Erstens: Wie ein grüner Faden zieht sich der ausgeprägte Hang – im Gegensatz zu dem, was Sie gesagt haben – zur Bevor mundung und Besserwisserei durch den Gesetzentwurf.
Die Selbstständigkeit der Hochschulen ist genau das, was un ser Land so stark gemacht hat. Das, was hier angeblich alles an Freiheit gegeben wird, stellt eher, wenn man es genau hin terfragt, Bevormundung und Einmischung dar.
Beispielsweise will das Wissenschaftsministerium künftig darüber wachen, dass im Hochschulrat der jeweiligen Hoch schule „Perspektivenvielfalt“ herrscht; das riecht nach Ein flussnahme – um nur ein Beispiel zu nennen.
Wir Liberalen sind der Auffassung, dass die Hochschulen selbst am besten wissen, welche Personen sie in ihrem Hoch schulrat haben wollen.
Auch die Registrierung aller Forschungsvorhaben – so, wie wir es erst kürzlich gehört haben – zeigt doch, dass Sie ein
Angesichts des Anteils an Drittmitteln und der Mittel, die von der Wirtschaft investiert werden, sollte man den Freiraum be lassen und sich nicht einmischen. Einmischen heißt für mich auch: Man kann Forschung nicht auf dem Marktplatz machen, sondern muss das eingesetzte Kapital der Wirtschaft auch bei der Umsetzung rückspiegeln.
Das ist ein Punkt, an dem ich große Gefahren sehe, nämlich die Gefahr, dass von der Wirtschaft eher weniger Geld kommt, wenn man so vorgeht. Das ist für mich in der Drittmitteldis kussion sehr verräterisch.
Aus liberaler Sicht entsteht hier durch die Art und Weise des Vorgehens ein bürokratisches Monstrum; hierdurch wird mei nes Erachtens auch in die Forschungsfreiheit eingegriffen. Um zu Forschungserfolgen – wie es sie derzeit in unzähliger Men ge gibt – gelangen zu können, sind die Hochschulen, wie ge sagt, auf solche Kooperationen angewiesen.
Meine Damen und Herren, die FDP/DVP-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung ab. Die darin vor gesehene Einmischung zeugt nämlich eigentlich eher von Misstrauen als von Vertrauen. Wir brauchen, wenn es um un sere Unternehmen als Kooperationspartner in der Forschung geht, Vertrauen.
Auch das Motto der sogenannten „Perspektivenvielfalt“ im Hochschulrat ist meines Erachtens nur ein weiterer Versuch einer gewissen Einflussnahme. Auch das ist nach unserer Auf fassung der Sache nicht dienlich.
Eine Frauenquote von 40 %, wie sie vom Kollegen der SPD gerade angesprochen wurde, ist für mich so, wie sie im Ent wurf steht, nichts anderes als eine grün-rote Symbolpolitik. Viel sinnvoller wäre es, wenn die Vereinbarkeit von Familie und Karriere an den Hochschulen durch flexiblere Kinderbe treuungsangebote gefördert würde. Vor allem aber sollte man die Promotions- und Habilitationsprogramme viel stärker auf die Bedürfnisse von Frauen zuschneiden. Das wäre ein ech ter Beitrag dazu, dass Frauen an den Hochschulen bessere Chancen erhalten.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?)
Drittens: Ohne Not bringen Sie, Frau Ministerin, die Duale Hochschule in gewisse Schwierigkeiten. Die Duale Hochschu le hat ja deshalb solche Stärken entwickelt, weil die Einrich tungen inzwischen unter einem gemeinsamen Dach arbeiten, gemäß der Konzeption, die seinerzeit von Herrn Minister Dr. Frankenberg auf den Weg gebracht wurde. Erst dies hat diese Hochschulen in die Lage versetzt, die Akkreditierung zu be kommen und zu gewährleisten, dass die dort erworbenen Ab schlüsse international anerkannt werden. Das ist entscheidend; es ist wichtig, die Dezentralität in den Vordergrund zu stellen – unter Beibehaltung der Dachorganisation.
