teil außerhalb der Polizei und des ärztlichen Dienstes ge macht. Wir erhalten also quasi immer nur über Umwege da von Kenntnis.

Ich kann aber zusagen, dass ich prüfen lasse, ob eine anony misierte Feststellung möglich ist

(Abg. Thomas Blenke CDU: Reicht mir!)

oder ob die Betroffenen von sich aus bereit sind, selbst die Daten – beispielsweise den Grad der Schwerbehinderung oder Ähnliches, was erforderlich ist, um zusammenzustellen, was Sie interessiert – zur Verfügung zu stellen. Ich denke, wir las sen Sie dann auch wissen, wie diese Prüfung ausfällt.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Thomas Blenke CDU: Danke!)

Meine Damen und Her ren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 15/5120. Der Antrag ist ein reiner Be richtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stim men zu.

Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heu tigen Tagesordnung angelangt.

Die nächste Plenarsitzung findet morgen, am 18. Juni 2015, um 9:30 Uhr statt.

Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung.

Schluss: 17:32 Uhr