Protokoll der Sitzung vom 18.02.2016

Mein besonderer Dank gilt dem Finanz- und Wirtschaftsaus schuss und seinen Mitgliedern sowie dem Vorsitzenden, Herrn Karl Klein. Sie haben über die gesamte Legislaturperiode hin weg in fast jeder Sitzung mehrere Beiträge, Beratende Äuße rungen und Berichte des Rechnungshofs gründlich durchge arbeitet und dazu Empfehlungen beschlossen. Wir fühlen uns in diesem Ausschuss, in der fachlichen, sachlichen Atmosphä re, die dort herrscht, gut aufgehoben.

Bedanken darf ich mich aber auch bei den Ministerien, insbe sondere dem Finanzministerium – Herr Staatssekretär Hofe lich –, für den offenen Austausch im Ringen um die besten Lösungen.

Meine Damen und Herren, die Mitarbeiterinnen und Mitar beiter der Ministerien und der Verwaltungen setzen sich mit hohem Sachverstand und großem persönlichen Engagement für die Interessen des Landes ein. Auch das ist eine Schluss folgerung, die wir aus unserer Prüfungstätigkeit mit Fug und Recht ziehen können. Ich darf dies heute in dieser Form auch öffentlich einmal zum Ausdruck bringen.

Die hohe Zahl von Flüchtlingen, die im Herbst und Winter kurzfristig aufgenommen werden mussten, war und ist eine große Herausforderung. Vieles musste improvisiert werden, Kreativität war gefordert. Von Mitarbeitern, auch von der Po litik, wurde an uns die Sorge herangetragen: Wie wird der Rechnungshof dies später vielleicht einmal beurteilen? Ge setzliche Vorgaben, auch die Landeshaushaltsordnung, kön nen nicht einfach ausgesetzt werden. Behörden und ihre Mit arbeiter müssen in einer solchen Situation aber ihren Hand lungsspielraum voll wahrnehmen. Sie dürfen ihr Ermessen nicht reduzieren, im Gegenteil, sie müssen es voll und umfas send ausschöpfen. Eine spätere Beurteilung wird sich daher immer auch danach richten, danach richten müssen: Was war in der konkreten Handlungs- und Entscheidungssituation er kennbar, was war möglich, welche anderen Optionen waren realistisch und waren zeitlich überhaupt umsetzbar?

Das heißt, wenn wir prüfen, müssen wir aus der Lage heraus urteilen und nicht aus der Sicht ex post. Wir wollen Verant wortungsbewusstsein stärken, nicht schwächen, und keiner bloßen Absicherungsmentalität Vorschub leisten. Dies darf ich in diesem Zusammenhang feststellen, um auch einer Sorge in dieser Richtung Rechnung zu tragen.

Nun zur Denkschrift: Tragfähige Finanzen sind die Grundla ge einer erfolgreichen Politik. Tragfähige Finanzen sind auch im Fokus unseres verfassungsrechtlichen Auftrags. Wir aner kennen es, dass das Land nach 2015 auch in diesem Jahr oh ne neue Schulden auskommen wird und nach den vorläufigen Zahlen das Jahr 2015 auch mit einem positiven Finanzierungs saldo abschließen kann.

Nur nebenbei: Als wir 2014 die Nullneuverschuldung für die sen Zeitraum gefordert hatten, wurde dies von der Regierungs koalition noch als unrealistisch zurückgewiesen. Vereinzelt wurde uns sogar Parteilichkeit vorgeworfen. Sei es drum; wenn es um den Haushalt geht, dann sind wir gern parteilich, denn das ist unsere Aufgabe.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Karl-Wil helm Röhm CDU: Das ist gut!)

