Wir wissen auch – das ist vorhin schon angesprochen worden –, wie viele qualifizierte Personen der Landesverband der Ta gesmütter-Vereine hat, wie viele tätig sind und wie viele je weils abwandern. Zum Stichtag 1. März 2013 waren dies rund 2 500 Tagespflegepersonen, und von diesen Tagespflegeper sonen könnten noch viele Kinder betreut werden.
Wir müssen uns, wenn der Verband sie qualifiziert hat, die Frage stellen: Was ist mit ihnen geschehen, und warum kom men diese Qualifizierungen jetzt nicht zum Einsatz? Was müs sen wir an den Rahmenbedingungen verändern, damit diese qualifizierten Tagespflegepersonen die Kinder betreuen?
Mir ist bewusst, dass sich, wenn wir vom Ausbau sprechen, die Anzahl der zu qualifizierenden Personen in der Tagespfle ge nicht unbegrenzt vermehren lässt. Aber ich bin überzeugt, dass es immer noch Frauen und Männer gibt, die sich dafür gewinnen lassen. Um das und auch die Anliegen des Landes verbands der Tagesmütter-Vereine zu unterstützen, haben wir dem Verband auch Mittel für eine Akquise, für eine Kampa gne zur Verfügung gestellt. Schließlich geht es darum, dass wir ins Bewusstsein rücken, dass einige der tätigen Tagesmüt ter und -väter noch mehr Kinder aufnehmen könnten. Das wä re gegebenenfalls noch eine Möglichkeit.
Ein weiterer Schritt, den wir ganz deutlich sehen, ist die Ent bürokratisierung der Abrechnungsmodalitäten für die laufen den Geldleistungen. Das kann auch dazu beitragen, die Tages pflege weiter zu stärken.
Der Landesjugendhilfeausschuss beim KVJS hat im März 2013 beschlossen, den Jugendämtern diese Entbürokratisie rung zu empfehlen. Das Landesjugendamt und die kommu nalen Landesverbände haben im April 2013 darüber infor miert. Worum geht es? Im Kern geht es bei diesem Verfahren darum, den durchschnittlichen Betreuungsbedarf für einen Monat zu ermitteln und anschließend die laufenden Geldleis tungen für ein Jahr festzusetzen. Die bisher gängige Spitzab rechnung in zahlreichen Stadt- und Landkreisen mit der Fol ge, dass die laufende Geldleistung rückwirkend ausgezahlt wird, könnte durch dieses pauschalisierte Verfahren sehr ein
fach ersetzt werden. Das wäre auch eine deutliche Verbesse rung für diejenigen, die in der Tagespflege tätig sind.
Wenn wir jetzt unser gutes, gemeinsames Miteinander mit den kommunalen Landesverbänden an dieser Stelle aufbre chen wollen – – Noch vertraue ich darauf, dass sie das durch deklinieren und wir dann eine gemeinsame Lösung hinbekom men.
Zur Erhöhung der Attraktivität der Kindertagespflege hat ins besondere beigetragen, dass das Landesjugendamt, der KVJS, der Landkreistag und der Städtetag mit einem gemeinsamen Rundschreiben schon im April 2012 empfohlen haben, die so genannte laufende Geldleistung in der Kindertagespflege, das heißt ganz konkret das Entgelt für die Tagespflegeperson, zu erhöhen. Es ist doch klar, dass das ein Motiv ist: Wenn ich ge ring bezahlt werde, wenn ich gegebenenfalls noch etwas mit bringen muss, dann muss ich mir überlegen, ob der Arbeits platz attraktiv ist und ich in diesem Bereich arbeiten will.
Die Empfehlungen sehen eine laufende Geldleistung von 5,50 € pro Kind unter drei Jahren pro Stunde vor. Diese Emp fehlungen sind nach § 8 b des Kindertagesbetreuungsgesetzes maßgeblich für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugend hilfe bei der Gewährung der laufenden Geldleistungen.
Wenn sich die Geldleistung von 5,50 € summiert, ergibt sich für die abgebenden Eltern natürlich eine erkleckliche Summe. Das ist keine Frage. Aber diejenigen, die die Leistung erbrin gen, sehen das ganz anders. Deshalb ist klar, dass dieser emp fohlene Betrag sozusagen die Untergrenze der Zahlung an die Tagespflegeperson darstellt.
Es ist ganz erfreulich, dass nach den jüngsten Erhebungen des Landesjugendamts immerhin in 18 Stadt- und Landkreisen die laufende Geldleistung kreisweit höher ist. Das ist ein Erfolg, und diesen dürfen wir auch nicht schlechtreden.
Meine Damen und Herren, das Land stellt den Kommunen Mittel für die Kleinkindbetreuung, auch für die Kindertages pflege, zur Verfügung. Die Landesregierung hat bereits im De zember 2011 mit dem Pakt für Familien mit Kindern zusätz liche Mittel für die Kleinkindbetreuung zugesagt. Das Land hat dementsprechend die Zuweisungen nach dem Finanzaus gleichsgesetz für die Kleinkindbetreuung im Jahr 2012 um 315 Millionen € und im Jahr 2013 um 325 Millionen € erhöht. In diesem Jahr werden demnach den Kommunen 477 Millio nen € an Landesmitteln zugewiesen. Zusätzlich werden ihnen die Bundesmittel weitergeleitet.
Ab 2014 wird sich das Land unter Berücksichtigung der Bun desmittel zu 68 % an den Betriebsausgaben für die Kleinkind betreuung beteiligen. Ich sage: Das ist ein wahnsinnig großer Schritt in die richtige Richtung.
Wer sich die Bertelsmann-Studie zu Gemüte geführt und ge schaut hat, wo Baden-Württemberg in puncto Betreuungsqua
lität steht, kann feststellen, dass wir auf einem richtig guten Weg sind. Dies möchte ich zunächst einmal festhalten.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Tobias Wald CDU: Und waren! – Abg. Peter Hauk CDU: Sind und waren!)
Sind und waren. Aber wir haben die Förderung deutlich aus gebaut; das möchte ich an dieser Stelle feststellen.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Fried linde Gurr-Hirsch CDU: Das hätten wir auch getan und tun müssen!)
Mit unserem Pakt für Familien mit Kindern haben wir ent scheidende Weichenstellungen vorgenommen. Wir haben in der Kindertagespflege in den vergangenen zwei Jahren quali tativ und quantitativ einiges erreicht. Die laufenden Geldleis tungen an die Tagesmütter und -väter wurden erhöht; ich ha be es ausgeführt. Die Zahl der Kinder in öffentlich geförder ten Tagespflegeeinrichtungen hat sich ebenfalls deutlich er höht.
Wir schaffen damit Angebote für Eltern, die dem Anspruch auf Bildung und Betreuung gerecht werden. Hierbei werden wir weiter fortfahren.
Meine Damen und Herren, wie Sie alle wissen, habe ich am 26. Juni in einer Landespressekonferenz mit den kommuna len Landesverbänden, dem KVJS, den kirchlichen und freien Trägern ein befristetes Flexibilisierungspaket für den Bereich U 3 vorgestellt. Dieses Flexibilisierungspaket ist vom 1. Au gust 2013 bis zum 31. Juli 2015 gültig. In einer gemeinsamen Verantwortungsgemeinschaft und damit auch in der Selbst verpflichtung haben wir hier sehr maßvoll notwendige Ver einbarungen getroffen, beispielsweise bei der Entbürokrati sierung, um die Umsetzungsbestimmungen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs so auszugestalten, dass die Träger sowie der Städte-, der Landkreis- und der Gemeindetag ihrer Verantwor tung gerecht werden können.
Ich habe für den Bereich der Kindertagespflege bereits auf den Weg gebracht, dass gemeinsam mit den genannten Partnern sowie mit den Verbänden im Bereich der Tagespflege und zu sätzlich der Agentur für Arbeit in unmittelbaren Handlungs schritten – die schon eingeleitet sind – die aufgezeigten Her ausforderungen und Regelungsbedarfe aufgegriffen werden. Ich gehe mit Blick auf das Flexibilisierungspaket U 3 davon aus, dass wir diese Maßnahmen im Konsens hinbekommen, sodass wir in nicht allzu ferner Zeit auch bei dieser Frage, die Sie heute gemeinsam behandelt haben, einen Haken machen können und dass wir mit Blick in die Zukunft sagen können: Wir haben die Qualität gesteigert, und wir haben den Ausbau gesteigert.
Die Landesregierung hat mehr als 50 % der Gesamtredezeit der Fraktionen in Anspruch genommen. Nach § 83 a der Geschäftsordnung kann die Re dezeit für die Fraktionen entsprechend verlängert werden.
Wir haben noch über den Antrag der Fraktion der CDU, Druck sache 15/3761, abzustimmen. Sind Sie damit einverstanden, über den Antrag insgesamt abzustimmen? – Das ist der Fall.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor wir die Sitzung beenden, darf ich Sie darauf hinweisen, dass nun die Ausstel lung „Die Hälfte des Himmels – 99 Frauen und Du“ in der Eingangshalle des Landtags eröffnet wird. Die Ausstellung nähert sich dem Thema „Frauen und Gewalt“ auf ungewohn te Weise. Zur Ausstellungseröffnung und zum anschließenden Stehempfang lade ich Sie recht herzlich ein.
Ich habe noch einen weiteren Punkt zu verkünden: Die Sit zung des Petitionsausschusses und die Sitzung des Landwirt schaftsausschusses beginnen jeweils um 14:15 Uhr.