Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/5979. Der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport empfiehlt Ihnen in Ziffer 1 der Beschlussempfehlung Drucksache 16/7715, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5979 abzulehnen.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall. Vielen Dank. Wer dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, Drucksache 16/5979, zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Wir haben noch über Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses abzustimmen. Der Bildungsausschuss schlägt Ihnen vor, die Anträge der Abg. Dr. Rainer Balzer u. a. AfD – Drucksachen 16/5975 und 16/5976 – für erledigt zu er klären. – Sie stimmen dem zu. Vielen Dank.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes – Drucksache 16/7150
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/7702
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Sehr verehrte Frau Prä sidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Was will die AfD-Fraktion mit diesem Gesetz entwurf? Der Gesetzentwurf ist handwerklich derart schlecht gemacht,
dass dies auf Anhieb gar nicht zu erkennen ist. Man muss es umständlich aus dem Text und dem, was die AfD dazu hat ver lautbaren lassen, zusammensetzen.
Die AfD behauptet jedenfalls, sie wolle die Gesellschaft vor Gefährdern schützen, und will dazu die Präventivhaft einset zen. Wenn Fachleute von Gefährdern sprechen, meinen sie in der Regel Personen, von denen ganz erhebliche Gefahr gegen die demokratische Ordnung oder gegen Leib und Leben von bestimmten Personen ausgehen könnte. Wir meinen in der po litischen Diskussion damit insbesondere terroristische Gefähr der.
Die Gefährder stehen bei der AfD aber nur in der Überschrift dieses Gesetzentwurfs. In der letzten Plenardebatte sprach die Fraktion dann davon, dass es ihr um Intensiv- oder Mehrfach straftäter gehe. Aber auch das ist aus diesem Gesetzentwurf gar nicht ersichtlich.
Aus Artikel 1 des Gesetzentwurfs ergibt sich z. B., dass die AfD künftig Personen in vorbeugenden Gewahrsam nehmen will, die Transparente auf Demonstrationen zeigen und damit angeblich die öffentliche Ordnung stören. Sie verwendet also den Begriff des Störers.
Meine Damen und Herren, kennen Sie Gefährder oder poten zielle Intensivstraftäter, die ihre Absichten vorab mit Trans parenten auf einer Demonstration kundtun? Das wäre in der Tat etwas völlig Neues. Darum geht es nicht, und das gibt auch dieser Gesetzentwurf nicht her. Es geht aber ganz offensicht lich um Menschen, die für die AfD Störer sind; für uns hin gegen sind es – da bin ich mir sehr sicher – Demokraten, näm lich Menschen, die in diesem Land aufstehen und gegen die AfD, ihre Politik, gegen den Rechtsextremismus und für De mokratie demonstrieren.
Gemeint sind unter Umständen auch die unliebsamen Lehrer, über die die AfD mit ihrer berüchtigten Plattform ja heute schon Listen führt. Vielleicht sind dies „Objekte“, die man, wenn man eines Tages in die Lage dazu käme, am liebsten vorbeugend inhaftieren würde. – Sie meinen, das, was ich sa ge, ist übertrieben?
Dann schauen Sie sich einmal den öffentlichen Fahndungs aufruf nach einem kritischen Lehrer an, den der AfD-Abge ordnete Räpple gestern gestartet hat. Schauen Sie ihn einmal in Wortlaut, Duktus und Aufmachung ganz genau an, meine Damen und Herren. Da fühlt man sich wirklich an die dunk len Jahre dieses Landes erinnert. Das, was der Kollege Räpp le da macht, ist ein Fall für den Staatsanwalt, aber nicht für den Landtag und auch nicht für ein Gesetzblatt.
