Protokoll der Sitzung vom 30.09.2015

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Der Totengräber der Realschule!)

Herr Kultusminister, wenn Sie die Debatte zum Anlass nehmen, sich auch zum Thema G 8 bzw. G 9 zu äußern, sage ich nur eines. Ich bin gern bereit, Ih re Aussage in der heißen Phase des vergangenen Landtags wahlkampfs nachzulesen.

Ich bin gespannt, welche Diskussionen in der SPD zu diesem Thema geführt werden, meine Damen und Herren. Es ist doch bekannt, dass Ihr Fraktionsvorsitzender eine andere Position vertreten hat als der Kultusminister. Es ist doch bekannt, dass hinsichtlich der Frage G 8/G 9 ein Riss durch Ihre Partei geht. Ich bin gespannt, wie auf Ihrem Landesparteitag die Wahlfrei heit zwischen G 8 und G 9 diskutiert wird. Dann werde ich Sie hier in diesem Hohen Haus zu diesem Thema zitieren, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Claus Schmiedel SPD: Was haben Sie denn für eine Mei nung? – Gegenruf des Abg. Wolfgang Drexler SPD: Er hat keine Meinung!)

Ich bin dem Kollegen Käppeler dankbar für die Offenheit. Denn er sprach von der Etablierung einer zweiten Säule. In diesem Zusammenhang erwähnte er die Realschule und be zeichnete diese als integrative Säule. Das heißt, Sie haben die Karten auf den Tisch gelegt und deutlich gemacht, dass Sie mit Ihrem Konzept kein anderes Ziel verfolgen, als die Real schule im Endausbau zu einer Gemeinschaftsschule zu ma chen.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das weiß sowieso jeder!)

Wenn Sie von Gleichstellung sprechen, dann muss man sa gen, dass es einen ganz entscheidenden Unterschied gibt. Die Realschulen wollen Sie somit nach und nach zu Gemein schaftsschulen machen. Während die echte Gemeinschafts schule eindeutig eine Privilegierung erfährt, strafen Sie die

Realschule ab. Das möchte ich anhand von Fakten belegen, Herr Minister.

(Zuruf der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE)

Sie können vor Kraft kaum laufen, wenn Sie sagen, dass zehn Poolstunden bereitgestellt werden. Vergleichen wir einmal die Poolstunden für die Realschulen, die für die individuelle För derung vorgesehen sind – das ist durchaus eine sinnvolle pä dagogische Maßnahme –, mit den Poolstunden, die Sie für Ihr Lieblingsprojekt, für die Gemeinschaftsschule, zur Verfügung stellen. Die Realschule bekommt im Endausbau zehn Pool stunden. Den Gemeinschaftsschulen stehen für die individu elle Förderung bereits jetzt zwölf Poolstunden zur Verfügung, immer pro Zug gerechnet. Das war es übrigens schon für die Realschulen.

(Abg. Sandra Boser GRÜNE: Nein!)

Den Gemeinschaftsschulen werden für besondere pädagogi sche Aufgaben zusätzlich zehn Poolstunden pro Zug zugewie sen. Da es sich um ein neues pädagogisches Projekt handelt, bekommen die Gemeinschaftsschulen sechs Poolstunden. Die Realschulen haben auch ein neues Konzept. Ihnen wird diese Anschubfinanzierung aber nicht gewährt. Das ist wieder ein Beispiel für die eklatante Benachteiligung der Realschule.

Die Gemeinschaftsschulen bekommen für den Ausbau des Ganztagsbetriebs bis zu fünf Poolstunden, die Realschulen aber nicht.

Wir können also feststellen, dass es für die Realschulen zehn Poolstunden und für die Gemeinschaftsschulen mindestens das Dreifache gibt. Hat das etwas mit pädagogischer Gerech tigkeit zu tun? Hat das etwas mit bildungspolitischer Gerech tigkeit zu tun? Eindeutig nein.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Sie strafen die Realschulen ab. Wir haben immerhin in der vergangenen Legislaturperiode mit der Senkung des Klassen teilers, was Sie immer wieder verschweigen, alle Schularten gleichermaßen berücksichtigt.

(Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE)

Immerhin haben die Realschulen davon nahezu 1 300 zusätz liche Unterrichtsdeputate erhalten. Diese Zahl werden Sie mit diesem Konzept nicht toppen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Sehr gut!)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7134. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Kultus, Jugend und Sport, Drucksache 15/7199. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverän dert zuzustimmen.

Zu dem Gesetzentwurf liegen drei Änderungsanträge und zwei Entschließungsanträge der Fraktion der CDU sowie zwei Än

derungsanträge und ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP vor. Die Änderungsanträge werde ich an den ent sprechenden Stellen des Gesetzentwurfs und die Entschlie ßungsanträge nach der Schlussabstimmung zur Abstimmung stellen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg

mit den Nummern 1 bis 5.

Bevor wir in die Abstimmung eintreten, gebe ich noch folgen den Hinweis: Im Einleitungssatz ist die Fundstellenangabe of fengeblieben. Die fehlenden Angaben liegen zwischenzeitlich vor. Sind Sie damit einverstanden, dass der Einleitungssatz wie folgt ergänzt wird: „zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2015 (GBl. S. 645, 839)“? – Sie stim men dem zu. Dann ist das so beschlossen.

Zu Artikel 1 liegen drei Änderungsanträge der Fraktion der CDU und zwei Änderungsanträge der Fraktion der FDP/DVP vor, die ich bei der Abstimmung zu Nummer 2 aufrufen wer de.

Wer Nummer 1 von Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Nummer 1 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe Nummer 2 von Artikel 1 auf und lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/7451-1, der eine Neufassung von § 7 Absatz 1 des Schul gesetzes begehrt, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstim men? – Enthaltungen? – Dieser Änderungsantrag ist mehr heitlich abgelehnt.

Jetzt lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag der Frak tion der FDP/DVP, Drucksache 15/7451-2, der eine Neufas sung von § 7 Absatz 3 des Schulgesetzes begehrt. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dieser Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/7451-3, der eine Änderung von § 7 Absatz 3 des Schulgesetzes begehrt. Wer diesem Än derungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dieser Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über zwei Änderungsanträge, die eine Neufassung von § 7 Absatz 4 des Schulgesetzes for dern. Weiter gehend ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/7451-4, der mit einer Neufassung von § 7 Absatz 4 des Schulgesetzes breitere Möglichkeiten einer äußeren Leistungsdifferenzierung schaffen möchte und not wendige Folgeänderungen beinhaltet. Wer diesem Änderungs antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegen stimmen? – Enthaltungen? – Dieser Änderungsantrag ist mehr heitlich abgelehnt.

Jetzt lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag der Frak tion der FDP/DVP, Drucksache 15/7451-5, der den Realschu

len mehr pädagogische Gestaltungsmöglichkeiten geben möch te. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die ser Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Nummer 2 von Arti kel 1. Wer Nummer 2 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Nummer 2 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Nummer 3 von Artikel 1 auf. Wer Nummer 3 zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Nummer 3 ist mehrheitlich zugestimmt.

Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Nummern 4 und 5 von Artikel 1 gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Dies ist der Fall. Wer den Nummern 4 und 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Nummern 4 und 5 von Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 30. September 2015 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für BadenWürttemberg (Gesetz zur Weiterentwicklung der Realschule, Bildungspläne 2016 und Ganztagsgrundschule)“. – Sie stim men der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Ge setz mehrheitlich zugestimmt.

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Lachen des Abg. Thomas Blenke CDU)