Dann folgt der Absatz 2. Dieser ist so zu verstehen: Wenn ein Jugendgemeinderat eingerichtet ist – deshalb „gegebenen falls“ –, muss das in der Geschäftsordnung geregelt werden. So ist das zu verstehen. – Das war zur Klarstellung.
Jetzt kann man sagen – wie es der Fall war –, es bestehe kein Handlungsbedarf. Die stagnierende Zahl der Jugendgemein deräte signalisiert uns aber etwas anderes. Seit Jahren ist da wenig passiert. Dann kann man natürlich auch die Frage stel len, ob man da ein Gesetz machen soll, etwa nach dem Mot to „Das machen die sowieso“. Verzeihung, das ist eine etwas gefährliche Argumentation. Man sollte nicht jedes Gesetz ab lehnen, das sinnvoll ist. Sonst könnte ich z. B. auch sagen, dass sowieso jeder daheim sinnvollerweise Energie spart, weil er damit Geld spart; deshalb brauchten wir dazu keine Vor schriften zu machen.
Man macht auch durch Gesetze klar, was man will, was wir wollen. Die Vorredner haben deutlich gemacht, was wir wol len, nämlich dass Jugendliche angemessen beteiligt werden. Was wir nicht wollen, ist, den Kommunen Vorschriften zu ma chen. Genau das steht im Entwurf.
Die Argumente, die gegen den Gesetzentwurf vorgebracht werden, gehen im Grunde genommen in zwei Richtungen. Das eine betrifft die Formulierung. Sie geht manchem zu weit, manchem geht sie nicht weit genug.
Das zweite Argument ist, dass man sagt, wir stellen das in ei nen weiteren Kontext anderer Materien, beispielsweise der Herabsetzung des Wahlalters für Kommunalwahlen. Ich stel le aber dazu die Frage: Sind diese Argumente wirklich tra gend, dass man heute diesen Entwurf in der vorliegenden Fas sung ablehnen sollte?
Nochmals zum Argument 1, zur besseren Formulierung. Ich sage es hier noch einmal wie im Ausschuss: Man muss zu nächst erst eine bessere Formulierung finden. Denn eine ge wisse Gratwanderung ist es schon, wie wir dem Anliegen Rechnung tragen und dabei nicht zu sehr in das Selbstverwal tungsrecht der Kommunen eingreifen.
Diesem Teil des Hauses darf ich sagen: Sie dürfen nicht kri tisieren, dass die kommunalen Landesverbände unseren Ent wurf abgelehnt haben. Denn all das, was Sie jetzt haben an klingen lassen, werden sie dreimal ablehnen – nicht nur ein mal –, weil das noch viel weiter in das Recht der Kommunen eingreift. Aus diesem Grund habe ich schlicht die Befürch tung, dass am Schluss gar nichts herauskommt, dass es so geht wie bei den Listenbesetzungen im Gemeinderat oder beim Al koholverbot auf öffentlichen Plätzen. In diesen Fällen finde ich es, ehrlich gesagt, nicht so tragisch. Wenn aber im vorlie genden Fall am Ende gar nichts herauskäme, fände ich das ei gentlich schade.
Damit sind wir beim zweiten Argument. Sie sagen: „Wir re geln das mit anderen Materien gemeinsam.“ Damit erschwe ren Sie sich das Fortkommen zusätzlich. Es wird noch etwas schwieriger, wenn Sie dies mit anderen Materien verbinden.
Mir fällt auf: Das Vorhaben kommt nicht so recht vom Fleck. Es gibt da etwas vage Ankündigungen, die ich von Herrn Sckerl im Ausschuss sehr wohl vernommen habe. Er hat ge sagt: „Wir machen im ersten Quartal des kommenden Jahres etwas, vielleicht nur eine Anhörung.“ Wenn es aber nur eine Anhörung ist, dann haben wir bald schon Sommer. Im Som mer gehen die Ersten für fünf Wochen in Urlaub. Wenn dann alle nacheinander in Urlaub gehen, bedeutet das bei elf Res sorts bereits wieder ein weiteres Jahr.
Besser wäre es deshalb im Sinne der Jugendlichen, dieses Pro jekt der Beteiligung jetzt zu beschließen und umzusetzen.
Herr Präsident, werte Kolle ginnen und werte Kollegen! Ich habe den Flüsterton des Prä sidenten in meine Richtung gehört. „Kurz“, hat er gesagt. Ich denke, er wollte damit zum Ausdruck bringen, dass das Meis te inhaltlich besprochen ist. Die Positionen, die wir heute aus tauschen, sind ja nicht neu, weil wir wiederholt schon darü ber gesprochen haben.
