Mir liegen keine weiteren Wortmel dungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung abgeschlossen.
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Rede zeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffel te Redezeiten gelten.
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussionen der ver gangenen Wochen und Monate haben eines sehr deutlich ge macht: Die Änderung des Landesplanungsgesetzes – da gebe ich Ihnen, Frau Kollegin Lindlohr, voll und ganz recht – ist grün-rote Symbolpolitik.
Ich sage Ihnen aber auch voraus, dass Ihnen diese Novellie rung eines Tages noch vor die Füße fallen wird.
Erstens: Die Übergangsfrist ist zu kurz. Die Fachleute bestä tigen, dass die Frist viel zu kurz ist. Die öffentliche Anhörung hat gezeigt, dass erhebliche Probleme bei einer Frist zum 31. Dezember 2012 bestehen. Für die dringend notwendigen Untersuchungen und Datenerhebungen beim Arten- und Na turschutz wird diese Frist nicht ausreichen; das wissen Sie. Selbst das Land wird seine Untersuchungen durch die LUBW zum Artenschutz, zum Naturschutz und zu Natura 2000 nicht in diesem Jahr fertigstellen können. Ausgerechnet die Grünen, die ansonsten für das Wohl eines jeden Vogels und einer je den Fledermaus kämpfen, wollen hiervon auf einmal nichts mehr wissen.
Im Verkehrsministerium, das dafür zuständig ist, gehen aber nun einmal die Uhren anders und werden demzufolge auch andere Projekte bevorzugt.
Wer Zeit und Muße hat, ein neues Referat „Rad- und Fußver kehr“ zu etablieren, dem sei geraten, künftig die politischen Prioritäten anders, nämlich richtig zu setzen.
Sie müssen mir richtig zuhören. Ich habe nur gesagt, dass Sie die politischen Prioritäten richtiger und angemessener set zen müssen.
Zweitens: Wo ist denn der Windenergieerlass, von dem das Umweltministerium sagt, dass dieser allen an dem gesamten Verfahren zu Planung, Genehmigung und Bau von Windener gieanlagen Beteiligten eine praxisorientierte Handreichung und eine Leitlinie für das gesamte Verfahren liefern soll? Wo sind die verlässlichen Daten zum Arten- und Naturschutz?
Wenn Sie eine fachliche Grundlage dazu liefern wollen, dann brauchen wir diese jetzt und nicht erst, wenn die Wind-Regi onalpläne außer Kraft gesetzt sind. Selbst wenn der Windener gieerlass morgen in Kraft treten sollte, bliebe er mangelhaft. Es stellt sich die Frage, was die Basis mit einem solchen Frag ment anfangen soll.
Drittens: Ein weiterer Kritikpunkt ist der Verzicht auf eine ge markungsübergreifende Planung durch die Regionalverbän de. Die Regionalverbände sind kommunale Einrichtungen und können so die Planung von Windenergieanlagen aufgrund ih rer überregionalen Auswirkungen am besten wahrnehmen. Ich weiß gar nicht, warum Grün-Rot diese kommunale Eigen schaft immer wieder infrage stellt.
Die von uns vorgesehene Schwarz-Weiß-Grau-Planung bin det auch die einzelnen Kommunen deutlich stärker ein und bietet die Möglichkeit, weitere Flächen auszuweisen. Die Hal tung der Landesregierung, keinem Gesetzentwurf zuzustim men, der weiterhin Ausschlussgebiete vorsieht, lässt Exper ten ebenfalls die Stirn runzeln.
Die Aussagen dazu sind ein Widerspruch in sich. Denn selbst verständlich wird es auch in Zukunft weiterhin Ausschlussge biete geben. Die heutige Novellierung führt dazu, dass die Vorranggebiete in den Flächennutzungsplänen automatisch al le anderen Gebiete zu Ausschlussgebieten machen.
Ich bitte Sie, Herr Ministerpräsident – er ist gerade nicht da –, eindringlich, nicht stets öffentlich davon zu sprechen, dass nur die Naturschutzgebiete Ausschlussgebiete darstellen.
(Abg. Edith Sitzmann GRÜNE unterhält sich mit Mi nister Dr. Nils Schmid. – Abg. Edith Sitzmann GRÜ NE: Ich bin hier! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Doch!)
Überall dort, wo in Baden-Württemberg viel Wind weht, dürfen künftig Windkraftanlagen gebaut werden, etwa auf den Schwarzwaldhöhen. Restriktionen werden auf ein Mi nimum reduziert.
Wenn Sie das sagen, entgegne ich: Dann haben Sie nicht an die Naturschutzgebiete, die Nationalparks, die Biosphärenge biete, den Tourismus, das Landschaftsbild usw. gedacht.
Wenn die Kommunen aber auf den Schwarzwaldhöhen, z. B. rund um Baden-Baden, keine Windenergieanlagen ausweisen, dann gibt es auf den Schwarzwaldhöhen schlichtweg auch kei ne Windkraftanlagen. Da kann der Wind wehen, wie er will.
Ich habe Ihre Aussage aus einer Zeitschrift und nicht eine Aus sage von Ihnen aus einer Debatte hier zitiert.
Kritikpunkt Nummer 4 ist die von Grün-Rot ausgerufene Goldgräberstimmung bei der Ausweisung der Windenergie anlagen in unserem Land. Auf der Homepage der SPD z. B. werden die Herren Kollegen Marwein und Stober mit den Worten zitiert:
Dass es bei der Windkraft in Baden-Württemberg voran geht, zeigt die deutlich wahrnehmbare Goldgräberstim mung im Land.
Die Gemeinden werden sich um Windkraftanlagen reißen, sie bedeuten eine neue Form der Wertschöpfung für den ländlichen Raum. Investoren stehen Schlange, lokale Ener giegenossenschaften schießen wie Pilze aus dem Boden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eines sollte in Bezug auf die Goldgräberstimmungen doch bekannt sein, nämlich dass diese mitunter schneller vorbei sind als gedacht. Sie wa ren mit massiven Eingriffen in die Natur verbunden. Sie wa ren alles andere als nachhaltig, wie man sehen kann. Letzten Endes stehen Goldgräberstimmungen aber immer für ein un überschaubares Risiko und unüberlegtes Handeln, weil sie ausschließlich auf Geld und Rendite fixiert sind.