Wir sind mit Blick auf die Neuverschuldung 2015, 2016 gut unterwegs. Das ist die eine Seite der Medaille. Auf der ande ren Seite müssen wir aber auch sehen, dass wir nach wie vor einen erheblichen strukturellen Abbaubedarf haben. Die De ckungslücke für das nächste Jahr – so im Planausschreiben des Ministeriums – wird sich auf rund 2,3 Milliarden € belau fen. Sie liegt damit nur geringfügig unter der Ausgangszahl von etwas über 2,5 Milliarden € aus dem Jahr 2013.

Klar ist: Hier schlägt im Wesentlichen die Flüchtlingsaufnah me durch. Aber die Zahl zeigt: Die Belastungen und die He rausforderungen werden in den Folgejahren eher größer als geringer werden. Wir sind also noch nicht über den Berg.

Eine gute Einnahmesituation, wie wir sie in den letzten Jah ren hatten, verleitet natürlich immer auch dazu, bei Proble men eher mit dem Ruf nach Geld und Stellen zu reagieren, anstatt mit Prioritäten, mit Schwerpunktbildung zu agieren. Der Ruf nach Geld und Stellen ist vielfach die actio prima und leider nicht die Ultima Ratio, weil Aufgabenkritik eben ein mühsames und schwieriges Unterfangen ist.

Dafür ein Beispiel: Im Landescontrolling sind etwa 120 ein zelne Förderprogramme des Landes enthalten, das Volumen beträgt 950 Millionen €. Wir haben vor zwei Jahren eine Un tersuchung der Programme durchgeführt und haben auch auf den zum Teil hohen Verwaltungsaufwand hingewiesen. Als Schlussfolgerung hatten wir Ihnen empfohlen, Förderpro gramme gesetzlich zu befristen. Dann kämen sie periodisch immer wieder auf den Prüfstand, und man könnte fragen: Ist alles so notwendig, oder kann man andere Schwerpunkte set zen? Die Regierung hat aber fast alle Förderprogramme in der bestehenden Struktur für unverzichtbar erklärt. Dort ist also leider kein besonderer Ansatz zur Aufgabenkritik zu spüren.

Die Polizei leidet unter einer hohen Einsatzbelastung. Die Si cherheit im öffentlichen Raum ist originäre öffentliche Auf gabe, auch bei kommerziellen Großveranstaltungen wie Fuß ballspielen der Bundesliga und der Profiligen. Darauf entfal len in Baden-Württemberg etwa 200 000 Einsatzstunden, so die Zahlen des Innenministeriums. Bundesweit sind für sol che Einsätze über 2 000 sogenannte Vollzeitäquivalente ge bunden. Die Profiverbände und -vereine haben durch den po lizeilichen Einsatz einen ihnen unmittelbar auch zurechenba ren wirtschaftlichen Vorteil.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Ja!)

Sie ziehen damit aus dieser Situation, aus dem knappen Gut öffentlicher Sicherheit, einen Sondernutzen.

Einige Länder befürworten daher bei kommerziellen Groß veranstaltungen eine Kostenerstattung für Maßnahmen, die über den polizeilichen Grundschutz hinausgehen. Bremen hat dafür eine Grundlage geschaffen. Andere Länder halten so et was zwar für sinnvoll, zögern aber, weil sie bundeseinheitlich vorgehen wollen.

Meine Damen und Herren, eine Kostenregelung ist nicht nur fiskalisch von Bedeutung. Sie würde auch automatisch dazu führen, dass eine stärkere Kooperationsbereitschaft herrschen würde, dass Vereine auch stärker auf die polizeilichen Anlie gen, beispielsweise bei der Spielplangestaltung, eingingen. Dann wäre es vielleicht nicht notwendig, für ein Zweitliga spiel – wie in Baden-Württemberg geschehen – über 1 000 Polizisten im Einsatz abzustellen. Polizei ist Ländersache. Wa rum nehmen wir uns also nicht Bremen zum Vorbild, meine Damen und Herren?