Ich will aber ausdrücklich festhalten: Auch wir, die Landes regierung, begrüßen es natürlich – das habe ich aus allen Re debeiträgen heute vernommen –, wenn Jugendliche sich für Politik interessieren, insbesondere wenn sie bereit sind, sich
auf der Ebene zu engagieren, auf der sie auch einen direkten Bezug zur Politik haben können, nämlich auf der kommuna len Ebene. Wenn es uns gelingt, sie dort in Entscheidungspro zesse einzubinden, sind wir, glaube ich, wirklich gut unter wegs, um junge Menschen auch für Politik zu begeistern und ihnen deutlich zu machen, dass es sich lohnt, sich in Entschei dungsprozesse einzubringen, solange es Entscheidungspro zesse sind und noch nicht entschieden worden ist.
In der Zielrichtung sind wir uns, meine ich jedenfalls, weitest gehend einig. Die Grundlinie Ihres Gesetzentwurfs, des Ge setzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP – das will ich aus drücklich sagen –, entspricht natürlich schon dem, was die grün-rote Landesregierung möchte. Auch wir wollen, dass die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, Herr Goll, verbindlich festgeschrieben und in der Gemeindeordnung ent sprechend verankert werden.
Wir legen allerdings schon Wert darauf, dass die Städte und Gemeinden dabei Spielräume haben. Zumindest ist dies mei ne Auffassung. Denn es gibt schon Unterschiede in der Grö ßenordnung der Kommunen und in der Vielfalt der Aufgaben, die vor Ort wahrgenommen werden. Deshalb werden wir nach meinen Vorstellungen entsprechende Spielräume in die ent sprechenden Gesetze einbauen.
Es gibt bereits heute eine unterschiedlich große Zahl von Be teiligungsmöglichkeiten, die in der Tat auch vielfach erfolg reich praktiziert werden. Ob aber die Fokussierung auf den Jugendgemeinderat das Richtige ist – das steht nicht so in Ih rem Gesetzentwurf, Herr Goll; da haben Sie recht –, mag be zweifelt werden. Denn die Erfahrungen in den letzten Jahren haben in der Tat gezeigt, dass Jugendliche eher für andere, weniger formalisierte Beteiligungsformen ansprechbar sind und begeistert werden können.
Aber wenn es denn einen Jugendgemeinderat gibt, dann muss er natürlich auch gewisse Rechte haben. Denn vielfach schei tert die dauerhafte Einrichtung eines Jugendgemeinderats da ran, dass es diese Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte eher nicht gibt und die Jugendlichen das Gefühl haben, sie würden eher ausgebremst denn gehört.
Deshalb sind Themenbereiche wie Rede- und Anhörungsrech te natürlich entsprechend vorzugeben. Die Jugendverbände, die wir zu diesem Thema schon angehört haben, fordern ja ge nau dies.
Für die heutige Abstimmung – das will ich sagen – ist etwas anderes entscheidend, nämlich Folgendes: Die Beteiligungs rechte von Jugendlichen stehen in einem engen Zusammen hang mit anderen Vorhaben der Landesregierung. Nennen möchte ich hierbei insbesondere – Kollege Schwarz hat dar auf hingewiesen – die Absenkung des Wahlalters bei der Kom munalwahl auf 16 Jahre. Gleichzeitig gehört dieses Thema, das wir gerade diskutieren, auch zu dem großen, zu dem wei ten Komplex der Bürgerbeteiligung insgesamt. Auch dazu prü fen wir gerade Vorschläge bzw. erarbeiten Vorschläge.
Herr Goll, weil irgendwie unterstellt worden ist, da würde schon lange versprochen und nichts geliefert, nur zu Ihrer Kenntnis: An mir hat es nicht gelegen. Ich war nicht im Som merurlaub. Unser Ressort bearbeitet dies aber federführend.
Wir sind dabei, das Kommunalwahlrecht zu verändern. Un ser Gesetzentwurf befindet sich im Moment in der Abstim mung mit den anderen beteiligten Ressorts. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf Anfang 2013 nach Anhörung der Verbände – die muss auch noch erfolgen – in den Landtag ein gebracht werden kann, sodass sich die Wirkung dann schon nach der Kommunalwahl 2014 entfalten kann.
Parallel dazu – das sei auch erwähnt – arbeiten wir an der No vellierung des Kommunalverfassungsrechts. Da geht es um Fragen wie Bürgerbeteiligung, Bürgerentscheide, Sitzungs modalitäten, auch Einbeziehung neuer Medien. Es wird land auf, landab strittig diskutiert, was aus Gemeinderatssitzungen berichtet wird und in welcher Form das geschieht.
