Protokoll der Sitzung vom 26.05.2011

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses

Gemäß § 4 Abs. 2 des Landeswahlprüfungsgesetzes besteht der Wahlprüfungsausschuss aus sieben Abgeordneten als or dentlichen Mitgliedern, je einem Stellvertreter für jedes or dentliche Mitglied und je einem ständigen beratenden Mit glied der Fraktionen, die in ihm nicht durch ordentliche Mit glieder vertreten sind. Er wird vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Eine Vorschlagsliste der Fraktionen für die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses liegt Ihnen vor (Anlage 2).

Wird förmliche Abstimmung gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Ich stelle fest, dass das Haus die von den Fraktionen vorge schlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern bzw. stellvertreten den Mitgliedern und im Falle der Fraktion der FDP/DVP zum beratenden Mitglied des Wahlprüfungsausschusses gewählt hat.

Meine Damen und Herren, nach der Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses ge be ich bekannt, dass zwölf Wahleinsprüche gegen die Land tagswahl eingegangen sind. Eine entsprechende Auflistung liegt auf Ihren Tischen (Anlage 3).

Ich schlage vor, die Wahleinsprüche dem Wahlprüfungsaus schuss zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Beratung zu überweisen. – Sie stimmen zu.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Gremiums nach Artikel 10 GG

Meine Damen und Herren, nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes unterrichtet das Innen ministerium in Abständen von höchstens sechs Monaten ein Gremium, das aus fünf vom Landtag bestimmten Abgeordne ten besteht, über die Durchführung des Artikel-10-Gesetzes, soweit sie von ihm zu verantworten ist.

Nach § 17 a Abs. 2 der Geschäftsordnung steht der CDU-Frak tion das Vorschlagsrecht für drei sowie der Fraktion GRÜNE

und der Fraktion der SPD das Vorschlagsrecht für jeweils ein Mitglied des Gremiums zu. Dazu sollen acht stellvertretende Mitglieder gewählt werden, für die die CDU-Fraktion das Vor schlagsrecht für vier und die Fraktion GRÜNE sowie die Frak tion der SPD das Vorschlagsrecht für jeweils zwei Stellvertre ter haben.

Eine gemeinsame Vorschlagsliste der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD liegt Ihnen vor (Anlage 4). – Sie stimmen dem Wahlvorschlag zu. Danke schön.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Kommission nach Artikel 10 GG

Meine Damen und Herren, in § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aus führung des Artikel-10-Gesetzes wird bestimmt, dass das In nenministerium unverzüglich eine Kommission über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen unterrichtet. Die Kommission besteht nach § 2 Abs. 5 dieses Gesetzes aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besit zen muss, und zwei Beisitzern. Sie wird für die Dauer einer Wahlperiode bestellt. Gleichzeitig ist für jedes Mitglied der Kommission ein Stellvertreter zu wählen.

Nach § 17 a Abs. 2 der Geschäftsordnung steht der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD das Vorschlagsrecht für jeweils ein Mitglied und einen Stellver treter zu. Auch hierzu liegt auf Ihren Tischen ein gemeinsa mer Vorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD (Anlage 5).

Wird eine förmliche Abstimmung begehrt? – Nein.

Dann darf ich feststellen, dass Sie dem gemeinsamen Wahl vorschlag zustimmen.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Wahl der parlamentarischen Mitglieder Baden-Württem bergs in den Oberrheinrat

Aufgrund der Neukonstituierung des Landtags sind die vom Parlament in den Oberrheinrat zu entsendenden Mitglieder neu zu bestellen. Hierfür sind vom Landtag 16 Abgeordnete zu wählen.

Nach § 17 a Abs. 2 der Geschäftsordnung steht das Vor schlagsrecht den Fraktionen nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt wie folgt zu: CDU acht Mitglieder, GRÜNE vier Mitglieder und SPD vier Mitglieder.

Ein gemeinsamer Wahlvorschlag hierzu liegt Ihnen vor (An lage 6). – Ich stelle ohne förmliche Abstimmung fest, dass das Haus die in der Vorschlagsliste aufgeführten Abgeordneten zu Mitgliedern des Oberrheinrats gewählt hat.

Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

Dann rufe ich Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Wahl der Vertreter des Landtags in den Landesausschuss für Information

Meine Damen und Herren, nach § 17 Abs. 3 des Landessta tistikgesetzes wird die Landesregierung vom Landesausschuss für Information beraten. Dem Landesausschuss für Informa tion gehören je fünf Vertreter des Landtags und der Landes regierung an. Die fünf Mitglieder des Landtags verteilen sich nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren wie folgt auf die Fraktionen: CDU drei Mitglieder, GRÜNE ein Mitglied und SPD ein Mitglied. Auf Ihren Tischen liegt ein gemeinsa mer Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜ NE und der Fraktion der SPD (Anlage 7).

Wird eine förmliche Abstimmung gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Dann darf ich feststellen, dass die im Wahlvorschlag genann ten Herren in den Landesausschuss für Information gewählt sind.

Damit ist Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses

Meine Damen und Herren, der Landtag hat nach dem Landes richtergesetz sechs Abgeordnete und die gleiche Zahl von Stellvertretern sowie einen Vertreter der Rechtsanwaltschaft und dessen Stellvertreter in den Richterwahlausschuss zu wäh len.

Wir wählen zunächst gemäß § 47 des Landesrichtergesetzes die Abgeordneten und ihre Stellvertreter. Auf Ihren Tischen liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD (Anlage 8). Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Vorschlag einstimmig angenommen. Herzlichen Dank.

Außerdem hat der Landtag nach § 50 des Landesrichtergeset zes auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammern einen Vertreter der Rechtsanwaltschaft und dessen Stellvertreter in den Rich terwahlausschuss zu wählen. Die Rechtsanwaltskammern Freiburg, Stuttgart und Tübingen schlagen Ihnen als Mitglied Herrn Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer und als Stellvertreter Herrn Rechtsanwalt Dr. Eckhart Lohbeck vor. Die Rechtsan waltskammer Karlsruhe schlägt Ihnen als Mitglied Herrn Rechtsanwalt Thomas Väth und als Stellvertreter Herrn Rechtsanwalt Sebastian Müller vor (Anlage 9).

Sie finden auf Ihren Tischen die Wahlvorschläge der Rechts anwaltskammern auf einem gelben Stimmzettel. Kreuzen Sie bitte auf dem Stimmzettel jeweils die Person an, der Sie als Mitglied bzw. als stellvertretendes Mitglied des Richterwahl ausschusses Ihre Stimme geben möchten. Bitte beachten Sie, dass Streichungen oder sonstige Änderungen zur Ungültig keit des Stimmzettels führen. Der Stimmzettel ist auch dann ungültig, wenn Sie beim zu wählenden Mitglied bzw. dessen Stellvertreter beide Wahlvorschläge ankreuzen. Sie müssen sich also bei beiden Funktionen für jeweils eine Person ent scheiden.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ach so!)

Ich weise darauf hin, dass das zu wählende Mitglied und des sen Stellvertreter nicht demselben Wahlvorschlag angehören müssen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur Wahl handlung. Ich darf die Herren Schriftführer bitten, die Stimm zettel einzusammeln.

(Einsammeln der Stimmzettel)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen diese Wahl ab brechen. Es gibt eine Unstimmigkeit auf dem Stimmzettel. Der Ausdruck „Wahl von Vertretern der Rechtsanwaltschaft zum Mitglied...“ auf dem Stimmzettel ist nicht eindeutig. Deshalb werden wir neue Stimmzettel vorbereiten und die Wahl wiederholen.

(Oh-Rufe – Unruhe)

Ich erläutere noch einmal das Abstimmungsverfahren. Man hat zwei Stimmen: eine Stimme für die Wahl des Mitglieds und eine Stimme für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds. Man hat also nicht vier Stimmen, sondern zwei Stimmen. Die Wahl wird nachher wiederholt.

(Fortgesetzte Unruhe – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Nur ruhig bleiben! Keine Panik! Alles gut!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Zwischenzeit fahren wir in der Tagesordnung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszent rale für politische Bildung