An den Gymnasien und den Realschulen werden wir die Mög lichkeiten im Bereich der individuellen Förderung verbessern.
Die Übergänge auf die beruflichen Schulen werden wir als festen Bestandteil in unsere Konzepte aufnehmen.
Mit der Einführung der Gemeinschaftsschule schaffen wir ei ne Schule der Vielfalt, in der jeder Schüler entsprechend sei nen Möglichkeiten individuell gefördert und gefordert wird.
Individuelle Förderung ist für uns Grüne eine wichtige Vor aussetzung, damit gute Schule funktioniert. Nicht nur an Ge meinschaftsschulen, sondern an allen Schulen werden wir die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und das persönliche Lerntempo zukünftig stärker berücksichtigen. Diese Aufgabe wird schon jetzt von vielen engagierten Leh rerinnen und Lehrern an den Schulen tagtäglich geleistet. Wir schätzen dies.
Die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfeh lung geschieht nicht, weil der Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer gering geschätzt würde, sondern weil das Eltern und Lehrer überfordernde Verfahren mit seinen bisherigen Män geln korrigiert werden soll und die Eltern stärker beteiligt wer den sollen. Der Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschul empfehlung ist ein erster wichtiger Schritt. Denn mit dem neu geschaffenen Beratungsangebot werden Eltern individueller über die Möglichkeiten und Anforderungen der weiterführen den Schule informiert, um dann auf einer guten Grundlage die richtige Schulwahl für ihr Kind zu treffen.
Den Druck, der in den Grundschulen durch die verbindliche Grundschulempfehlung auf den Kindern lastete, werden wir mit dem Wegfall der Verbindlichkeit herausnehmen. Wir wol len damit den Kindern ermöglichen, ihren Weg zum Bildungs erfolg zukünftig unabhängig von ihrer sozialen Herkunft be schreiten zu können, um jedem Kind den bestmöglichen Bil dungserfolg auf direktem Weg zu ermöglichen. Dieses Ziel werden wir, die grün-rote Koalition, in der Bildungspolitik konsequent verfolgen.
Frau Präsidentin, meine sehr ge ehrten Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit dem Zitat einer Äußerung betroffener Eltern aus meinem Wahl kreis beginnen:
Das Wegfallen der verpflichtenden Grundschulempfeh lung lässt uns gelassener an das erste Schulhalbjahr he rangehen und nimmt uns und letztendlich unserem Sohn in der vierten Klasse ganz viel vom Druck. Vielen Dank dafür.
Dies ist eines von vielen Beispielen für Reaktionen, die ich seit der Ankündigung unserer Gesetzesänderung erhalte.
Meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz zur Ände rung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg ist das erste, mit dem die grün-rote Landesregierung entscheidende Wei chenstellungen in der Bildungspolitik vornimmt. Ich danke unserer Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer und unserem Staatssekretär Dr. Mentrup und ihrem Haus für die zügige Umsetzung des Koalitionsbeschlusses, dass die Ver pflichtung der Grundschulempfehlung entfällt und damit die Elternrechte entscheidend gestärkt werden. Diesen Dank drü cke ich vor allem als Schulleiter aus, der in das Übergangs verfahren von der Grundschule in die weiterführenden Schu len involviert ist. Ich erlaube mir auch, Ihnen im Namen vie ler betroffener Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie der Grundschulkinder Dank zu sagen.
Ich will Ihnen auch nicht vorenthalten, wie die oben zitierte E-Mail geendet hat. Die Mutter sagte zu ihrem Mann:
In der Aktuellen Debatte am 20. Juli dieses Jahres sind Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP/ DVP, sehr kritisch mit der geplanten Abschaffung der Ver bindlichkeit der Grundschulempfehlung umgegangen. Nach Anhörung der Verbände müssten Sie allerdings Ihre Fahnen wieder einholen und zugestehen, dass die neue Landesregie rung auf dem richtigen Weg ist, weil sie den erklärten Eltern willen berücksichtigt. Denn grundsätzlich hat niemand außer Ihnen etwas gegen die Abschaffung der Verpflichtung der Grundschulempfehlung.
Die Neuregelung kommt einem langjährigen Wunsch des Lan deselternbeirats entgegen und wird ausdrücklich begrüßt. Die kommunalen Landesverbände – Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag – widersprechen der Neuregelung nicht. Das Evangelische Schulwerk Baden und Württemberg hat keine Einwände und Änderungsvorschläge. GEW und DGB schlie ßen sich der Umsetzung vollumfänglich an. Der Beamtenbund widerspricht der Neuregelung nicht, und die Vereinigung von Schulleiterinnen und Schulleitern steht dem neuen Übergangs verfahren grundsätzlich positiv gegenüber. Bei so viel Einig keit muss ich mich schon fragen: Warum haben Sie dies nicht längst selbst umgesetzt?
Die Antwort liegt auf der Hand: Es ist Ihnen einzig und allein um die Erhaltung der Dreigliedrigkeit des Schulsystems ge gangen. Mit allen Mitteln wollten Sie die Hauptschule retten, damit Sie weiterhin eine Schulform haben, in die Sie Kinder, die aus Ihrer Sicht nicht in die Realschule oder ins Gymnasi um passten, aussondern konnten,
(Zurufe von der CDU: Na, na! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Und Sie leiten eine solche Schule auch noch! „Aussonderung“! So ein Quatsch!)
Kinder, die auffällig oder unangepasst, aber nicht weniger in telligent als ihre Klassenkameraden sind und von ihrer Bega bung her durchaus die mittlere Reife oder das Abitur errei chen können.
