Aber auch wenn wir diesen Regelungen des Gesetzentwurfs zustimmen, ist dennoch unverkennbar, dass die Landesregie rung durch die Privilegierung der Gemeinschaftsschule das Besoldungsgefüge in der Schullandschaft insgesamt kräftig durcheinandergebracht hat.
Das alte sozialdemokratische Credo vom gleichen Lohn für gleiche Arbeit wurde kurzerhand dem scheinbar höheren Zweck geopfert. So arbeitet beispielsweise ein Gymnasiallehrer ge nauso wie ein Realschullehrer und ein Haupt- oder Werkreal schullehrer in der Gemeinschaftsschule;
der einzige Unterschied ist, dass der eine in der Besoldungs gruppe A 14, der andere aber in A 13 und der Dritte in A 12 eingestuft sein kann.
Ein anderes Beispiel für diese babylonische Verwirrung der Besoldungsordnung sind die Schulleiter. Die Schulleiter an Gemeinschaftsschulen, die – es ist sehr wichtig, das im Blick zu behalten – zum größten Teil aus Haupt- und Werkrealschu len hervorgegangen sind, werden in Besoldungsgruppe A 15 eingestuft; Schulleiter von Haupt- und Werkrealschulen da gegen auch nach der Gesetzesnovelle in A 13 – immerhin mit einer Amtszulage in Höhe 200,48 €.
Offen bleibt im Gesetzentwurf vor allem auch die Frage, was mit den vorhandenen Lehrkräften in Besoldungsgruppe A 12 geschieht. Von Stellenhebungen ist jedenfalls nicht die Rede.
Wird also zukünftig der altgediente und erfahrene Hauptschul lehrer deutlich schlechter bezahlt werden als die jungen Kol leginnen und Kollegen? Das ist ein typisches Beispiel für das grün-rote Wirrwarr im Bildungsbereich.
Die Koalitionspartner denken: Einfach ein bisschen mehr Geld, das werden die Bürgerinnen und Bürger schon gut fin den. Welche weiteren Wirkungen solche Maßnahmen aber ha ben können, wird ausgeblendet. Dabei hat eine fehlende Über leitungsregelung für die Lehrkräfte in A 12 ganz offensicht lich eine demotivierende Wirkung.
Insgesamt hätten wir Freien Demokraten uns eigentlich ge wünscht, dass in diesem Zusammenhang auch einmal über mehr Beförderungsmöglichkeiten und damit über mehr Leis tungsanreize im Lehrerbereich nachgedacht wird.
Zustimmen wird die FDP/DVP-Fraktion den funktionsgebun denen W-3-Professorenämtern für das Leitungspersonal am Center for Advanced Studies der Dualen Hochschule BadenWürttemberg. Damit wird die nötige Gleichstellung dieser Leitungsfunktionen mit denen der DHBW-Standorte erreicht. Insgesamt trägt dies zur Stärkung der Weiterbildungstätigkeit der Dualen Hochschule bei. Denn nach Auffassung von uns Freien Demokraten hat die DHBW im Bereich der Weiterbil dung viel Potenzial und verdient Unterstützung – gut, dass Grün-Rot hier an die CDU-FDP-Vorarbeiten anknüpft.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7417 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Wirt schaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.