Ihre Stärke, meine Damen und Herren von Grün-Rot, heißt: immer bevormunden, entmündigen, vorschreiben, misstrau en. Das ist in einer Wirtschaft wie der in unserem Land der falsche Ansatz. Der Wohlstand in Baden-Württemberg baut darauf auf, dass wir den Bürgern und den Unternehmen, den Bauern bei uns im Land etwas zutrauen. Unser bisheriger Er folg ist leider in großer Gefahr.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Martin Hahn GRÜNE: Wo hast du das ausgegraben? Das ist ja furchtbar!)
Ich finde noch einen weiteren Punkt wichtig: Von der Einfüh rung des Grünlandumbruchverbots – ich kann mich noch gut erinnern – haben wir per E-Mail erfahren, am Parlament vor bei.
Das war vor vier Jahren. Schon damals haben Sie gesagt: „Das ist wegen der europäischen Agrarpolitik notwendig, die geän dert werden wird.“ Danach machen Sie genau das Gegenteil und zementieren das, was Sie vorher vorgegaukelt haben.
Meine Damen und Herren, wo ist in Ihrem Gesetz Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes berücksichtigt, nämlich die Ent schädigungsregelung für enteignungsgleiche Eingriffe? Fehl anzeige – schleichende Enteignung wie in vielen Bereichen.
Im Nachhinein stelle ich fest: Das, was Sie vor vier Jahren ge sagt haben, stimmt nicht. Wir Freien Demokraten haben be reits damals klar gesagt,
Zum Schluss möchte ich noch einmal ganz klar sagen: In den letzten viereinhalb Jahren habe ich bei allen Gesetzen – ob sie die Wirtschaft, ob sie den Wohnungsbau betreffen – erlebt, dass Sie viele Stärken haben. Diese Stärken lauten: Scheinan hörung und überhören, statt gehört zu werden,
Bevormundung der Bürger, statt mündige Bürger zu respek tieren, Ideologie statt Sachverstand, Entmündigung und Gän gelung der Bürger und der Unternehmer, Besserwisserei vor Praktikabilität sowie eine respektlose und schleichende Ent eignung. Das haben wir erlebt.
Ich sage auch deutlich: Noch fünf weitere Jahre Grün-Rot in Baden-Württemberg, dann ist unser Land wirtschaftlich und bildungspolitisch unter dem Mittelmaß in Deutschland.
(Lachen der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE – Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Baden-Württemberg steht wirtschaftlich hervorragend da!)
Unser Land ist mit Ihnen auf dem besten Weg, ein Bevormun dungsstaat zu werden. Ich will aber, meine Damen und Her ren, keine „DDR light“.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Zurufe von den Grünen und der SPD, u. a. Abg. Andrea Lindlohr GRÜNE: Diktaturrelativie rung!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der letzte Beitrag hat wohl deutlich gemacht,
wie weit sich der eine oder andere vom Thema entfernt hat und wie wenig sich der eine oder andere tatsächlich mit dem Sachverhalt des Gesetzgebungsprozesses auseinandergesetzt hat.
Das, was wir heute in zweiter Lesung verabschieden, ist zum einen die notwendige Fortführung von Regelungen zum Er halt des Dauergrünlands in Baden-Württemberg und zum an deren eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Beides steht im Zusammenhang mit Anforderungen der europäischen Ebene oder, wie beim Grünland, damit, dass die europäische Ebene im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpo litik gehandelt hat.
Grünland ist für uns in Baden-Württemberg landschaftlich prägend. Grünland hat eine wichtige ökologische Funktion und eine bedeutsame Funktion im Klimaschutz. Wegen des hohen Grünlandanteils in Baden-Württemberg haben wir ei ne große Verantwortung, sorgsam mit dem, was uns an Natur zur Verfügung steht, sorgsam mit den Kulturlandschaften um zugehen.