Wir wollen nicht nur die Strukturen, sondern vor allem auch die Atmosphäre, das Lernumfeld verbessern. Nirgends lernt es sich besser als in einer Atmosphäre des Angenommenseins, nirgends schlechter als unter Druck.
(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Diese Regierung redet nur noch in Genitiven: „des Berührtseins“, „des Betroffenseins“!)
Wenn Sie von einer überstürzten Einführung reden, dann hal te ich Ihnen Folgendes entgegen: Schon immer haben Lehre rinnen und Lehrer in den vierten Klassen Eltern intensiv be raten. Das tun sie auch in diesem Jahr und in den kommenden Jahren. Der Unterschied ist: Bisher empfanden Eltern die Empfehlung als feststehendes Urteil, als Drohung. Zukünftig werden sie sehr genau auf die Empfehlungen der Lehrerinnen und Lehrer achten, weil die Verantwortung bei den Eltern selbst liegt.
Bereits bisher standen die engagierten Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer im intensiven Dialog mit den Eltern. Künftig wird die Beratung von der ersten Klasse an verpflich tend sein und sich wie ein roter Faden durch die Grundschul zeit ziehen, sodass es nicht mehr passieren kann, dass Eltern nach Erhalt der Grundschulempfehlung für ihre Kinder aus allen Wolken fallen.
Externe Beratungslehrer wurden bisher nur dann angerufen, wenn die Eltern mit der gemeinsamen Bildungsempfehlung nicht einverstanden waren – in der Hoffnung, dass das Urteil der Schule korrigiert wird. Zukünftig werden diese speziell
ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer eine wichtigere Rolle bei der Schullaufbahnberatung spielen, wenn sich Eltern bei ihrer Entscheidung unsicher sind. Wenn die Eltern dies wün schen, können sie einen Begabungstest durchführen lassen, oder die Eltern können sich in einem Gespräch von ihnen be raten lassen.
Sehr geehrter Herr Wacker, in der Aktuellen Debatte am 20. Juli und gerade eben erneut haben Sie das Thema „Sozi ale Selektion“ zur Sprache gebracht. Sie haben behauptet, die se würde durch den Wegfall der Verpflichtung verschärft.
Die Realität sieht derzeit allerdings so aus, dass Kinder aus sogenannten besseren Familien von ihren Eltern meist inten siv bei ihrer schulischen Laufbahn begleitet werden und nicht selten auf die gewünschte Grundschulempfehlung hin ge trimmt werden.
Kinder von Eltern aus bildungsfernen Schichten hingegen kommen nicht in diesen – vermeintlichen – Genuss, da oft schon der regelmäßige Kontakt zwischen Eltern und Lehrern fehlt. Künftig wird es jedoch auch für diese Eltern verpflich tend sein, bereits ab dem ersten Schuljahr regelmäßig beraten zu werden.
Dass dies ein ganz grundsätzlicher und wichtiger Beitrag für mehr Chancengleichheit ist, dürfte auch Ihnen einleuchten.
Erstens: Die Erfahrungen bei der Einführung von G 8 haben gezeigt, dass Eltern eher davor zurückschrecken, ihre Kinder zu überfordern. Wie sonst lässt es sich erklären, dass landes weit 15 % der Schüler mit einer Gymnasialempfehlung eine Realschule besuchen? In den Realschulen meiner Heimatge meinde und auch in manchen anderen Realschulen sind es so gar über 40 %.
Zweitens: Ich will nicht abstreiten, dass manche Eltern viel leicht doch wider besseres Wissen ihr Kind an einer Realschu le statt an einer Hauptschule anmelden. Aber dieses Ziel konn ten sie schon jetzt erreichen: mit teurer Nachhilfe, mit gna denlosem Pauken für die Klassenarbeiten, mit Druck oder da mit, dass die Kinder nach der fünften Hauptschulklasse in die Orientierungsstufe gingen.
Ja, Sie haben recht, wenn Sie befürchten, dass dies das Aus für kleine Hauptschulstandorte sein kann. Aber erfinden Sie bitte keine neue Dolchstoßlegende nach dem Motto: „Wer hat euch verraten? Sozialdemokraten!“
Der kontinuierliche Rückgang der Zahl der Hauptschüler ist dem Wunsch der Eltern nach einem höheren Bildungsab schluss ihrer Kinder geschuldet. Zurückgehende Schülerzah len wirken sich deswegen insbesondere auf kleine Hauptschul standorte negativ aus. Bereits vor Ihrem Schließungspro gramm unter dem Namen „Neue Werkrealschule“ mussten kleine Hauptschulstandorte ihren Betrieb einstellen. In mei
ner näheren Umgebung waren das z. B. Schulen in Hayingen, Mehrstetten, Auingen und zum Ende dieses Schuljahrs auch in Gomadingen. Das geschah nicht nur wegen der von Ihnen geforderten Zweizügigkeit, sondern auch, weil diese Haupt schulen nicht einmal mehr einzügig bestehen konnten.
Sollten solche Schulen Gemeinschaftsschulen werden und die Eltern diese Schulform für ihre Kinder wählen, könnte die ei ne oder andere Gemeinde eine weiterführende Schule im Ort behalten.
Die Chancen auf Änderung der gemeinsamen Bildungsemp fehlung durch die Klassenkonferenz waren nach Tests und Be ratungsverfahren durch einen Beratungslehrer sehr klein. Für das Bestehen einer Aufnahmeprüfung war die Chance gar ver schwindend gering. An meiner Schule hat in den vergangenen vier Jahren kein einziges Kind die Aufnahmeprüfung bestan den, und eine Korrektur der Empfehlung gab es nur in zwei Fällen.