Protokoll der Sitzung vom 13.12.2019

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Nun zum Länderfinanzausgleich. Der Doppelhaushalt 2020/2021 beinhaltet die Neuregelung des Finanzausgleichs ab dem kom menden Jahr, wie sie bereits im Oktober 2016 zwischen Bund und Ländern vereinbart wurde. Ab 2020 sind die Ausgleichsleis tungen im Landeshaushalt nicht mehr sichtbar, denn die Belas tung wird schon vorab bei der Zuteilung der Umsatzsteuerantei le verrechnet. Wir haben also künftig rund 2 bis 3 Milliarden € weniger Steuereinnahmen durch Abschläge bei der Umsatzsteu er. Dafür stehen aber auf der anderen Seite auch keine Ausgaben mehr im Haushaltsplan. Damit sinkt also das Haushaltsvolumen. Die reale finanzielle Belastung des Landes bleibt aber im Grun de erhalten. Allerdings hat der Bund bei der Neuregelung ab 2020 gegenüber diesem Jahr rund 4,2 Milliarden € zusätzliche Mittel eingebracht. Das bringt im Ergebnis für Baden-Württemberg – Land und Kommunen – ab 2020 eine Verbesserung um rund 570 Millionen €. – Der Kollege von der FDP/DVP hatte danach ge fragt, ist aber im Moment leider nicht im Raum.

Das dritte Thema, das ich ansprechen möchte, ist die Grund steuer. Auch hier ist eine wichtige Weichenstellung erfolgt. Wir haben uns beim Bund eingebracht, und wir begrüßen nun sehr, dass das Gesetzespaket zur Grundsteuer rechtzeitig in

nerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist verkündet werden kann. Damit kann das alte Recht erst ein mal weiter angewendet werden, und die Kommunen haben Planungssicherheit, denn durch die Grundsteuer nehmen sie Jahr für Jahr rund 1,8 Milliarden € ein.

(Abg. Anton Baron AfD: Was ist die Berechnungs grundlage?)

Jetzt haben wir fünf Jahre Zeit, bevor spätestens zum 1. Janu ar 2025 das neue Recht Anwendung finden muss. Das klingt nach viel Zeit, aber so viel Zeit ist es nicht. Jetzt geht die Ar beit richtig los. Die im Gesetzespaket zur Grundsteuer enthal tene Verfassungsänderung eröffnet uns bekanntermaßen die Möglichkeit, vom Bundesrecht abzuweichen. Wir werden jetzt die vorhandenen Modelle intensiv prüfen und gegeneinander abwägen. Eine Entscheidung, welches Modell in Baden-Würt temberg zur Anwendung kommen soll, ist noch nicht gefal len. Wenn wir uns aber alle Optionen offenhalten wollen, müs sen wir Mittel für die Entwicklung und Umsetzung eines ei genen Modells im Doppelhaushalt einplanen, und das tun wir.

(Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU)

Außerdem – das ist modellunabhängig – müssen bis Ende 2024 allein in Baden-Württemberg über 5,6 Millionen wirt schaftliche Einheiten durch die Finanzämter in unserem Land neu bewertet werden. Diese Aufgabe erfordert erhebliche An strengungen. Deshalb müssen wir in den nächsten Jahren mo dellunabhängig insgesamt 500 neue Stellen in der Finanzver waltung schaffen. Im Haushalt 2020/2021 sind 150 Stellen für Angestellte – nicht für Beamte – vorgesehen. Wir haben also unsere Hausaufgaben gemacht und dafür gesorgt, dass die Kommunen auch zukünftig Grundsteuereinnahmen haben.

Nach diesen grundsätzlichen Anmerkungen nun zu einigen Schwerpunkten in den Einzelplänen 06 und 12.

Hier möchte ich mit dem Thema Klimaschutz beginnen. Wir haben das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2040. Ein wesentlicher Handlungsbereich ist dabei der Ge bäudebestand. Deshalb ist es wichtig, dass wir im Doppel haushalt 2020/2021 die erforderlichen Mittel für die rund 8 000 landeseigenen Gebäude bereitstellen. Die Sanierungs offensive für unsere Gebäude leistet einen ganz wichtigen Bei trag zum Klimaschutz.