Ein anderes Thema: Wir untersuchen die Aufgaben- und Or ganisationsstruktur der Landesverwaltung, aber auch der Mi nisterien. Die Ergebnisse für zwei Ministerien, das Ministeri um für Finanzen und Wirtschaft und das Integrationsministe rium, haben wir in der Denkschrift zusammengestellt. Wir un tersuchten dort die Verhältnisse von Querschnitts- und Fach aufgaben und die Umsetzung von Grundsätzen für die Orga nisation.

Nun ist im Vorfeld, aus welchen Gründen auch immer, viel darüber spekuliert worden, was es damit auf sich habe. Die Antwort finden Sie in der Denkschrift. Ich kann nur empfeh len, unsere Ausführungen dort genau zu lesen.

Keine Frage: Zusammensetzung, Zahl und Geschäftsbereich der Ministerien sind Teil der Organisationsgewalt der Regie rung. Sie kann damit auch staatskommunikative Ziele verfol gen. Sie ist dabei nicht allein auf wirtschaftliche und fiskali sche Überlegungen angewiesen. Allerdings sollten diese auch nicht ausbleiben.

Die organisatorische Verankerung politischer Leitthemen oder politischer Querschnittsaufgaben ist eine der anspruchsvolls ten organisatorischen Herausforderungen. Dazu haben wir Ih nen in dem Beitrag zum Integrationsministerium Vor- und Nachteile, Randbedingungen für einzelne Modelle aufgestellt. Ich füge aber auch hinzu: Organisation ist nicht alles. Gerade bei übergreifenden Aufgaben braucht es auch eine ressortüber greifende Kultur der Zusammenarbeit – quer durch alle Ebe nen, bereits im Verwaltungsalltag und nicht erst der Not ge horchend in der Krisensituation.

In der Denkschrift haben wir auch wieder Steuerthemen auf gefächert. Man landet bei Massenverfahren – das ist nicht ver wunderlich – immer wieder bei der IT, bei der Notwendigkeit, den Grad der Automatisierung zu erhöhen, der elektronischen Übermittlung und weiteren IT-Themen.

Die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist d a s steuerliche Großprojekt von Bund und Ländern. Das Gesetz soll nächstes Jahr verabschiedet und die Reform soll bis 2022 Zug um Zug umgesetzt werden. Es setzt eine optimierte steu erliche IT voraus. Nach den schlechten Erfahrungen mit dem Projekt FISCUS setzen Bund und Länder jetzt mit KONSENS nicht auf eine Großorganisation, sondern auf ein Kooperati onsprojekt und ein schrittweises Vorgehen. Dies ist per se nicht schlecht. Aber: Auch bei KONSENS muss man die Ent scheidungsstrukturen, die Abläufe, die Priorisierung der Auf gaben und vor allem auch die Entwicklung der Kosten – mitt lerweile über 100 Millionen € pro Jahr – genau im Auge be halten.

Und noch etwas: Steuerrecht ist zwangsläufig komplex. Es sollte aber nicht noch unnötig kompliziert werden. Sonst hilft auch die beste IT nichts. Nicht nur die IT, sondern auch der Gesetzgeber selbst ist gefordert.

Wir haben einige Neubauten des Landes zur Kinderbetreuung an Hochschulen geprüft. Die durchschnittlichen Baukosten je Platz lagen bei 50 000 € und damit deutlich über dem Bun desdurchschnitt von 30 000 €. Ursache dafür sind höhere Stan dards und Anforderungen der Nutzer, die begründet wurden mit Aussagen wie der, der Bau sei Teil der Exzellenzinitiati ve

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Aha! Das kenne ich!)

und die Bauten müssten sich deutlich von kommunalen Stan dards abheben. Es ist nichts einzuwenden gegen Betreuungs einrichtungen für Kinder der eigenen Mitarbeiter. Außerdem müssen die Einrichtungen auch im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen können. Man muss aber fragen: Lassen sich

derart unterschiedliche Maßstäbe rechtfertigen? Wie bekommt man dies gesellschaftspolitisch unter einen Hut? Gut, das Fi nanzministerium hat reagiert. Der Ausschuss hat Ihnen heute dazu Empfehlungen vorgelegt, die wir so, wie sie da sind, auch unterstützen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich im Ausblick auf die nächste Legislaturperiode noch zwei Themen ansprechen, und zwar Themen, die ein fraktionsübergreifendes Handeln rechtfertigen, aber auch erfordern.

