Gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz sind schon al lein aus diesem Grund eine ganze Reihe von Verfassungsbe schwerden in Karlsruhe anhängig. Dem bisherigen Verfah rensverlauf entnehmen wir, dass mit sehr hoher Wahrschein lichkeit nicht nur diese Passage des bayerischen Gesetzes, sondern auch andere für verfassungswidrig erklärt werden.
Söder hat ja mittlerweile die Handbremse gezogen. Er hat ei ne Kommission eingesetzt, die das Gesetz überprüft hat und u. a. empfiehlt, diesen Unendlichkeitsgewahrsam abzuschaf fen. Das wird – davon gehe ich aus – im Bayerischen Land tag in den nächsten Monaten vollzogen werden.
Ihre Absicht ist also durchschaubar, Kolleginnen und Kolle gen von der AfD. Sie würden gern, wenn Sie denn könnten, wenn man Sie ließe – das muss man ja seit gestern dazusagen –,
unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung eine Rechts grundlage schaffen, um auch politisch missliebige Personen in Präventivhaft nehmen zu können.
Die Listen solcher Personen erstellen Sie ja bereits heute, z. B. mit Ihrer Lehrerplattform. Das ist ja ganz deutlich.
Diese Absichten – auch das in allem Ernst gesagt – müssen sich alle gut anschauen, die mit der AfD ins Bett gehen – und sei es auch nur für eine kurze Nacht. Wer flirtet, bekommt an schließend einen Heiratsantrag, der sich gewaschen hat.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Gesetz entwurf der AfD, der zumindest einmal nicht jeglicher Grund lage entbehrt.
(Zuruf von der AfD: Aaah! – Abg. Bernd Gögel AfD: Danke schön! – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [frakti onslos]: Oha, Herr Zimmermann!)
Ganz klar ist, dass die Bevölkerung vor Gefährdungen durch Terrorismus und Extremismus geschützt werden muss.
Dabei ist die Idee einer präventiven Ingewahrsamnahme nicht neu und kann sicherlich auch helfen, das angestrebte Ziel zu erreichen – wenn man es richtig macht. Nur, die AfD macht es nicht richtig.
(Abg. Bernd Gögel AfD: Machen Sie es besser! – Abg. Anton Baron AfD: Sie können einen Ände rungsantrag stellen!)
Was macht sie denn? Sie nimmt einfach – völlig zusammen hanglos – Auszüge aus dem bayerischen Polizeiaufgabenge setz und macht – auf Neudeutsch gesagt – „Copy and paste“.
Sie will es an einer Stelle im Polizeigesetz von Baden-Würt temberg einfügen, von der sie meint, das könnte passen. Es passt aber nicht.
hebliche Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ord nung nicht verhindert oder eine bereits eingetretene er hebliche Störung nicht beseitigt werden kann,...
... die Annahme, dass eine Person eine solche Tat bege hen oder zu ihrer Begehung beitragen wird,...
Das will sie einfügen: „eine solche Tat“. Es folgen Regelbei spiele. Jetzt stellt sich die Frage: Was ist denn eine solche Tat?
Der erste Halbsatz von § 28 Absatz 1 spricht von „unmittel bar bevorstehender Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung“. Offenkundig ist es den Kollegen der AfD völlig unbekannt, was die Begrifflichkeiten „öffentliche Sicherheit“ und „öffentliche Ordnung“ bedeuten.
Die Begriffe „öffentliche Sicherheit“ und „öffentliche Ord nung“ stammen aus dem präventiven Sicherheitsrecht. „Öf fentliche Sicherheit“ umfasst die gesamte geschriebene Ord nung, die individuellen Rechtsgüter und Rechte sowie die Ein richtungen des Staates. „Öffentliche Ordnung“ umfasst die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit.
Also: Welche Tat soll denn mit „eine solche Tat“ gemeint sein? – Allein das zeigt schon, dass der Entwurf völlig ungeeignet ist. Er verkennt die Systematik des Polizeigesetzes von Ba den-Württemberg. In Baden-Württemberg wird gerade nicht – wie in Bayern – zwischen dem Polizeiaufgabengesetz, dem Polizeiorganisationsgesetz und dem Landesstraf- und Verord nungsgesetz unterschieden.
Es reicht eben nicht, ein Polizeigesetz eines anderen Bundes lands – also hier Bayern – zu nehmen und abzuschreiben. Po lizeigesetzgebung ist Ländersache, deshalb hat auch jedes Landespolizeigesetz seine eigene Systematik. Ich wiederho le mich: Wenn man es macht, muss man es richtig machen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD – Abg. Thomas Blenke CDU: Jimmy, das hast du gut gemacht! – Abg. Anton Baron AfD: Änderungsantrag, Herr Zimmermann!)
(Abg. Thomas Blenke CDU: Es kommt selten etwas Besseres nach! – Zuruf des Abg. Dr. Heinrich Fiecht ner [fraktionslos])
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Die AfD-Fraktion legt heute einen Gesetz entwurf vor, der nicht nur handwerklich schlecht gemacht ist –