Bereits die aktuelle Zwischenbilanz kann sich sehen lassen. Dank einer Vielzahl energetischer Maßnahmen in den letzten Jahren konnten die in Landesgebäuden verursachten CO2Emissionen gegenüber 1990 bereits um gut 50 % gesenkt wer den.

Auch für Fotovoltaikanlagen auf Landesliegenschaften wur de viel getan. Unser Ziel, die Fotovoltaikflächen auf Landes liegenschaften zwischen 2010 und 2020 zu verdoppeln, ha ben wir bereits in diesem Jahr erreicht.

(Beifall bei den Grünen)

In Zahlen: Inzwischen sind auf über 100 000 m2 Fotovoltaik anlagen installiert. Damit stehen wir im Ländervergleich bei den staatlichen Gebäuden ganz vorn.

Jetzt gilt es, noch einen Zahn zuzulegen. Wir setzen die Sa nierungsoffensive fort. Rund 160 Millionen € werden im Dop

pelhaushalt 2020/2021 für energetische Sanierungsmaßnah men bereitgestellt. Damit liegen wir auf Rekordniveau, mei ne Damen und Herren.

(Beifall bei den Grünen)

Wir nutzen diese Mittel, um Gebäude zu dämmen, Fenster zu erneuern, Heizanlagen auszutauschen, den Anlagenbetrieb zu optimieren und auf eine energiesparende Beleuchtung umzu stellen. Und wir bauen natürlich auch die Nutzung erneuerba rer Energien weiter aus. Wir nutzen Geothermie und Biomas se, wir planen Neubauten mit Fotovoltaik und rüsten Be standsgebäude nach.

Mit dem Doppelhaushalt wird die Wertgrenze für verwaltungs intern refinanzierte Energiesparmaßnahmen – kurz VIRE – auf 2 Millionen € erhöht. Auch dass wir verstärkt mit Holz bauen und ressourcenschonend bauen leistet natürlich einen Beitrag zum Klimaschutz.

Wichtig ist außerdem der Erwerb von Mooren. Das Ziel ist die Renaturierung der Moore nicht nur als wertvoller Lebens raum, sondern auch als Kohlenstoffspeicher.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Das gemeinsam mit dem Umweltministerium erstellte Moor erwerbskonzept

(Abg. Anton Baron AfD: Ganz wichtig! Dieser Haus haltsplan ist ja ökofaschistisch!)

umfasst landesweit rund 250 ha Moorflächen mit geschätzten Erwerbskosten von ca. 4,8 Millionen €. Für den Ankauf von Flächen hat der Finanzausschuss nun neben der Erhöhung der Mittelansätze um 0,5 Millionen € pro Jahr auch die Erweite rung der Zweckbestimmung beschlossen. Ich freue mich, dass wir zukünftig nicht nur naturschutz-, sondern auch klima schutzwichtige Flächen kaufen können.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Apropos Naturschutz: Natürlich ist das Finanzressort auch ein wichtiger Akteur beim Erhalt der Biodiversität. Schließlich betreut der Landesbetrieb Vermögen und Bau rund 35 000 ha Fläche, darunter 11 500 ha naturschutzwichtige Grundstücke, fast 22 000 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen und rund 1 500 ha Grünflächen.

Im Haushalt 2020/2021 erhöhen wir die Mittel für die Pflege von Grünanlagen um 850 000 € im Jahr. Dies dient auch der Umwandlung von Rasenflächen in Blühwiesen.

Wir stärken zudem kleinere Haushaltstitel wie den Mittelan satz für ökologische Maßnahmen auf Domänen und die Schu lungsmittel für Energie- und Biodiversitätsthemen in der Lie genschaftsverwaltung. Dank eines Antrags der Regierungs fraktionen stehen in den kommenden Jahren Mittel für die An passung des Schlossgartens Schwetzingen an den Klimawan del zur Verfügung. Auch mithilfe von Pflanzenkohle im Bo den soll den geschädigten Baumbeständen geholfen werden.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Sehr wichtig! – Abg. Rüdiger Klos AfD: Das wird nichts nützen!)