Mitnichten tun wir das aus einem ideologischen Impetus, son dern wir tun es aus Verantwortung für dieses Land. Und wir tun es nicht allein. Für einen Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg gilt diese Regelung bereits. Denn sie gilt durch die europäischen Regelungen im Zusam menhang mit dem sogenannten Greening in der ersten Säule der Agrarpolitik, also bei den Direktzahlungen. Ein Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe ist bereits verpflichtet, den Grünlandschutz entsprechend umzusetzen.
Deshalb kann ich gerade bei der Opposition, die einen fairen Wettbewerb auch innerhalb der Landwirtschaft will, nicht ver
stehen, weshalb sie diesen Gesetzentwurf ablehnt und wes halb sie verhindern will, dass es beispielsweise eine Gleich berechtigung der Landwirte, die konventionelle Betriebe un terhalten, mit ihren ökologisch wirtschaftenden Kolleginnen und Kollegen gibt.
Denn genau das, was Sie hier fordern, würde bedeuten, dass ökologisch wirtschaftende Betriebe, dass Kleinbetriebe keine rechtliche Verpflichtung hätten, Grünlandschutz zu betreiben. Ich würde Sie gern einmal hören, wenn wir, die Landesregie rung, diese Gerechtigkeitslücke nicht schließen würden. Das tun wir heute mit diesem Gesetz.
Mit diesem Gesetz passen wir auch die Regelungen in BadenWürttemberg an eine einheitliche europäische Auslegung an: klare Regelungen der Grünlanddefinition in Baden-Württem berg und dessen, wie sie bei uns umgesetzt wird. Insofern führt das auch zu einer Vereinfachung und nicht zu mehr Bü rokratie, wie Sie es behaupten.
In den Ausschüssen war man sich einig, dass wir im zweiten Teil des Gesetzes nachvollziehen, was die europäische Ebene uns bei der Veränderung der Kontrollstruktur aufgibt. Dass wir das auch im Finanzausgleichsgesetz nachziehen, ist not wendig, und das tun wir mit dem Ihnen heute im Entwurf vor liegenden Gesetz.
Erlauben Sie mir eine Anmerkung: Es ist schon eine gewisse intellektuelle Herausforderung, hier einerseits zu erleben, dass CDU und FDP/DVP über Bürokratismus klagen, und gleich zeitig zu sehen, wer die Akteure in Europa sind, die es uns in Sachen Kontrolle und Umsetzung von Reform zu Reform schwerer machen, die von Reform zu Reform den Kontroll druck erhöhen, mehr Kontrollen schaffen, auch Kontrollen in Bereichen, in denen die Verfehlungen im Centbereich liegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da frage ich mich schon: Wo sind Sie in der europäischen Debatte? Der Landes rechnungshof hat uns dankenswerterweise noch einmal deut lich gemacht, welche Kosten- und Bürokratiestruktur die eu ropäischen Regelungen für unser Land bedeuten. Ich will deutlich sagen, Ausgangspunkt dieser Regeln sind in Brüssel eine von der CDU-Schwesterpartei geführte Kommission und ein Haushaltskontrollausschuss, der von einer Politikerin ge führt wird, die der CDU in Baden-Württemberg angehört. Ihr können die Kontrollen gar nicht scharf und bürokratisch ge nug sein.
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren: Bürokra tie in der Landwirtschaftspolitik ist schwarz, rabenschwarz, und Sie verantworten sie. Das ist die Realität, die auch hinter dem steht, was wir heute zu machen gezwungen sind.
Insofern brauchen wir beide Komponenten dieses Gesetzes: Wir brauchen den Grünlandschutz, um unserer ökologischen Verantwortung und unserer Verantwortung im Klimaschutz gerecht zu werden, und wir müssen das Finanzausgleichsge setz ändern, um die Kontrollstrukturen an die europäischen Erwartungen anzupassen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung. Das Gesetz ist sinnvoll. Ich danke Ihnen dafür, dass wir heute die erforderlichen Schritte einleiten.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7676. Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz emp fiehlt Ihnen in Drucksache 15/7730, dem Gesetzentwurf un verändert zuzustimmen.
mit den Nummern 1 bis 6. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.