Protokoll der Sitzung vom 10.11.2011

Die Landesregierung trifft in vielen Drucksachen die Aussa ge – zusammengefasst –, sie wolle mit der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung einen unterstellten Zu sammenhang von Herkunft und Bildungserfolg verringern. Nun wurde aber – Kollege Wacker hat es schon gesagt – im August dieses Jahres eine Studie veröffentlicht, die genau die sen Zusammenhang nach der Wiedereinführung der verbind lichen Grundschulempfehlung in Nordrhein-Westfalen bei mehr als 700 Kölner Grundschülern untersucht hat und genau das Gegenteil von dem beweist, was Sie behaupten.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Hört, hört, hört!)

Ich zitiere aus der „Stuttgarter Zeitung“ vom 6. August 2011:

Der Sozialwissenschaftler Jörg Dollmann vom Zentrum für Europäische Sozialforschung der Universität Mann heim warnt vor einer Abschaffung der Grundschulemp fehlung nach der vierten Klasse. Die Abschaffung verstär ke soziale Unterschiede; im Hinblick auf die Bildungsge rechtigkeit sei sie „ein Rückschritt“, heißt es in einer Mit teilung.

Weiter heißt es, die Entscheidungen der Eltern

seien oft stärker von „unrealistischen, teilweise auch von zurückhaltenderen Wünschen“ geprägt, sagt Dollmann. Die Studie zeige, dass Eltern aus dem höheren Bildungs umfeld ihre Kinder auch bei unterdurchschnittlichen Leis tungen auf einem Gymnasium anmeldeten. Eltern aus bil dungsfernen Schichten entschieden sich hingegen häufig für die Realschule, obwohl die Leistungen ihres Kindes für das Gymnasium sprächen.

Nach der Einführung der verbindlichen Empfehlung hät ten viel mehr leistungsstarke Kinder aus bildungsfernen Familien den Weg aufs Gymnasium gefunden.

Die Erkenntnisse dieser Studie müssen Sie doch einmal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU – Zuruf des Abg. Georg Wacker CDU)

Ich finde, wem tatsächlich an einer Verringerung des Zusam menhangs von Herkunft und Bildungserfolg gelegen ist, der kann nach dem Befund dieser Studie nicht einfach zur Tages ordnung übergehen und mir nichts, dir nichts die verbindliche Grundschulempfehlung abschaffen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU)

Wenn doch zu erwarten ist, dass Sie mit dem von Ihnen ge planten Gesetz genau das Gegenteil von dem erreichen, was Sie vorgeben, erreichen zu wollen, wäre es jetzt höchste Zeit, die Notbremse zu ziehen. Statt einer überhasteten Abschaf fung der Verbindlichkeit täte eine fundierte Untersuchung da rüber not, welche pädagogischen, gesellschaftlichen und nicht zuletzt auch schulorganisatorischen Auswirkungen ein solcher Schritt hätte.

Deshalb appelliere ich an Sie, an die Kultusministerin und an Herrn Dr. Mentrup: Stellen Sie die Abschaffung der verbind lichen Grundschulempfehlung zurück, bis eine Entscheidung auf wissenschaftlich fundierter Grundlage möglich ist und Auswirkungen wie auch Alternativen zu einer vollständigen Abschaffung geprüft wurden.

(Zuruf von der SPD: Tun wir nicht!)

Wir haben in der FDP im Vorfeld der Landtagswahl die ver bindliche Grundschulempfehlung sehr kontrovers diskutiert

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Aha!)

und drei Vorschläge zu einer Öffnung bzw. Weiterentwicklung gemacht.

Erstens könnte nach unserer Auffassung die weiterführende Schule das Recht erhalten, einen Schüler auch ohne zureichen de Empfehlung aufzunehmen, wenn sie in einem eigenen Auf nahmeverfahren zu dem Schluss gelangt, ihn oder sie erfolg reich zum Abschluss der Schule führen zu können. Diese Auf nahme würde dann selbstverständlich nur für die betreffende Schule gelten.

Zweitens könnte man eine reguläre Überprüfung der Grund schulempfehlung z. B. am Ende von Klasse 6 ansetzen. Das würde die vertikale Durchlässigkeit verbessern und zugleich den Schülern den Druck durch die Grundschulempfehlung nehmen.

Drittens könnten auch reguläre Kursangebote in den Kernfä chern einen Schulwechsel in der Praxis sehr erleichtern.

Es ist es sehr bedauerlich, dass das Kultusministerium und die Koalition diese und andere Vorschläge zur Verbesserung des bestehenden Verfahrens nicht geprüft haben. Einer Alternati ve zur vollständigen Abschaffung der verbindlichen Grund schulempfehlung haben Sie sich von vornherein verschlossen. Das ist umso unverständlicher, als eine verbindliche Grund

schulempfehlung für eine Gemeinschaftsschule ohnehin kei ne Relevanz gehabt hätte.