Der Länderfinanzausgleich läuft 2020 aus. Die Ministerprä sidenten haben es – für viele überraschend – im Dezember noch geschafft, sich auf ein Modell zu einigen. Der Umsatz steuerausgleich unter den Ländern soll entfallen, die Umsatz steuer nach Einwohnern aufgeteilt, allerdings auch die kom munale Finanzkraft stärker als bisher berücksichtigt werden bei gleichzeitiger Beibehaltung der Einwohnerveredelung der Stadtstaaten.

Es kommen eine Fülle punktueller Eingriffe hinzu, die es in der Summe ermöglichen sollen, dass kein Land schlechter da steht als vorher, dass es künftig keine Geber- und Nehmerlän der mehr gibt. Das ist fast eine Quadratur des Kreises.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Jawohl! So ist es!)

Noch fehlt allerdings der Bund. Die Koalitionsfraktionen im Bundestag haben schon vehement Gegenposition bezogen. Auch stehen bei den Bundesautobahnen und in der Steuerver waltung Gegenforderungen des Bundes im Raum. Ein neuer Finanzausgleich sollte nicht nur aus einer Vielzahl isolierter Einzelstücke bestehen, sondern diese sollten sich auch zu ei nem belastbaren Gesamtbild zusammenfügen. – Dies ist nicht als Kritik, sondern nur als Anmerkung zu verstehen.

Der Beschluss der Ministerpräsidenten ist ein erster wichtiger Schritt. Eine gemeinsame Länderposition liegt auf dem Tisch. Allerdings steht noch ein langer Weg bevor.

Im Kontext der Finanzbeziehungen stellt sich immer wieder auch die Frage: Wie ist die richtige Abgrenzung der Verant wortungsbereiche von Bund und Ländern? Dort – man kann es nicht oft genug wiederholen – brauchen wir nicht mehr Ver mengung der Aufgaben, sondern eine stärkere Entflechtung. Der Ministerpräsident hat recht, wenn er damals im Kontext der Föderalismusreform seine Quintessenz gezogen hat: „Wir Föderalisten müssen insgesamt mutiger werden.“ Dies gilt auch für diesen Bereich.

Eine Aufgabe, meine Damen und Herren, die das Land in der neuen Legislaturperiode allein regeln kann, aber auch muss, ist die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfas sung. Die Regierungskoalition hat sich, gestützt auf die Über gangsregelung im Grundgesetz, zunächst auf eine einfachge setzliche Bestimmung in der Landeshaushaltsordnung be schränkt, um Erfahrung zu sammeln. Der alte Artikel 84 in der Landesverfassung widerspricht den grundgesetzlichen Leitvorstellungen. Er muss daher durch eine neue Bestim mung ersetzt werden mit klaren Regeln für die wenigen noch zulässigen Ausnahmen und mit Tatbeständen, die eine Umge hung vermeiden.

Ein Schweigen der Verfassung würde der Bedeutung des Haushaltsgesetzes nicht gerecht. Deshalb müssen Haushalts

gesetze auch verfassungsrechtlich überprüfbar sein. Der Weg zum Verfassungsgericht des Landes über ein Normenkontroll verfahren sollte ermöglicht werden. Nur so wird dauerhaft die Einhaltung der Schuldenbremse garantiert. In der Wissen schaft wird sogar gefordert, selbst die Rechnungshöfe sollten ein Antragsrecht bekommen.

