Die Gemeinschaftsschulen beteiligen sich wie alle anderen Schulen bzw. Schularten auch an der Ausbildung der Lehre rinnen und Lehrer. Denn die Gemeinschaftsschule braucht gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, die qualifiziert werden, mit der Heterogenität im Klassenzimmer und vor allem mit Kindern umzugehen, die behindert sind. Deshalb ist es wich tig, dass dort etwas passiert.
In diesem Bereich haben übrigens in den letzten Jahren eini ge Veränderungen an den Pädagogischen Hochschulen, den Universitäten, den staatlichen Seminaren und auch in der
Klar ist auch, dass wir in der Lehrerbildung insgesamt voran kommen müssen. Die Expertenkommission, die das in die Hand genommen hat und daran arbeitet, ist bereits erwähnt worden.
Wir wollen natürlich, dass alle Lehrerinnen und Lehrer, die an der Gemeinschaftsschule eingesetzt werden, in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe zu erfüllen. Deshalb ist es wichtig, dieses Know-how auch im Rahmen von Fortbildung zur Verfügung zu stellen. Es ist deshalb klar geregelt, dass auch Gemeinschaftsschulen Ausbildungsschulen sind. Das In teresse ist, wie Sie sicherlich wissen, sehr, sehr groß.
Es ist auch interessant – Sie haben gerade zu Recht die Ge schwister-Scholl-Schule in Tübingen erwähnt – und hoch spannend, sich anzuschauen, wie das Zusammenspiel der un terschiedlichen Standards funktioniert. Denn man muss sich immer klarmachen: Die Bildungsstandards gelten doch wei ter. Es sind exakt die gleichen Bildungsstandards, das heißt, es wird auf Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialniveau gleichsam nebeneinander unterrichtet. Die Kunst ist es, die Unterstützungsprozesse an der Schule – so will ich das ein mal nennen – so zu gestalten, dass bei jedem Kind das Niveau, das es erreicht – Herr Dr. Kern hat es gerade mit den Berei chen A, B, und C beschrieben –, abgebildet wird. Darum geht es. Die Bildungsstandards gelten also weiter.
Es ist klar, dass wir Referendarinnen und Referendare sowie Anwärterinnen und Anwärter eben auch an der Gemein schaftsschule ausbilden wollen und dort einsetzen. Es ist auch klar, dass wir die Fort- und Ausbildung in Zusammenarbeit mit den Seminaren weiter ausbauen und verbessern werden. Es werden übrigens auch Referendarinnen und Referendare sowie Anwärterinnen und Anwärter, die dann an der Gemein schaftsschule ausgebildet sind, ihre Erfahrungen im Rahmen der Fortsetzung der Ausbildung weitergeben können.
All dies wird in überarbeiteten Verordnungen über die erste und zweite Ausbildungsphase geregelt werden. Sie werden in Kürze veröffentlicht.
Außerdem wollen wir natürlich möglichst viele junge Lehre rinnen und Lehrer von den Erfahrungen an der Gemeinschafts schule und den Kompetenzen an der Gemeinschaftsschule profitieren lassen. Die Nachfrage ist riesengroß. Deshalb er halten alle Lehramtsanwärter und Referendare schon jetzt die Möglichkeit, zumindest einen Teil ihres Vorbereitungsdiens tes an der Gemeinschaftsschule zu durchlaufen.
Für das laufende Schuljahr ist ein Zeitraum von zwei Wochen im zweiten Schulhalbjahr vorgesehen, in dem die Anwärte rinnen und Anwärter sowie die Referendarinnen und Referen dare die Gemeinschaftsschule kennenlernen können. Dabei werden sie von den Seminaren unterstützt.
Natürlich werden nicht alle angehenden Lehrerinnen und Leh rer an Gemeinschaftsschulen hospitieren können. Noch haben wir erst 42 Gemeinschaftsschulen; deshalb sind die Kapazi täten natürlich begrenzt. Daher werden zurzeit an den Semi naren Ausbildungsmodule für den Vorbereitungsdienst zu den
Themen „Individuelles Lernen“, „Umgang mit Heterogenität und Inklusionen“ sowie „Diagnostik und Leistungsbeurtei lung“ vorbereitet, damit möglichst viele Pädagogen qualifi ziert werden können.
Das ist eben der Unterschied zu der Vorgehensweise, die Sie immer wieder eingefordert haben: Man kann diese Bausteine auch im Nachhinein bzw. parallel im Betrieb gleichsam mit entwickeln, wenn man so vorgeht, dass tatsächlich nur die Schulen eine Genehmigung erhalten, die schon in der Lage sind, über Vorarbeiten, die sie geleistet haben, diese individu elle Förderung abzubilden.