Diese Konstruktion darf aber tatsächlich nicht mehr sein als ein reines Dach, da andernfalls die Autonomie der ehemali gen Berufsakademien vor Ort geschwächt würde. Daher ist
das, was Sie hier vorhaben, ein Spaltpilz, der sich nachteilig auf dieses Erfolgsmodell Duale Hochschule Baden-Württem berg auswirken würde.
Meine Damen und Herren, ich möchte als vierten Punkt noch etwas zum Thema Promotionsrecht sagen. Der verbesserte Zu gang von Absolventen der Hochschulen für angewandte Wis senschaften sowie der Dualen Hochschule zur Promotion ist grundsätzlich eine ehrenwerte Absicht. Aber wir müssen sehr genau darauf achten, dass die Qualität gewährleistet bleibt. Es wurde vorhin ebenfalls schon darauf hingewiesen: Dies soll – nach einer Experimentierphase – offenbar auf dem Verord nungsweg geregelt werden. Wir sollten aber hier im Parlament keinen diesbezüglichen Freibrief für das Ministerium ausstel len. Ich will nicht die Katze im Sack kaufen. Vielmehr soll ten wir hier wirklich die Möglichkeit nutzen, dies jemandem in die Hand zu geben, z. B. dem Wissenschaftsrat, der mit der Feststellung von Exzellenz Erfahrungen hat. Dieses Gremi um sollte man in Bezug auf die Weiterentwicklung des Pro motionsrechts einbinden.
Abschließend möchte ich nochmals die Bitte an Sie alle, mei ne Damen und Herren, richten – damit wende ich mich vor al lem an die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses –, das, was wir in der Anhörung am kommenden Freitag vorgetragen bekommen, nochmals mit dem abzugleichen, was im vorlie genden Gesetzentwurf steht. Auf diese Art und Weise könnte es uns gelingen, nach ausgiebiger Beratung – möglicherwei se dauert dies dann bis kurz vor der Sommerpause – einen Ge setzentwurf zu verabschieden, der tatsächlich zukunftsträch tig ist. Eine solche gründliche Überarbeitung fordere ich von allen ein, die im Ausschuss mitwirken und die hier im Parla ment sind.
Meine Damen und Herren, der jetzige Entwurf ist nach mei nem Dafürhalten freiheitsfeindlich, aber sehr bevormundungs freundlich.
Er ist sehr theoretisch, aber ideologisch geprägt. Er ist zu we nig innovativ, und er geht in vielen Punkten an den Bedürf nissen der Wirtschaft und damit an der Wirklichkeit vorbei. Dadurch ist er auch unpraktikabel.
Deshalb nochmals meine herzliche Bitte: Machen Sie aus die sem Entwurf etwas Ordentliches. Überarbeiten Sie mit uns zusammen im Ausschuss nach der Anhörung diesen Gesetz entwurf nochmals.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Zurufe der Abg. Beate Böhlen und Manfred Lucha GRÜNE)
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/4684 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, For schung und Kunst zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wi derspruch. Damit ist es so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die frei willige Gerichtsbarkeit – Drucksache 15/4661
Meine Damen und Herren, die Landesregierung verzichtet auf eine mündliche Begründung. Das Präsidium hat festgelegt, dass in der Ersten Beratung keine Aussprache geführt wird.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/4661 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überwei sen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so be schlossen und Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.
Bevor ich die Sitzung schließe, weise ich die Mitglieder des Ständigen Ausschusses darauf hin, dass in zehn Minuten die Sitzung des Ständigen Ausschusses im Königin-Olga-Bau, Raum 433, beginnt.
Nachwahl einer Vertreterin des Landtags für die Entsendung in den Aufsichtsrat der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH