Mit der Experimentierklausel schaffen wir eine zusätzliche Option, eröffnen wir einen weiteren Weg. Für diese mögliche Öffnung wird es strenge Qualitätskriterien, Befristungen und thematische Eingrenzungen geben. Dies haben wir angekün digt.
Ich freue mich sehr – ich finde den Vorschlag und den Be schluss des Wissenschaftsausschusses außerordentlich gut –, dass wir in diesem Prozess nicht nur die Hochschulen für an gewandte Wissenschaften selbst einbeziehen, sondern dass
auch die Universitäten aktiv beteiligt werden und auch der Wissenschaftsrat hinzugezogen werden soll. Das ist ein sehr gutes Signal. Wir ziehen dabei an einem Strang mit dem In teresse, das Thema Promotion orientiert an der Frage der Qua litätssicherung und der Qualitätsverbesserung weiterzuentwi ckeln.
Zur Frage „Open Access“: Wir werden mit dem neuen Lan deshochschulgesetz den Open Access, den offenen Zugang zu Informationen, verbessern und weiter stärken.
Wir gehen mit den Regelungen einen Missstand an, der in den letzten Jahren viel diskutiert worden ist. Wenn es um die For schung geht, wird die Öffentlichkeit zweimal zur Kasse ge beten: ein erstes Mal, wenn die Forschung aus öffentlichen Mitteln bezahlt wird, und ein zweites Mal, wenn die hohen Kosten für Zeitschriften zu zahlen sind, die Bibliotheken auf bringen müssen, um diese mit öffentlichen Geldern erarbeite ten Forschungsergebnisse zugänglich zu machen.
Wenn Sie in diesen Tagen die Zeitung lesen, können Sie z. B. etwas zur Universität Konstanz lesen. Die Universität Kons tanz hat gestern eine Pressemitteilung mit dem Titel „Teurer als die Wissenschaft erlaubt“ veröffentlicht und erklärt, dass sie Lizenzverhandlungen mit einem Wissenschaftsverlag ab bricht. Die Preise, die von Wissenschaftsverlagen für lizen zierte Zeitschriften verlangt werden, gehen so in die Höhe, dass die Universität Konstanz sagt, sie könne diese nicht mehr zahlen. Ich nenne Ihnen eine Zahl. Der Durchschnittspreis ei ner bei diesem Verlag lizenzierten wissenschaftlichen Zeit schrift lag zuletzt bei 3 400 € pro Jahr. Es geht um Kosten und Kostensteigerungen, die die Hochschulen fast nicht mehr tra gen können. Wir müssen in diesem Bereich im Interesse der Stärkung der Wissenschaftsfreiheit dafür sorgen, dass Wissen neben der Publikation in Zeitschriften und Monografien auch auf dem Weg des Open Access zugänglich gemacht wird.
Wir unterstützen unsere Wissenschaft und schaden ihr nicht. Wissenschaftlicher Fortschritt beruht darauf,
dass Ergebnisse der Wissenschaft zugänglich sind, sie disku tiert und bewertet, rezipiert und kritisiert werden können. Des wegen ist Open Access ein wichtiges Instrument, um die Wei terentwicklung der Wissenschaft zu unterstützen.
Wir haben im Landeshochschulgesetz eine Regelung mit Au genmaß getroffen. Das Recht zur Erstveröffentlichung bleibt völlig unangetastet. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft ler sollen nach einem Jahr zusätzlich ihr Recht auf kostenfreie Zweitveröffentlichung wahrnehmen. Damit bringen wir un sere Hochschulen auf die Höhe der Zeit und ins digitale Zeit alter.
Ich möchte betonen: Mit dieser Regelung schränken wir in keiner Weise die Freiheit der Wissenschaftlerinnen und Wis
senschaftler ein, selbst zu entscheiden, in welchen Publikati onen sie ihre Arbeit veröffentlichen. Die Regelungen sind ein deutig, sodass dieses Recht nicht angetastet wird, und sie wi dersprechen auch nicht dem auf Bundesebene geregelten Ur heberrecht, sondern haben sich insbesondere, was das Zeit maß von einem Jahr angeht, dem bundesgesetzlichen Rahmen angepasst.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Es geht um die Zweitveröffentlichung! – Abg. Sabine Kurtz CDU: Verpflichtung zur Zweitveröffentlichung!)
Jetzt höre ich heute von CDU-Abgeordneten, aber auch von Abgeordneten der FDP/DVP, dieses Gesetz sei wirtschafts feindlich.