Im Zentrum des pädagogischen Geschehens an der Gemein schaftsschule steht der individuelle Lernweg des Schülers. Al les ist darauf ausgerichtet, die Schülerinnen und Schüler in heterogenen Gruppen auf deren Weg zum bestmöglichen Bil dungsabschluss zu begleiten.
Das alte Konzept von Schule ist: gleiches Angebot und glei che Anforderungen für alle, allenfalls ergänzt um eine indivi duelle Förderung. Weil eben auch an den anderen weiterfüh renden Schulen die Gruppen immer heterogener werden, wis sen wir doch alle, dass die Fähigkeit zu individueller Förde rung zunehmend auch für jeden Lehrer und jede Lehrerin in der Ausbildung eine wichtige Rolle spielen muss.
Viele Lehrer haben sich deshalb in den letzten Jahren auch aus eigenem Antrieb sehr intensiv diese pädagogischen Fä higkeiten angeeignet und sich mit diesem Thema beschäftigt. Viele werden sich, weil sie jetzt sehen, was an der Gemein schaftsschule passiert, weiterhin damit befassen.
Gemeinschaftsschulen verlangen natürlich auch nach einer anderen Art der Leistungsmessung. Auch darauf werden Pä dagoginnen und Pädagogen im Land gezielt vorbereitet.
Wir wollen, dass in der Gemeinschaftsschule das Leistungs potenzial der Schülerinnen und Schüler optimal aktiviert wird. Deshalb gelten die Bildungsstandards – ich habe es gerade schon ausgeführt – für alle drei Bildungsabschlüsse.
Es ist auch klar, dass man, wenn man in dieser Weise indivi duell fördert, auch eine andere Art von Leistungsrückmeldung – nämlich eine individualisierte – braucht. Das passiert fol gendermaßen:
Die Schüler der Gemeinschaftsschule erhalten am Ende des Schulhalbjahrs und am Ende des Schuljahrs in den Schuljah ren 5 bis 9 eine schriftliche Information über ihre Leistungen in den einzelnen Fächern. Dabei wird ausgewiesen, auf wel cher Anforderungsebene die jeweiligen Leistungen liegen. Wenn es die Erziehungsberechtigten wollen, werden die dif ferenzierten Rückmeldungen um Noten oder Notentendenzen ergänzt, wobei die Noten auf der Grundlage der überwiegend zugrunde liegenden Bildungsstandards ermittelt werden. Da schließt sich also wieder der Kreis zu den Bildungsstandards und den Noten, die im Schulsystem weiterhin Gültigkeit ha ben.
Wenn sich der Lernfortschritt bei einem Schüler nicht wie ge wünscht entwickelt, überlegen Lehrer, Eltern und Schüler ge meinsam, welche unterstützenden Maßnahmen möglich sind. Ein Sitzenbleiben wird es nicht geben. Die Schüler können deshalb in ihrer vertrauten Lerngruppe bleiben und damit
wertvolle Lebenszeit einsparen. Denn wir wissen alle, dass das reine Wiederholen nicht automatisch zu einem besseren Bildungserfolg führt.
Im Abschlussjahr der Sekundarstufe I, also in der Klasse 9 oder 10, gelten die Abschlussprüfungsordnungen der geglie derten Schularten. Auch daran ändert sich nichts, damit wir auch die Vergleichbarkeit haben. Die Abschlussprüfungen sind die gleichen wie in anderen Schularten.
Zum nächsten Schulhalbjahr planen wir übrigens eine Hand reichung zum Thema „Leistungskultur, Leistungsbeurteilung, Noten in der Gemeinschaftsschule“ mit weiteren Informatio nen, damit sowohl die Eltern als auch die Lehrerinnen und Lehrer eine Handreichung haben, die Klarheit darüber schafft, nach welchen Maßstäben gearbeitet wird.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 15/1666. Es handelt sich um einen rei nen Berichtsantrag, der für erledigt erklärt werden kann. – Sie stimmen dem zu.
Antrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und In frastruktur – Verlässliche Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) – Fortführung der Kom pensationsmittel nach dem Entflechtungsgesetz und der Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Bestellmittel nach dem Regionalisierungsgesetz – Drucksache 15/1683
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minu ten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei ge staffelte Redezeiten gelten.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Der Titel klingt zwar etwas sperrig – Kompensationsmittel, Regionalisierungsmittel, GVFG –, aber es ist ein ganz wichtiges Thema. Denn es geht um Mobilität, es geht um den Schienenverkehr, um den öffentlichen Nah verkehr in Baden-Württemberg. Wir sehen hier eine große Ge fahr am Horizont, auf die wir dringend aufmerksam machen möchten: Die Mittelzahlungen nach dem Gemeindeverkehrs finanzierungsgesetz sollen 2019 eingestellt werden.