Ich will es bei diesen paar Stichworten belassen. In diese Kommunalverfassungsrechtsnovelle sollte meines und unse res Erachtens auch das Thema „Beteiligungsrechte von Ju gendlichen“ einfließen. Das heißt, wir haben die Absicht, ei ne Regelung vorzuschlagen, die in den entscheidenden Punk ten verbindlicher ist und die den Jugendlichen mehr bringt als der vorliegende Gesetzentwurf der FDP/DVP. Dies bezieht sich z. B. auf ein Budget für diese Gremien. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf heute auch nicht zustimmen.
Ich halte nicht viel davon, jetzt einzelne Paragrafen der Ge meindeordnung herauszugreifen und im Vorgriff – dabei re den wir über vielleicht noch ein halbes Jahr – auf die von uns beabsichtigten Reformen zu ändern. Meines Erachtens ist es den Kommunen nämlich nicht zuzumuten – da bitte ich um Verständnis –, alle paar Monate Veränderungen in der Ge meindeordnung, im Kommunalwahlgesetz, in der Landkreis ordnung und in anderen Gesetzen und Verordnungen zur Kenntnis zu nehmen, die immer nur für einzelne Segmente gelten.
Wir werden uns bemühen, eine umfassende und in sich stim mige Überarbeitung des Kommunalwahlrechts im Sinne ei ner besseren Beteiligung und auch im Sinne Ihres heute vor liegenden Gesetzentwurfs vorzulegen. Ich bin guter Hoffnung – das will ich ausdrücklich sagen –, dass wir da in weiten Be reichen gemeinsam unterwegs sein können. Ich lade Sie ganz herzlich ein, Ihre Vorstellungen in diesen Diskussionsprozess einzubringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weite ren Wortmeldungen vor.
Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1674. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen in der Be schlussempfehlung, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetz entwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. Wer dem Gesetz entwurf der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/1674, zu stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist da gegen? – Wer enthält sich? – Somit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landesblin denhilfe – Drucksache 15/1872
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ar beit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren – Drucksache 15/2373
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine sehr verehr ten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Landtag die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf zu empfehlen, und zwar aus dem Grund, weil wir damit das EU-Recht in unser baden-württembergisches Gesetz übernehmen und somit das Beschäftigungslandprinzip einführen. Das heißt, dass nicht nur Blinde, die in Baden-Württemberg leben, sondern auch Blinde von außerhalb des Landes, die hier arbeiten, in den Ge nuss der Landesblindenhilfe kommen.
Darüber hinaus wird das Gesetz die Regelungen von SGB I und SGB X übernehmen mit der Folge, dass dann der Rechts weg zu den Sozialgerichten eröffnet wird. Auch dem stimmen wir zu.
Hinsichtlich der Kosten wurden keine Aussagen getroffen. Of fenbar sind auch keine Fälle von weiteren Blinden bekannt, die künftig Landesblindenhilfe erhalten.
Tatsache ist, dass im Jahr 2011 10 575 Personen in BadenWürttemberg mit rund 40,3 Millionen € unterstützt wurden. Dies ist eine erhebliche finanzielle Leistung, die das Land er bringt. Hinzu kommen weitere Leistungen aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften.
Wir werden abwarten, inwieweit sich diese Zahlen erhöhen. Vielleicht verändern sie sich auch nicht, weil dann auch Blin de, die in Baden-Württemberg leben, in den anderen Ländern in den Genuss der Anwendung des Beschäftigungslandprin zips kommen.
Lassen sie mich noch ein Thema kurz anschneiden, das mir sehr am Herzen liegt. In einer parlamentarischen Initiative ha ben wir das Thema „Akustische Ausstattung von Aufzügen“ angesprochen. Sie alle wissen, dass Blinde in einem Aufzug durch die Braillebeschriftung angeben können, in welches Stockwerk sie fahren wollen. Aber wenn der Aufzug anhält, können sie nicht erkennen, ob der Aufzug auch in dem Stock werk angekommen ist, das sie gewählt haben. Deshalb wäre es für diesen Personenkreis von großem Nutzen, eine akusti sche Information zu erhalten.
In der Stellungnahme zu dem Antrag hat mir die Landesregie rung mitgeteilt, dass die Kosten für die akustischen Ausstat tungen der Aufzüge zwischen 2 500 und 5 000 € liegen. Ich bin der Meinung, es wäre ebenso für einen einstimmigen Be schluss dieses Hohen Hauses geeignet, zu sagen: Wir wollen
uns in dieser Art und Weise engagieren. Ich möchte die Lan desregierung und die Fraktionen dieses Haus bitten, dieses Anliegen zu unterstützen.