Im Einzelplan 06 sind die landesbeteiligten Unternehmen ab gebildet. Auch hier spielt die Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle. Wir haben Nachhaltigkeit zur Chefsache gemacht. Die Unternehmen haben Nachhaltigkeitsmanagementsysteme ein geführt – beispielsweise die WIN-Charta – und sich zu einem nachhaltigen Wirtschaften verpflichtet. Wie das Land BadenWürttemberg sollen auch die landesbeteiligten Unternehmen bis 2040 grundsätzlich weitestgehend klimaneutral sein.

Bereits im Jahr 2017 haben wir die Anlagerichtlinien für die Versorgungsrücklage um Nachhaltigkeit ergänzt. Kurz gesagt: Wir investieren nicht mehr in Geschäftsfelder und Praktiken, die den Klimaschutzzielen entgegenstehen und sozialen oder ethischen Grundsätzen widersprechen. Das war aber nur der erste Schritt. Seit diesem Jahr werden Nachhaltigkeitskriteri en auch im Versorgungsfonds umgesetzt. Das heißt, auch die 4,6 Milliarden €, die wir ihm in den Jahren 2020 und 2021 zu führen, werden konsequent nachhaltig investiert.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Sehr gut! Bravo!)

Sie sehen: Ganz gleich, ob Liegenschaften, Beteiligungen oder Geldanlagen: Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind die zent ralen Maßstäbe unserer Finanzpolitik und dieses Haushalts.

(Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Sehr gut!)

All diese Maßnahmen – wie überhaupt alle Ausgaben im Haushalt – müssen natürlich finanziert werden. Grundlage da für sind die Steuereinnahmen, die Steuergelder der Bürgerin nen und Bürger, aber eben auch die Arbeit, die in der Steuer verwaltung Tag für Tag geleistet wird. Für die Steuerverwal tung in unserem Land sind im Haushalt 2020/2021 über 16 000 Stellen enthalten. Für mich sind dies aber nicht nur Stellen, nein, dies sind ganz viele motivierte, engagierte und gut ausgebildete Menschen. Diese Menschen brauchen wir dringend, um die Herausforderungen der Zukunft anzugehen.

(Abg. Anton Baron AfD: In unserem Sozialsystem! Ja, ja!)

Mit dem kommenden Doppelhaushalt haben wir vielfältige Maßnahmen vorgesehen, damit das Land als Arbeitgeber at traktiv bleibt und den Beschäftigten Entwicklungsmöglich keiten bietet. Dabei steht der mittlere Dienst mit insgesamt über 600 Stellenhebungen ganz besonders im Fokus.

(Abg. Anton Baron AfD: Sie sollten sich einmal die Haushalte der Landkreise anschauen, vor allem in Bezug auf die Geduldeten! Riesenkosten! Nur 1,5 Millionen € Zuschuss im Kreishaushalt!)

Insgesamt enthält der Haushalt etwa 1 000 Hebungen für die Steuerverwaltung. Damit wir die Stellen zukünftig auch be setzen können, werden 88 zusätzliche Anwärterstellen ge schaffen. Das ist ein richtig großes Paket für die Attraktivität und die Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung und viel bes ser als das, was die SPD hierzu beantragt hat.

Neben leistungsfähigem Personal braucht die Steuerverwal tung eine leistungsfähige und funktionale IT. Bereits heute werden die Prozesse in den Finanzämtern digital unterstützt, beginnend mit dem elektronischen Eingang der Steuererklä rung oder der Digitalisierung von Papiererklärungen über ei

ne IT-gestützte Risikoprüfung bis hin zu einer automatisier ten Veranlagung. Ein Arbeiten ohne IT-Unterstützung ist schlicht nicht mehr möglich.

Mit den im Doppelhaushalt enthaltenen Stellenumschichtun gen, -hebungen und neuen Stellen und mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln von jeweils 1 Million € für die verbesserte IT-Ausstattung der Steuerfahndung stellen wir die Funktions fähigkeit der Steuerverwaltung sicher. Wir müssen aber auch auf Bedrohungssituationen und auf die Zahl der Angriffe auf die IT-Systeme der Landesverwaltung reagieren. Die Gewähr leistung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung wird im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung immer wichtiger. Dies gilt ganz besonders für den Schutz steuerli cher Daten.