Die Aufgaben, meine Damen und Herren, werden auch in der neuen Legislaturperiode nicht ausgehen. Ich danke Ihnen für Ihre Geduld, für Ihre Aufmerksamkeit in dieser letzten Sit zung der Periode. Ich danke Ihnen für die wohlwollende, auf geschlossen-kritische Begleitung unserer Arbeit über die letz ten fünf Jahre hinweg. Herzlichen Dank.

Ihnen allen wünsche ich für die Zukunft persönlich alles Gu te.

Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen – Abg. Karl Zimmer mann CDU: Bravo!)

Sehr herzlichen Dank. – Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hol lenbach.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Aber jetzt! Gu ter Mann!)

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwei Aufgaben haben wir als Abgeordnete nach un serer Landesverfassung: erstens Gesetze zu beschließen und zweitens die Verwaltung zu kontrollieren. Um den zweiten Punkt geht es heute, in der letzten Sitzung dieser Legislatur periode. Wir sollen die Verwaltung überwachen. Da sind un sere Mittel als Abgeordnete doch beschränkt. Ein Glück, dass uns kompetente Partner zur Seite stehen, die uns fachlich be raten und, Herr Munding, parteineutral die Dinge beurteilen und bewerten.

Aber der Rechnungshof ist auch ein kritischer Begleiter un serer Arbeit. Wir sind sehr dankbar für die Arbeit des Rech nungshofs, denn wir wären andernfalls reichlich hilflos, um diesen Verfassungsauftrag, die vollziehende Gewalt zu über wachen, auszuführen. Ja, wir wären ein im Nebel stochernder zahnloser Tiger.

Deshalb danken wir Ihnen, Herr Präsident Munding, dem Rechnungshof, Ihren Stellvertretern und allen Ihren Mitarbei terinnen und Mitarbeitern für diese wertvolle, für uns unver zichtbare Arbeit.

(Beifall bei der CDU)

Sie geben der Verwaltung – das haben Sie auch heute wieder bewiesen – weit über Ihren Prüfungsauftrag hinausgehende wertvolle Hinweise. Sie regen Verbesserungen an, fordern Einsparungen, mahnen und machen mit Ihren Beratenden Äu ßerungen Vorschläge, die mittel- und langfristig ein wirt schaftlicheres und effizienteres Arbeiten in der Verwaltung er möglichen. Für diese Beratenden Äußerungen ein besonderes Dankeschön und gleichzeitig eine kleine Entschuldigung: Auch wenn nicht alle Anregungen, die Sie geben, auf frucht baren Boden fallen, Anlass für Diskussionen und zum Nach denken sind sie immer.

Ich möchte nun nicht all die 20 Empfehlungen und Prüfun gen, die Sie in der Denkschrift 2015 aufgelistet haben, noch mals ansprechen. Einige haben Sie hier erwähnt. Aber ich möchte zwei in Erinnerung rufen, die Sie soeben nicht genannt haben.

Erstens: Sie haben darauf hingewiesen, dass es eine gesetzli che Verpflichtung gibt, bei neuen Gesetzen eine Abschätzung der Folgekosten vorzunehmen. Ich bin überzeugt, wenn die se Kostenabschätzungen gewissenhaft gemacht worden wä ren, dann hätten wir manche Gesetze in dieser Legislaturpe riode nicht verabschieden dürfen. Sie haben, Herr Munding, auch einige Beispiele genannt: das Personalvertretungsgesetz, das Bildungszeitgesetz, den Nationalpark Schwarzwald – al les Gesetze, die Kosten nach sich ziehen, die wir wahrschein lich nicht so bewertet haben; zumindest nicht diejenigen, die diese Gesetze beschlossen haben. Auch gestern haben wir wie der so etwas erlebt, nämlich beim Gesetz über einen Bürger beauftragten. Dieses Gesetz wurde im Eilverfahren durchge winkt, aber was es in langer Frist kosten wird, das wurde ganz bestimmt nicht in die Überlegungen einbezogen.