Was ist das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz? Danach werden Infrastrukturmaßnahmen im öffentlichen Nahverkehr – also S-Bahn-Systeme, Stadtbahnsysteme – in Baden-Würt temberg finanziert. Hierunter fallen die Breisgau-S-Bahn, die S-Bahn RheinNeckar, die Straßenbahnen und die Stadtbah
nen in Ulm, Stuttgart und Mannheim, aber auch Strecken wie die Hermann-Hesse-Bahn zwischen Calw und Weil der Stadt. In Baden-Württemberg stehen hier noch sehr viele Projekte an. Es ist klar, dass wir hier Nachholbedarf haben, was die Herstellung von ÖPNV-Infrastruktur, aber auch die Instand haltung der Infrastruktur angeht.
Insofern hat sich auch gegenüber dem Verhandlungsstand der Föderalismuskommission eine Änderung ergeben: Es sind nämlich nicht alle Vorhaben fertiggestellt, sondern in BadenWürttemberg haben wir noch sehr viele Projekte in der Pipe line. Da der Bund das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz 2019 abschaffen möchte, besteht nun dringender Handlungs bedarf.
Für uns ist klar: Der Bund darf die Länder und die Kommu nen bei der Finanzierung des ÖPNV nicht im Stich lassen.
Steigende Fahrgastzahlen in Baden-Württemberg bescheini gen Bussen und Bahnen gute Noten. Der ÖPNV leistet einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass Mobilität sozial-, umwelt- und klimaverträglich gewährleistet wird. Steigende Fahrgast zahlen im ÖPNV sind auch die richtige Antwort darauf, wie wir Ballungsräume, aber auch den ländlichen Raum von Lärm und Feinstaub entlasten können. Umso wichtiger ist die ver lässliche Finanzierung des ÖPNV durch den Bund.
Als Finanzierungsinstrument gibt es momentan noch das Ge meindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Nach diesem trägt der Bund 60 % der Kosten, 20 % werden vom Land übernommen und weitere 20 % von den Verkehrsunternehmen, von den kommunalen Unternehmen oder von der Deutschen Bahn oder der jeweiligen Raumschaft. Ebendiese Finanzierung von 60 % der Kosten durch den Bund soll 2019 auslaufen.
Wir fordern daher eine umfassende Neuregelung der ÖPNVFinanzierung. In einer Bund-Länder-Kommission müssen Lö sungsansätze erarbeitet werden, die eine zuverlässige und si chere Perspektive zur Finanzierung des ÖPNV sicherstellen.
Unsere große Sorge liegt aber auch darin, dass der Bund for dern könnte, dass alle Maßnahmen, die jetzt noch anstehen – ich habe vorhin von der Stadtbahn in Ulm und der S-Bahn RheinNeckar gesprochen –, bis 2019 abgerechnet werden müssten. Ich sage Ihnen ganz klar: Das können wir nicht zu lassen. Dieses scharfe Schwert, das der Bund ansetzen möch te, dass 2019 abgerechnet werden muss, würde für viele Maß nahmen eine Erschwernis bedeuten. Daher müssen wir den Bund nicht nur auffordern, eine Nachfolgeregelung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu treffen, sondern auch, diesen Stichtag – 2019 muss abgerechnet werden – nach hin ten zu verschieben.
Unser gemeinsames Ziel, Kolleginnen und Kollegen, muss es sein, die Projekte, die wir hier in Baden-Württemberg in der Pipeline haben, abzuschließen, damit sie hier umgesetzt wer den.
Der Kollege Klein spricht das liebe Geld an. Ich sage Ihnen ehrlich: Ich mache mir große Sorgen, wenn ich etwa lese, dass bei der Elektrifizierung der Südbahn mit einer Kostensteige rung um 46 Millionen € – von 180 Millionen € auf 226 Mil lionen € – zu rechnen ist. Ein ähnliches böses Spiel zeichnet sich auch bei der Hochrheinstrecke zwischen Basel und Sin gen ab. Auch hier sollen die Kosten anscheinend ansteigen. Ich bin der festen Überzeugung, dieses Nachfinanzieren im Eisenbahnbau muss ein Ende haben. Wir müssen von unseren Partnern verlangen, dass sie kosten- und termingerecht pla nen und bauen. Das, denke ich, sind uns unsere Partner schul dig.