Protokoll der Sitzung vom 14.11.2019

Ich glaube, er hat eine Nachfrage zur ersten Frage.

Darf er diese stellen?

Ja, das machen wir.

Auch dafür vielen Dank, Frau Staatssekretärin Splett. – Es wäre mir einfach nur daran gele gen, dass Sie die Frage beantworten. Ich hatte gefragt: Wenn ein Beamter fünf Jahre in Teilzeit gearbeitet hat und dann, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr arbeiten wird, be kommt er dann die Mindestversorgung, und wie hoch ist die se in etwa?

(Abg. Martin Rivoir SPD: Fragen Sie einen Pensi onsberater! Er antwortet schriftlich und individuell! – Gegenruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Er fragt für einen Freund!)

Diese liegt bei rund 2 000 €. Ich weise aber noch einmal darauf hin: Wenn Sie suggerieren, man könne einfach mal so fünf Jahre in Teilzeit arbeiten, dann die Arbeit einstellen und daraufhin diese Mindestversorgung beziehen, dann muss ich sagen, das ist so nicht der Fall. In der Regel spielen in solchen Einzelfällen Schicksale eine Rolle, die zu langen Freistellungszeiten führen. Da wird das Land als Arbeitgeber zukünftig nun die Mindestversorgung sicher stellen.

Der Gesetzentwurf wurde nicht nur im Ausschuss beraten, sondern wir haben uns natürlich auch intensiv mit dem ausei nandergesetzt, was Spitzenorganisationen der Gewerkschaf ten und der Berufsverbände sowie die kommunalen Landes verbände im Rahmen der Anhörung geäußert haben. Zu ein zelnen Regelungen gab es auch kritische Äußerungen und Än

derungsvorschläge, aber im Wesentlichen, im Großen und Ganzen, wurde dieser Gesetzentwurf sehr begrüßt.

Die Landesregierung hat sich mit den vorgetragenen Anlie gen im Einzelnen befasst und hierzu in der Gesetzesbegrün dung Position bezogen. Herr Stickelberger, Sie haben einzel ne Anliegen herausgegriffen. Das waren allerdings Anliegen, die nicht zum ersten Mal an uns herangetragen wurden; inso weit befassen wir uns damit schon seit Längerem intensiv.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen haben wir auch eine Änderung im Gesetzentwurf vorgenommen. Es wurde ei ne Ergänzung bezüglich der bereits erwähnten Berücksichti gung von Pflegezeiten bei der Wartefrist für einen Versor gungs- sowie Altersgeldanspruch eingefügt.

Wir meinen, dass wir mit dem Gesetzentwurf ein sinnvolles Gesamtpaket verschiedener Rechtsänderungen geschnürt ha ben, welches u. a. zur Steigerung der Attraktivität des Landes als Arbeitgeber sowie auch zur Vermeidung von Verstößen einzelner bestehender Regelungen gegen europäisches Recht beiträgt.

Im Übrigen, Herr Podeswa, hätte auch ich diesen Gesetzent wurf gern schon zu einer früheren Uhrzeit diskutiert. Es ist al so nicht so, dass er bewusst nach hinten geschoben worden wäre.

Ich bitte Sie alle, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, und freue mich über die entsprechenden Ankündigungen, die hier zu schon gemacht wurden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich sehe jetzt keine wei teren Wortmeldungen, meine Damen und Herren.

Damit kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/7011. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Finanzen, Drucksache 16/7143. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in den Einleitungssätzen von Artikel 1 und Artikel 2 zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes

Baden-Württemberg

mit den Nummern 1 bis 23 in der Fassung der Beschlussemp fehlung. Ich schlage Ihnen vor, den Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung zu stellen. – Damit sind Sie einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Dan ke sehr. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden

Württemberg

mit den Nummern 1 und 2 in der Fassung der Beschlussemp fehlung. Auch hier sind Sie einverstanden, dass ich den Arti kel insgesamt zur Abstimmung stelle. Wer also Artikel 2 zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke sehr. Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehrheit lich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Überleitungsvorschriften

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Änderung des Partizipations- und Integrationsgeset

zes für Baden-Württemberg

mit den Nummern 1 und 2. Ich schlage auch hier eine Abstim mung über Artikel 4 insgesamt vor. Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke sehr. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 4 einstimmig zugestimmt.

(Unruhe)

Ich rufe Artikel 5 auf. – Ich bitte um etwas Ruhe, auch auf der Regierungsbank, bitte.

(Heiterkeit – Abg. Rüdiger Klos AfD: Herr Innenmi nister, Sie sind gemeint!)

Das lassen Sie ruhig meine Sache sein.

(Heiterkeit – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE zu Abg. Rüdiger Klos AfD: Amtsanmaßung!)

Wir sind also bei

Artikel 5

Änderung des Landesstatistikgesetzes

mit den Nummern 1 bis 4. Sind Sie damit einverstanden, dass ich Artikel 5 insgesamt zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall. Wer stimmt Artikel 5 zu? – Danke sehr. Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist Artikel 5 einstimmig zu gestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 6

Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zensus

gesetzes 2011

Wer stimmt Artikel 6 zu? – Danke. Wer ist dagegen? – Ent haltungen? – Ebenfalls keine. Damit ist Artikel 6 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf