Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Dr. Rül ke, bitte kommen Sie zum Ende.

Ja. – Ihre Aussagen sind auch nicht zutreffend. Herr Kollege Klein, Sie haben ge sagt, die kommunalen Landesverbände wollten diese Geset zesänderung nicht. Sie, Herr Heiler, haben auch gesagt, wir

stünden mit unserem Gesetzesvorschlag allein da. Wenn Sie sich aber einmal die Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf anschauen, stellen Sie fest, dass diese eine andere Sprache sprechen. Der Landkreistag spricht davon, es sei „eigentlich“ nicht erforderlich; er geht da noch am weitesten. Aber in der Stellungnahme des Gemeindetags steht – ich zitiere –:

... ob es... nicht angezeigt wäre, den aus dem Jahr 1998 stammenden Derivateerlass an der einen oder anderen Stelle zu aktualisieren.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Also! – Zu ruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

Der Gemeindetag sieht also Handlungsbedarf.

Am weitesten geht der Städtetag. Der Städtetag trifft die Aus sage – ich zitiere –:

Eine explizite Verankerung eines förmlichen Verbots spe kulativer Finanzgeschäfte... könnte aber zur Rechtsklar heit und -sicherheit sowie zur besseren Durchsetzbarkeit von Rückgewähransprüchen beitragen.

Das ist schon etwas anderes als eine klare Ablehnung.

Daher halten wir unsere Gesetzesvorlage natürlich aufrecht. Sie können sie ablehnen; damit haben wir von vornherein ge rechnet. Aber wenn am Ende eine Klarstellung über den De rivateerlass erfolgt, dann war unsere Initiative mit Sicherheit nicht umsonst.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr rich tig!)

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Das Wort für die Lan desregierung erteile ich dem Herrn Innenminister.

Herr Präsident, werte Kolle ginnen, werte Kollegen! Wir haben das aufgerufene Thema bereits mehrfach erörtert. Wir haben am 28. März bei einer Aktuellen Debatte im Plenum, am 28. Juni bei der Einbrin gung Ihres Gesetzentwurfs im Plenum sowie im Juli bei der Beratung im Innenausschuss darüber diskutiert. Hierzu will ich sagen: Zwischen der Diskussion im März dieses Jahres und der heutigen zweiten Lesung liegt zwar schon ein langer Zeitraum, aber – das muss ich sagen – neue Gesichtspunkte haben sich, Herr Kollege Rülke und Kollegen von der FDP/ DVP, jedenfalls inhaltlich bis heute nicht ergeben.

Deshalb will ich mich auf die Grundlinien der bisherigen Dis kussion in aller Kürze beschränken. Ich will nur noch einmal wiederholen, dass – das ist in diesem Parlament erfreulicher weise unstrittig – das Recht der kommunalen Selbstverwal tung in Baden-Württemberg zu Recht Verfassungsrang hat. Dieses Recht wird natürlich von den Kommunen, aber auch seitens des Landes hochgehalten.

Aber es ist schon wichtig, darauf hinzuweisen, dass das Recht der kommunalen Selbstverwaltung nur im Rahmen der ge setzlichen Aufgaben wahrgenommen werden kann. Diese sind

relativ klar und deutlich formuliert. Zu diesen kommunalen Aufgaben gehört nach der heutigen Rechtslage das Spekulie ren mit Finanzprodukten in der Hoffnung, damit Geld zu ver dienen, definitiv nicht. Daher besteht kein Handlungszwang, was die Rechtslage anbelangt. Deshalb haben die kommuna len Landesverbände zum Ausdruck gebracht, dass sie in die sem Bereich ein zusätzliches Gesetz oder eine Änderung des Gesetzes nicht benötigen, weil die Rechtslage in diesem Be reich seitens der Kommunen völlig unstrittig ist.

Im Hinblick auf die einschlägigen Rechtsnormen, ob sie ge setzlich oder untergesetzlich formuliert sind, obliegt es im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung den Verantwort lichen in den Kommunen, darauf zu achten, dass sich die Ak teure in der Gemeinde innerhalb dieses Rechtsrahmens bewe gen.

Die Kommunen haben natürlich – darüber haben wir immer wieder diskutiert – zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht nur die Möglichkeit, sondern für sie ist es auch eine Notwendigkeit – das ist überhaupt keine Frage –, Geldgeschäfte zu tätigen. Kre ditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und andere Bereiche seien nur stellvertretend genannt. Eine Einschrän kung erfolgt dahin gehend, dass das Gebot der Wirtschaftlich keit und Sparsamkeit nach § 77 unserer Gemeindeordnung zu beachten ist. Im Rahmen der Zinsstrukturpolitik ist es natür lich auch zulässig, dass eine Gemeinde innerhalb eines Kre ditgeschäfts eine Absicherung bestimmter Zinsvorgaben vor nehmen kann. Ich denke, auch das ist unstrittig.

Ich hatte bereits in der Diskussion im März darauf hingewie sen, dass ich jedenfalls der Auffassung bin, dass zwar eine schlichte gesetzliche Regelung – das meine ich nicht despek tierlich – grundsätzlich kein Fehler sei, aber in dem vorliegen den Fall dies meines Erachtens ein Fehler wäre, denn der al leinige Ausschluss spekulativer Geschäfte – Kollege Schwarz hat darauf hingewiesen, wie interpretationsfähig dies ist – würde den Kommunen keine ausreichende Handlungsmög lichkeit innerhalb dieser Rechtsnorm geben. Auch dieser Grau bereich wäre dann nach wie vor vorhanden.