Es ist ein schlecht gemachter Gesetzentwurf, der ganz offen sichtlich dadurch zustande kam, dass man einfach aus dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz abgeschrieben und dann willkürlich Beispiele konstruiert hat, gegen wen in BadenWürttemberg Gewahrsam angeordnet werden könnte. Jeden falls ist sicher: Gefährder sind nicht gemeint, auch keine In tensivstraftäter, aber kritische Menschen – im AfD-Sprachge brauch, wie eben schon gesagt, Störer genannt. Das ist das Problem.
Für diese will man auch einen sogenannten Unendlichkeits gewahrsam; man will einen vorbeugenden Gewahrsam gegen „Störer“, gegen Leute, die aus Sicht der AfD auffällig werden, den man bei Bedarf immer wieder verlängern könnte. Diesen Begriff „Unendlichkeitsgewahrsam“ kennen wir aus der bay
Guantanamo, meine Damen und Herren, ist weit weg von Ba den-Württemberg, und das ist gut so. Passen wir auf, dass durch solche Gesetzentwürfe und die Behauptung, man ver folge mit ihnen hehre Ziele, unsere bewährte demokratische Ordnung nicht ins Rutschen kommt.
Dieser Gesetzentwurf zielt auf die Möglichkeit, Menschen mit urdemokratischer Gesinnung als Störer inhaftieren zu können. Wir lehnen ihn in aller Deutlichkeit ab.
Frau Präsidentin, meine wer ten Kolleginnen und Kollegen! Nun findet also die zweite Le sung Ihres Gesetzentwurfs statt. Sie haben ihn nicht verän dert. Das macht es nicht besser; das muss ich Ihnen sagen. Die Mängel, die ich bei der ersten Lesung genannt habe, treten heute sogar noch deutlicher hervor. Wir haben den Gesetzent wurf im Innenausschuss am 12. Februar auch mit großer Mehr heit abgelehnt.
In meiner letzten Rede habe ich klar gesagt – mein Vorredner hat es heute auch angesprochen –: Die Idee eines Präventiv gewahrsams ist nicht neu, und diesen hat auch nicht die AfD erfunden.
Wenn man es richtig macht, kann ein Präventivgewahrsam sehr wohl dabei helfen, die Gefahren des Terrors und des Ex tremismus zu minimieren.
Ich kann jetzt vieles weglassen und gleich zum Wesentlichen kommen: Dass wir es richtig machen, zeigt der aktuelle Ge setzentwurf zur Änderung der polizeilichen Vorschriften, wel chen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner auf den Weg bringen werden.
Die Erweiterungen der polizeilichen Befugnisse zur Durch führung von Personenfeststellungen und zur Durchsuchung von Personen bei öffentlichen Veranstaltungen, Herr Gögel, werden kommen. Das stärkt maßgeblich die Sicherheit im öf fentlichen Raum und trägt aktiv zur Terrorabwehr bei. Dabei wahrt dieser Gesetzentwurf auch den Grundsatz der Verhält nismäßigkeit.
Sie können sicher sein, dass wir uns auch weiterhin dafür ein setzen, sämtliche rechtsstaatlichen – zulässigen! – Mittel zu nutzen, um Terrorgefahren noch effektiver zu bekämpfen.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon in der ersten Lesung angekündigt, dass wir den Gesetzentwurf ablehnen werden. Dabei bleibt es. Denn die Kritikpunkte, die wir ge äußert haben, stehen nach wie vor im Raum.
Für uns ist klar: Die Regelung, die der Gesetzentwurf vorsieht, ist mit unserem Rechtsverständnis nicht vereinbar. Das ist ganz klar. Außerdem fehlt der schlüssige systematische Be zug zu unserem Polizeigesetz. Bei uns ist es anders als in Bay ern; unsere Regelung unterscheidet sich da.
Ganz wesentlich: Der Präventivgewahrsam – er ist beschrie ben worden – würde zu einem Unendlichkeitsgewahrsam aus gedehnt.
Damit würden, Herr Gögel, alle verfassungsrechtlichen Schran ken gesprengt. Auch wenn im Einzelfall ein richterlicher Be schluss vorgesehen ist,