Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Jedes Jahr sind in Ba den-Württemberg rund 50 Opfer durch Brände zu beklagen. 70 % von ihnen werden nachts im Schlaf vom Brand über rascht. Schlafende Menschen bemerken nicht, wenn sich töd licher Rauch im Gebäude ausbreitet. Rauchwarnmelder in Räumen, in denen Menschen schlafen, können Leben retten; da sind wir uns einig.
Allein durch Werbeaktionen und Appelle an die Eigenverant wortung der Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigen tümer und der Wohnungsbesitzerinnen und Wohnungsbesit zer – das hat sich inzwischen gezeigt – ist eine flächendecken de Verbreitung von Rauchwarnmeldern insbesondere in Woh nungen nicht zu erreichen.
Der Ministerrat hat daher schon im Dezember 2012 die Ein führung einer gesetzlichen Pflicht zum Einbau von Rauch warnmeldern als einen Eckpunkt bei der Überarbeitung der Landesbauordnung beschlossen.
Der Gesetzentwurf zur Überarbeitung der Landesbauordnung ist umfangreich. Er enthält verschiedene Eckpunkte. Die Ein bringung der fachlichen Anliegen der beteiligten Ressorts so wie die bevorstehende Anhörung der Verbände wird eine schnelle Umsetzung noch in diesem Jahr voraussichtlich nicht zulassen.
Nach verschiedenen tragischen Wohnungsbränden in letzter Zeit in unserem Land hat besonders das Brandunglück in Backnang erneut gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Deshalb war es richtig, dass die Rauchwarnmelder pflicht aus dem Gesamtvorhaben der Novellierung der LBO herausgenommen wurde und als eigenständiger Gesetzent wurf von den Regierungsfraktionen direkt eingebracht wur de.
Ich meine, durch diese schnelle und entschlossene Handlungs weise zeigen wir politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, alle zusammen, dass uns das Wohl der Bürgerinnen und Bürger wirklich am Herzen liegt.
Es wurde darüber gesprochen, dass die Einführung der Rauch warnmelderpflicht auch Kosten und Unannehmlichkeiten für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, aber auch für Mieterinnen und Mieter bringen kann. Aber – das hat die umfangreiche schriftliche und mündliche Anhörung der Verbände nochmals gezeigt – sowohl die Installationskosten als auch die jährlichen Wartungskosten sind überschaubar und werden die Verpflichteten nicht überfordern. Zudem bin ich mir sicher, dass sich die Erkenntnis durchsetzt, dass das Geld für das Mehr an Sicherheit gut angelegt ist.
Natürlich darf der Gesetzgeber nichts verlangen, was von den Betroffenen nicht oder nur schwer umzusetzen ist.
Ich halte es daher für richtig, dass dem Anliegen der Woh nungswirtschaft durch eine Verlängerung der Nachrüstfristen für Bestandsgebäude, wie sie im ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf vorgesehen waren, Rechnung getragen wurde.
Auch die anderen Punkte, die in den nun vorgelegten Ände rungsanträgen enthalten sind, haben wir im Ausschuss inten siv diskutiert. Der Bericht über die Ausschussberatung liegt Ihnen vor; er umfasst neun Druckseiten. Eine weitere Verlän gerung bis Ende Dezember 2015 bzw. 2016 wurde im Aus schuss nach intensiver Befassung mit der Thematik abgelehnt. Dies würde dem Ziel zuwiderlaufen, schnell zu einer flächen deckenden Ausrüstung mit Rauchwarnmeldern zu kommen.
Eine engere Frist für im Bau befindliche Gebäude, wie sie jetzt von der CDU vorgeschlagen wurde, macht schon deshalb we nig Sinn, weil dies mit Rechtsunsicherheit verbunden wäre. Die Begrifflichkeiten sind nicht klar definiert. Im Gesetzent wurf der Regierungsfraktionen ist diese klare Begriffsdefini tion aber gegeben.
Bezüglich der technischen Standards halten wir weiter gehen de Regelungen innerhalb der LBO für nicht notwendig. Auch in der Anhörung wurden keine Argumente vorgebracht, die einen Handlungsbedarf auslösen würden. Im Übrigen existiert in § 73 Absatz 1 Nummer 1 der Landesbauordnung bereits ei ne Ermächtigung, sofern man Weiteres technisch regeln will, dies auch zu tun.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Der Gesetzentwurf dient eindeutig den Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Er führt zu keinen unzumutbaren Belastungen. Ich hoffe da her, dass der Gesetzentwurf in diesem Haus eine möglichst große Zustimmung erfährt.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/3251. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Verkehr und Infrastruktur, Drucksache 15/3724.
Gemäß Abschnitt I dieser Beschlussempfehlung soll nach der Gesetzesüberschrift folgende Artikelüberschrift eingefügt werden: „Artikel 1 – Änderung der Landesbauordnung“. Wer dieser Ergänzung zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Abschnitt I der Be schlussempfehlung Drucksache 15/3724 ist einstimmig zuge stimmt.
Wir kommen nun zu Abschnitt II dieser Beschlussempfehlung und den hierzu vorliegenden Änderungsanträgen der Frakti on der CDU, Drucksache 15/3756-2, und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/3756-1.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3756-2, abstimmen. Kann ich diesen Änderungsantrag insgesamt zur Abstimmung stellen? – Das ist der Fall.
Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dieser Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 15/3756-1, abstimmen. Wer diesem Ände rungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Abschnitt II der Be schlussempfehlung Drucksache 15/3724, der in den Ziffern 1 bis 4 Änderungen in § 15 Absatz 7 der Landesbauordnung be gehrt. Sind Sie damit einverstanden, dass über die Ziffern 1 bis 4 von Abschnitt II der Beschlussempfehlung insgesamt abge stimmt wird?
(Abg. Peter Hauk CDU erhebt gemeinsam mit den Abgeordneten der Grünen und der SPD die Hand. – Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Danke für die Unterstüt zung! – Unruhe)
Wir kommen zur Abstimmung über Abschnitt III der Be schlussempfehlung Drucksache 15/3724, mit dem als Arti
kel 2 eine Regelung zum Inkrafttreten eingefügt wird. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegen stimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Abschnitt III der Be schlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wur de mehrheitlich zugestimmt.
Wir haben noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3756-3, abzustimmen. Kann ich den Entschließungsantrag insgesamt zur Abstimmung stellen? – Das ist der Fall.
Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU ist mehrheitlich abgelehnt worden.