Protokoll der Sitzung vom 25.11.2015

Die Rückführung der Sonderaltersgrenze für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes in den Feuerwehren in un serem Land – auch das haben nach meiner Wahrnehmung heu te alle angesprochen – möchte ich an dieser Stelle ebenfalls nicht unerwähnt lassen. Sie ist infolge der besonderen Belas tung in diesem Bereich – eine solche Belastung ist mit der in anderen Bereichen nicht vergleichbar – geboten.

Über diese Aspekte hat es im Innenausschuss und nun auch heute Einvernehmen gegeben.

Zusammenfassend kann ich also feststellen: Es besteht wirk lich ein breiter Konsens, dass diese Maßnahmen wünschens wert und erforderlich sind und deshalb auch umgesetzt wer den sollten.

Es gibt in einigen Bereichen – auch das wurde deutlich ge macht – Auffassungen, die sich von denen unterscheiden, die unserem Entwurf zugrunde liegen. Das betrifft beispielswei se den Punkt, dass wir die freiwillige Weiterarbeit unter den Vorbehalt eines dienstlichen Interesses stellen. Dafür gibt es aber unseres Erachtens und auch nach Meinung wohl der Mehrheit hier im Haus auch gute Gründe. Denn die jetzt vor gesehene Rechtslage entspricht nicht nur der Rechtslage vor der Dienstrechtsreform im Jahr 2010; vielmehr ziehen wir le diglich elf Jahrgänge in Bezug auf diese Rechtslage vor, die ab dem Jahr 2029 ohnehin wieder gegolten hätte.

Vor allem aber – als öffentlicher Arbeitgeber halte ich dies tat sächlich für erforderlich – brauchen wir diese Möglichkeiten, um im Sinne des Gesamtinteresses, des dienstlichen Interes ses – es geht um Aspekte etwa der Personalwirtschaft und der Organisationsabläufe – ein Instrumentarium zu haben, um auch Personalentwicklung im wahrsten Sinn des Wortes be treiben zu können.

Die Erkenntnisse und Erfahrungen mit der bisherigen Über gangsregelung – das sollte man schon hinzufügen – geben uns Anlass, dies wieder entsprechend zu verändern. Nicht nur, aber auch aus diesem Grund haben Städtetag und Gemeinde tag als Vertreter der Arbeitgeber auf kommunaler Ebene die vorgesehene Regelung in der öffentlichen Anhörung des In nenausschusses ausdrücklich begrüßt. Dies bestärkt mich in der Gewissheit, dass wir mit dieser Umstellung – dahin ge hend, dass die freiwillige Weiterarbeit an das Vorliegen eines dienstlichen Interesses gekoppelt ist – sowie mit der vorzeiti gen Verabschiedung von der geltenden Übergangsregelung bzw. der Anspruchsregelung einen richtigen Weg beschreiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Forderung der CDU-Fraktion nach einer engen Abstimmung mit dem be kannt gewordenen Gesetzesvorhaben des Ministeriums für Fi nanzen und Wirtschaft zur Änderung des Landesbeamtenver sorgungsgesetzes mit der Öffnung der versorgungsrechtlichen Hinzuverdienstregelung für pensionierte Beamtinnen und Be amte habe ich, Kollege Blenke, nicht nur zur Kenntnis genom men – das wissen Sie –, sondern ich habe mir noch einmal ge nau angeschaut, ob es Zusammenhänge gibt und wie es mög lich wäre, bestehende Interessenkonflikte – die es dabei durch aus geben kann – zu lösen. Ich bin zu dem Ergebnis gekom men: Es gibt keine rechtlichen Überschneidungen, jedenfalls nicht mit dem dem Landtag nun zur Abstimmung vorliegen den Gesetzentwurf. Der Entwurf, der heute zur Abstimmung steht, erweitert die Möglichkeit, die Altersgrenze für den Ein tritt in den Ruhestand hinauszuschieben; das ist eine Rege lung, die sich nur auf den Status der Beamtinnen und Beam ten bezieht.

(Zuruf des Abg. Dieter Hillebrand CDU)

Die Frage, wie sich die Regelung zum Besoldungszuschlag beim Verbleib im Dienst – das haben Sie angesprochen – mit Blick auf die versorgungsrechtliche Hinzuverdienstgrenze darstellt, ist nicht Gegenstand dieses Gesetzes, sondern bedarf der Erörterung – zugegebenermaßen – an anderer Stelle. Des halb bitte ich darum, heute bei der Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs eine solche Verknüpfung nicht herzustellen.

(Zuruf des Abg. Dieter Hillebrand CDU)

Meine Damen und Herren, wir brauchen aufgrund der aktu ellen Herausforderungen, beispielsweise durch den Flücht lingsstrom,

(Glocke der Präsidentin)

sowohl die Möglichkeit, dass aktive Beamtinnen und Beam te weiterarbeiten, als auch die Möglichkeit, dass Beamtinnen und Beamte aus der Pension zurückkommen. Heute geht es um den einen Teil;

(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Um das geht es doch gar nicht! Es geht um Gleichbehandlung!)

der andere Teil, den Sie angesprochen haben, muss dann bei der entsprechenden parlamentarischen Diskussion berücksich tigt werden.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Zimmermann?

Ja.

Herr Minister, danke schön. – Sie haben bislang noch nichts zur Absenkung der Eingangs besoldung gesagt. Deshalb möchte ich jetzt meine Frage stel len, auch wenn sie nicht ganz hineinpasst.