Ich will aber auch grundsätzlich einmal sagen: Selbst wenn es auf irgendwelchen Gebieten, auf welchen auch immer, Graubereiche gibt, sind die Kommunen gut beraten, sich nicht in den Graubereichen zu bewegen, sondern eine klare Abgren zung vorzunehmen zwischen dem, was zulässig und was nicht zulässig ist.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Herr Dr. Goll, wir haben im Ausschuss darüber diskutiert. An fänglich hatten wir eine etwas andere Einschätzung, was die Nichtigkeit dieser Geschäfte anbelangt. Inzwischen – das ha ben Sie bemerkt – bewege ich mich da mehr in Ihre Richtung. Das zeigt schlicht und ergreifend, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen und Gewichtungen dieser Rechtsauffas sungen gibt. Ich will sie deshalb trotzdem heute noch einmal erwähnen.

Sie haben sich in Ihrer Ausführung zu der Nichtigkeit vorwie gend auf die JURIS-Kommentierung bezogen, die zum Er gebnis hat, dass solche Rechtsgeschäfte nur dann ungültig sind, wenn sie nicht nur einen Träger oder einen Beteiligten in diesem Verfahren tangieren. Gerade deswegen ist dann auch

Ihr Gesetzentwurf nicht hilfreich. Denn auch dieser richtet sich nur an einen der Verfahrensbeteiligten, nämlich an die Kommunen.

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Genau so ist es!)

Wenn Ihre Rechtsauffassung stimmt, dann wären zukünftig natürlich auch solche Rechtsgeschäfte – zum Nachteil der be troffenen Kommunen – gültig. Das ist nicht Ihre Intention. Zumindest aus dieser Kommentierung, aus dieser Rechtsauf fassung lässt sich Ihr Gesetzentwurf meines Erachtens jeden falls nicht begründen.

Herr Rülke und werte Kollegen der FDP/DVP, was wir natür lich machen – das habe ich zugesagt –: Wir werden die Anre gungen außerhalb der Positionierung der Landesverbände – nicht über ein Gesetz, sondern über den Derivateerlass – an gesichts der zeitlichen Abläufe und der Vorkommnisse in die sen zeitlichen Abläufen gemeinsam mit ihnen noch einmal er örtern und schauen, ob Veränderungsbedarf und Handlungs bedarf besteht. Wenn wir uns da einig sind, haben wir natür lich keinen Grund, dies nicht zu tun, sondern werden dies selbstverständlich machen.

Wenn heute dieser Gesetzentwurf definitiv abgelehnt wird, dann gehen wir in diese Gespräche hinein. Ich habe das bis her deshalb noch nicht gemacht, weil Ihrerseits zumindest die theoretische Hoffnung bestanden hat, dass der Gesetzentwurf doch eine Mehrheit findet, was heute aber offensichtlich nicht der Fall ist. Deshalb gehen wir jetzt in diese Gespräche mit den Kommunen.

(Beifall bei den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU)

In der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1571. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzuleh nen.

Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetz entwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. Wer dem Gesetz entwurf Drucksache 15/1571 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt und Tagesord nungspunkt 3 erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Verbesserung der Beteiligung Ju gendlicher in der Kommunalpolitik – Drucksache 15/1674

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 15/2358

Berichterstatter: Abg. Alexander Salomon

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Schreiner das Wort.

(Zuruf des Abg. Walter Heiler SPD)

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! „Verbesserung der Beteiligung Ju gendlicher in der Kommunalpolitik“ heißt es in der Über schrift und lautet die Intention des Gesetzentwurfs der Frak tion der FDP/DVP. Dieser Gesetzentwurf ist eine lobenswer te Initiative, wie wir, die CDU-Fraktion, finden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir haben auch schon in der Ersten Beratung deutlich ge macht, dass es zunächst einmal lohnenswert ist, über die Ini tiative zu sprechen.

Auch die grün-rote Landesregierung hat sich in ihrem Koali tionsvertrag zu dieser Intention geäußert. Wir dürfen gespannt sein, was da kommt. Darin steht auch sonst viel, und es kommt nicht alles.

Aber, meine Damen und Herren, wie wir sehen, herrscht zu nächst einmal Konsens darüber, dass wir die Beteiligung der Jugendlichen in der Kommunalpolitik – über alle Fraktions grenzen hinweg ein Thema – stärken wollen. Ich glaube, die ses Anliegen besteht zu Recht, wie man auch an der Wahlbe teiligung bei den vergangenen Kommunalwahlen gesehen hat.

Wir sind uns einig im Ziel, aber nicht im Weg.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion lehnt den vor liegenden Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion ab. Ich möch te Ihnen sagen, warum.

Sie gehen in Ihrem Gesetzentwurf nicht auf die Strukturen vor Ort ein, sondern wollen den Gemeinderäten eine gesetzliche Verpflichtung aufdrücken, ohne den Kommunen hierbei Hand lungsspielraum zu lassen. Baden-Württemberg hat mehr Be teiligungsformen für Jugendliche in der Kommunalpolitik als die von Ihnen abgefragten Städte mit über 20 000 Einwoh nern. Es gibt einige Jugendgemeinderäte und Jugendforen und viele weitere Einrichtungen, welche gerade die kleinen Kom munen im Land erfolgreich umsetzen, übrigens freiwillig um setzen. Deshalb ist das eine Sachlage, die keineswegs nur auf die Gemeindegröße abgestellt werden kann.