In keiner Weise vorbereitet wurden die weiterführenden Schu len, insbesondere Realschulen und Gymnasien, die mit einem deutlich höheren Schülerandrang zu rechnen haben. Mancher wird sich dann vielleicht die Frage stellen: Nach welchen Kri terien können wir Schüler eigentlich ablehnen? Dies gerecht zu gestalten ist quasi unmöglich. Da kann man wirklich nur hoffen, dass Sie nicht wie seinerzeit die Berliner Landesregie rung auf die Idee verfallen, Plätze am Gymnasium oder an der Realschule zu verlosen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Für das Stu dium auch! – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Meine Damen und Herren, ideologisch motivierte Symbolpo litik oder das Kalkül, das bestehende Schulwesen zu untergra ben – was auch immer Ihr Motiv sein mag, es ist das falsche Vorgehen zum falschen Zeitpunkt in einer Schlüsselfrage für unser Bildungswesen. Ideologische Scheuklappen sind schlech te Ratgeber in der Bildungspolitik. Setzen Sie diese ab, und machen Sie den Weg frei für einen sachlichen Diskurs über die richtigen Weichenstellungen für mehr Bildungschancen in Baden-Württemberg.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Bravo!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/823

(Abg. Karl Zimmermann CDU: In den Papierkorb!)

zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen.

Punkt 9 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Mi nisteriums für Verkehr und Infrastruktur – Feuerwehr führerschein – Drucksache 15/738

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort zur Begründung erteile ich für die Fraktion der CDU Herrn Kollegen Epple.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Feuer marsch! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Wasser marsch!)

Frau Präsidentin, meine Kollegin nen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung im Sinne des CDUAntrags zum Feuerwehrführerschein etwas unternimmt.

Als nach wie vor aktiver Feuerwehrmann liegt mir das Ehren amt besonders am Herzen. Ohne die Ehrenamtlichen in unse rem Land würde vieles nicht gehen, egal, ob im Vereinsleben, in den Kirchen oder in der Pflege. Aber besonders das Feuer wehrwesen, das Rettungswesen, die technischen Hilfsdienste und der Katastrophenschutz in unserem Land sind auf viele engagierte Ehrenamtliche angewiesen. Ohne sie ginge im Ländle wenig bis gar nichts.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge ordneten der Grünen)

Die Ehrenämtler opfern ihre Freizeit, riskieren ihre Gesund heit, oft genug auch ihr Leben, zum Schutz unserer Bürgerin nen und Bürger. Dafür gebührt ihnen Dank und Anerkennung durch uns.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge ordneten der Grünen)

Das Mindeste, was wir für sie tun können und was sie ver dient haben, ist unsere Unterstützung. Deshalb wollen wir den Menschen im Ehrenamt helfen, wo immer unsere Hilfe mög lich ist. Die CDU-Fraktion hat das immer verstanden. Des halb ist ihr die Förderung des Ehrenamts eine Herzensange legenheit.

(Zuruf von der CDU: Jawohl!)

So ist es auch heute, in einer Zeit, in der die operative Ein satzfähigkeit unserer Feuerwehr, unserer Rettungskräfte so wie unserer technischen Dienste und des Katastrophenschut zes zunehmend gefährdet ist. Wer soll zukünftig die Einsatz fahrzeuge steuern, wenn keine Ehrenamtlichen mehr die da zu erforderliche Fahrerlaubnis haben? Was sollen die Organi sationen mit ihren Anhängern machen, wenn niemand mehr die Gespanne steuern darf?

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Soll z. B. die DLRG ihre Rettungsboote zu Hause lassen oder sie auf den Schultern zum Einsatz tragen? Genau das kann nämlich passieren. Denn seit der Einführung des EU-weit gel tenden Führerscheins im Jahr 1999 dürfen junge Menschen, die im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B – Pkw – sind, nur noch Fahrzeuge bis 3,5 t steuern. Zuvor durfte man mit dem Führerschein der Klasse 3 auch einen kleinen Lkw bis 7,5 t fahren. Durch die europäische Gesetzgebung ist dies weggefallen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Mit Riesen anhänger!)

Sogar mit Riesenanhänger. – So fehlt den Einsatzkräften von Feuerwehr und technischen Diensten sowie beim Katastro phenschutz zunehmend Personal, um die schweren Einsatz fahrzeuge und Gespanne zu steuern. Denn niemand mehr be sitzt die Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuge.

Der Bundesgesetzgeber hat das Problem schon 2009 erkannt und die Grundlagen für landesrechtliche Nachbesserungen ge schaffen. Schon damals wurde den Ländern ermöglicht, eige ne Regelungen für einen Einsatzführerschein bis 4,75 t einzu führen. Diese Möglichkeit wurde von der CDU-geführten Landesregierung im Land voll ausgeschöpft. So dürfen die

betroffenen Organisationen ihre Mitglieder intern für Fahr zeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 t ausbil den und ihnen eine Eignungsprüfung hierfür abnehmen.