(Abg. Walter Heiler SPD: Das wäre auch das erste Mal!)

Mir ist es aber schon passiert, dass Sie nach Ihrer Rede plötz lich weg waren.

(Lachen bei Abgeordneten der SPD)

Ich würde also gern noch etwas von Ihnen hören; es geht mir um Ihre Einschätzung. Meine Frage lautet wie folgt: Wie ver stehen Sie, und wie bewerten Sie die Aussage, die laut „Eß linger Zeitung“ von heute Ministerpräsident Kretschmann ge troffen hat? Ministerpräsident Kretschmann bemängelte of fenbar ebenfalls, dass

die Eingangsbesoldung von jungen Beamten... um... 8 %

abgesenkt ist.

so steht es in der „Eßlinger Zeitung“ –

hätte den Rotstift lieber bei den Beamtenpensionen ange setzt als bei jungen Leuten, betonte Kretschmann. Aber das sei gesetzlich nicht möglich,

sagte er mit Blick auf Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes.

Der überholte Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes

so Kretschmann weiter –

verbiete weitreichende Einsparungen bei den Beamten. „Der knebelt uns halt, dieser Artikel, und ich muss mich zähneknirschend an ihn halten.“

(Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Wo ist die Frage? – Weitere Zurufe: Frage!)

Wie bewerten Sie solche Aussagen?

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Fragen Sie doch den Ministerpräsidenten! – Gegenruf des Abg. Peter Hauk CDU: Sind Sie jetzt Regierung oder nicht?)

Ich muss nicht bewerten, was der Ministerpräsident sagt. Sie merken aber an diesem Bei spiel – – Kollege Zimmermann, ich hätte das Thema „Absen kung der Eingangsbesoldung“ natürlich noch angesprochen. Das wird ein Thema bleiben müssen; das ist überhaupt keine Frage. Aber auch wir haben diese Regelung nicht aus Jux und Tollerei gemacht,

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Die CDU hat es erfun den! Das wollen wir mal festhalten!)

um gerade junge Einstiegsbeamte entsprechend zu ärgern, sondern auch wir haben dabei den Haushalt im Blick gehabt. Jedenfalls hatten wir bislang nicht die Situation, dass diese Maßnahme zu einem Rückgang der Bewerberzahlen geführt hat.

Herr Professor Goll, was den Bereich der Justiz betrifft, will ich Ihnen sagen: Die Stellen im höheren Dienst im Justizbe reich sind besetzt. Kollege Stickelberger hat beispielsweise bei den Rechtspflegern jedoch in der Tat das eine oder ande re Problem, doch dieses Problem hat nicht nur – am Rande vielleicht aber auch – mit der Frage der Besoldung zu tun. Ins besondere in Bezug auf Rechtspfleger stellen wir fest, dass Kolleginnen und Kollegen, die in diesem beruflichen Zweig aktiv werden sollen und beispielsweise im Umfeld von Ein richtungen des BAMF wohnen, dort zu Hause sind, dort Ge meinschaft pflegen, dort auch bestehende Arbeitsplatzange bote annehmen. Da gibt es einen Konkurrenzkampf auch in nerhalb des öffentlichen Dienstes. Ein Grund ist – ich habe es vorhin schon einmal angedeutet –: Es gibt tatsächlich Unter schiede in der Besoldung zwischen Land und Bund. Das will ich nicht verhehlen; das ist so.

Deshalb werden wir dieses Thema erörtern. Wir werden nicht warten, bis wir da richtig unter Zugzwang kommen, weil wir keine Nachwuchskräfte mehr bekommen, sondern wir wer den die Entwicklung beobachten. Bislang stellen wir nicht fest, dass die Absenkung der Eingangsbesoldung zu einem Rückgang der Bewerberzahl geführt hat – jedenfalls nicht in signifikantem Umfang –, auch nicht im Bereich der Polizei; da haben wir nach wie vor eine gute Bewerberlage.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, alles in allem bin ich bzw. sind wir der Auffassung, dass dieser Gesetzentwurf eine gute Sache ist. Wir brauchen ein modernes, ein flexibles Beamten recht, um die Herausforderungen der Zukunft bewerkstelli gen zu können. Deswegen bitte ich um Ihre Unterstützung.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Wir kommen zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7552. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfeh lung des Innenausschusses, Drucksache 15/7660. Der Aus schuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Zu dem Gesetzentwurf liegen ein Änderungsantrag der Frak tion der CDU und ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP/ DVP vor, die ich an den betreffenden Stellen zur Abstimmung stellen werde.

Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/7756-1, fordert in Abschnitt I die Einfügung eines neuen Artikels 1 – Änderung des Landesbesoldungsgesetzes BadenWürttemberg – und in Abschnitt II die erforderlichen Folge änderungen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? –

(Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU: Das gibt es doch gar nicht!)

Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abge lehnt.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landesbeamtengesetzes

Bevor wir in die Abstimmung eintreten, gebe ich noch folgen den Hinweis: Im Einleitungssatz ist die Fundstellenangabe be

züglich der letzten Änderung des Landesbeamtengesetzes of fengeblieben. Diese bezieht sich auf Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften, das der Landtag am 14. Oktober 2015 beschlossen hat. Nach dem das Gesetz mittlerweile im Gesetzblatt verkündet wurde, kann die Fundstellenangabe nun wie folgt gefasst werden: