Aber eine Bundesregierung, die eine bereits gefundene Ver einbarung bricht, weil sie meint, es würde genügen, die Län der für einen dauerhaften Steuerverlust nur einmalig zu ent schädigen, hat schon ihren Beitrag zum Misslingen dieser Ak tion geleistet.
Da können sich viele – ganz ehrlich – auf allen Seiten des Ti sches an ihre Nase fassen, dass sie da nicht sinnvoll gehandelt haben, und dazu gehören auch Vertreter von Schwarz-Gelb.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Andreas Glück FDP/DVP: Das war Wahl kampf, das wissen Sie!)
Vielleicht kommen wir wieder – wir waren ja eigentlich in ei ner sehr schönen, einigenden Stimmung – zu dieser Stimmung zurück, und ich komme auf mein Manuskript zurück.
Bis zum Jahr 2020 wollen wir die Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg gegenüber dem Jahr 2010 um 19 % und bis 2050 sogar um 90 % senken. Das bedeutet zum einen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden muss. Zum anderen muss der Endenergieverbrauch entschei dend gedrosselt und letztlich vom Wirtschaftswachstum ent koppelt werden. Nach aktuellen Schätzungen kalkulieren wir in Baden-Württemberg gegenüber dem Jahr 2010 mit einer Energieverbrauchsreduzierung bis zum Jahr 2050 um ca. 50 %. Die Energiewende – das wurde schon gesagt, aber es ist eben auch so – ist eine Mammutaufgabe, und gerade im Bereich der Energieeffizienz gibt es noch einiges zu tun.
(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja, dann klatschen wir noch einmal! – Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Dann klatschen wir alle!)
Die Landesregierung hat sich dieser Aufgabe angenommen, und wir sind fest davon überzeugt, dass sie diese auch stem men wird.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Andre as Glück FDP/DVP: Nur etwas zu sagen ist nicht ge nug!)
Eine Technologie, die für die Energiewende und den Klima schutz eine wichtige Rolle spielt und vermehrt spielen muss, ist die Kraft-Wärme-Kopplung. Ich nenne als Stichworte vir tuelle Kraftwerke, Netz- und Versorgungssicherheit und die Effizienz von Energieerzeugungsanlagen. Der Wirkungsgrad von KWK-Anlagen liegt schon bei nur teilweiser Wärmenut
zung erheblich höher als bei nicht mit Kraft-Wärme-Kopp lung betriebenen Anlagen zur Stromerzeugung. Dennoch scheint es manchmal so, als ob das Thema „Wirkungsgrad von Stromerzeugungsanlagen“ noch nicht bei allen angekommen wäre.
Die Landesregierung will die Kraft-Wärme-Kopplung in Ba den-Württemberg ausbauen. Das Energieszenario 2050 für Baden-Württemberg sieht vor, dass der Beitrag von KWKs zur jährlichen Bruttostromerzeugung bis 2020 auf 12,8 TWh gesteigert wird. Dies entspricht einer Verdopplung des derzei tigen Anteils von 10 auf 20 %. Praktisch bedeutet das, dass bis zum Jahr 2020 ein Zubau von 1 200 MW elektrischer Ge samtleistung, etwa die Hälfte davon mit einer Einzelleistung von weniger als 20 MW, stattfinden muss.
Trotz der unbestrittenen Sinnhaftigkeit ist es in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht gelungen, die Zahl der KWKAnlagen in Baden-Württemberg und in Deutschland in dem Maß auszubauen, wie das umweltpolitisch wünschenswert ge wesen wäre. Das wollen wir ändern.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung der KWKs in und für Ba den-Württemberg werden wir in einem ersten Schritt – das ist das, was Sie gewünscht haben, Herr von Eyb – die Daten grundlage hinsichtlich bestehender und potenzieller KWKNutzung verbessern. Das Umweltministerium steht hier in ei nem engen Kontakt mit dem ZSW.
Im April dieses Jahres haben wir mit Vertreterinnen und Ver tretern aus Forschung, Planung, Energieerzeugung sowie mit Betreibern von KWK-Anlagen einen Workshop durchgeführt, um erste Handlungsansätze zu ermitteln. Ich nenne das Stich wort „strommarktgeführte KWK“. Dabei geht es um die Ein bindung der KWK in ein neues Strommarktdesign. Die Er gebnisse werden in die Entwicklung des Landeskonzepts Kraft-Wärme-Kopplung Baden-Württemberg einfließen, mit dem sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umwelt ministeriums gerade intensiv beschäftigen. Wir setzen aber auch schon bei der praktischen Umsetzung an.
Seit dem diesjährigen Start des „Klimaschutz-Plus“-Programms am 11. April wurden bereits 13 KWK-Anlagen über Investi tionszuschüsse gefördert, also in einem Monat 13 Anlagen, und das ist schon gar nicht schlecht.
Ein weiteres Beispiel sind die Energiedörfer. Dort greift der Ansatz, von den Kommunen zu fordern, mehr zu machen. Aus der Bürgerbeteiligung zum integrierten Energie- und Klima schutzkonzept sind auch eine ganze Reihe von Vorschlägen zum Ausbau der KWK eingegangen. Bei der Novelle des Er neuerbare-Wärme-Gesetzes wollen wir die KWK stärken und die Verwendung von Biogas ab einer bestimmten Größenord nung der Anlagen nur noch mit KWK zulassen. Sie sehen: Wir sind auf einem guten Weg.
Ich danke Ihnen im Namen des Umweltministeriums für die hier formulierte breite Zustimmung und danke der Fraktion der SPD für ihren Antrag und die Möglichkeit, dieses Thema hier im Landtag darzustellen. Ihnen allen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann da mit für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass Tagesordnungspunkt 6 – Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zum Thema „Ausbau der Masterstudienplätze“, Drucksache 15/2961 – heute abgesetzt und auf eine folgende Plenarsitzung verschoben wird.
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Mi nisteriums für Verkehr und Infrastruktur – Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg – Drucksache 15/2983 (geänderte Fassung)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Das auch. – Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutie ren heute unter Tagesordnungspunkt 7 über den Antrag der CDU-Fraktion, Drucksache 15/2983, zum Ausbau der Wind energie durch eine Novellierung des Landesplanungsgesetzes. Was soll ich Ihnen dazu sagen? Ich könnte es mir ganz ein fach machen und meine Rede vom 9. Mai 2012
anlässlich der Zweiten Beratung u. a. des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Landespla nungsgesetzes nochmals vortragen. Vielleicht, Herr Schwarz, mache ich das auch, damit Sie es besser verstehen können.
Bereits damals habe ich prophezeit, dass der Regierung auf grund gravierender Mängel und zahlreicher Konstruktions fehler die Novellierung des Landesplanungsgesetzes für das grün-rote Leuchtturmprojekt Windenergie über kurz oder lang auf die Füße fallen wird. Meine Rede wurde damals von Ih rem sehr geehrten Herrn Minister Untersteller als Nörgelei ab getan, und das, obwohl die CDU einem Ausbau der Windener gie ausdrücklich offen gegenüberstand und -steht. Sachlich konnte er allerdings den von mir aufgeführten Zielkonflikten nichts entgegensetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Probleme sind bekannt. Interessant ist indes, dass sich auch der NABU zu Wort ge
meldet und die Fehler der Regierung angeprangert hat. Wie Sie sehen, kommen die Kritiker nicht nur aus dem Lager der Opposition, sondern zunehmend aus dem Lager, das der Lan desregierung durchaus wohlgesonnen gegenübersteht. Das sollte Sie nachdenklich machen.
Sie betonen immer wieder fast schon gebetsmühlenartig, dass die von der CDU geführte Vorgängerregierung den Ausbau der Windenergie verschleppt habe, dass die CDU immer noch der große Windskeptiker sei, der auf Biegen und Brechen die Energiewende in Baden-Württemberg verschleppen möchte. Diese Argumentation ist nichts Neues. Schließlich schieben Sie auch in anderen Politikfeldern die Verantwortung weit von sich weg,
sondern die von Grün-Rot eingebrachte Änderung des Lan desplanungsgesetzes. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, stehen mit Ihrer Regierung in der Ver antwortung. Sorgen Sie bitte schleunigst dafür, dass Ihre No velle des Landesplanungsgesetzes nicht wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt.
Zu den immer noch in Teilen unzureichenden Planungsgrund lagen kommt auch noch das Kompetenzwirrwarr hinzu. Eine Gesamtbetrachtung aller erneuerbaren Energieträger im Lan desplanungsgesetz haben Sie nicht vorgesehen. Von der feh lenden Synchronisierung mit anderen Planverfahren und der mangelnden Möglichkeit, zwischen verschiedenen Energie trägern auszuwählen, brauche ich gar nicht zu reden. Schließ lich arbeiten vier Ministerien – sage und schreibe vier Minis terien – am Ausbau der Windenergie. Aber gegen diese offen sichtlichen Mängel machen Sie einfach nichts. Stattdessen greifen Sie zu Mitteln, mit denen man eine von den Grünen geführte Landesregierung sicherlich nicht als Erstes in Ver bindung bringen würde.