Das Finanzministerium hat deshalb das Landeszentrum für Datenverarbeitung bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe be auftragt, ein Sicherheitszentrum IT in der Finanzverwaltung Baden-Württembergs einzurichten. Mit diesem SITiF BW soll der Schutz der eigenbetriebenen IT-Systeme im Geschäftsbe reich der Finanzverwaltung verbessert werden. Für Personal- und Sachausgaben sollen im Jahr 2020 7 Millionen € und im Jahr 2021 5 Millionen € bereitgestellt werden. Die Gesamt ausgaben für das SITiF BW bis zum Jahr 2023 werden sich auf gut 18 Millionen € belaufen. Das SITiF BW wird ganz maßgeblich zur Sicherheit der Steuerdaten beitragen.

Insgesamt sorgen wir mit diesem Haushalt dafür, dass wir auch zukünftig eine gut aufgestellte Steuerverwaltung haben.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Der zweitgrößte Personalkörper im Finanzressort ist die Staat liche Vermögens- und Hochbauverwaltung mit dem Landes betrieb Vermögen und Bau sowie dem Landesbetrieb Bundes bau. Der Haushalt 2020/2021 enthält eine große Zahl umzu setzender Baumaßnahmen. Wir setzen ja die Sanierungsoffen sive fort. Allein 100 große Baumaßnahmen mit einem Bau volumen von über 2 Millionen € haben wir im Haushalt 2020/2021 neu verankert oder angepasst.

Wir sorgen für die Unterbringung der Hochschulen, der Poli zei, der Justiz, der Kultureinrichtungen und vieler anderer Nutzer. Die Ausgaben in den Kapiteln 1208 – Staatlicher Hochbau – und 1209 – Staatsvermögen – summieren sich in den beiden kommenden Jahren auf über 2,8 Milliarden €. Das bedeutet viel Arbeit, und auch dafür brauchen wir qualifizier tes und engagiertes Personal.

Um all die notwendigen Baumaßnahmen umzusetzen, schaf fen wir für den Landesbetrieb Vermögen und Bau 31 neue Stellen und wandeln 117 befristete in dauerhafte Stellen um. So sorgen wir dafür, dass die Vermögens- und Hochbauver waltung für Zukunftsaufgaben wie Digitalisierung und Nach haltigkeit, aber auch für verlässliche Planung, Umsetzung und Steuerung – inklusive Kostensteuerung – der vielen Baumaß nahmen gut gerüstet ist. Ich freue mich, dass auch bei der Ver mögens- und Hochbauverwaltung die Eingangsämter des mitt leren Dienstes von A 6 nach A 7 angehoben werden. Es wer den bessere Beförderungsmöglichkeiten geschaffen, die Stel lenobergrenze im mittleren Dienst wird stärker ausgeschöpft. Wir verbessern die Stellenstruktur und erhöhen die Durchläs sigkeit der Laufbahn. So stellen wir die Liegenschafts- und Bauverwaltung gut auf, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich komme zum Dank, der an dieser Stelle natürlich wichtig ist und dazugehört. Ich danke ganz herzlich allen Beschäftig ten in der Steuerverwaltung, ob im Finanzamt, bei der Ober finanzdirektion oder im Ministerium. Ohne ihre Arbeit wäre unser starkes Gemeinwesen undenkbar. Ich danke ganz herz lich allen Beschäftigten in der Bauverwaltung. Sie sorgen für gute bauliche Voraussetzungen, damit in Landesgebäuden wie Gerichten, Polizeipräsidien und Hochschulen gut gearbeitet werden kann. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbei tern der Beteiligungsverwaltung, die die landesbeteiligten Un ternehmen dabei unterstützen, erfolgreich und mit Nachhal tigkeitszielen im Blick zu arbeiten. Ich danke dem LBV, das sich professionell um die über 200 000 Beschäftigten des Lan des kümmert. Ich danke auch dem Statistischen Landesamt, denn seine soliden Zahlen sind eine unverzichtbare Grundla ge für politische Entscheidungen. Natürlich danke ich der Fi nanzministerin und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums, die dazu beigetragen haben, diesen Doppelhaushalt aufzustellen.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)