Das ist das zweite stereotype Argument, das uns in diesen Ta gen immer wieder entgegenschlägt, egal, was wir tun. Ich fra ge Sie: Haben Sie mit den Wirtschaftsvertretern geredet?
Sie waren bei der Anhörung anwesend, sie haben schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Die Wirtschaftsvertreter unter stützen dieses Gesetz und halten es für im Grundsatz richtig. Auch die Hochschulräte können mit den Veränderungen in zwischen sehr gut leben. Wir haben mit ihnen lange um die Details gerungen.
Herr Abg. Bullinger, wenn Sie sagen, dass das, was wir im Bereich der Unternehmensgründungen seitens der Wissen schaft angehen, wirtschaftsfeindlich sei, dann muss ich sagen: Umgekehrt ist es richtig. Denn Ihr Vorschlag, den Vorrang für die private Wirtschaft in unser Gesetz zu schreiben, würde ins besondere für Start-ups aus dem Wissenschaftsbereich enor me Hürden bedeuten.
Wir wollen, dass es zu Unternehmensgründungen aus der Wis senschaft heraus kommt. Wir wollen junge Leute ermutigen, ihre Ideen in einem Unternehmen umzusetzen. Deswegen werden wir die Hürden senken und es erleichtern, Unterneh mensgründungen und Unternehmensbeteiligungen aus der Wissenschaft heraus zu betreiben. Deswegen ist unser Gesetz auch hier mit Augenmaß und im Hinblick auf die Innovati onskraft und Innovationsfreude in unserem Land wissen schafts- und wirtschaftsfreundlich.
Zum Schluss: Unsere Hochschulen erhalten mit dem Lan deshochschulgesetz eine gute neue Verfassung. Damit sie in Zukunft in dieser guten Verfassung bleiben können, verhan deln wir im Nachgang zur Verabschiedung des Hochschulge setzes nun mit den Hochschulen über die Nachfolgeregelung zum Solidarpakt. Dabei geht es um nichts weniger als die aus kömmliche Finanzierung unserer Hochschulen in der Zukunft und um die Frage, ob sie ihre Freiheiten, die wir ihnen im Lan deshochschulgesetz gewähren und erweitern, auch tatsächlich leben können. Dafür braucht man eine auskömmliche Grund finanzierung. Dafür werden wir uns einsetzen, und dafür wer den wir streiten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und vielen Dank für Ih re Unterstützung in den vergangenen Monaten bei der Entste hung dieses Gesetzes. Ich bin mir sicher, dass sich die Hoch schulen über die Entscheidung freuen, die wir heute treffen werden. Sie werden mit dem Gesetz gut leben können.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/4684. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 15/4898. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfiehlt Ihnen in Teil A der Beschlussempfehlung, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in den Artikeln 1, 4, 5 und 19 zuzustimmen.
Zu dem Gesetzentwurf liegen fünf Änderungsanträge der Fraktion der CDU, zwei gemeinsame Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP/DVP sowie sechs Ände rungsanträge der Fraktion der FDP/DVP vor. Die Änderungs anträge werde ich bei den betreffenden Stellen aufrufen und darüber abstimmen lassen.
Außerdem liegen zwei Entschließungsanträge der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksachen 15/4978-1 und 15/4978-2, sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/4978-16, vor. Die Entschlie ßungsanträge werde ich nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen.
und dazu Teil A Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Druck sache 15/4898.
mit den §§ 1 bis 7. Wer Teil 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Teil 1 mehrheitlich zugestimmt.
Zu § 9 liegt Teil A Abschnitt I Ziffer 1 der Beschlussempfeh lung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 15/4898, vor. Wer Teil A Abschnitt I Ziffer 1 der
Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Teil A Abschnitt I Ziffer 1 der Beschlussempfehlung einstimmig zu gestimmt.
Zu § 13 a liegt der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 15/4978-10, vor. Wer diesem Änderungs antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Änderungs antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Abschnitt 1 in der Fassung von Teil A Abschnitt I Ziffer 1 der Beschlussempfeh lung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Wer Abschnitt 1 in dieser Fassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abschnitt 1 mehrheitlich zugestimmt.
Wir kommen zu Abschnitt 2 – Zentrale Organisation der Hoch schule – mit den §§ 15 bis 21. Zu Abschnitt 2 liegen der Än derungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/4978-3, und zwei Änderungsanträge der Fraktion der FDP/DVP, Druck sachen 15/4978-11 und 15/4978-12, vor.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/4978-11, der § 16 betrifft, abstim men. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.